Weihnachtsgarantie

So werben Sie rechtssicher mit Garantien zur Weihnachtszeit in Ihrem Shop

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Online-Händler können Sie mit einer Liefergarantie zu Weihnachten werben – wenn die Garantie realistisch ist und klar kommuniziert wird.
  • Regeln Sie die Garantiebedingungen inklusive Bestellfristen, Ausnahmen und Ausgleich im Falle einer verspäteten Lieferung.
  • Am besten stellen Sie die Bedingungen auf einer eigenen, verlinkten Unterseite zur Verfügung und schicken diese bei Vertragsschluss dem Kunden per E-Mail zu.

Worum geht's?

Die Zeit rund um Weihnachten ist für den Online-Handel die mit Abstand wichtigste Phase des ganzen Jahres. In nur wenigen Wochen werden online unzählige Geschenk-Bestellungen aufgegeben und viele Shopbetreiber erzielen einen erheblichen Teil ihres gesamten Jahresumsatzes. Werbeaktionen wie eine verbindliche Weihnachtsgarantie helfen dabei, den eigenen Shop attraktiver zu machen. Wir geben Tipps, wie Sie rechtssicher mit Garantien zur Weihnachtszeit werben.

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1. Was ist eine Weihnachtsgarantie?

Mit der Weihnachtsgarantie sichern Sie Ihren Kunden zu, dass bestellte Produkte rechtzeitig vor Weihnachten – also spätestens bis Heiligabend – geliefert werden. In der oftmals stressigen Adventszeit ist das für viele Kunden ein Verkaufsargument – schließlich möchte sich jeder darauf verlassen können, dass die Weihnachtsgeschenke am 24. auch wirklich unter dem Baum liegen.

Beispiel einer “Weihnachtsgarantie”

“Wir sichern Ihnen zu, dass Ihre Bestellung bis spätestens zum 24. Dezember bei Ihnen eintrifft, sofern Sie einen sofort verfügbaren Artikel bis spätestens zum 19. Dezember um 23:59 Uhr in unserem Shop aufgegeben haben.

Sollte es uns in Ausnahmefällen nicht gelingen, unser Versprechen einzuhalten, erhalten Sie von uns 50 % des Bestellwerts zurück.

Die detaillierten Bedingungen unserer Weihnachtsgarantie finden Sie hier: [Unterseite]”

Sie sind nicht verpflichtet, einen nachträglichen Rabatt zu geben, wenn Sie die Weihnachtsgarantie nicht einhalten können. Auch ein Geschenkgutschein oder ein kleines Präsent sind denkbar. Wichtig ist aber, dass Sie den Kunden einen konkreten Vorteil als Entschädigung zusagen und diese auch tatsächlich erbringen.

2. Darf ich mit einer Weihnachtsgarantie werben?

Ja, das dürfen Sie – solange Sie sich an gewisse Regeln halten. In erster Linie dürfen Sie nicht mit leeren Versprechungen werben. Animieren Sie Ihre Kunden durch die Weihnachtsgarantie zum Kauf, müssen Sie sicherstellen, dass Sie das Lieferversprechen auch einhalten können.

Es reicht nicht aus, einfach etwas zu versprechen und Kunden mit einem kleinen Geschenkgutschein oder Rabatt abzuspeisen, wenn es nicht klappt. Zur eigenen Absicherung gehört z. B., dass Sie sich mit den beauftragten Paketdienstleistern abstimmen und realistische Fristen für die letzte Bestellung vor Weihnachten setzen.

ACHTUNG

Werben Sie in Ihrem Online-Shop mit einer rechtzeitigen Lieferung bis Heiligabend, ohne diese objektiv einhalten zu können, werden Sie nicht nur den Unmut Ihrer Kunden auf sich ziehen, sondern riskieren auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.

Natürlich kann es in der hektischen Vorweihnachtszeit trotz guter Planung passieren, dass bestellte Pakete nicht rechtzeitig beim Kunden ankommen. Dann sind Sie aber, wie bereits erwähnt, zu einer Entschädigung verpflichtet.

Um Unklarheiten bestmöglich auszuräumen, sollten Sie die Details zur versprochenen Weihnachtslieferung klar regeln. Informieren Sie Verbraucher

  • bis wann sie bestellen müssen, damit die Weihnachtsgarantie greift.
  • welche Produkte umfasst und welche ggf. ausgeschlossen sind.
  • für welche Versandgebiete die Garantie gilt (z. B. ob sie auch für Bestellungen außerhalb von Deutschland greift).
  • bis wann Ansprüche aus der Garantie geltend gemacht werden müssen, wenn die Ware nicht rechtzeitig ankommt.
  • wer haftet, wenn Paket- oder Logistikdienstleister streiken.

3. Wie unterscheidet sich die Weihnachtsgarantie von der Gewährleistung und anderen Garantien?

Die Weihnachtsgarantie betrifft im allgemeinen Verständnis in der Regel die rechtzeitige Zustellung bis Weihnachten. Sie ist eine Zusatzleistung und wird freiwillig eingeräumt – ob Sie eine Weihnachtsgarantie anbieten möchten, ist Ihnen überlassen.

Nicht zu verwechseln ist die Weihnachtsgarantie mit der gesetzlichen Gewährleistungspflicht und mit der Produkthaftung. Sie ist auch nicht das gleiche wie eine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie. Während Gewährleistung und andere Garantien die Funktionsfähigkeit eines Produktes absichern und zum Teil gesetzlich vorgeschrieben sind (Gewährleistung), versprechen Sie mit der Weihnachtsgarantie lediglich die pünktliche Lieferung bis Weihnachten.

Gewährleistung vs. Produkthaftung vs. Garantie: Was ist der Unterschied?

  • Gewährleistung: Gesetzliche Rechte, die ein Kunde bei Mängeln hat, die bereits beim Kauf bestanden (z. B. Recht auf Nachbesserung, Minderung etc.).
  • Produkthaftung: Gesetzlicher Schutz vor Schäden durch fehlerhafte Produkte, wobei die Haftung unabhängig vom Verschulden des Herstellers besteht.
  • Beschaffenheitsgarantie: Freiwillige Leistung, bei der eine bestimmte Eigenschaft des Produkts bei Übergabe zugesichert wird.
  • Haltbarkeitsgarantie: Freiwillige Zusicherung, dass eine Eigenschaft über einen versprochenen Zeitraum erhalten bleibt.

Damit es bei Kunden nicht zu Missverständnissen kommt, sollten Sie klar definieren, worum es sich bei Ihrer Weihnachtsgarantie handelt und diese von gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten wie der Gewährleistung abgrenzen.

4. Ergänzender Service: Verlängertes Rückgaberecht zu Weihnachten

Ein weiterer optionaler Service, mit dem Sie werben können, ist ein verlängertes Rückgaberecht im Rahmen der Feiertage. Um im alljährlichen Vorweihnachtsstress für Entlastung zu sorgen, können Sie Ihren Kunden z. B. anbieten, dass bestellte Geschenke bis maximal vier Wochen nach Heiligabend zurückgegeben werden können.

Es steht Ihnen als Händler dabei frei, den Kaufpreis zurückzuerstatten oder den Kunden einen Gutschein im Wert der Ware auszustellen. Wobei es allerdings keinen Spielraum gibt: Das Weihnachts-Rückgaberecht besteht in jedem Fall zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht. Sie dürfen dieses nicht einschränken oder gar ersetzen.

WICHTIG

Möchten Sie ein erweitertes Rückgaberecht zu Weihnachten anbieten, müssen Sie nicht nur die verlängerte Frist deutlich kommunizieren, sondern auch hervorheben, dass es sich um einen freiwilligen Service handelt, der über das gesetzliche Widerrufsrecht hinausgeht.

5. Was muss ich rechtlich beachten, wenn ich in meinem Online-Shop eine Weihnachtsgarantie anbieten will?

Möchten Sie Ihren Kunden eine Weihnachtsgarantie anbieten, müssen Sie die Garantiebedingungen wie Bestellfristen, Lieferumfang und mögliche Einschränkungen klar kommunizieren.

Keine irreführende Werbung

Ihre Angaben müssen wahrheitsgemäß sein und dürfen Kunden nicht in die Irre führen, sonst handelt es sich um irreführende Werbung, die abgemahnt werden kann.

  • Werben Sie mit Formulierungen wie “garantiert pünktlich geliefert” nur, wenn die Lieferung realistisch eingehalten werden kann.
  • Stimmen Sie sich mit Ihren Logistikpartnern ab und klären Sie in den Garantiebedingungen, wer haftet, wenn sich die Lieferung auf Seiten der Paketdienstleister verzögert.

Fristen und Bedingungen klar definieren

Formulieren Sie die Garantiebedingungen eindeutig. Verbraucher müssen auf den ersten Blick erkennen können, welche Voraussetzungen für die rechtzeitige Lieferung vor Weihnachten gelten. In die Garantiebedingungen gehören:

  • Bestellfristen
  • konkrete Liefertermine
  • eingeschlossene Produkte
  • mögliche Ausnahmen (z. B. sperrige Produkte, Versand nur innerhalb Deutschlands)
  • Versandarten

Angemessene Ausgleichsregelung

Sollte die Bestellung nicht rechtzeitig ankommen, sollte der Kunde einen angemessenen Ausgleich erhalten – etwa einen Geschenkgutschein oder einen Nachlass beim Preis.

AGB oder separate Unterseite?

Sie können die Bedingungen der Weihnachtsgarantie in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen – entweder als ergänzende Regelung oder in einem separaten Dokument. Besser noch ist aber, sie auf einer eigenen, verlinkten Unterseite zur Verfügung zu stellen und diese dann bei Vertragsschluss dem Kunden als Dokument per E-Mail zuzuschicken.

PRAXIS-TIPP

Formulieren Sie auf der Unterseite eindeutig, dass die Weihnachtsgarantie nur zeitlich begrenzt innerhalb eines bestimmten Zeitraums gilt (z. B. nur für Bestellungen zwischen dem 15.11. und dem 20.12.) – sonst besteht die Gefahr, dass Kunden davon ausgehen, dass sie dauerhaft greift. Gleiches gilt für ein erweitertes Rückgaberecht zu Weihnachten.

Rechtssichere Einbindung im Shop

Stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden die Garantiebedingungen auch auf der Seite des Shops finden – z. B. auf der Startseite, auf den Seiten der jeweiligen Produkte oder im Bestellprozess. Unklare, irreführende oder versteckte Angaben gehen immer zu Ihren Lasten als Shopbetreiber.

Sind Sie auf der Suche nach rechtssicheren, anwaltlich geprüften AGB für Ihren Webshop, können Sie diese mit dem eRecht24 Premium AGB-Generator erstellen.

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6. Do’s & Don’ts für das Werben mit Weihnachtsgarantien

In unserer Checkliste haben wir noch einmal zusammengefasst, worauf es beim rechtssicheren Werben mit einer Weihnachtsgarantie ankommt.

Do’s & Don’ts
Do’s
  • Setzen Sie realistische Fristen für die letzte Bestellung zur Weihnachtszeit.
  • Formulieren Sie, ab und bis wann die Weihnachtsgarantie greift und welche Produkte und Versandarten einbezogen sind.
  • Stimmen Sie die angebotenen Liefermöglichkeiten mit den Paketdienstleistern ab.
  • Bieten Sie Ihren Kunden bei einer zu späten Lieferung einen angemessenen Ausgleich an.
  • Möchten Sie ein verlängertes Rückgaberecht anbieten, gilt dieses zusätzlich zur gesetzlichen Widerrufsfrist.
Don’ts
  • Werben Sie nicht mit einer garantierten Lieferung vor Weihnachten, wenn Sie die Zustellung objektiv nicht gewährleisten können.
  • Verstecken Sie Einschränkungen nicht im Kleingedruckten oder schwer auffindbar auf Ihrer Website.
  • Machen Sie keine irreführenden, unklaren oder widersprüchlichen Angaben zu Fristen und Garantiebedingungen.

7. Fazit: So machen Sie Ihre Weihnachtsaktionen rechtssicher

Die verbindliche Lieferung von Geschenken vor Heiligabend kann für Kunden ein starkes Verkaufsargument sein und Ihrem Online-Shop einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Achten Sie darauf, dass Sie die Weihnachtsgarantie auch tatsächlich einhalten können und kommunizieren Sie die Bedingungen transparent. Klappt es nicht mit der rechtzeitigen Lieferung, sollten Ihre Kunden einen angemessenen Ausgleich erhalten.

Denken Sie daran, dass neben rechtssicheren AGB unabhängig von der Weihnachtszeit gesetzliche Informationspflichten für Ihren Shop gelten: Sie brauchen ein Impressum, eine Widerrufsbelehrung und eine Datenschutzerklärung für Ihren Online-Shop. Ab Sommer 2026 wird zudem der Widerrufsbutton für Shopbetreiber zur Pflicht. Mit eRecht24 Premium haben Sie alle Tools und erforderlichen Rechtstexte griffbereit.

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Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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