Abmahnung: Winterstein Rechtsanwälte

So reagieren Sie richtig auf eine Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwälte Winterstein

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte sollten Sie ernst nehmen. Ignorieren Sie das Abmahnschreiben nicht.
  • Zahlen Sie die Abmahnkosten nicht ungeprüft und unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht.
  • Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt, um die Abmahnung überprüfen zu lassen.

Worum geht's?

Vor allem in den 2010er Jahren waren die Rechtsanwälte Winterstein im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen und Abmahnungen im Markenrecht tätig. Für Abgemahnte ist ein solches Schreiben im Briefkasten zunächst ein Schock. Wie Sie auf eine Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte reagieren sollten, lesen Sie in unserem Artikel.

 

1. Abmahnung der Rechtsanwälte Winterstein erhalten: So reagieren Sie richtig

Eine Abmahnung im Briefkasten ist für viele Betroffene erstmal ein Schock. Je nach Sachlage fordern die Abmahnanwälte mehrere hundert bis einige tausend Euro. Haben Sie sich als Anschlussinhaber nichts zu Schulden kommen lassen, dürfen Sie die Abmahnung trotzdem nicht einfach ignorieren. Denn in dem Fall kann es mit einer einstweiligen Verfügung sogar noch teurer werden.

Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie bestenfalls einen spezialisierten Anwalt. Die Winterstein Rechtsanwälte fordern wie andere Abmahnkanzleien in der Regel die Zahlung des Vergleichsbetrags sowie die Unterschrift der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung.

AUFGEPASST

Zahlen Sie den Vergleichsbetrag nicht ungeprüft. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten Sie ebenfalls nicht unterschreiben. Sie ist meistens zu Gunsten der Rechteinhaber verfasst. Ihr Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie verfassen. Damit schneiden Sie rechtlich deutlich besser ab.

Wir raten Ihnen davon ab, modifizierte Unterlassungserklärungen in Form von Mustern aus dem Internet zu verwenden. Diese sind nicht speziell auf Ihren Fall angepasst und schaden in der Regel mehr, als dass sie nutzen. Die Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung sollten Sie grundsätzlich einem Anwalt überlassen.

Meistens wird versucht, den Abgemahnten mit kurzen Fristen unter Druck zu setzen. Grundsätzlich sind kurze Fristen in Abmahnungen keine Seltenheit und völlig legitim. Das gleiche gilt für den Versand der Abmahnung per normalem Brief. Die Abmahnkanzlei muss nicht nachweisen können, dass die Abmahnung bei Ihnen angekommen ist, sondern nur, dass sie diese verschickt hat. Die Abmahnung kann auch per E-Mail verschickt werden.

Kontaktieren Sie die Winterstein Rechtsanwälte nicht. Anrufe oder E-Mail-Korrespondenzen können im Nachhinein nur gegen Sie verwendet werden und haben meistens keinen positiven Effekt.

So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung
Checkliste für Abgemahnte
  • Bleiben Sie ruhig und ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
  • Halten Sie die kurzen Fristen ein.
  • Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt.
  • Zahlen Sie den Vergleichsbetrag nicht.
  • Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft.

2. Brauche ich wirklich unbedingt einen Anwalt?

Mit einer Abmahnung ist nicht zu spaßen. Reagieren Sie falsch oder verspätet, kann Ihnen das teuer zustehen kommen. Um das zu vermeiden, sollten Sie einen Anwalt kontaktieren. Das ist nicht nur vor Ort möglich. Viele Anwaltskanzleien arbeiten digital. Sie können per Mail die Abmahnung zur Prüfung einreichen. Die anschließende Korrespondenz erfolgt per Mail oder Telefon.

PRAXIS-TIPP

Viele Anwälte bieten Pauschalpreise an. Klären Sie die finanziellen Fragen vor der Beauftragung des Anwalts. Können Sie sich keinen Anwalt leisten, ist es möglich, Beratungshilfe zu beantragen. Der Antrag wird beim Amtsgericht gestellt. Viele Anwälte erledigen dies aber auch direkt für Sie. Online ist eine Antragstellung in der Regel ebenfalls möglich.

Ihr Anwalt überprüft, ob die in der Abmahnung aufgeführten Summen angemessen sind und formuliert gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung. Ihr Anwalt stellt außerdem sicher, dass die Abmahnung gerechtfertigt ist. Er prüft, ob die IP-Adresse korrekt ermittelt wurde.

Zudem sind Sie als Anschlussinhaber nicht automatisch der Täter. Haben Sie die Rechtsverletzung nicht begangen und können darlegen, dass auch Dritte Ihren Internetanschluss nutzen, können Sie nicht als Täter haftbar gemacht werden. Die sogenannte Störerhaftung, die dies ermöglichte, gibt es seit 2017 nicht mehr.

3. Welche Abmahnungen verschickt die Kanzlei Winterstein?

In den 2010er Jahren waren die Winterstein Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main besonders im Rahmen von Filesharing-Abmahnungen aktiv. Abgemahnt wurden Urheberrechtsverletzungen über sogenannte Internet-Tauschbörsen oder Peer-to-Peer-Netzwerke. Werden dort urheberrechtlich geschützte Werke wie Filme, Serien, Bücher oder Computerspiele ohne Erlaubnis des Urhebers up- oder downgeloadet, handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen das Urheberrecht.

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SO FUNKTIONIERT FILESHARING

Wie Filesharing funktioniert und warum das Teilen von Dateien nicht grundsätzlich illegal ist, lesen Sie in unserem Artikel “Von der Abmahnwelle zum Alltagshelfer: Wie sich Filesharing über die Jahre geändert hat”.

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Durch spezielle Software finden sogenannte Anti-Piracy-Unternehmen Ihre IP-Adresse heraus und geben diese an deren Auftraggeber weiter. Da Ihre IP-Adresse dynamisch ist, stimmt diese in der Regel nicht mehr mit Ihrer aktuellen Adresse überein.

Neben Urheberrechtsverletzungen hat die Kanzlei Winterstein auch vermehrt Markenrechtsverletzungen abgemahnt. Die Rechtsanwälte waren dabei für verschiedene Unternehmen tätig. Dazu zählten beispielsweise:

  • Abercrombie & Fitch Europe SA
  • Wild Beauty AG
  • Paul Mitchell

Wurden Sie wegen einer Markenrechtsverletzung abgemahnt, sollten Sie dasselbe tun, wie bei einer Filesharing-Abmahnung. Ruhe bewahren, die Abmahnung nicht ignorieren, Fristen einhalten und bestenfalls einen Anwalt kontaktieren.

INTERESSANT

Mittlerweile scheint es im Abmahn-Business ruhiger um die Winterstein Rechtsanwälte geworden zu sein. Laut ihrer Internetseite sind sie vor allem in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Gesellschaftsrecht tätig.

4. Wie erkennen Sie, dass es sich um eine echte Abmahnung und keine Fake-Abmahnung handelt?

Grundsätzlich ist die Kanzlei Winterstein seriös. Erhalten Sie eine Fileshare-Abmahnung der Rechtsanwälte Winterstein, sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen und auch die kurzen Fristen einhalten. Geschieht dies nicht, kann es sein, dass Sie innerhalb von wenigen Tagen eine einstweilige Verfügung, gerichtet auf Unterlassung, erhalten.

Eine Fake-Abmahnung ist für den Laien oft nicht leicht zu erkennen. Eine Fake-Abmahnung hat oftmals allerdings noch kürzere Fristen als eine echte Abmahnung. Meistens sollen die Anwaltskosten und der Schadensersatz innerhalb von ein bis zwei Tagen auf ein ausländisches Konto überwiesen werden. Hier sollten Sie hellhörig werden.

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LESE-TIPP

Wie Sie eine Fake-Abmahnung außerdem erkennen, lesen Sie in unserem Artikel “Woran erkenne ich, ob eine Abmahnung echt oder Fake ist?”.

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5. Fazit zu Abmahnungen der Kanzlei Winterstein

Haben Sie eine Abmahnung der Winterstein Rechtsanwälte erhalten, heißt es zunächst Ruhe bewahren, das Schreiben nicht ignorieren und die Fristen einhalten. Zahlen Sie den Vergleichsbetrag nicht ungeprüft und unterschreiben Sie auch die beigefügte Unterlassungserklärung nicht.

Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt. Dieser kann die Forderungen auf Angemessenheit und Richtigkeit überprüfen. Außerdem kann er eine modifizierte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten verfassen.

 

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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