Abmahnungen Becker und Haumann Rechtsanwälte wegen Bundesliga Eintrittskarten

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Worum geht's?

Die Kanzlei Becker & Haumann Rechtsanwälte verschickt Abmahnungen wegen des Verkaufs von Eintrittskarten für Bundesligaspiele. Betroffen sind unter anderem Borussia Dortmund (BVB), der FC Bayern München und Werder Bremen.

Abmahnschreiben Becker & Haumann Rechtsanwälte

Onlinemarktplätze wie eBay boomen. Bequem lassen sich hier Sache kaufen und verkaufen. Insbesondere für Sportveranstaltungen oder Konzerten werden häufig auch Tickets angeboten. Ein Grund kann sein, dass der Ticketinhaber selbst am Tag des Spiels oder Konzerts verhindert ist. Es gibt aber auch viele Halbprivate Anbieter, die mit dem verkauf der Tickets Geld verdienen wollen. Genau dieser Weiterverkauf  ist den Veranstaltern aber oft ein Dorn im Auge. Und oft lässt ein Abmahnschreiben einer Rechtsanwaltskanzlei nicht lange auf sich warten.

Auch die Kanzlei Becker & Haumann Rechtsanwälte verschickt solche Schreiben – so auch im Auftrag der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA wegen des Weiterverkaufs von Eintrittskarten für die Spiele des Fußballvereins. Die Adressaten sind oft geschockt und mit der Situation überfordert. Viele wissen nicht, wie sie sich nun verhalten müssen. Doch gerade jetzt gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und überlegt zu handeln. Denn es gibt Strategien, wie die Betroffenen auf eine solche Situation am besten reagieren.

Informationen über Becker & Haumann Rechtsanwälte

Die Partnergesellschaft/Rechtsanwälte Becker & Haumann mit Sitz in Dortmund haben Ihre Schwerpunkte unter anderem auf die Rechtsgebiete Strafrecht, IT- und Medienrecht, Datenschutzrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht gelegt. Zu den wohl populärsten Mandaten gehört der Fußballverein Borussia Dortmund, aber auch der FC Bayern oder Werder Bremen.

Kontaktdaten der Kanzlei Becker & Haumann: Becker & Haumann Partnergesellschaft / Rechtsanwälte Kaiserstraße 21-23 44135 Dortmund Telefon: 0231 / 108 77 89 0 Fax: 0231 / 108 77 89 9 E-Mail: kanzlei@becker-haumann.de

Was beinhaltet ein solches Abmahnschreiben?

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Einzel- oder Dauerkarte für ein bestimmtes Spiel im Internet, beispielsweise über die Auktionsplattform ebay, verkauft zu haben. Es folgen Hinweise auf die allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB). Es werden auf den Punkt 6 Absatz 2 und 5 verwiesen und erklärt, dass ein privater Verkauf mit Gewinnabsichten, also zu einem höheren Preis, verboten ist. Dem Ticketkunden wird dennoch eingeräumt, das Ticket unterhalb von 15% des Originalpreises anzubieten.

Wurde das Ticket zusammen mit einem Foto und einem Stadionplan angeboten, so kann in der Abmahnung ein weiterer Vorwurf enthalten sein – die Urheberrechtsverletzung durch die Abbildung des Vereinslogos und des Stadionplanes.

Des Weiteren enthält die Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die unterschrieben innerhalb der angegebenen Frist zurückgesendet werden soll. Bei der Zahlungsforderung handelt es sich zumeist um einen pauschalen Schadensersatzbetrag in Höhe von 800,00 Euro. Es folgt die Anmerkung, dass sich die Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA vorbehält, bei einer nicht fristgerechten Zusendung der unterschriebenen Unterlassungserklärung ein Stadionverbot auszusprechen. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben

Es ist auf keinen Fall ratsam, die beigefügte strafbewehrt Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Senden Sie diese ab, kann dies als Schuldeingeständnis aufgefasst werden. Dennoch sind Sie bei einer berechtigten Abmahnung zu einer Unterlassungserklärung verpflichtet. Diese sollte dann in modifizierter Form erfolgen. Ein Fachanwalt wird Ihnen beim Verfassen einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein.

Auch wenn der Schock tief sitzt, sollten die Adressaten jetzt nicht  in Panik geraten. Aber den Kopf in den Sand stecken, hilft jedoch auch nicht weiter. Auch wenn die Chancen ganz gut stehen, dass die Sache im Sande verläuft, sollten sich die Adressaten hierauf nicht verlassen. So wird eine Vielzahl an solchen Abmahnschreiben verschickt. Die Abmahnkanzleien  gehen hierbei strategisch vor und hoffen , dass einige der Abgemahnten sofort bezahlen werden. Doch es ist natürlich nie auszuschließen, dass die Abmahnkanzlei auch gerichtlich gegen die Adressaten vorgeht. Vielmehr ist ein solches Abmahnschreiben ernst zu nehmen.

Und das heißt: Auf das Abmahnschreiben immer auch zu reagieren. Machen die Adressaten das nicht, hat die Abmahnkanzlei die Möglichkeit, bei Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Und diese kann zu einem Beschluss  des Gerichts und zu weiteren Kosten führen.

Eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen?

Die Betroffenen sollten die von der Abmahnkanzlei formulierte Unterlassungserklärung auf keinem Fall unterschreiben. Denn hierdurch gibt  der Unterzeichner ein Schuldanerkenntnis ab.  Das hat zur Folge, dass die Schadensersatzforderung und die Anwaltskosten anerkannt werden. Ist die Unterlassungserklärung unterschrieben, kann ein hinzugezogener Rechtsanwalt so gut wie nicht mehr erfolgreich eingreifen.

Normalerweise besteht der Hauptgrund einer Abmahnung darin, dass der Rechtsverstoß außergerichtlich beigelegt werden soll. Neben Schadensersatz und Begleichung der Anwaltskosten hat der Rechteinhaber Anspruch auf Unterlassung des widerrechtlichen Verhaltens. Dieser Anspruch kann aber auch mithilfe einer sogenannten modifizierten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Diese ist – im Gegensatz zu der vorformulierten Unterlassungserklärung der Abmahnkanzlei – eben kein Schuldanerkenntnis, sondern soll nur ein Gerichtsverfahren vermeiden.  Der Adressat verspricht lediglich, die Rechtsverletzung für die Zukunft zu unterlassen.

Rechtliche Hilfe durch einen Fachanwalt

Ein von Ihnen bestellter Fachanwalt kann Ihnen helfen, viel  Geld zu sparen. Er wird die Beschuldigungen in der Abmahnung überprüfen. Neben einem Verstoß gegen die ATGB werden häufig auch Verstöße gegen die Bildrechte durch Abbildungen angeführt. Es ist daher nachzuprüfen, ob derartige Abbildung Teil der Auktion, bzw. des Angebotes waren. Daneben ist es von großer Wichtigkeit, statt einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch sollte geklärt werden, ob das Ticket tatsächlich zu einem höheren Preis verkauft wurde. Möglicherweise wurde die Auktion vorher beendet oder der Käufer nahm Abstand vom Kauf und verlangte seinen Kaufpreis zurück. Auch der vorher selbst bezahlte Kaufpreis kann eine Rolle spielen, um den tatsächlichen Gewinn durch einen Verkauf zu ermitteln.

Damit ein Fachanwalt das bestmögliche für Sie bei einer Abmahnung tun kann, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  1. Notieren Sie sich die Fristen für die Abgabe der Unterlassungserklärung und die Zahlung der Forderung.
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Kanzlei Becker & Haumann auf, weder schriftlich, per E-Mail oder telefonisch. Auch nicht mit der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA
  3. Unterschreiben Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht, die der Abmahnung beigefügt wurde.
  4. Zahlen Sie den geforderten Betrag erst einmal nicht.
  5. Nutzen Sie keine vorgefertigten modifizierten Unterlassungserklärungen.
  6. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Fachanwalt mit Schwerpunkt Urheberrecht auf und lassen Sie sich beraten.

Bei der Wahl Ihres Anwaltes sollten Sie auf dessen Rechtsgebiete schauen, auf die er sich spezialisiert hat. Durch Erfahrungen auf dem Bereich Urheberrecht kann er Ihnen eine spezialisierte Beratung und in der Regel ein faires Pauschalhonorar anbieten. Somit wissen Sie bereits vorher, was auf Sie zukommt. Unverbindlich können Sie auch eine kostenfreie Ersteinschätzung vornehmen lassen, womit Sie kein Risiko eingehen. Wenn Sie aufgrund eines niedrigen Einkommens die Kosten für einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Bei positiver Entscheidung seitens des Amtsgerichts, erhalten Sie einen Beratungsschein, den Sie Ihrem ausgewählten Rechtsanwalt übergeben. Möchten Sie die Beratungshilfe beantragen, sollten Sie die Fristen beachten und den Antrag schnellstmöglich stellen. Entsprechende Antragsformulare werden im Internet zum Download angeboten.

Abmahnung ignorieren zieht weitere Kosten nach sich

Manche Abgemahnten erhalten den Rat, die Abmahnung schlicht zu ignorieren, in der Hoffnung, dass keine negativen Folgen zu erwarten sind und die Sache im Sande verläuft. Erfahrungsgemäß ist dem nicht so. Werden die Fristen für die Abgabe der Unterlassungserklärung und die Zahlung der Forderung nicht eingehalten, wird die Kanzlei Becker & Haumann eine einstweilige Verfügung beantragen, das ein gerichtliches Verfahren nach sich zieht. Die nicht unerheblichen Prozesskosten werden dem Abgemahnten angelastet. Durch das Ignorieren oder durch die Behauptung, Sie hätten niemals eine Abmahnung per Post erhalten, schaden Sie sich nur selbst.

Modifizierte Unterlassungserklärungen aus dem Internet?

Ebenfalls raten wir dringend von vorgefertigten Unterlassungserklärungen aus dem Internet ab, die von diversen Webseiten zum Download angeboten werden. Die schaden mehr als sie nützlich sind. Nur ein Fachanwalt kann zu Ihrem Vorteil eine Unterlassungserklärung entsprechend modifizieren, d.h. bestimmte Punkte verändern, damit Ihnen künftig keine weitere Nachteile, beispielsweise durch hohe Vertragsstrafen entstehen.

Kostenlose Ersteinschätzung durch spezialisierte Anwälte

Eine Abmahnung zu erhalten ist ärgerlich. Lassen Sie sich trotz Schreck oder Ärger nicht zu unbedachten Handlungen hinreißen. Bewahren Sie Ruhe und lassen Sie sich von einem Anwalt eine kostenlose Ersteinschätzung geben. Somit erhalten Sie wertvolle Tipps und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen.

Hier können Sie eine kostenlose Erstberatung anfordern

Es besteht für Personen, die momentan nicht in der Lage sind die Kosten für einen notwendigen Rechtsbeistand selbst zu tragen, die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen - auch als ALG 2 Empfänger - beim Amtsgericht eine Beratungshilfe zu beantragen. Ein Rechtsanwalt wird Ihnen hierzu gerne Auskunft geben.

Peter
Hallo zusammen, habe das gleiche Problem. Habe jedoch keine Urheberrechtsve rletzung, da ich kein Logo verwendet habe. Werde nur beschuldigt Tickets angeboten zu haben und die AGBs nicht abgebildet zu haben. Wie ist die Lage hier einzuschätzen?
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derwahreklopp
Timo sagte :
Hallo alle,ich hab genau jetzt das gleiche Problem, gibts schon Erfahrungen, wie ist das Ganze ausgegangen?Danke und viele GrüßeTimo
Hallo Timo,einfach aussitzen ! Die werden nie klagen, das ist zu aufwendig. Ausserdem sind sie auf genz dünnen Eis. Allein die Unterlassungser klärung kann man mit der Präambel des BGH Urteils gelich mal in die Tonne Treten :"Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu."Also - wenn überhaupt unterhalten wir uns über den einen Verkauf in der Vergangenheit. Und den interessiert jetzt sowieso keinen mehr.Normalerweise hören irgendwann die Schreiben auf. LG, derwahreklopp

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Timo
Hallo alle,ich hab genau jetzt das gleiche Problem, gibts schon Erfahrungen, wie ist das Ganze ausgegangen?Danke und viele GrüßeTimo
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Tom
Hallo.Auch ich wurde abgemahnt, da ich ein(!) Ticket ein paar Euro über UVP verkaufte.Ich selbst kaufte dieses Ticket aber bereits über eine Internet-Plattform.Also ging ich doch nie einen Vertrag mit dem Urheber ein?!?Danke für Eure Hilfe.
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derwahreklopp
Nichts machen. Abwarten. Diese Fälle sind viel zu klein als dass sie vor Gericht landen. Vorher müsste sowieso erst mal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen. Den man dann gleich ablehnt. Bis dahin bluffen die Abmahner. Das Ganze ist dann nach 3 Jahren verjährt. Das einzig interssante ist ob der Verein Massnahmen ergreift.
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Jonas
Hallo Daniel,ich hab genau jetzt das gleiche Problem und weiß nicht wie ich vorgehen soll. Natürlich möchte ich auch nichts bezahlen.Wie bist du vorgegangen und wie ist das Ganze ausgegangen?Viele GrüßeJonas
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