Irrtümer zur DSGVO

Ein befreundeter Unternehmer hat Ihnen versichert, dass die DSGVO für Sie nicht gilt? Auf solche Aussagen sollten Sie sich auf keinen Fall verlassen. Gefährliches Halbwissen im Bereich DSGVO kann teuer werden. Die häufigsten Irrtümer finden Sie hier.

Die DSGVO gilt doch nur für Shops und große Unternehmen!

Nein! Jeder Unternehmer, der irgendwie mit personenbezogenen Daten zu tun hat, muss die Vorgaben der DSGVO umsetzen. Das gilt für Einzelunternehmer genauso wie für große Unternehmen.

Wir verarbeiten auf unserer Webseite doch gar keine personenbezogenen Daten!

Sind Sie sicher? Dann überlegen Sie, ob Sie Google Analytics verwenden, Kontaktformulare anbieten, Newsletter versenden oder Facebook-Like-Buttons einbinden. Sobald Sie schon die IP-Adresse Ihrer Besucher speichern und verarbeiten, sind Sie voll in der DSGVO-Falle.

Wenn Betroffene ihre Rechte nach der DSGVO auf Auskunft o.ä. geltend machen, kann ich das einfach ignorieren.  

Das sollten Sie auf keinen Fall tun. Denn Nutzer haben zahlreiche Rechte – das beginnt schon mit einem bloßen Recht auf Auskunft darüber, was Sie über sie gespeichert haben. Ein berechtigtes Schreiben zu ignorieren, kann fatale Folgen haben – bis hin zu hohen Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen.

Hat mein Nutzer erstmal eine Einwilligung erteilt, darf ich ihm unbegrenzt Newsletter zusenden.

Auf keinen Fall. Nutzer dürfen ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. In diesem Moment ist die weitere Zusendung unzulässig.

Ich kann E-Mails versenden, um die Einwilligung für den Newsletter einzuholen – wozu gibt es sonst das Double Opt in?

Falsch! Sie brauchen bereits eine Einwilligung, wenn Sie anderen diese Mail zusenden. Nur wenn ein Interessent freiwillig in die Zusendung von Mails einwilligt und Ihnen zu diesem Zweck seine E-Mail-Adresse überlässt, dürfen Sie ihn anschreiben.

Jetzt wissen Sie schon mehr als viele andere Unternehmer zur DSGVO. Aber es lauern weitere Stolperfallen. Tappen Sie in diese hinein, drohen teure Bußgelder. Mehr Infos zu Bußgeldern haben wir Ihnen in unserem Beitrag „Achtung: Hohe DSGVO-Bußgelder verhängt“ zusammengestellt. Damit Sie beim Thema DSGVO auf Nummer Sicher gehen können, haben wir für Sie Details rund um die DSGVO in unserem Überblick zusammengestellt:

Mehr Details zur Datenschutzgrundverordnung - DSGVO

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