
Inhaltsverzeichnis
- Welche Arten von Sachmängeln gibt es?
- Welche Pflichten haben Händler bei Sachmängeln?
- Ist gefälschte Ware ein Sachmangel?
- Liegt ein Sachmangel bei Funktionsstörung unter Extrembedingungen vor?
- Welche Neuregelungen bei digitalen Produkten gelten im Jahr 2022
- Die 3 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Sachmängel
Welche Arten von Sachmängeln gibt es?
Sachmängel nach dem BGB liegen vor, wenn eine Sache (ein Paar Schuhe oder ein Fernseher) bei Übergabe an den Käufer nicht die im Vertrag vereinbarten Eigenschaften aufweist. Haben Verbraucher und Händler keine Eigenschaften vereinbart, weist die Ware einen Mangel auf, wenn sie sich nicht für die im Vertrag festgelegte Verwendung eignet. Haben Käufer und Verkäufer auch hier nichts vereinbart, dann liegt ein Sachmangel vor, wenn sich das Produkt
- nicht für eine gewöhnliche Verwendung eignet oder
- eine Beschaffenheit aufweist, die bei Produkten der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art des Produkts erwarten kann.
Die Sachmängelhaftung gibt weiter vor: Baut ein Verkäufer ein Produkt unsachgemäß zusammen, wie beispielsweise einen Kleiderschrank, dann liegt ebenfalls ein Sachmangel vor. Ist zudem eine Montageanleitung fehlerhaft, ist eine Sache ebenfalls mangelhaft. Das gilt nur dann nicht, wenn der Verbraucher die Sache trotzdem fehlerfrei montiert hat. Und: Ware ist mangelhaft, wenn der Händler ein falsches Produkt oder eine zu geringe Menge eines Produkts liefert.
Welche Pflichten haben Händler bei Sachmängeln?
Treten Sachmängel innerhalb der ersten 6 Monate nach Abschluss des Kaufvertrags auf, lagen diese vermutlich schon bei Übergabe vor. Der Käufer muss in diesem Fall nicht beweisen, welche Ursache der Mangel hat oder dass der Verkäufer dafür verantwortlich ist. Sieht der Händler das anders, muss er das beweisen. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislage. Dann müssen Verbraucher nachweisen, dass Sachmängel bereits bei Übergabe vorlagen.
Käufern stehen diese Rechte bei einem Sachmangel zu:
Nacherfüllung
Käufer können vom Händler verlangen, dass dieser die Ware repariert oder durch Neuware ersetzt. Dabei sollten sie ihm eine Frist setzen. In der Regel ist eine Frist von 14 Tagen angemessen.
Kaufpreisminderung
Kann oder will der Händler einen Sachmangel nicht beseitigen, können Verbraucher den Kaufpreis mindern. Wie viel sie den Kaufpreis mindern dürfen, gibt die Sachmängelhaftung des BGB nicht vor. Grundsätzlich können sich Käufer jedoch an den Reparaturkosten orientieren.
Rücktritt
Verbrauchern können nicht vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sie vorher nicht eine Reparatur innerhalb einer bestimmten Frist verlangt haben. Erst wenn der Verkäufer diese ablehnt oder nicht durchführen kann, können sich Verbraucher vom Kaufvertrag lösen. Sie können jedoch nicht zurücktreten, wenn der Sachmangel nur geringfügig ausfällt. Das Landgericht (LG) Kiel entschied bei einem Autokauf, dass ein Mangel geringfügig ist, wenn dessen Beseitigung 4,5 Prozent des Kaufpreises kostet (Urteil vom 3. November 2004, Az. 12 O 90/04).
Schadensersatz
Die Sachmängelhaftung des BGB gibt vor: Käufer haben grundsätzlich keinen Schadensersatzanspruch, wenn sie den Verkäufer vorher nicht vergeblich dazu aufgefordert haben, den Schaden zu beheben. Wie viele Chancen der Verkäufer für eine Nachbesserung haben muss, ist vom jeweiligen Fall abhängig. Das BGB geht davon aus, dass zwei Versuche zumutbar sind. Und: Für einen Schadensersatzanspruch muss dem Kunden ein Schaden, wie beispielsweise getätigte Aufwendungen wie Montagekosten, entstanden sein.
Ist gefälschte Ware ein Sachmangel?
Insbesondere auf Online-Marktplätzen finden Verbraucher nicht nur Originalware, sondern auch Plagiate. Liegt auch ein Sachmangel vor, wenn der Käufer feststellt, dass er zwar die gewünschte Ware erhalten hat, diese jedoch gefälscht ist? Das musste kürzlich das Amtsgericht (AG) Essen entscheiden. In dem Fall hatte ein eBay-User das Plagiat eines Designer-Pullovers der Marke Givenchy verkauft. Dabei hatte er in der Anzeige angegeben, dass es sich um einen neuen Artikel mit Etikett in der Originalverpackung handele. Ein eBay-Nutzer kaufte den Pullover für 30 Euro. Das Original kostet um die 850 Euro. Als der Käufer herausfand, dass der Pullover ein Plagiat ist, verlangte er Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert des Pullovers.
Das AG Essen kam zu dem Ergebnis: Der Pullover weist nicht den Zustand auf, den der eBay-Verkäufer versprochen hatte. Er hatte in seiner Artikel-Beschreibung den Markennamen genannt und auf die Originalverpackung hingewiesen. Aus Kundensicht sind das objektive Merkmale, die auf ein Original hindeuten. Es lag daher ein Sachmangel vor. Daran änderte auch nichts, dass der Käufer erahnen konnte, dass es sich bei dem niedrigen Preis um ein Plagiat handelt (Urteil vom 15.07.2020, Az. 22 C 97/20).
Liegt ein Sachmangel bei Funktionsstörung unter Extrembedingungen vor?
Nicht immer verwenden Verbraucher ein Produkt so, wie es der Durchschnittskäufer tun würde. So hatte ein Kunde eine Kamera gekauft, um draußen bei sehr kalten Temperaturen Tiere zu fotografieren. Dabei war jedoch nach Antippen des Auslöseknopfes ein Pfeifen zu hören. Und: Es kam zu Vibrationen und einem Wackeln im Sucher. Der Kunde wollte die Kamera daher zurückgeben. Der Händler lehnte das ab. Denn: Die Kamera funktioniere.
Das AG München kam zu dem Schluss: Es liegt kein Mangel vor. Der Käufer kann die Kamera nicht zurückgeben (Urteil vom 08.06.2020, Az. 191 C 4038/17). Denn: Zwar kann es sein, dass die Kamera bei kalten Temperaturen nicht einwandfrei funktioniert. Das kommt jedoch nur unregelmäßig vor, wie das Gutachten eines Sachverständigen gezeigt hatte. Und: Das Bedienungshandbuch verwies darauf, dass die Kamera bei kalten Temperaturen Funktionsstörungen haben kann. Das letzte Wort ist in diesem Fall jedoch noch nicht gesprochen. Der Käufer ist bereits in Berufung gegangen.
Welche Neuregelungen gelten bei digitalen Produkten im Jahr 2022
Seit dem 1.1.2022 gelten neue gesetzliche Regelungen, wenn Sie digitale Produkte an Verbraucher verkaufen. Diese neuen gesetzlichen Regelungen betreffen vor allem Anbieter von digitalen Produkten wie E-Books, Apps und Software as a Service Diensten.
Wir erklären, in unserem Beitrag "Digitale Produkte verkaufen: Das ändert sich bei AGB & Co." was Sie wissen müssen, wenn Sie digitale Produkte verkaufen.
Die 3 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Sachmängel
1. Welche Rechte haben Verbraucher bei einem Sachmangel?
Verbraucher können bei einem Sachmangel je nach Fall Nachbesserung verlangen, den Kaufpreis mindern, vom Kaufvertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf auf, geht das Gesetz davon aus, dass dieser bereits bei Übergabe bestand. Nach 6 Monaten dreht sich die Beweislage. Dann müssen Verbraucher beweisen, dass der Mangel von Anfang an vorlag.
2. Welche Rechte und Pflichten haben Händler bei einem Sachmangel?
Bei einem Sachmangel müssen Händler in der Regel ein Produkt zunächst reparieren oder durch Neuware ersetzen. Ist das nicht möglich, müssen sie den Kaufpreis für den Verbraucher mindern oder den Kaufvertrag auflösen. Sie müssen dem Kunden Schadensersatz zahlen, wenn sie den Schaden am Produkt nicht beheben konnten und dem Kunden so ein Schaden entstanden ist.
3. Wie lange haben Verbraucher Rechte bei einem Sachmangel?
Die Sachmängelhaftung gilt per Gesetz 2 Jahre nach Übergabe der Sache.

Ich habe im Januar eine Rüttelplatte gekauft und sie etwa 5 Stunden gelaufen,soweit so gut.Dann aber habe ich wieder was abgerüttelt und es sind 3 Schrauben weggebrochen und Öl ausgelaufen.
Nun habe ich 3 neue Schrauben reingedreht und Öl aufgefüllt und wollte die Rüttelplatte wieder Starten,der Motor läuft einwandfrei aber sie nimmt kein vorwärts oder Rückwärtsgang an.
Jetzt habe ich bei manomano angeschrieben und die sagen das keine Gewährleistung besteht von 2 Jahren