Worum geht's?
Im November 2024 hat das Bundeszentralamt für Steuern die Vergabe der neuen Wirtschafts-ID gestartet. Ihr Ziel: Sie soll langfristig nicht nur die Kommunikation mit den Finanzbehörden vereinfachen, sondern perspektivisch auch die herkömmliche Steuernummer ersetzen. Wer die Nummer erhält, ob sie gesondert beantragt werden muss und welche rechtlichen Auswirkungen sie für Unternehmen, Solo-Selbstständige, Vereine und Stiftungen hat, erklären wir in diesem Artikel.
1. Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Bei der Wirtschafts-Identifikationsnummer (auch Wirtschafts-ID oder W-IdNr.) handelt es sich um eine Steuer-Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige, die unternehmerische Leistungen erbringen oder am Wirtschaftsverkehr teilnehmen. Ihre gesetzliche Grundlage ist § 139c der Abgabenordnung (AO).
Die Vergabe der W-IdNr. startete im November 2024 mit dem Ziel, langfristig die Steuernummer im nationalen Handel zu ersetzen und die eindeutige Identifizierung Steuerpflichtiger zu erleichtern. In Zukunft soll die Angabe der W-IdNr. für Anträge und Erklärungen gegenüber dem Finanzamt erfolgen.
Solange die Vergabe nicht abgeschlossen ist, ist die Wirtschafts-ID auf Steuererklärungen und Rechnungen aber noch nicht verpflichtend anzugeben.
Die Identifikationsnummer bleibt unabhängig von Änderungen des Wohnortes, Familienstandes oder Ähnlichem bestehen und gilt für die gesamte Zeit der wirtschaftlichen Tätigkeit. Übt ein Unternehmen oder eine Person mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten aus, werden diese durch separate Zusätze in der jeweiligen Wirtschafts-ID erfasst.
Wie ist eine Wirtschafts-ID aufgebaut?
Die W-IdNr. setzt sich aus dem Länderkürzel DE und einer neunstelligen Ziffernfolge zusammen und ist zunächst inhaltlich identisch mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Hinzu kommt ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal, welches beginnend mit 00001 jeder einzelnen wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet wird. Beispiel:
DE123456789-00001 (erste Tätigkeit)
DE123456789-00002 (zweite Tätigkeit)
etc.
2. Wer bekommt eine Wirtschafts-ID?
Eine Wirtschafts-ID erhalten sowohl Solo-Selbstständige wie Freiberufler, Gewerbetreibende und Kleinunternehmer als auch Unternehmen und sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen.
Entscheidend für die Erteilung ist, ob vor der Einführung ab November 2024 bereits eine Umsatzsteuer-ID erteilt wurde:
- Hatten Sie schon vor dem 30. November 2024 eine Umsatzsteuer-ID, entspricht Ihre W-IdNr. Ihrer USt-IdNr., ergänzt um den Zusatz -00001.
- Hatten Sie vor dem 30. November 2024 noch keine USt-IdNr., teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine separate Wirtschafts-ID zu.
WICHTIG
Die Vergabe durch das Bundeszentralamt für Steuern startet automatisch und ohne Antrag.
3. Ersetzt die Wirtschafts-ID die Umsatzsteuer-ID?
Nein, die Wirtschafts-ID ersetzt zum aktuellen Zeitpunkt keine bestehenden Nummern, sondern besteht zusätzlich zur Steuernummer, Umsatzsteuer-ID und anderen Identifikationsnummern. Langfristig soll sie die herkömmliche Steuernummer ersetzen, zum aktuellen Stand ist das aber nicht der Fall.
Obwohl sie inhaltlich bis auf den Zusatz mit der Umsatzsteuer-ID identisch ist, gibt es einen wichtigen Unterschied bei der Erteilung: Wer als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. tätig ist, erhält keine USt-IdNr., da keine Umsatzsteuer erhoben und an das Finanzamt abgeführt wird. Eine W-IdNr. wird hingegen auch wirtschaftlich Tätigen zugeteilt, die die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen.
GUT ZU WISSEN
Wer eine Umsatzsteuer-ID hat, braucht diese auch weiterhin für grenzüberschreitende Geschäfte in der EU. Die Wirtschafts-ID ersetzt diese nicht. Während die W-IdNr. automatisch zugeteilt wird (sofern Sie noch keine USt-IdNr. haben), muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer separat beim BZSt beantragt werden.
4. Muss ich als Gründer die Wirtschafts-ID beantragen?
Nein, das müssen Sie nicht. Die Wirtschafts-ID wird Ihnen automatisch zugeteilt, sobald Sie Ihr Unternehmen über ELSTER beim Finanzamt anmelden. Ein gesonderter Antrag ist (im Gegensatz zur Umsatzsteuer-ID) nicht erforderlich.
Mit der Anmeldung bei ELSTER wird Ihnen die Nummer elektronisch über Ihr ELSTER-Benutzerkonto im digitalen Postfach mitgeteilt. Einen gesonderten Brief verschickt die Finanzverwaltung nicht.
Bestehende Unternehmen müssen die W-IdNr. ebenfalls nicht extra beantragen. Das BZSt teilt sie stufenweise bis Ende des Jahres 2027 zu bzw. teilt Ihnen in einer öffentlichen Bekanntmachung mit, dass diese der Umsatzsteuer-ID entspricht.
5. Brauche ich als Verein oder Stiftung auch eine Wirtschafts-ID?
Das kommt darauf an, ob Ihr Verein oder Ihre Stiftung wirtschaftlich tätig ist – falls ja, wird auch Ihnen eine Wirtschafts-ID zugeteilt. Die Gemeinnützigkeit einer Organisation spielt dabei keine Rolle. Auch bei Vereinen und Stiftungen erfolgt die Zuteilung aber automatisch.
6. Woher bekomme ich die Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Die Erteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt für neu angemeldete Unternehmen automatisch und ohne Antragstellung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Bei bestehenden Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-ID haben, entspricht diese der W-IdNr. (plus Zusatz).
7. Welche Auswirkungen hat die Wirtschafts-ID?
Perspektivisch soll die W-IdNr. die herkömmliche Steuernummer im nationalen Geschäftsverkehr ersetzen. Aktuell hat sie aber vor allem Einfluss auf Ihr Impressum:
ACHTUNG
In Ihrem Impressum müssen Sie entweder Ihre Umsatzsteuer-ID oder Ihre Wirtschafts-ID angeben – beide Nummern sind nicht erforderlich. Haben Sie eine USt-ID, ist es ausreichend, nur diese anzugeben. Liegt Ihnen allerdings nur die Wirtschafts-ID vor (z. B. weil Sie Kleinunternehmer sind), gehört diese zwingend als Pflichtangabe in Ihr Impressum.
8. Das sollten Unternehmen jetzt rechtlich beachten
Sie haben keine USt-IdNr. für Ihr Unternehmen und haben eine W-IdNr. vom BZSt zugeteilt bekommen? Dann sollten Sie schnellstmöglich Ihr Impressum aktualisieren und die Pflichtangabe ergänzen, sofern Sie das noch nicht getan haben – sonst kann Ihnen eine Abmahnung aufgrund eines fehlerhaften Impressums drohen.
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9. Fazit
Seit November 2024 wird die Wirtschafts-ID schrittweise durch das Bundeszentralamt für Steuern an wirtschaftlich Tätige vergeben. Darunter fallen Solo-Selbstständige wie Unternehmen, aber auch Vereine und Stiftungen, wenn diese wirtschaftlich tätig sind. Auch Kleinunternehmer bekommen die Identifikationsnummer (im Unterschied zur Umsatzsteuer-ID) zugeteilt.
Da die Vergabe der W-IdNr. automatisch erfolgt, bedeutet die Einführung der Wirtschafts-ID für Sie zunächst keinen Mehraufwand. Sie sind aber dazu verpflichtet, die Nummer korrekt zu verwenden. Entscheidend ist das vor allem für alle, die keine Umsatzsteuer-ID haben: Hier muss anstatt dieser die W-IdNr. im Impressum angegeben werden. Wer (auch) eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, kann sich im Impressum für eine der beiden Nummern entscheiden.
Bis Ende 2026 ist die Angabe der W-IdNr. in Steuererklärung & Co. noch optional. In Zukunft soll sie dann die herkömmliche Steuernummer im nationalen Geschäftsverkehr ersetzen. Bis es soweit ist, besteht sie parallel zu anderen Identifikationsnummern.
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10. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Wirtschafts-ID
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