Abmahnung: Boehmert & Boehmert Rechtsanwälte

So reagieren Sie richtig auf die Filesharing-Abmahnung von Kanzlei Boehmert & Boehmert

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ignorieren Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert nicht und nehmen Sie das Schreiben ernst.
  • Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft und sehen Sie von Zahlungen der veranschlagten Summen ab.
  • Kontaktieren Sie einen Anwalt und beauftragen Sie diesen mit der Prüfung der Abmahnung.

Worum geht's?

Filesharing-Abmahnungen sind rar geworden. Die Kanzleien, die Urheberrechtsverletzungen abmahnen, gibt es allerdings noch zu genüge. Eine davon ist die Rechtsanwaltskanzlei Boehmert & Boehmert mit Sitzen in München, Berlin, Düsseldorf und anderen Städten. Eine Abmahnung ist für Anschlussinhaber erstmal ein Schock. Wichtig ist allerdings die Reaktion auf das Schreiben. Wie Sie richtig auf eine Abmahnung wegen illegalem Filesharing reagieren und was Sie sonst noch beachten sollten, lesen Sie in unserem Artikel.

 

1. Abmahnung der Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert erhalten: So reagieren Sie richtig

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Boehmert & Boehmert erhalten, ist der Schock vermutlich erstmal groß. Allerdings sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren.

In dem Schreiben wird Ihnen als Adressat vorgeworfen, illegale Daten aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Hierbei handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke der Mandanten der Kanzlei Boehmert & Boehmert. Weiterhin wird in dem Schreiben erklärt, dass Ihre IP-Adresse ermittelt wurde und diese nun auch als Beweismittel dient.

Sie werden dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, Schadensersatz zu zahlen und die Anwaltskosten zu begleichen. Üblich ist auch das Angebot einer Vergleichszahlung.

Der Hintergrund solcher Abmahnschreiben ist recht einfach - der Adressat soll zur schnellen Zahlung bewegt werden und die Urheberrechtsverletzung unterlassen. Doch nicht selten sind die geforderten Abmahnkosten zu hoch.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht unterzeichnen. Denn damit sind oft vollendete Tatsachen geschaffen, die eine anwaltliche Hilfe nur noch schwerlich ermöglichen. Aufgrund der Komplexität bei Filesharing-Abmahnungen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts zu empfehlen. Mithilfe von rechtlichem Rat lässt sich die effektivste Strategie finden, um im Einzelfall gegen die im Abmahnschreiben formulierten Forderungen vorzugehen.

DARAUF SOLLTEN SIE ACHTEN

Eine Unterlassungserklärung sollte nie ohne Prüfung unterschrieben werden. Bestenfalls kann Ihr Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie verfassen. Dadurch wird nur so viel anerkannt, wie notwendig ist, damit es nicht zu einem Gerichtsverfahren um den Unterlassungsanspruch kommt.

Bis 2017 konnten Sie als Anschlussinhaber im Rahmen der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen über Ihren Internetanschluss haftbar gemacht werden. Das ist mittlerweile nicht mehr so einfach möglich. Können Sie nachweisen, dass auch Dritte Ihren Anschluss nutzen, ist die Haftung ausgeschlossen. Ignorieren sollten Sie die Abmahnung aber trotzdem nicht. Denn in diesem Fall kann es zu einem teuren Verfügungsverfahren vor Gericht kommen.

2. Welche Abmahnungen verschicken Boehmert & Boehmert?

Im Auftrag ihrer Mandanten verfasst die Rechtsanwaltskanzlei Boehmert & Boehmert Abmahnschreiben wegen illegalem Download und Anbieten urheberrechtlich geschützter Inhalte im Netz. Die Urheber und Rechteverwerter beauftragen die Kanzlei Boehmert & Boehmert mit der Abmahnung solcher Rechtsverstöße.

AUFGEPASST!

Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Daten ohne Erlaubnis des Urhebers ist strafbar. Es ist irrelevant, ob es sich bei den in Internet-Tauschbörsen hoch- oder heruntergeladenen Dateien um Computerspiele, Musik, Filme oder Bücher handelt. Haben Sie die Urheberrechtsverletzung begangen, müssen Sie dafür geradestehen.

Mittlerweile sind Filesharing-Abmahnungen seltener geworden. Abmahnwellen gehören der Vergangenheit an. Dennoch ist die Kanzlei Boehmert & Boehmert weiterhin auch im Urheberrecht tätig. Haben Sie also eine Abmahnung der Rechtsanwälte erhalten, sollten Sie diese auch ernst nehmen.

Mandanten von Boehmert & Boehmert: Hello Kitty, Jack Daniel’s & Co.

Die Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert sind allerdings auch in anderen Rechtsgebieten tätig. Dazu zählen beispielsweise das Markenrecht, der Datenschutz und das Wettbewerbsrecht. Hier können vor allem Online-Händler und Webseitenbetreiber von Abmahnungen betroffen sein.

Zu den Mandanten, die Boehmert & Boehmert Rechtsanwälte vertreten, gehören unter anderem

  • die Firma Jack Daniel’s Properties Inc.
  • die South African Reserve Bank (Markeninhaber der Krügerrand-Münzen)
  • Spielehersteller Nintendo
  • die Santario Company Ltd. (Markeninhaber von Hello Kitty)

Verletzen Sie keine fremden Marken. Eine Markenverletzung kann Sie teuer zu stehen kommen. Während die Kosten bei Filesharing-Abmahnungen mehrere hundert Euro betragen, können für eine Verletzung des Markenrechts schon mal mehrere tausend Euro veranschlagt werden.

3. Wann verjähren die Ansprüche einer Filesharing-Abmahnung?

Die Anwaltskosten sowie die Unterlassungsansprüche verjähren nach drei Jahren. Der Anspruch auf Zahlung eines Lizenzschadensersatzes verjährt allerdings erst nach zehn Jahren. Die Fristen laufen immer zum Ende des Jahres ab.

Beispiel: Sie haben am 1. Juni 2016 eine Filesharing-Abmahnung erhalten. Die Anwaltskosten und Unterlassungsansprüche verjähren am 31.12.2019. Der Anspruch auf Zahlung des Lizenzschadensersatzes verjährt allerdings erst am 31.12.2026.

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LESE-TIPP

Weiterführende Informationen zur Verjährung von Filesharing-Abmahnungen lesen Sie in unserem Artikel.

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4. Fazit zu Abmahnungen der Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert

Haben Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Boehmert & Boehmert erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht und halten Sie die angegebenen Fristen ein. Bestenfalls kontaktieren Sie einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt, damit dieser sich mit dem Fall beschäftigen kann.

Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft. Zahlen Sie auch die Beträge, die in der Abmahnung genannt werden, nicht ungeprüft. Der Anwalt kann die Forderungen auf Angemessenheit und Richtigkeit hin überprüfen. Zudem kann er eine modifizierte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten formulieren.

 

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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