Fareds Abmahnung erhalten?

Das sollten Sie beachten, wenn Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kanzlei Fareds mahnt im Auftrag ihrer Mandanten u. a. Urheberrechtsverletzung im Bereich Musik und Film wegen illegalem Filesharing ab. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Reagieren Sie innerhalb der angegebenen Frist.
  • Mittlerweile werden auch Wettbewerbsverstöße von kleinen Händlern auf eBay und Amazon von Fareds abgemahnt.
  • Bei der Prüfung Ihrer Abmahnung kann Ihnen ein spezialisierter Anwalt helfen. Dieser kann auch eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen.

Worum geht's?

Unabhängig davon, ob bei Ihnen noch eine rare Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Fareds eintrifft oder es sich um eine Abmahnung wegen eines Wettbewerbsverstoßes handelt, sollten Sie die Abmahnung nicht ignorieren. Wie Sie korrekt auf die Fareds Abmahnungen reagieren und welche Fehler häufig gemacht werden, lesen Sie in diesem Artikel.

 

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1. Warum erhalte ich eine Abmahnung von Fareds?

Eine Fareds Abmahnung wegen illegalem Filesharing trifft in der Regel bei Ihnen ein, wenn über Ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Filesharing ist nicht per se illegal. Illegal ist der Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Dateien, wie Musik und Filmen, über sogenannte Internet-Tauschbörsen.

Die meisten Tauschbörsen sind so gestaltet, dass während des Downloads ein Upload stattfindet und ein Dritter dieses Lied ebenfalls laden kann. Als Anschlussinhaber werden Sie mit Ihrer IP-Adresse als Uploader angesehen, der die Datei für die Öffentlichkeit zugänglich macht.

Diese Option kann von dem Nutzer der Tauschbörse oft gar nicht beeinflusst werden. Die Nutzung des Liedes geschieht in den meisten Fällen in rein privater Umgebung. Abgemahnt wird deshalb immer das Anbieten (der Upload) eines Werkes.

Die Daten vermehren sich, ohne dass die Musik- oder Filmindustrie einen Gewinn erzielt. Die Kanzlei Fareds vertritt die Urheber bzw. Rechteinhaber in dieser Angelegenheit und versendet Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an die Anschlussinhaber.

ACHTUNG

Bis 2017 war es den Abmahnkanzleien problemlos möglich, die Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung haftbar zu machen. Das hat sich seit dem Wegfall der Störerhaftung erledigt. Als Anschlussinhaber können Sie nur haftbar gemacht werden, wenn Sie nicht darlegen können, dass auch andere Personen Ihren Internetanschluss nutzen. Darlegen können Sie dies beispielsweise mit Routerprotokollen.

Seit 2020 werden vermehrt auch Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen der Kanzlei Fareds verschickt. Hier sind vor allem kleinere Online-Händler, die auf eBay und Amazon ihre Waren verkaufen, betroffen. Haben Sie eine Abmahnung erhalten, erklären wir Ihnen im Folgenden, wie Sie darauf reagieren sollten.

2. Abmahnung der Kanzlei Fareds erhalten: So reagieren Sie richtig

Wenn Sie eine Fareds Abmahnung erhalten haben, ist das bestimmt erstmal ein Schock für Sie. Sie sollten jetzt aber vor allem Ruhe bewahren und die Abmahnung nicht ignorieren. Die Abmahnschreiben enthalten oft eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung, die unterschrieben und zurückgesandt werden soll.

ABER ACHTUNG!

Hier ist Vorsicht geboten! Ohne anwaltliche Unterstützung und die notwendigen Informationen sollten Sie diese Erklärung nicht unterschreiben oder eigenmächtig ändern. Auch von Mustern aus dem Internet können wir nur abraten. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt, damit dieser Ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt.

Mit einer modifizierten Unterlassungserklärung können Sie den Schaden begrenzen. Aufgrund der damit verbundenen Risiken sollte diese in jedem Fall von einem Juristen aufgesetzt werden. Wenn Sie hier Fehler machen, können die Abmahner beispielsweise eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

Im Abmahnschreiben werden auch die Anwaltskosten für die Abmahnung geltend gemacht. Außerdem wird der Lizenzschadensersatz aufgeführt. Diese Summe kann zwischen mehreren hundert bis einigen tausend Euro betragen. Je nach Umfang des Wettbewerbsverstoßes oder der Urheberrechtsverletzung ist der Schadensersatz, der verlangt wird, unterschiedlich hoch.

INTERESSANT

Für ein Musikalbum werden beispielsweise deutlich höhere Summen veranschlagt als für einen einzelnen Song. Haben Sie einen Anwalt um Hilfe gebeten, wird dieser sich auch mit der Angemessenheit der Schadensersatzhöhe auseinandersetzen.

In der Abmahnung wird außerdem ein Vergleichsangebot unterbreitet. Innerhalb einer relativ kurzen Frist haben Sie als Abgemahnter dann die Möglichkeit, einen reduzierten Vergleichsbetrag zu zahlen. Auch wenn es verlockend scheint, den Betrag direkt zu zahlen, sollten Sie auch hier vorerst Rücksprache mit Ihrem Anwalt halten.

Vermeiden Sie unbedingt folgende Fehler, wenn Sie eine Fareds Abmahnung erhalten haben:

  • Geben Sie den Rechtsverstoß gegenüber den Abmahnern nicht zu.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.
  • Modifizieren Sie die Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Beratung selbst.
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.

Von den genannten Fehlern kann das Unterschreiben der beigefügten Unterlassungserklärung die schwerwiegendsten Folgen nach sich ziehen. Es handelt sich dabei um ein abstraktes Schuldanerkenntnis.

AUFGEPASST!

Mit Ihrer Unterschrift sind Sie lebenslang an diese Erklärung gebunden. Nur in den seltensten Fällen, und zwar bei Gesetzesänderungen oder neuer höchstrichterlicher Rechtsprechung, können Sie die Unterlassungserklärung kündigen. Die Kündigung sollte innerhalb einer angemessenen Frist von bis zu drei Monaten nach der Rechtsänderung erfolgen. Halten Sie sich nicht an die Verpflichtung aus der Unterlassungserklärung, können Sie zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet werden.

3. Welche Abmahnungen verschickt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds hat ihren Sitz in Hamburg und vertritt u. a. eine Reihe von Rechteinhabern in der Musikindustrie. Sofern die Rechtsanwälte von Fareds eine Filesharing-Abmahnung verschicken, dann meistens wegen einem angeblichen illegalen Upload oder Download in sogenannten Internet-Tauschbörsen.

Rechteinhaber sind unter anderem:

  • MIG Film GmbH
  • Los Banditos Films GmbH
  • Fort Knox Entertainment GmbH
  • Lightning Entertainment GmbH
  • Elephant Music GmbH
  • Malibu Media LLC
  • Thomas Steengard

Urheberrechtlich geschützte Werke, die in der Vergangenheit bereits von Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt worden sind, sind beispielsweise Filme wie Fack ju Göhte oder The Mechanic sowie Songs wie der Remix zu Lady Gagas “Born this Way” von Other Ego.

ONLINE-HÄNDLER AUFGEPASST

Fareds mahnen seit 2020 im Rahmen von Wettbewerbsverstößen vor allem kleinere eBay- und Amazon-Händler ab. Die Kanzlei Fareds verschickt Abmahnungen im Namen von z. B. Harald Durstewitz, T & D Versand GbR oder die iParts GmbH. Im Zweifelsfall sollten Sie auch hier einen spezialisierten Anwalt einschalten.

Im Falle von Wettbewerbsverstößen werden von Fareds vor allem die folgenden Punkte abgemahnt:

  • keine Widerrufsbelehrung
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • fehlende Pflichtinformationen zum Mängelhaftungsrecht
  • fehlende Information über die Speicherung von Vertragstexten

4. Wie erkennen Sie, dass es sich um eine echte Abmahnung und keine Fake-Abmahnung handelt?

Die Kanzlei Fareds ist schon seit Jahren als Abmahnkanzlei tätig. Eine Abmahnung sollten Sie daher ernst nehmen. In der Fareds Abmahnung wird zunächst der Rechteinhaber genannt und bekannt gegeben, dass Fareds diesen vertritt. Auf den folgenden Seiten der Filesharing-Abmahnung wird erklärt, dass eine unerlaubte Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Der Abmahnung wird häufig ein Beschluss eines Landgerichts in Kopie beigefügt, nach dem die IP-Adresse ermittelt und festgestellt wurde. Der angebliche Verstoß wird zudem mit Datum und Uhrzeit belegt. Hier ist bereits darauf zu achten, dass die IP-Adresse sehr variabel ist und nicht vom Abgemahnten überprüft werden kann.

Auf den nun folgenden Seiten des Abmahnschreibens werden die Ansprüche des Rechteinhabers dargestellt. Hierbei geht es um den Unterlassungsanspruch, die Anwaltskosten sowie den Schadensersatz.

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LESE-TIPP

Eine Fake-Abmahnung ist in der Regel nicht so leicht von einer echten Abmahnung zu unterscheiden. Kleine Fehler wie sehr kurze Fristen von wenigen Tagen oder eine Zahlungsaufforderung an ausländische Konten können erste Hinweise auf eine Fake-Abmahnung sein. Mehr zu diesem Thema lesen Sie in unserem Artikel.

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5. Fazit zu Abmahnungen der Kanzlei Fareds

Die Kanzlei Fareds verschickt neben Filesharing-Abmahnungen auch Abmahnungen zu Wettbewerbsverstößen. Während beim Filesharing vor allem Privatpersonen betroffen sind, werden für Wettbewerbsverstöße vor allem kleinere eBay- und Amazon-Händler abgemahnt.

Wer eine Abmahnung von Fareds erhält, sollte die Fristen nicht ignorieren und schnell, aber überlegt handeln. Unterschreiben Sie als Abgemahnter die geforderte Unterlassungserklärung der Kanzlei Fareds ungeprüft, handelt es sich hierbei um ein abstraktes Schuldanerkenntnis. Ist eine Unterlassungserklärung erst einmal unterschrieben, kann Ihnen später auch kein Anwalt mehr helfen.

Deswegen lassen Sie sich besser vorher von Experten beraten und fordern Sie gleich eine kostenlose Ersteinschätzung an.

 

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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