Worum geht's?
Die Rechtsanwälte Nümann + Lang aus Karlsruhe, versendeten speziell in den Jahren 2009 und 2010 zahlreiche Filesharing-Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an im Internet unerlaubt verbreiteten Musikwerken. Für Betroffene besonders unangenehm war, dass sie für jedes einzelne herunter- bzw. hochgeladene Musikstück eine gesonderte Abmahnung erhielten. In der Folgezeit mahnten die Anwälte das illegale Filesharing von Filmwerken ab. Ob die Kanzlei immer noch tätig ist und was Sie bei einer Filesharing-Abmahnung tun sollten, lesen Sie in unserem Artikel.
1. Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann & Lang erhalten: So reagieren Sie richtig
Viele Abgemahnte sind verwundert, wenn sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten. Die Filesharing-Abmahnungen erreichen in der Regel die Anschlussinhaber eines Netzwerks. Haben Sie also eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten, müssen Sie nicht zwangsläufig auch der Täter sein.
Bis 2017 galt die sogenannte Störerhaftung. Demnach konnten Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen, die über ihr Netzwerk begangen wurden, auch haftbar gemacht werden, wenn sie selbst nicht der Täter waren. Dies ist jetzt nicht mehr so leicht möglich. Können Sie darlegen, dass auch andere Personen Ihren Internetanschluss nutzen, haften Sie in der Regel nicht.
WIE FUNKTIONIERT FILESHARING?
Über eine Software werden Musik, Filme oder Computerspiele in Internet-Tauschbörsen hoch- und heruntergeladen. Handelt es sich bei den Daten um urheberrechtlich geschützte Werke, begehen Sie dabei eine Urheberrechtsverletzung. Mehr zum Thema Filesharing lesen Sie in unserem Artikel.
Haben Sie eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing erhalten - egal ob von den Rechtsanwälten Nümann + Lang oder einer anderen Kanzlei - ist das oberste Gebot: Ruhe bewahren. Spontane Anrufe bei den Anwälten können im schlimmsten Fall gegen Sie verwendet werden.
Die der Filesharing-Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie aber in dieser Form nicht unterschreiben und an die Abmahnanwälte zurückschicken. Diese Unterlassungserklärung ist regelmäßig einseitig gefasst und schränkt Ihre Rechte stark ein.
Halten Sie die kurzen Fristen, die in der Abmahnung genannt werden, ein und suchen Sie Hilfe bei einem Anwalt, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Der Anwalt kann die Abmahnung genauestens überprüfen. Außerdem kann der Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie formulieren. Diese ist extra darauf ausgelegt, dass Sie als Abgemahnter bestmöglich aus der Sache rauskommen.
Weiterhin wird Ihr Rechtsanwalt klären, ob die Rechte an den Musikwerken tatsächlich bei der Gegenseite liegen und die IP-Adresse Ihres Internetanschlusses fehlerfrei ermittelt wurde. Zahlen Sie die gesamte Höhe der Forderungen im Schreiben nicht ungeprüft. Auch das Vergleichsangebot sollten Sie nicht annehmen, ohne dass Ihr Anwalt dies überprüft hat.
Wir raten in diesem Zusammenhang davon ab, Muster von Unterlassungserklärungen aus dem Internet zu nutzen. Diese sind nicht auf Ihren individuellen Fall zugeschnitten und können sogar Anlass dafür sein, dass der Rechteinhaber ein Gerichtsverfahren veranlasst.
Achten Sie bei der Auswahl des Anwalts darauf, dass er sich mit Filesharing-Abmahnungen auskennt. Einen entsprechenden Anwalt finden Sie nicht nur in der Nähe Ihres Wohnortes, sondern auch im Internet. Per E-Mail können das Abmahnschreiben und die Unterlassungserklärung an den Anwalt übersandt werden. Vergleichen Sie vor der Beauftragung die Kosten. Einige Anwälte bieten auch günstigere Pauschalen an.
AUFGEPASST
Nicht selten versuchen Abgemahnte den Erhalt der per Post verschickten Abmahnung abzustreiten. Anders als sonst im Zivilrecht nützt Ihnen dies aber nichts. Denn eine der Besonderheiten im Urheberrecht ist, dass der Abmahnende nur die Versendung der Abmahnung, nicht aber deren Zugang beim Abgemahnten nachweisen muss. Auch eine Vollmacht des Rechteinhabers muss der Abmahnung nicht beigefügt werden.
2. Welche Abmahnungen verschickte die Kanzlei Nümann + Lang?
Um 2010 herum war die Kanzlei Nümann + Lang groß im Business der Filesharing-Abmahnungen vertreten. Hierbei handelte es sich vor allem um Urheberrechtsverletzungen bei Songs und Filmen, die abgemahnt wurden. Die Rechtsanwälte handelten im Auftrag Ihrer Mandanten, zu denen beispielsweise die Styleheads GmbH und die Aergo Trade GmbH zählten.
Mittlerweile heißt die Kanzlei Nümann + Siebert. Die Rechtsanwälte kümmern sich noch immer um Fälle des Urheberrechts, allerdings liegt hier nicht mehr der Fokus.
WEBSEITENBETREIBER AUFGEPASST
Betreiben Sie eine Website oder einen Online-Shop, unterliegen Sie zahlreichen Kennzeichnungspflichten. Unter anderem muss Ihre Website mit einem Impressum und einer Datenschutzerklärung ausgestattet werden. Beides muss rechtlich korrekt sein. Missachten Sie diese Pflichten oder begehen Sie einen Wettbewerbsverstoß oder eine Markenrechtsverletzung, können Sie von der Kanzlei Nümann + Siebert abgemahnt werden.
Die Vorgehensweise der ehemaligen Kanzlei Nümann + Lang, häppchenweise Abmahnungen für den gleichen Song, der in verschiedenen Chart-Containern enthalten ist, zu verschicken und mehrfach abzukassieren, wurde oft kritisiert. Die Rechtsanwälte Nümann + Lang zogen dementsprechend vor Gericht - und verloren. Die Richter beriefen sich auf die freie Meinungsäußerung und hielten die Kritik für rechtens (Urteil vom 29.07.2011, OLG Köln, Az. 6 U 56/11).
3. Fazit zu Abmahnungen der Kanzlei Nümann + Lang
Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten, sollten Sie Ruhe bewahren. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und halten Sie unbedingt die angegebenen Fristen ein. Als Laie ist es schwer bis unmöglich, die Abmahnung auf Richtigkeit und Angemessenheit hin zu überprüfen. Aus diesem Grund sollten Sie in jedem Fall einen Anwalt für Urheberrecht einschalten.
Der Anwalt prüft auch, ob die Rechte an den Musikwerken tatsächlich bei der Gegenseite liegen und die IP-Adresse fehlerfrei ermittelt wurde. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft, sondern lassen Sie von Ihrem Anwalt beraten und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren.
Gleiches gilt auch, wenn Sie als Webseitenbetreiber oder Online-Händler eine Abmahnung der Kanzlei Nümann + Siebert erhalten haben. Bewahren Sie Ruhe und beauftragen Sie einen Anwalt mit diesem Fall. Am besten, Sie lassen es gar nicht erst soweit kommen. Sichern Sie Ihre Website oder Ihren Online-Shop rechtlich mit eRecht24 Premium ab.
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