Aus Einwilligung wird Vertrag
Bis 2018 berief sich der Zuckerberg-Konzern auf die Einwilligung der Nutzer in die Verarbeitung ihrer Daten zu Werbezwecken. Als allerdings die Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) europaweit wirksam wurde, änderte Facebook seine Argumentation. Von nun an hieß es, beim Erstellen des Accounts werde ein „Vertrag“ geschlossen, mit dem die Inhaber personalisierte Werbung „bestellten“. Eine freie und informierte Einwilligung in die Datennutzung gemäß den Grundsätzen der DSGVO in die Datennutzung sei deshalb nicht notwendig.
Rechtswidrige Aushebelung der DSGVO?
Seit Jahren geht der Österreicher Schrems mit Unterstützung seiner Organisation noyb (kurz für: none of your business) gegen die Datensammelpraxis des Zuckerberg-Konzerns vor. Am Obersten Gerichtshof in Wien (Az. 6 Ob 56/21k) ist man nun unsicher, ob der hohe Verbraucherschutzstandard der DSGVO durch Facebooks Interpretation „ausgehebelt“ werden kann. Das Gericht ist deshalb Schrems‘ Anregung gefolgt und lässt mehrere Fragen vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klären. Dabei geht es nicht nur um die Rechtmäßigkeit der Datennutzung. Thematisiert wird auch die Verwendung von Informationen zu politischer Überzeugung und sexueller Orientierung für das Targeting von Werbeanzeigen.
„Ostereier-Suche“ statt Datenauskunft
In einem Punkt von Schrems‘ Ausgangsverfahren hat der OGH in Wien schon entschieden: Facebook kommt seiner Auskunftspflicht gemäß DSGVO nicht in ausreichendem Maße nach. So wurden Schrems auf seine Anfrage hin entscheidende Informationen vorenthalten, weil Facebook sie nicht für relevant hielt. Die zur Verfügung gestellten Daten waren außerdem an mehr als 60 Stellen versteckt, was das Gericht zu dem Vergleich mit einer „Ostereier-Suche“ anregte. Weil der Kläger durch den damit verbundenen Stress immateriellen Schaden erlitten habe und „massiv genervt“ sei, steht ihm ein Schadensersatz in Höhe von 500,- Euro zu.
Fazit
Schrems wertet die Entscheidung des OGH als Erfolg. Sollten die Luxemburger Richter zu dem Ergebnis kommen, dass Facebook illegal die DSGVO umgeht, hätte das nach seiner Aussage weitreichende Folgen. Das soziale Medium müsste nicht nur die Datenverarbeitung beenden, sondern auch Millionen Nutzern Schadensersatz zahlen.
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