Löschpflicht: Renate Künast geht in Grundsatzprozess gegen Facebook vor

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Worum geht's?

Stellvertretend für alle Opfer von Hatespeech und Verleumdung im Netz hat Grünen-Politikerin Renate Künast Klage gegen den Facebook-Konzern eingereicht. Das Ziel: Einmal als rechtswidrig erkannte Postings sollen bei erneutem Hochladen automatisch gelöscht werden. In einem ähnlichen Fall hatte 2019 der Europäische Gerichtshof einer österreichischen Politikerin recht gegeben.

Memes tauchen immer wieder auf

Unterstützt wird Künast von der gemeinnützigen Organisation HateAid, bei der Betroffene von digitaler Gewalt Hilfe finden. Hier hat man die Erfahrung gemacht, dass immer häufiger Kommunalpolitiker, Journalisten oder Aktivisten gegen Hatespeech zu kämpfen haben. Zwar sind soziale Medien verpflichtet, rechtswidrige Postings nach Bekanntwerden zu löschen. Tauchen die Inhalte aber kurz darauf an anderer Stelle auf, müssen die Opfer erneut Meldung erstatten. Sich selbst vor Verleumdungen und übler Nachrede zu schützen, kann dadurch zur Lebensaufgabe werden und enorme finanzielle und psychische Belastungen mit sich bringen. Nun soll gerichtlich geklärt werden, ob Facebook und Co. verpflichtet sind, identische und sogar sinngleiche Aussagen von sich aus zu entfernen.

 

Hatespeech wegen Falschzitat

Im Fall von Renate Künast geht es um ein Meme mit einem angeblichen Zitat der Politikerin, das allerdings frei erfunden ist. „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen“, wird der Abgeordneten in den Mund gelegt. Seit 2015 wurde das Meme mehrfach auf Facebook geteilt. Und das, obwohl die Verbreitung eines Falschzitats als üble Nachrede oder sogar Verleumdung strafbar sein kann. Weil viele Nutzer die Aussage allerdings für echt halten, erhält Künast dafür immer wieder Hasskommentare. Mit ihrer Klage will die ehemalige Ministerin nun erreichen, dass das Falschzitat dauerhaft von der Plattform verschwindet. Über entsprechende Technologien zum Auffinden des Bildes verfügt Facebook längst. Nun sollen die Gerichte klären, ob der Konzern zum automatischen Löschen verpflichtet ist.

 

Weg durch die Instanzen erwartet

Künast und HateAid rechnen sich vor Gericht gute Chancen aus. Denn die österreichische Grünen-Politikerin Eva Glawischnig hatte mit einer ähnlichen Klage vor dem EuGH Erfolg. Sie wehrte sich damals gegen Facebook-Kommentare, in denen sie unter anderem als „miese Volksverräterin“ bezeichnet wurde. Das soziale Medium sollte nicht nur die gemeldeten Fälle von Hassrede löschen, sondern auch alle, die wort- und sinngleichen Inhalt haben. 2019 gaben ihr die Luxemburger Richter recht.

 

Fazit

Im konkreten Fall hat Facebook bereits reagiert. Im Zusammenhang mit der angekündigten Klage wurde Künast per Mail informiert, dass man nun alle wortgleichen Zitate zu dem beanstandeten Meme löschen werde. Doch die Politikerin und die Organisation HateAid wollen eine grundsätzliche gerichtliche Klärung. Nur so könnten auch andere Opfer von Hassrede geschützt werden.

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Anke Evers
Anke Evers
freiberufliche Journalistin

Anke Evers ist freiberufliche Journalistin, Autorin und Texterin und hat ihr Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften an Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.

Annett
Prima!Das ist sehr wichtig das auch eine grundsätzliche Klärung erfolt.Danke auch in meinem Namen!
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