Bilderklau bei eBay: 150 Euro Schadensersatz bei Privatauktion

(7 Bewertungen, 2.86 von 5)

Worum geht's?

Werden auf der Auktionsplattform eBay ohne Einwilligung des Urhebers Bilder als Produktfotos verwendet, so ist dies ohne Frage eine Urheberrechtsverletzung. Das OLG Braunschweig hatte zu entscheiden, wie hoch ein entsprechender Schadensersatzanspruch in einem solchen Fall ausfällt.

Was ist geschehen?

Der Kläger im streitgegenständlichen Verfahren war Mediengestalter, der für die Bewerbung seiner zu verkaufenden Waren jeweils Produktfotos anfertigte und diese anschließend im Internet veröffentlichte. Durch den Einsatz einer bestimmten Bilder-Software wurde er darauf aufmerksam, dass ein anderer privater eBay-Verkäufer vier seiner Fotografien – zur Versteigerung eines Computer-Monitors - verwendete, ohne hierfür jedoch das Einverständnis des Urhebers einzuholen.

Der Mediengestalter beschritt den Rechtsweg und verlangte vom privaten eBay Händler Schadensersatz entsprechend der Honorarempfehlungen der MFM in Höhe von 150.- Euro pro Bild und zusätzlich einen Verletztenzuschlag in Höhe von 100% pro Foto. Zusätzlich forderte der beauftragte Rechtsanwalt im Rahmen der Abmahnung die Begleichung der entstandenen Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 11.200€.

Entscheidung des Gerichts

Schließlich hatte das OLG Braunschweig den Rechtsstreit zu entscheiden (Urteil vom 08.02.2012 – Az.: 2 U 7/11) und wies die Klage zu großen Teilen ab.

Ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten stehe dem Kläger nicht zu, da die Einschaltung des Rechtsbeistands im vorliegenden Falle nicht erforderlich und der Wettbewerbsverstoß für den Kläger leicht zu erkennen gewesen sei und er selbst die Sachkunde für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung besitze. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Kläger selbst in den vergangenen Jahren bereits mehrfach gleichgelagerte Urheberrechtsverstöße mittels Abmahnung verfolgt habe und über entsprechende Unterlagen verfüge, sodass er die Abmahnung und Unterlassungserklärung auch anhand dieser Unterlagen hätte selbst erstellen können.

Auch hinsichtlich des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs sprachen die Richter nicht den geforderten Betrag zu. Vielmehr sei entsprechend den Grundsätzen der Lizenzanalogie lediglich ein Betrag von 20.- € je Bild als Schadensersatz für die Fotonutzung angemessen, so die Richter. Die MFM-Honorarempfehlung-Tabelle finde bei der Berechnung des Fotografen Honorars bei privaten eBay Auktionen keine Anwendung, da beim Kläger eine entsprechende Vertragspraxis nicht feststellbar sei; vielmehr habe der Kläger lediglich 3 oder 4 Anfragen hinsichtlich der Verwendung seiner Bilder erhalten.

Keinesfalls könne der Kläger zudem einen 100%-Verletzten-Aufschlag verlangen. Eine Strafe für den Rechtsverletzer sei dem Urheberrecht fremd. Vielmehr solle der Schadensersatz lediglich dazu dienen, den Verletzer nicht besser und nicht schlechter als einen vertraglichen Lizenznehmer zu stellen.

Fazit

Das Urteil der Braunschweiger Richter ist begrüßenswert, nicht zuletzt, weil es der Abmahnpraxis bei den als recht gering anzusehenden Verstößen des Fotoklaus bei privaten eBay-Auktionen den Riegel vorschiebt und für gerechtere Ergebnisse sorgt.

Mit einem ähnlich gelagerten Fall hatte sich das OLG Brandenburg im Jahr 2009 (Urteil vom 03.02.2009 – Az.: 6 U 58/08) zu befassen und sprach damals dem Kläger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 40.- € für das kopierte eBay Produktfoto zu.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Dipl.-Jur. Sebastian Ehrhardt

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details