Worum geht's?
In den 2010er-Jahren mahnte die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main gemeinsam mit der DigiProtect GmbH (Geschäftsführer: Alexandros Besparis) zahlreiche Urheberrechtsverstöße im Filesharing von Musikstücken ab - teilweise sogar in Massenabmahnungen. Mittlerweile gibt es die Kanzlei CGM nicht mehr. Die DigiProtect GmbH stellte 2013 einen Insolvenzantrag. Aber bedeutet das, dass bestehende Abmahnungen hinfällig sind oder Sie sogar Ihr Geld zurückbekommen? Wir klären Sie auf.
1. Was hat die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt?
Wie bei anderen typischen Filesharing-Abmahnungen enthielten auch die Abmahnungen der Firma “DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH” und der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Vorwürfe zu Urheberrechtsverletzungen wegen illegalem Filesharing.
Dabei ging es vor allem um urheberrechtlich geschützte Musikstücke, die in sogenannten Internet-Tauschbörsen hoch- und heruntergeladen werden. Hierbei wurden vor allem Verstöße im Urheberrecht zu Songs von deutschen Künstlern wie Kool Savas, Xavier Naidoo, Tim Toupet oder Eisblume abgemahnt.
Die DigiProtect GmbH (zwischenzeitlich auch als FDUDM2 tätig) wurde neben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von zahlreichen anderen Anwälten vertreten. Darunter auch die Kanzlei Schalast Law (ehemals Schalast & Partner) sowie die Kanzlei Urmann & Collegen (U + C). Sie können also auch Filesharing-Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten haben, die den Mandanten DigiProtect GmbH vertreten haben.
Die Abmahnung erhält dann der Anschlussinhaber, der nicht zwangsläufig auch der Täter ist. Die Störerhaftung, die bis 2017 galt, hat den Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen, die in seinem Netzwerk begangen wurden, haftbar gemacht. Das ist jetzt nicht mehr so einfach möglich.
Gefordert wurden in der Abmahnung Anwaltskosten und Schadensersatz sowie das Unterschreiben der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. In der Regel wurde den Abgemahnten in der Abmahnung auch die Zahlung eines Vergleichsbetrags angeboten. Dieser lag meistens bei mehreren hundert Euro.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernahm auch alte Filesharing-Fälle der Kanzlei Schalast & Partner, die ebenfalls für die DigiProtect GmbH tätig waren. Hierbei kam es nicht selten zu Verwechslungen, wie erneuten Schadensersatzforderungen für dieselbe Urheberrechtsverletzung oder es wurden Vergleichsbeträge in unterschiedlicher Höhe angesetzt.
Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, Abmahnungen überprüfen zu lassen. Für den Laien sind Fehler oder Unrechtmäßigkeiten in Abmahnungen nicht oder nur schwer zu erkennen. Ein spezialisierter Anwalt weiß allerdings genau, wonach er suchen muss und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.
2. Muss ich trotz Insolvenz der DigiProtect GmbH die Abmahnkosten zahlen?
Forderungen, die Sie aufgrund einer Abmahnung zahlen müssen, verfallen nicht, nur weil die abmahnende Firma insolvent ist und die abmahnende Kanzlei nicht mehr tätig. So kann beispielsweise ein Insolvenzberater oder ein Inkassobüro die Zahlung weiterhin von Ihnen verlangen.
Lassen Sie daher Abmahnungen unbedingt von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Zahlen Sie den Vergleichsbetrag nicht ungeprüft und unterschreiben Sie auch keine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie formulieren, mit der Sie rechtlich deutlich besser abschneiden.
AUFGEPASST
Auch wenn die DigiProtect GmbH insolvent ist und die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht mehr aktiv tätig, können Sie auch weiterhin Abmahnungen in Sachen Filesharing und Urheberrechtsverletzung von anderen Kanzleien erhalten, die Rechteinhaber und Urheber von Musik, Filmen, Serien oder Computerspielen vertreten.
3. Bekomme ich Geld zurück, wenn ich den Vergleichsbetrag schon gezahlt habe?
Nein. Vergleiche, die vor der Insolvenz geschlossen wurden, und auch die darauf folgenden Zahlungen sind durch die Insolvenz nicht unwirksam. Selbst wenn der Vergleichsbetrag nicht angemessen war und Sie ihn bereits gezahlt haben, wird Ihnen das zu viel gezahlte Geld nicht erstattet.
Daher ist es auch so wichtig, dass ein Anwalt die zu zahlende Summe in der Abmahnung auf Angemessenheit hin überprüft.
4. Fazit zu Abmahnungen der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die Rechtsanwaltsgesellschaft CGM ist nicht mehr tätig. Der größte Mandant der Kanzlei, das Unternehmen DigiProtect, ist insolvent. Auch wenn Abmahnungen von DigiProtect mittlerweile nicht mehr verschickt werden, bekommen Sie zu viel gezahltes Geld nicht zurück. Bestehende Forderungen werden in der Regel von Inkassobüros eingetrieben. Lassen Sie Abmahnungen und Mahnschreiben unbedingt von einem spezialisierten Anwalt überprüfen.
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