Abmahnung: Kornmeier & Partner Rechtsanwälte

So sollten Sie auf Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Schalast (ehemals Kornmeier & Partner) reagieren

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ignorieren Sie Abmahnungen der ehemaligen Kanzlei Kornmeier & Partner nicht. Bewahren Sie Ruhe und halten Sie die Fristen ein.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht und zahlen Sie die Forderungen nicht ungeprüft.
  • Beauftragen Sie einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt.

Worum geht's?

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner sind mittlerweile unter dem Namen der Kanzlei Schalast tätig. Sie mahnten in den 2010er Jahren vor allem für verschiedene Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing an Musik- und Filmwerken ab. Wie Sie auf ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte reagieren sollten und was Sie auf keinen Fall tun dürfen, lesen Sie in unserem Artikel.

 

1. Abmahnung der Kanzlei Schalast erhalten: So sollten Sie nicht reagieren

Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner (seit Oktober 2016 der Kanzlei Schalast angeschlossen) erhalten, sollten Sie diese keinesfalls ignorieren. Hierzu ist es wichtig zu wissen, dass die Rechtsanwälte – anders als sonst im Zivilrecht – den Zugang der Abmahnung bei Ihnen nicht nachweisen müssen.

Vielmehr reicht bereits der Nachweis aus, dass die Abmahnung versendet wurde. Wie dies geschehen ist, ob per einfacher Briefpost, Fax oder E-Mail, spielt keine Rolle. Auch muss der Abmahnung keine Vollmacht des Rechteinhabers beigefügt sein. Ignorieren Sie trotzdem die Abmahnung, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen kurzfristig eine kostenträchtige einstweilige Verfügung zugeht.

AUFGEPASST!

Umgekehrt sollten Sie aber auch nicht in der ersten Reaktion bei den Anwälten anrufen. Abgesehen davon, dass dies zu nichts führt, können im ungünstigsten Fall Ihre telefonischen Aussagen gegen Sie verwendet werden.

Genau so verkehrt ist es, wenn Sie sofort die der Abmahnung beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und den geforderten Betrag – meistens ab 300 Euro aufwärts – bezahlen. Die Unterlassungserklärung ist zumeist einseitig zugunsten des Rechteinhabers formuliert und verpflichtet Sie zu mehr als notwendig.

2. So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung der Rechtsanwälte Schalast (ehemals Kornmeier & Partner)

Angesichts der komplizierten Materie im Abmahnrecht sollten Sie innerhalb der kurzen Frist, die Ihnen von der Kanzlei Schalast (ehemals Rechtsanwälte Kornmeier & Partner) für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung gesetzt wurde, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Das ist sogar bequem per Internet möglich, wobei Sie dem Anwalt die Abmahnung per E-Mail zukommen lassen können.

Der Anwalt kann eine modifizierte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten anfertigen. Von vorformulierten Mustern aus dem Internet können wir Ihnen nur abraten. Die schaden Ihnen in der Regel mehr, als dass sie nutzen. Lassen Sie durch Ihren Anwalt die Angemessenheit und Richtigkeit der Höhe der Forderungen checken.

Ihr Anwalt prüft außerdem, ob der Abmahner auch der Rechteinhaber ist. Zum anderen ist zu klären, ob die Urheberrechtsverletzung wirklich von Ihrem Internetanschluss begangen wurde. Oftmals ergeben sich bei der Daten- und IP-Ermittlung Fehler, so dass das unerlaubte Filesharing nicht von Ihrem Anschluss begangen wurde.

WUSSTEN SIE’S SCHON?

Bis 2017 beriefen sich zahlreiche Abmahnanwälte auf die sogenannte Störerhaftung, die dafür sorgte, dass der Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen worden sind, haftbar gemacht werden konnte. Dies ist nun nicht mehr so leicht möglich. Können Sie nachweisen, dass auch dritte Personen Ihr Netzwerk nutzen, haften Sie nicht.

3. Welche Abmahnungen verschickt die Kanzlei Schalast (ehemals Kornmeier & Partner)?

Viele Betroffene, die in ihrem Briefkasten eine Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Schalast (ehemals Rechtsanwälte Kornmeier & Partner) finden, wundern sich, wieso gerade sie ein solches Abmahnschreiben erhalten. Hinzu kommt, dass sich die Abgemahnten zumeist gar nicht daran erinnern können, die ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

SO FUNKTIONIERT FILESHARING

Tatsächlich führt aber ein Download aus einer Internet-Tauschbörse (Peer-to-Peer-Netzwerk) dazu, dass zugleich die Dateien des heruntergeladenen Werkes hochgeladen werden. Der Haken an der Sache ist, dass in dem Moment, in dem Sie Daten hochladen, Ihre IP-Adresse bzw. diejenige des Internetanschlussinhabers sichtbar wird.

Zahlreiche Abmahnungen wurden 2013 von der Kanzlei Schalast (ehemals Rechtsanwälte Kornmeier und Partner) im Namen der Emi Music GmbH & Co. KG beispielsweise für den Song “She Wolf” von David Guetta verschickt. Auch der während der Fußball-EM 2012 bekannt gewordene Titel “Endless Summer” der Künstlerin Oceana gehörte zu den abgemahnten Werken der Kanzlei. Zu weiteren bekannten Mandanten der Kanzlei zählten u. a.:

  • Embassy of Music GmbH
  • GSDR GmbH
  • BigCityBeats GmbH

In der Vergangenheit erregte vor allem das Mandat der Firma DigiProtect GmbH Aufmerksamkeit. Nachdem diese insolvent war, wurde sie kurz vor dem Insolvenzantrag in die FDUDM2 GmbH umfirmiert. Deren Insolvenzverwalter hat dann Mahnbescheide über die Rechtsanwälte U & C beantragt. Weitere Informationen zu Abmahnungen der DigiProtect GmbH lesen Sie in unserem Artikel.

4. Fazit zu Abmahnungen der Kanzlei XY

Haben Sie ein Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Schalast (ehemals Kornmeier & Partner) erhalten, sollten Sie dies ernst nehmen. Die Kanzlei ist auch heute noch im Urheberrecht tätig und kann Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschicken.

Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt und lassen Sie die Forderungen von ihm überprüfen. Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht, sondern lassen Sie sich eine modifizierte Unterlassungserklärung von Ihrem Anwalt erstellen.

 

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Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über vier Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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