DigiProtect-Abmahnung

Wie reagieren Sie richtig auf Abmahnungen der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der DigiProtect GmbH?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
(5 Bewertungen, 3.40 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH existiert als Abmahnkanzlei nicht mehr. Auch das Unternehmen DigiProtect GmbH ist insolvent.
  • Bestehende Abmahnungen verlieren dadurch allerdings nicht ihre Gültigkeit. Insolvenzverwalter können Zahlungsrückstände weiterhin eintreiben.
  • Lassen Sie Abmahnungen von einem spezialisierten Anwalt überprüfen. Vor der Abgabe der Unterlassungserklärung sollte diese vom Anwalt modifiziert werden.

Worum geht's?

In den 2010er-Jahren mahnte die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main gemeinsam mit der DigiProtect GmbH (Geschäftsführer: Alexandros Besparis) zahlreiche Urheberrechtsverstöße im Filesharing von Musikstücken ab - teilweise sogar in Massenabmahnungen. Mittlerweile gibt es die Kanzlei CGM nicht mehr. Die DigiProtect GmbH stellte 2013 einen Insolvenzantrag. Aber bedeutet das, dass bestehende Abmahnungen hinfällig sind oder Sie sogar Ihr Geld zurückbekommen? Wir klären Sie auf.

 

1. Was hat die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH abgemahnt?

Wie bei anderen typischen Filesharing-Abmahnungen enthielten auch die Abmahnungen der Firma “DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH” und der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Vorwürfe zu Urheberrechtsverletzungen wegen illegalem Filesharing.

Dabei ging es vor allem um urheberrechtlich geschützte Musikstücke, die in sogenannten Internet-Tauschbörsen hoch- und heruntergeladen werden. Hierbei wurden vor allem Verstöße im Urheberrecht zu Songs von deutschen Künstlern wie Kool Savas, Xavier Naidoo, Tim Toupet oder Eisblume abgemahnt.

Die DigiProtect GmbH (zwischenzeitlich auch als FDUDM2 tätig) wurde neben der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von zahlreichen anderen Anwälten vertreten. Darunter auch die Kanzlei Schalast Law (ehemals Schalast & Partner) sowie die Kanzlei Urmann & Collegen (U + C). Sie können also auch Filesharing-Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten haben, die den Mandanten DigiProtect GmbH vertreten haben.

Die Abmahnung erhält dann der Anschlussinhaber, der nicht zwangsläufig auch der Täter ist. Die Störerhaftung, die bis 2017 galt, hat den Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen, die in seinem Netzwerk begangen wurden, haftbar gemacht. Das ist jetzt nicht mehr so einfach möglich.

Gefordert wurden in der Abmahnung Anwaltskosten und Schadensersatz sowie das Unterschreiben der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. In der Regel wurde den Abgemahnten in der Abmahnung auch die Zahlung eines Vergleichsbetrags angeboten. Dieser lag meistens bei mehreren hundert Euro.

WUSSTEN SIE’S SCHON?

Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übernahm auch alte Filesharing-Fälle der Kanzlei Schalast & Partner, die ebenfalls für die DigiProtect GmbH tätig waren. Hierbei kam es nicht selten zu Verwechslungen, wie erneuten Schadensersatzforderungen für dieselbe Urheberrechtsverletzung oder es wurden Vergleichsbeträge in unterschiedlicher Höhe angesetzt.

Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, Abmahnungen überprüfen zu lassen. Für den Laien sind Fehler oder Unrechtmäßigkeiten in Abmahnungen nicht oder nur schwer zu erkennen. Ein spezialisierter Anwalt weiß allerdings genau, wonach er suchen muss und verhilft Ihnen zu Ihrem Recht.

2. Muss ich trotz Insolvenz der DigiProtect GmbH die Abmahnkosten zahlen?

Forderungen, die Sie aufgrund einer Abmahnung zahlen müssen, verfallen nicht, nur weil die abmahnende Firma insolvent ist und die abmahnende Kanzlei nicht mehr tätig. So kann beispielsweise ein Insolvenzberater oder ein Inkassobüro die Zahlung weiterhin von Ihnen verlangen.

Lassen Sie daher Abmahnungen unbedingt von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen. Zahlen Sie den Vergleichsbetrag nicht ungeprüft und unterschreiben Sie auch keine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie formulieren, mit der Sie rechtlich deutlich besser abschneiden.

AUFGEPASST

Auch wenn die DigiProtect GmbH insolvent ist und die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht mehr aktiv tätig, können Sie auch weiterhin Abmahnungen in Sachen Filesharing und Urheberrechtsverletzung von anderen Kanzleien erhalten, die Rechteinhaber und Urheber von Musik, Filmen, Serien oder Computerspielen vertreten.

3. Bekomme ich Geld zurück, wenn ich den Vergleichsbetrag schon gezahlt habe?

Nein. Vergleiche, die vor der Insolvenz geschlossen wurden, und auch die darauf folgenden Zahlungen sind durch die Insolvenz nicht unwirksam. Selbst wenn der Vergleichsbetrag nicht angemessen war und Sie ihn bereits gezahlt haben, wird Ihnen das zu viel gezahlte Geld nicht erstattet.

Daher ist es auch so wichtig, dass ein Anwalt die zu zahlende Summe in der Abmahnung auf Angemessenheit hin überprüft.

4. Fazit zu Abmahnungen der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Rechtsanwaltsgesellschaft CGM ist nicht mehr tätig. Der größte Mandant der Kanzlei, das Unternehmen DigiProtect, ist insolvent. Auch wenn Abmahnungen von DigiProtect mittlerweile nicht mehr verschickt werden, bekommen Sie zu viel gezahltes Geld nicht zurück. Bestehende Forderungen werden in der Regel von Inkassobüros eingetrieben. Lassen Sie Abmahnungen und Mahnschreiben unbedingt von einem spezialisierten Anwalt überprüfen.

 

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details