Garantielabel & Gewährleistungslabel

Garantie- und Gewährleistungslabel werden Pflicht: Das müssen Online-Händler jetzt beachten

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab September 2026 sollen neue Garantie- und Gewährleistungslabels Verbraucher transparenter über ihre Rechte beim Kauf von Produkten informieren.
  • Für Unternehmen bedeutet das: Anpassungsbedarf im Onlineshop, auf Verkaufsplattformen und im stationären Handel.
  • Die Labels unterliegen konkreten Vorgaben zu Inhalt, Darstellung und Platzierung. Ihre Einbindung hängt vom Vertriebskanal ab.

Worum geht's?

Mit der Umsetzung der EU-EmpCo-Richtlinie 2024/825 kommen auf Händler und Onlineshop-Betreiber ab September 2026 neue Informationspflichten zu: Gewährleistungs-Label und Garantie-Label werden zur Pflicht. Die Anforderungen an die EU-Label sind vorgeschrieben und lassen wenig Spielraum bei der Gestaltung und Platzierung zu. Die neue Label-Pflicht geht für Händler nicht nur mit einem zusätzlichen Umsetzungsaufwand, sondern auch mit rechtlichen Unsicherheiten einher: Wer ist betroffen? Wie sehen die Labels aus? Wo müssen sie hin – und wo bekommt man sie her? Wir haben die Antworten.

 

1. Was ist das Gewährleistungslabel?

Das Gewährleistungslabel („harmonisierte Mitteilung“) ist eine von der EU vorgegebene Pflichtinformation, die Verbraucher über ihre gesetzlichen Mängelrechte informieren soll. Durch das Label sollen die Kunden auf den ersten Blick wissen, ob und wie lange sie beim Kauf eines Produkts mit Sachmängeln Anspruch auf Gewährleistung haben.

Betroffen sind ausschließlich physische Produkte, auch solche mit digitalen Elementen wie z. B. Smartphones oder Küchengeräte. Rein digitale Inhalte, Online-Kurse, SaaS und Dienstleistungen fallen nicht unter die neue Label-Pflicht. Mit dem Gewährleistungslabel versehen werden müssen neben Neuwaren aber auch Gebrauchtwaren.

So sieht das EU-Gewährleistungslabel aus:

gesetzliche gewaehrleistung 2026

Über den QR-Code auf dem Label haben Käufer die Möglichkeit, weitere Informationen zu ihren Rechten über die offizielle EU-Website abzufragen.

2. Worin liegt der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Der wichtigste Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt darin, dass die Gewährleistung immer besteht – unabhängig davon, ob der Hersteller eine zusätzliche Garantie verspricht oder nicht.

Bei der EU-Gewährleistung handelt es sich nämlich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Recht, das gewerbliche Verkäufer verpflichtet, für Mängel einzustehen, die bereits beim Kauf vorlagen – und zwar zwei Jahre bei Neuwaren und ein Jahr bei Gebrauchtwaren.

Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers. Sie kann zusätzliche Leistungen enthalten, wie z. B. eine längere Haltbarkeit oder bestimmte Serviceversprechen. Beim Garantielabel geht es ausschließlich um die Haltbarkeitsgarantie.

3. Wann muss ein Gewährleistungslabel angegeben werden?

Verkaufen Sie physische Produkte an Verbraucher, ist das Gewährleistungslabel immer erforderlich. Sie müssen es Ihren Kunden vor Abschluss des Kaufvertrags bereitstellen, und zwar unabhängig davon, ob Sie

  • einen Onlineshop mit Sitz in Deutschland betreiben.
  • auf Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay verkaufen.
  • mit Verbrauchern Kaufverträge per Telefon oder E-Mail abschließen.
  • im stationären Einzelhandel tätig sind.

Ab wann muss das Gewährleistungslabel umgesetzt werden?

Stichtag ist der 27.09.2026: Ab diesem Tag müssen Sie Verbrauchern das neue Gewährleistungs- und (falls erforderlich) auch das neue Garantie-Label zur Verfügung stellen.

4. Was gilt für Verkäufe über Marktplätze wie Amazon oder eBay?

Sollten Sie Ihre Waren auf Amazon, eBay oder Etsy anbieten, sind Sie ebenfalls verpflichtet, das Gewährleistungslabel bereitzustellen, wenn Sie an Verbraucher verkaufen. Entscheidend ist im Online-Handel nicht die Plattform, sondern wer den Kaufvertrag mit dem Verbraucher schließt.

Nur wenn sich Ihre Angebote ausschließlich an Geschäftskunden richten, sind Sie von den neuen Informationspflichten nicht betroffen.

5. Wie muss das Gewährleistungslabel im Online-Shop dargestellt werden?

Vorgegeben ist die Darstellung durch die EU. Sie dürfen das Gewährleistungslabel nicht anpassen, sondern müssen es so übernehmen, wie von der EU vorgegeben. Für Online-Shops und Verkaufsplattformen heißt das:

  • gut sichtbar als Grafik vor Abschluss der Bestellung
  • Platzierung in den AGB oder als Link zur EU-Website ist nicht zulässig
  • keine Einbindung als bloßes Produktbild
  • unbedingt farbige Version nutzen, nicht Schwarz-Weiß-Variante
  • Platzierung z. B. auf der jeweiligen Produktseite oder im Checkout

ACHTUNG

Auch wenn auf dem Label “mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung” steht, müssen Sie es auch dann unverändert übernehmen, wenn Sie Gebrauchtwaren verkaufen und sich dadurch die Frist auf ein Jahr verkürzt. Rechts weist das Gewährleistungslabel nämlich darauf hin, dass bei gebrauchten Waren eine kürzere Frist gelten kann.

Betreiben Sie einen deutschsprachigen Onlineshop, der sich nur an deutschsprachige Kunden richtet, reicht das Gewährleistungslabel auf Deutsch aus. Bei mehrsprachigen Shops müssen Sie das Label in der jeweiligen Sprache anzeigen. Eine eigene Übersetzung ist aber nicht nötig, da die EU die notwendigen Sprachversionen bereitstellt.

6. Wo muss das Gewährleistungslabel im Online-Shop angezeigt werden?

Das Gewährleistungslabel dürfen Sie in Ihrem Onlineshop global anzeigen – also z. B. im Checkout-Prozess. Es muss nicht auf jeder einzelnen Produktseite erscheinen. Wichtig ist, dass der Verbraucher es vor Abschluss des Kaufvertrags zur Kenntnis nehmen kann. Wenn Sie rechtlich auf der sicheren Seite sein wollen, binden Sie das Label außerdem in Form eines Anhangs in die Mail zur Bestellbestätigung ein.

7. Was gilt, wenn der Vertragsabschluss nicht im Online-Shop stattfindet?

Sollte der Vertragsschluss nicht im Shop, sondern z. B. per E-Mail erfolgen, müssen Sie das Label vorab gut sichtbar bereitstellen – entweder direkt im E-Mail-Text oder als Anhang (mit entsprechendem Hinweis). Zulässig sind in diesem Fall beide Farbvarianten. Das Label muss mindestens DIN A4 Größe haben.

Im Einzelhandel oder bei einem Verkaufsstand müssen Sie das Label sichtbar im Verkaufsraum oder im Bereich der Kasse platzieren – z. B. als Aushang. Auch hier sind Farb- und Schwarz-Weiß-Version zulässig, ebenfalls mindestens im DIN-A4-Format.

8. Was passiert, wenn ich das Gewährleistungslabel nicht oder falsch einbinde?

Kommen Sie den neuen Informationspflichten nicht korrekt nach, können Sie ab dem 27.09.2026 abgemahnt werden. Abmahnbefugt sind Mitbewerber, aber auch Verbraucherschutzvereine und bestimmte Wettbewerbsverbände.

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, prüfen die Anwälte der eRecht24 Partnerkanzlei Siebert Lexow Ihren Onlineshop gern individuell für Sie. Inbegriffen im Online-Shop-Check: Auf Ihren Shop zugeschnittene Rechtstexte wie AGB und Widerrufsbelehrung sowie eine persönliche Beratung durch unsere Anwälte per Telefon, E-Mail oder Video-Call.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

9. Wo bekomme ich das Gewährleistungslabel her?

Gewährleistungslabel herunterladen

Wir stellen Ihnen das Gewährleistungslabel zum direkten Download als ZIP-Datei bereit. Sobald Sie die ZIP-Datei entpacken, steht Ihnen das Label in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung.

Gewährleistungslabel herunterladen

10. Was ist das Garantielabel?

Das Garantielabel („harmonisierte Kennzeichnung“) informiert Verbraucher darüber, ob für ein Produkt zusätzlich zur Gewährleistung eine Garantie gilt. Das betrifft alle physischen Produkte, für die der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei Jahren einräumt. Rein digitale Inhalte, Online-Kurse, SaaS und Dienstleistungen sind auch hier wieder ausgenommen.

Das neue Garantielabel sieht wie folgt aus:

GARAN 2026

11. Bin ich als Online-Händler verpflichtet, ein Garantielabel anzugeben?

Ja, Sie sind verpflichtet, ein Garantielabel anzugeben, wenn von Seiten des Produktherstellers eine Haltbarkeitsgarantie von mindestens zwei Jahren für die gesamte Ware ohne Mehrkosten angeboten wird. Ob Sie mit dieser auch werben wollen, spielt keine Rolle.

Auch beim Garantielabel sind nur Kaufabschlüsse mit Verbrauchern betroffen. Sind Sie ausschließlich im B2B-Bereich tätig, müssen Sie Ihre Waren nicht mit dem neuen Label versehen.

12. Welche Informationen muss ein Garantielabel rechtlich enthalten?

Das Garantielabel muss auf das jeweilige Produkt angepasst werden. Anzugeben sind:

  • Name der Marke bzw. des Herstellers
  • konkrete Modellbezeichnung oder Modellkennung
  • Garantiedauer in Jahren (anstelle der Platzhalterangabe „XX“)

Im Gegensatz zum Gewährleistungslabel gibt es das EU-Garantielabel nur in einer Sprachvariante, die Sie nicht verändern müssen.

13. Wie muss ein Garantielabel im Online-Shop dargestellt werden?

Die EU stellt für das Garantielabel ebenfalls eine farbige und eine schwarz-weiße Version bereit. Für Ihren Online-Shop müssen Sie zwingend das farbige Label nutzen. Außerdem müssen Sie für die anzupassenden Angaben (Herstellername & Co.) eine bestimmte Schriftart und -größe sowie bestimmte Farben verwenden.

Für Ihren Onlineshop heißt das:

  • Garantielabel gut sichtbar auf der Website
  • klar erkennbar auf der jeweiligen Produktseite – nicht erst im Checkout
  • nur farbige Variante nutzen, nicht Schwarz-Weiß-Variante
  • vorgeschriebene Schriftart “Inter” (Regular, SemiBold oder ExtraBold)
  • Einbindung entweder als ganze Grafik oder als geschachtelte Anzeige

Geschachtelte Anzeige zulässig

Im Gegensatz zum Gewährleistungslabel darf das Garantielabel in Webshops und auf Online-Verkaufsplattformen in einem geschachtelten Format angezeigt werden:

XX GARAN 2026 Plakette

Sobald der Nutzer mit der Maus darüber fährt oder darauf klickt, muss es aber vollständig erscheinen.

14. Wo muss das Garantielabel im Online-Shop angezeigt werden?

Pflegen Sie das Garantielabel klar erkennbar auf der jeweiligen Produktseite ein. Eine zentrale Darstellung im Shop oder erst im Checkout reicht nicht aus, da das Label immer dem entsprechenden Artikel zugeordnet sein muss. Rundum sicher, wenn auch sehr aufwändig in der Umsetzung, wären Sie, wenn Sie das Label ebenfalls in Form eines Anhangs in die Mail zur Bestellbestätigung einbinden.

15. Was gilt, wenn der Vertragsabschluss nicht im Online-Shop stattfindet?

Schließen Sie den Kaufvertrag mit dem Verbraucher via E-Mail oder anderen Fernkommunikationsmitteln ab, müssen Sie das Garantielabel vorab gut sichtbar entweder im E-Mail-Text oder als Anhang (mit Hinweis) bereitstellen. Sie können sowohl die farbige als auch die schwarz-weiße Variante nutzen. Vorgeschrieben sind zudem Mindestmaße (95 × 100 mm) sowie die Schriftart “Inter” mit definierten Mindestschriftgrößen (mehrsprachige Angaben 7 pt, Marke und Modellkennzeichnung 9 pt, Garantiezeitraum “XX” 80 pt).

Im Einzelhandel und bei Verkaufsständen muss das Label gut sichtbar auf der Ware, der Verpackung oder am Regal angebracht werden. Auch hier gilt eine Mindestgröße von 95 × 100 mm. Sowohl die farbige als auch die schwarz-weiß Variante sind erlaubt.

WICHTIG

Das Garantielabel gilt als Garantiewerbung. Das bedeutet, dass Sie als Händler weitere Informationspflichten erfüllen müssen – insbesondere die Bereitstellung vollständiger Garantiebedingungen spätestens bei Lieferung des Produkts (z. B. via E-Mail als PDF oder in gedruckter Form). Fehlen diese, kann Ihnen ebenfalls eine Abmahnung drohen.

16. Wie kann ich das Garantielabel rechtssicher erstellen?

Sollte Ihnen das Garantielabel für das jeweilige Produkt nicht direkt vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden, können Sie es ebenfalls über die Website der EU-Kommission als ZIP-Datei herunterladen. Haben Sie die Datei entpackt, finden Sie im Download-Ordner das Label in verschiedenen Ausführungen (farbig, schwarz-weiß, geschachtelt) und mit verschiedenen Dateiendungen (jpg, png und svg).

Um es zu bearbeiten, müssen Sie die svg-Datei in ein Vektorprogramm wie Adobe Illustrator, CorelDRAW oder Inkscape (kostenlos) importieren. Achten Sie bei der Bearbeitung auf die EU-Vorgaben für Schriftgröße, Schriftart und Farben. Diese finden Sie auf der EU-Website der Durchführungsverordnung.

17. Checkliste: Wie Sie Gewährleistungs- & Garantielabel richtig umsetzen

Checkliste
Wie Sie Gewährleistungs- & Garantielabel richtig umsetzen
  • Stichtag beachten: Ab dem 27.09.2026 sind Gewährleistungs- und Garantielabel verpflichtend für alle Kaufverträge über physische Waren mit Verbrauchern.
  • Wer betroffen ist: Alle Händler im B2C-Bereich, die Waren über Online-Shops, Apps, Marktplätze und im stationären Handel innerhalb der EU verkaufen. Reine B2B-Shops sind ausgenommen.
  • Gewährleistungslabel immer anzeigen: Pflicht für Neu- und Gebrauchtwaren (keine digitalen Produkte und Dienstleistungen).
  • Richtige Platzierung: Gewährleistungslabel gut sichtbar auf Produktseite oder im Checkout, Garantielabel auf Produktseite.
  • Gestaltungsvorgaben beachten: Labels sind standardisiert und dürfen nicht verändert werden (Ausnahme: inhaltliche Anpassung Garantielabel).
  • Farbvarianten berücksichtigen: In Onlineshops und auf Verkaufsplattformen nur farbige Varianten in vorgegebenen Pantone-Farben nutzen.
  • Sprache des Gewährleistungslabels: Bei mehrsprachigen Shops Label in der jeweiligen Sprache bereitstellen.
  • AGB bleiben Pflicht: Label ersetzt keine Gewährleistungsregelungen in den AGB – beides ist erforderlich.
  • Garantielabel nur bei Garantie: Nur bei einer mindestens zweijährigen Herstellergarantie – dann aber produktbezogen inkl. Hersteller, Modell & Dauer.
  • Garantiebedingungen bereitstellen: Zusätzlich zum Label Kunden vollständige Garantiebedingungen zur Verfügung stellen (spätestens bei Lieferung).
  • Abmahnrisiko: Fehlende Labels oder eine fehlerhafte Umsetzung können ab dem 27.09.2026 zu Abmahnungen führen.

18. Fazit: Neue EU-Labels bringen neue Herausforderungen mit sich

Die neuen Garantie- und Gewährleistungslabels sollen den Verbraucherschutz stärken, bringen für Händler und Shopbetreiber aber vor allem einen spürbaren Mehraufwand mit sich. Je nachdem, wo Sie Ihre Produkte verkaufen, dürfen Sie die Labels entweder nur farbig oder auch in Schwarz-Weiß verwenden. Für einige Vertriebskanäle ist eine bestimmte Labelgröße vorgeschrieben, für andere wieder nicht. Während die Vorgaben für das Gewährleistungslabel noch relativ einfach umzusetzen sind, ist das beim Garantielabel schon schwieriger: Hier müssen die Angaben auf das jeweilige Produkt bezogen werden – in einer bestimmten Schriftart und Schriftgröße.

Bis zum Stichtag am 27.09.2026 ist noch etwas Zeit. Wir empfehlen daher, zum aktuellen Zeitpunkt mit der finalen Umsetzung abzuwarten.Sobald es Neuigkeiten gibt, informieren wir Sie wie gewohnt auf eRecht24.

Vergessen Sie nicht: Als nächstes kommt der Widerrufsbutton: Den benötigen Sie für Ihren Onlineshop schon ab dem 19.06.2026!

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Mehr zum Thema:

19. FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Gewährleistungs- und Garantielabel

Muss das Gewährleistungslabel direkt sichtbar sein oder reicht ein Link?

Das Gewährleistungslabel muss in Onlineshops und auf Online-Verkaufsplattformen direkt als Grafik sichtbar sein. Es darf sich weder erst durch den Klick auf einen Link öffnen, noch per Mouseover vergrößern lassen, sich hinter Tabs, Reitern oder ausklappbaren Bereichen verstecken und auch nicht indirekt über ein kleines Vorschaubild angezeigt werden. Wichtig: Verwenden Sie die farbige Label-Variante, nicht die schwarz-weiße.

Gilt die Garantielabel-Pflicht auch für Marktplätze wie Amazon oder eBay?

Ja, auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay oder Etsy benötigen Sie neben dem Gewährleistungslabel auch ein Garantielabel, sofern der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie einräumt. Für die Label-Pflicht ist es entscheidend, dass Sie den Kaufvertrag mit dem Verbraucher abschließen – und nicht, dass die Plattform die Infrastruktur für die Verkäufe bereitstellt.

Was passiert, wenn ich kein oder ein falsches Garantielabel verwende?

Wenn das Garantielabel fehlt oder nicht korrekt eingebettet wird, kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber, Verbraucherschutzvereine oder Wettbewerbsverbände drohen.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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