Worum geht's?
Die Kanzlei SBL Partner (ehemals Rechtsanwälte Sasse & Partner) mahnen Urheberrechtsverletzungen für Rechteinhaber ab. Dies betrifft in erster Linie illegale Down- bzw. Uploads von Filmen und Serien sowie von Musik im Internet. Neben der Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden Schadens- und Aufwendungsersatz gefordert, zu deren Abgeltung ein Vergleichsbetrag in Höhe von 800 Euro oder mehr angeboten wird. Bekannt sind die Anwälte dafür, die Ansprüche der Rechteinhaber gegen die Abgemahnten auch vor Gericht durchzusetzen, sofern eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist. Wie Sie auf eine Abmahnung der Kanzlei reagieren sollten, lesen Sie in diesem Artikel.
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1. Warum erhalte ich eine Abmahnung von Kanzlei SBL Partner?
Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwälte SBL Partner (ehemals Kanzlei Sasse & Partner) aus Berlin oder München erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. In der Regel erhalten Sie eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner, weil Sie oder eine andere Person, die Ihr Netzwerk nutzt, eine Rechtsverletzung gegen das Urheberrecht begangen haben.
Im Rahmen von Internet-Tauschbörsen werden Songs, Filme, Serien oder Computerspiele ohne die Zustimmung des Urhebers zum Download angeboten. Beim illegalen Filesharing ist allerdings nicht nur der Download, sondern auch der Upload von urheberrechtlich geschützten Inhalten verboten. Beides geht in Peer-to-Peer-Netzwerken Hand in Hand.
SO FUNKTIONIERT FILESHARING
Regelmäßig beruhen die Abmahnungen darauf, dass in Filesharing-Netzwerken Daten heruntergeladen wurden. Dazu muss eine spezielle Software auf dem eigenen Rechner installiert werden. Mittels dieser Software werden jedoch nicht nur Daten heruntergeladen, sondern gleichzeitig hochgeladen und damit anderen Usern des Netzwerks zur Verfügung gestellt. Dieses Hochladen – in dem die Urheberrechtsverletzung liegt – lässt sich in der Praxis kaum vermeiden.
Beim Upload wird die IP-Adresse des Internetanschlussinhabers sichtbar. Darauf spezialisierte sogenannte Anti-Piracy-Unternehmen halten im Auftrage des Rechteinhabers die IP-Adresse des Anschlussinhabers sowie weitere Angaben im Zeitpunkt des Down- bzw. Uploads fest.
Sämtliche Angaben werden dann an die Rechtsanwälte Sasse & Partner weitergeleitet, die anhand dieser Feststellungen mittels eines zivilrechtlichen Auskunftsverfahrens gegen den Provider Name und Adresse des Anschlussinhabers in Erfahrung bringen. Anschließend erfolgt die Filesharing-Abmahnung.
AUFGEPASST
Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten, können Sie sich in der Regel nicht darauf berufen, dass die im Schreiben angegebene IP-Adresse falsch ist. Denn ermittelt wird nicht die feste, sondern die dynamische IP-Adresse, die vom Provider bei jedem Einloggen bzw. alle 24 Stunden neu zugewiesen sowie von diesem für eine bestimmte Zeit gespeichert wird.
2. Abmahnung der ehemaligen Kanzlei Sasse und Partner erhalten: So reagieren Sie richtig
Die gesetzten Fristen in Abmahnungen wegen illegalem Filesharing sind meistens sehr kurz. Oft haben Sie nur wenige Tage Zeit, die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzuschicken. Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung nicht ignorieren und die gesetzten Fristen beachten. Tun Sie das nicht, müssen Sie mit einer teuren einstweiligen Verfügung rechnen, die die Rechtsanwälte vor Gericht gegen Sie erwirken können.
Mit „reagieren“ ist aber nicht gemeint, dass Sie die Rechtsanwälte der ehemaligen Kanzlei Sasse & Partner anrufen. Gerade hier sollten Sie vorsichtig sein, denn ein unüberlegter Sachvortrag kann im ungünstigsten Fall bei späteren Klagen gegen Sie verwendet werden.
Auch die Unterlassungserklärung sollten Sie in dieser Form nicht einfach unterschreiben und an die Rechtsanwälte senden. Denn strafbewehrte Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und können Ihnen zahlreiche Pflichten und Strafen im Falle einer erneuten Urheberrechtsverletzung auferlegen.
ÜBRIGENS
Anders als im Zivilrecht müssen Anwälte, die eine Filesharing-Abmahnung verschicken, nicht den Zugang der Abmahnung nachweisen, sondern nur den Versand. Mit Argumenten wie “Die Abmahnung ist nicht angekommen” kommen Sie daher nicht weit. Eine Abmahnung, der eine Unterlassungserklärung beigefügt ist, ist außerdem ohne Vorlage der Vollmacht des Rechteinhabers gültig.
Kontaktieren Sie bestenfalls einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt. Er kann die Abmahnung auf Angemessenheit und Richtigkeit überprüfen und ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, die zu Ihren Gunsten ausfällt.
Viele Abgemahnte sind überrascht, wenn sie Post vom Anwalt im Briefkasten finden und reagieren oft falsch. Wir haben die wichtigsten Tipps im Umgang mit Filesharing-Abmahnungen für Sie zusammengefasst:
- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht.
- Beachten Sie die gesetzten Fristen.
- Geben Sie den Rechtsverstoß nicht zu.
- Unterschreiben und zahlen Sie nichts ungeprüft.
- Suchen Sie einen spezialisierten Anwalt für eine erste Einschätzung.
3. Welche Abmahnungen verschickt die ehemalige Kanzlei Sasse & Partner?
Die Kanzlei SBL Partner ist als Kanzlei Sasse und Partner vor allem für das Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung von Internet-Tauschbörsen bekannt geworden. Die Rechtsanwälte der Kanzlei vertreten unter anderem die WVG Medien GmbH und verschickten in der Vergangenheit zahlreiche Abmahnungen zum illegalen Filesharing von Folgen aus der fünften und sechsten Staffel der Serie The Walking Dead.
Ende 2014 wurden zahlreiche Abmahnungen im Namen ihres Mandanten Pink Floyd Music Ltd. verschickt. Hierbei handelte es sich um das Album “The Endless River”. Abgemahnte sollten 800 Euro Schadensersatz plus Abmahnkosten berappen. Zusätzlich dazu war das Unterschreiben der strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert.
Weitere Mandanten, die die Kanzlei vertritt, sind beispielsweise die Senator Film Verleih GmbH (Ziemlich beste Freunde, Silver Linings) sowie die Splendid Film GmbH (Gone, Killing Season).
4. So finden Sie den richtigen Anwalt bei Urheberrechtsverletzungen
Die beste Reaktion auf eine Abmahnung ist die Beauftragung eines auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalts. Aber wie finden Sie den richtigen Anwalt?
Zunächst sollten Sie die Spezialisierung der Kanzlei klären: Suchen Sie eine Kanzlei, die über Erfahrungen bei der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen verfügt. Das Thema ist kompliziert, viele Anwälte, die nicht in diesem Bereich tätig sind, verfügen nicht über das erforderliche Spezialwissen.
Suchen Sie einen Anwalt, zu dem Sie vor Ort gehen können, oder ortsunabhängig? Falls Sie keinen spezialisierten Anwalt an Ihrem Wohnsitz kennen, können Sie die Unterlagen zur Abmahnung nebst der beigefügten Unterlassungserklärung auch per E-Mail an einen spezialisierten Anwalt Ihrer Wahl übersenden.
In einer telefonischen Erstberatung können zunächst die wichtigsten Fragen geklärt werden. Vor der Beauftragung des Anwalts sollten Sie in jedem Fall die Kostenfrage klären.
War Ihre Anwaltssuche erfolgreich, wird Ihr Anwalt zunächst überprüfen, ob die Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwälte SBL Partner bestimmte Anforderungen erfüllt, damit sie wirksam ist. Trifft dies zu, wird Ihnen Ihr Anwalt die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung empfehlen.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
In einer modifizierten Unterlassungserklärung wird nur das gefordert, was unbedingt nötig ist. Bei mehreren Urheberrechtsverletzungen besteht die Gefahr, dass Sie für jeden einzelnen Up- bzw. Download zur Kasse gebeten werden. Hier wird Ihr Anwalt die modifizierte Unterlassungserklärung vorbeugend gestalten, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.
Abzuraten ist an dieser Stelle von vorformulierten Mustern aus dem Internet oder von Verbraucherzentralen. Diese erfassen Ihren Einzelfall nicht und können daher erst recht einen unerwünschten Prozess auslösen.
Soweit die Zahlung des Vergleichsbetrags von Ihnen verlangt wird, klärt Ihr Anwalt, ob der Gegner auch tatsächlich der Rechteinhaber ist und ob bei der Ermittlung Ihrer IP-Adresse möglicherweise Fehler begangen wurden.
Sind Sie nicht der Täter und andere Personen nutzen Ihren Internetanschluss ebenfalls, können sich Abmahnkanzleien nicht mehr auf die sogenannte Störerhaftung berufen. Diese gibt es seit 2017 nicht mehr. Sie können als Anschlussinhaber nicht mehr haftbar gemacht werden, wenn Sie darlegen können, dass auch Dritte Ihren Anschluss nutzen. Routerprotokolle können dies z. B. beweisen.
5. Fazit zu Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse & Partner
Ignorieren Sie eine Abmahnung der Kanzlei SBL & Partner nicht. Kontaktieren Sie die Kanzlei nicht, sondern beauftragen Sie einen spezialisierten Anwalt mit dem Fall. Er prüft die Angemessenheit und Richtigkeit der Abmahnung für Sie.
Vorsicht ist auch bei der Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Wenn Sie diese unterzeichnen, müssen Sie im Falle eines späteren Verstoßes mit einer hohen Vertragsstrafe rechnen.
Wenn Sie die Erklärung schon unterschrieben haben, wird es sehr schwer bis unmöglich, hier wieder herauszukommen. Deswegen bitte nie ungeprüft eine von den Abmahnern vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben, sondern vom eigenen Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung verfassen lassen.
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