Worum geht's?
Die Kanzlei Bindhardt & Lenz, vormals Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Zerbe Rechtsanwälte ist eine Anwaltskanzlei, die sich unter anderem auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen beim Filesharing spezialisiert hat. Zu den bekanntesten Mandanten zählen neben Anis Ferchichi (Bushido) auch die Berliner Band Culcha Candela. Was Sie tun sollten, wenn Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz erhalten haben, lesen Sie in diesem Artikel.
1. Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz erhalten: So reagieren Sie richtig
Wenn in Ihrem Briefkasten eine Abmahnung der Anwälte Bindhardt & Lenz liegt, ist der Schock erstmal groß. Das Beste, was Sie jetzt allerdings machen können, ist, Ruhe zu bewahren. Ignorieren Sie das Schreiben nicht. Auch wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen haben, müssen Sie auf die Filesharing-Abmahnung reagieren.
Wir raten Ihnen allerdings davon ab, die Kanzlei selbst zu kontaktieren. Aussagen, die Sie dabei tätigen, können im schlimmsten Fall gegen Sie verwendet werden. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt für Urheberrecht. Dieser kann die Angemessenheit und Richtigkeit der Abmahnung überprüfen.
WER SIND BINDHARDT UND LENZ RECHTSANWÄLTE?
Der Kanzleiname setzt sich aus den Namen der beiden Rechtsanwälte Dr. Heiner Bindhardt und Mirco Lenz zusammen. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei aus Butzbach liegen in den Rechtsgebieten Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, Marken- und Geschmacksmusterrecht sowie Namens-und Persönlichkeitsrecht.
Zu den bekanntesten Mandanten zählen der Rapper Bushido und die Musikgruppe Culcha Candela (Omar David Römer Duque, Hanno Graf, Lars Barragan De Luyz, Simon Müller-Lerch, John Magiriba Lwanga, Jan Krouzilek, Matthias Hafemann und Matthäus Jaschik).
Beachten Sie die Fristen für die Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung allerdings nicht ungeprüft. In der Regel sind Sie rechtlich besser gestellt, wenn Ihr Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie verfasst.
Zahlen Sie auch den geforderten Vergleichsbetrag nicht. Ihr Anwalt prüft zunächst, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist. Ist die IP-Adresse korrekt ermittelt worden? Sind die geforderten Beträge angemessen? Vertritt die Kanzlei tatsächlich die genannten Rechteinhaber? Sind Sie überhaupt der Täter?
ACHTUNG
Die Störerhaftung gilt seit 2017 nicht mehr. Als Anschlussinhaber haften Sie für Urheberrechtsverletzungen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurden, also nicht mehr grundsätzlich. Haben Sie den Verstoß gegen das Urheberrecht nicht begangen und können Sie nachweisen, dass auch andere Personen Ihr Netzwerk nutzen, können Sie als Täter ausgeschlossen werden.
Als Abgemahnter sind Sie verpflichtet, die Unterlassungserklärung (bestenfalls die modifizierte) fristgerecht abzugeben. Ansonsten droht Ihnen ein teures Einstweiliges Verfügungsverfahren. Das kann auch passieren, wenn Sie leugnen, ein Schreiben der Kanzlei Bindhardt & Lenz erhalten zu haben. Im Urheberrecht muss der Abmahnende nur nachweisen können, dass die Abmahnung verschickt wurde.
2. So sehen Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt und Lenz aus
Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz erhalten, haben Sie oder jemand, der Ihren Internetanschluss nutzt, wahrscheinlich einen Song oder ein Album von Bushido oder Culcha Candela in Internet-Tauschbörsen hoch- oder heruntergeladen. Da es sich dabei um urheberrechtlich geschützte Werke handelt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.
LESE-TIPP
Trittbrettfahrer gibt es in allen Branchen, so auch im Abmahnwesen. Es ist also nicht auszuschließen, dass es sich bei Ihrer Abmahnung um einen Fake handelt. Für den Laien ist dies oft schwer zu erkennen. Es gibt allerdings einige Indizien, die auf eine Fake-Abmahnung hinweisen können. Welche dies sind, lesen Sie in unserem Artikel “Woran erkenne ich, ob eine Abmahnung echt oder Fake ist”.
Die Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz sind seriös. Nehmen Sie daher eine Abmahnung der Kanzlei ernst. Die Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte bestehen aus vier Seiten. Zusätzlich sind dem Schreiben eine Kopie vom Beschluss des Landgerichts und eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt.
Auf der ersten Seite erfährt der Abgemahnte sämtliche Daten wie den Namen des Mandanten, Musiktitel, Datum, Uhrzeit und die dem Abgemahnten zugewiesene IP-Adresse, über die das Filesharing betrieben wurde. Im Folgenden werden Sie über die Rechteinhaberschaft des Mandanten aufgeklärt.
Auf Seite 2 erhalten Sie einen Hinweis nach § 101 Abs. 9 UrhG, dass ein Verfahren beim Landgericht durchgeführt wurde. Der Beschluss ist dem Schreiben als Kopie beigefügt. Zur Unterlassung und Auskunftserteilung werden Sie auf Seite 3 aufgefordert. Hier erfahren Sie, dass der Mandant gegen Sie Schadensersatzansprüche geltend macht und Sie verpflichtet sind, die Kosten dafür zu übernehmen.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
Bei den angegebenen Kosten, die meistens bei rund 700 Euro liegen, handelt es sich um eine Vergleichszahlung. Eine Vergleichszahlung fällt immer geringer aus, als die eigentlichen angeblichen Kosten für Ermittlung und Schadensersatz.
Im Anschluss finden Sie die Fristen für die Rücksendung der Unterlassungserklärung sowie für die Zahlung des Vergleichsbetrages. Dem Abgemahnten wird angeboten, die Unterlassungserklärung per Mail oder per Fax unterschrieben zurückzusenden.
3. Brauche ich wirklich einen Anwalt?
Egal, ob Sie schuldig sind oder nicht, der Anwalt kann Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen. Sind Sie tatsächlich der Täter, hilft der Anwalt Ihnen bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung, damit Ihnen künftig keine Nachteile entstehen. Außerdem kann er überprüfen, ob der Vergleichsbetrag angemessen ist.
Die Tätigkeiten eines bestellten Fachanwalts betreffen folgende Bereiche:
- Eingrenzung oder Ausweitung des zu unterlassenden Verhaltens
- Rechtsverbindlichkeit der Unterlassungserklärung
- Anerkennung des Schadensersatzes
- Anerkennung des Anspruchs auf Rechtspflicht
- Übernahme der Anwaltskosten
Manche Abgemahnten sind vom Schreiben der Kanzlei völlig überrascht und können sich die Urheberrechtsverletzung nicht erklären. Sie unterliegen als Anschlussinhaber der sekundären Darlegungslast. Der Anwalt kann Ihnen dabei helfen, darzulegen, dass Sie als Täter ausgeschlossen sind und Dritte Ihren Internetanschluss ebenfalls nutzen. Dies ist beispielsweise durch Routerprotokolle möglich.
AUFGEPASST
In Deutschland muss niemand wegen eines zu niedrigen Einkommens auf Rechtsbeistand verzichten. Geringverdiener können beim Amtsgericht einen Antrag für Beratungshilfe stellen. Wird dieser bewilligt, erhält der Antragsteller einen Beratungsschein und kann sich umgehend an einen Fachanwalt wenden.
4. Fazit zu Abmahnungen der Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz
Die kurz bemessenen Fristen in der Abmahnung zwingen förmlich zum schnellen Handeln. Wie Sie erfahren haben, ist es nicht empfehlenswert, die Fristen verstreichen zu lassen. Wir empfehlen Ihnen zwar, Ruhe zu bewahren, aber trotzdem schnell zu handeln und sich umgehend an einen Fachanwalt für Urheberrecht zu wenden.
Eine Ersteinschätzung durch einen Rechtsanwalt ist häufig kostenlos, so dass Sie kein Risiko eingehen. Vergessen Sie aber nicht: Tun Sie nichts ohne Ihren Anwalt. Keine Unterschrift, keine Zahlung und kontaktieren Sie die Kanzlei Bindhardt und Lenz nicht.
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