Worum geht's?
Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte war bis vor einigen Jahren als Abmahnkanzlei tätig. Internetnutzer wurden wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen abgemahnt. Der Vorwurf war vor allem das illegale Herunterladen von Daten aus dem Internet. Sollte bei Ihnen auch heute noch eine Abmahnung der Negele, Zimmel, Greuter & Beller Rechtsanwälte eintreffen, lesen Sie in unserem Artikel, wie Sie sich richtig verhalten.
1. Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller erhalten: So reagieren Sie richtig
Sie werden mit dem Vorwurf konfrontiert, ein urheberrechtlich geschütztes Werk illegal aus dem Internet heruntergeladen zu haben. Um diese Urheberrechtsverletzung zu beenden, werden Sie dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz zu zahlen sowie die Anwaltskosten zu begleichen.
Zunächst einmal: Handeln Sie nicht unüberlegt. Ignorieren Sie die Filesharing-Abmahnung nicht und beachten Sie die Fristen, die im Schreiben angegeben sind. Neben der Summe für Schadensersatz und Anwaltskosten wird meistens auch ein Vergleichsbetrag gefordert. Da der Betrag geringer ist als die Gesamtsumme der Forderungen kommen Sie wahrscheinlich schnell in Versuchung, den Betrag zu zahlen.
ACHTUNG!
Davon können wir Ihnen allerdings nur abraten. Zahlen Sie den Vergleichsbetrag nicht. Lassen Sie die Summe im Vorfeld durch einen Anwalt überprüfen. Oftmals sind die Summen viel zu hoch angesetzt. Haben Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen, sondern ein Dritter, der Ihr Internet nutzt, haften Sie in der Regel auch als Anschlussinhaber nicht. Die sogenannte Störerhaftung gibt es seit 2017 nicht mehr.
Die dem Abmahnschreiben beiliegende Unterlassungserklärung dient dem Zweck, die Urheberrechtsverletzung zu beenden. Hierfür wird der Adressat aufgefordert, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Dadurch verpflichtet sich der Adressat, die Urheberrechtsverletzung in Zukunft zu unterlassen.
PRAXIS-TIPP
Wir können Ihnen nur dazu raten, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben. In der Regel sind die Punkte in der Unterlassungserklärung stark zu Ihrem Nachteil. Lassen Sie bestenfalls einen spezialisierten Anwalt das Schreiben überprüfen und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen.
2. Welche Abmahnungen verschicken Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte?
In einem Abmahnschreiben schildert die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte, was genau dem Adressaten vorgeworfen wird. Hierbei geht es meist um eine Urheberrechtsverletzung in Peer-to-Peer-Netzwerken bzw. auf sogenannten Internet-Tauschbörsen.
Wenn Sie zu den Adressaten eines solchen Abmahnschreibens gehören, werden Sie von der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte beschuldigt, urheberrechtlich geschützte Daten per Filesharing aus dem Internet heruntergeladen zu haben.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
Vor allem in Internet-Tauschbörsen werden Daten wie Musik, Filme, Hörbücher und Computerspiele hoch- und heruntergeladen. Das ist nicht per se illegal. Hat der Rechteinhaber, also der Urheber, dem Teilen nicht zugestimmt, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.
Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte vertritt beispielsweise die Firmen M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. und BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH als Mandanten. In Abmahnungen geht es in der Regel um Urheberrechtsverletzungen von pornographischen Filmen.
Weitere Mandanten der Kanzlei sind die Cult Movie Entertainment GmbH, die MIG Film GmbH und die Infopictures GmbH. Für diese Mandanten mahnten die Negele, Zimmel, Greuter & Beller Rechtsanwälte vor allem Urheberrechtsverstöße von Filmen ab.
Im Jahr 2018 verschickten die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller Abmahnungen im Auftrag Ihres Mandanten Rainer Deyhle zum Thema Google Analytics. Abgemahnten wurde im Namen von Herrn Deyhle vorgeworfen, Google Analytics ohne den Quellcode-Zusatz “anonymizeIP” eingebunden zu haben. So würden IP-Adressen an Google übertragen und der Datenschutz nicht gewährleistet.
3. Brauche ich wirklich einen Anwalt, wenn ich eine Filesharing-Abmahnung erhalten habe?
Bei einem solchen komplexen Thema ist anwaltliche Hilfe für Sie ratsam. Gerade im Bereich der Abmahnungen wegen Filesharing haben sich mittlerweile diverse Anwaltskanzleien auf dieses Themengebiet spezialisiert. So verweisen nicht selten Rechtsanwälte die Mandanten zu Kollegen, die auf Internetrecht oder Urheberrecht spezialisiert sind.
Die im Schreiben geforderten Anwaltskosten sind nicht selten ungerechtfertigt. Eine Untersuchung hinsichtlich der geforderten Höhe des Betrages ist daher empfehlenswert und kann dabei helfen, Geld zu sparen. Als Laie ist dies schwierig, weshalb Sie unbedingt einen Anwalt einschalten sollten.
INTERESSANT
Auch die im Abmahnschreiben deutlich hervorgehobene Schadensersatzforderung macht eine rechtliche Beratung lohnend. Als Anschlussinhaber haften Sie nur noch, wenn Sie tatsächlich der Täter der Urheberrechtsverletzung sind. Denn die Störerhaftung wurde im Jahr 2017 abgeschafft.
4. Fazit zu Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller
Obwohl uns keine aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller bekannt sind und nicht klar ist, ob die Kanzlei heute noch im Abmahn-Business tätig ist, sollten Sie nicht unüberlegt handeln. Ignorieren Sie eine Abmahnung von Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälten nicht.
Bewahren Sie Ruhe und halten Sie die im Abmahnschreiben genannten Fristen ein. Bestenfalls sollten Sie einen Anwalt für Urheberrecht aufsuchen, damit dieser die Angemessenheit und Richtigkeit der Filesharing-Abmahnung für Sie überprüft.
Unterschreiben Sie nicht die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung. Das fällt sonst meistens zu Ihrem Nachteil aus. Lassen Sie Ihren Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung aufsetzen.
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