Wirtschafts-Identifikationsnummer

Welche rechtlichen Pflichten durch die Wirtschafts-ID auf Ihr Unternehmen zukommen

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Seit Ende 2024 vergibt das Bundeszentralamt für Steuern die Wirtschafts-ID stufenweise an Selbstständige und Unternehmen.
  • Die Nummer dient der eindeutigen Identifizierung wirtschaftlich Tätiger im Steuersystem.
  • Sie selbst müssen nichts weiter tun: Die Vergabe erfolgt automatisch. Haben Sie keine Umsatzsteuer-ID, müssen Sie die Wirtschafts-ID aber im Impressum angeben.

Worum geht's?

Im November 2024 hat das Bundeszentralamt für Steuern die Vergabe der neuen Wirtschafts-ID gestartet. Ihr Ziel: Sie soll langfristig nicht nur die Kommunikation mit den Finanzbehörden vereinfachen, sondern perspektivisch auch die herkömmliche Steuernummer ersetzen. Wer die Nummer erhält, ob sie gesondert beantragt werden muss und welche rechtlichen Auswirkungen sie für Unternehmen, Solo-Selbstständige, Vereine und Stiftungen hat, erklären wir in diesem Artikel.

 

1. Was ist die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Bei der Wirtschafts-Identifikationsnummer (auch Wirtschafts-ID oder W-IdNr.) handelt es sich um eine Steuer-Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige, die unternehmerische Leistungen erbringen oder am Wirtschaftsverkehr teilnehmen. Ihre gesetzliche Grundlage ist § 139c der Abgabenordnung (AO).

Die Vergabe der W-IdNr. startete im November 2024 mit dem Ziel, langfristig die Steuernummer im nationalen Handel zu ersetzen und die eindeutige Identifizierung Steuerpflichtiger zu erleichtern. In Zukunft soll die Angabe der W-IdNr. für Anträge und Erklärungen gegenüber dem Finanzamt erfolgen.

Solange die Vergabe nicht abgeschlossen ist, ist die Wirtschafts-ID auf Steuererklärungen und Rechnungen aber noch nicht verpflichtend anzugeben.

Die Identifikationsnummer bleibt unabhängig von Änderungen des Wohnortes, Familienstandes oder Ähnlichem bestehen und gilt für die gesamte Zeit der wirtschaftlichen Tätigkeit. Übt ein Unternehmen oder eine Person mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten aus, werden diese durch separate Zusätze in der jeweiligen Wirtschafts-ID erfasst.

Wie ist eine Wirtschafts-ID aufgebaut?

Die W-IdNr. setzt sich aus dem Länderkürzel DE und einer neunstelligen Ziffernfolge zusammen und ist zunächst inhaltlich identisch mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Hinzu kommt ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal, welches beginnend mit 00001 jeder einzelnen wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet wird. Beispiel:

DE123456789-00001 (erste Tätigkeit)

DE123456789-00002 (zweite Tätigkeit)

etc.

2. Wer bekommt eine Wirtschafts-ID?

Eine Wirtschafts-ID erhalten sowohl Solo-Selbstständige wie Freiberufler, Gewerbetreibende und Kleinunternehmer als auch Unternehmen und sonstige juristische Personen und Personenvereinigungen.

Entscheidend für die Erteilung ist, ob vor der Einführung ab November 2024 bereits eine Umsatzsteuer-ID erteilt wurde:

  • Hatten Sie schon vor dem 30. November 2024 eine Umsatzsteuer-ID, entspricht Ihre W-IdNr. Ihrer USt-IdNr., ergänzt um den Zusatz -00001.
  • Hatten Sie vor dem 30. November 2024 noch keine USt-IdNr., teilt Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine separate Wirtschafts-ID zu.

WICHTIG

Die Vergabe durch das Bundeszentralamt für Steuern startet automatisch und ohne Antrag.

3. Ersetzt die Wirtschafts-ID die Umsatzsteuer-ID?

Nein, die Wirtschafts-ID ersetzt zum aktuellen Zeitpunkt keine bestehenden Nummern, sondern besteht zusätzlich zur Steuernummer, Umsatzsteuer-ID und anderen Identifikationsnummern. Langfristig soll sie die herkömmliche Steuernummer ersetzen, zum aktuellen Stand ist das aber nicht der Fall.

Obwohl sie inhaltlich bis auf den Zusatz mit der Umsatzsteuer-ID identisch ist, gibt es einen wichtigen Unterschied bei der Erteilung: Wer als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG. tätig ist, erhält keine USt-IdNr., da keine Umsatzsteuer erhoben und an das Finanzamt abgeführt wird. Eine W-IdNr. wird hingegen auch wirtschaftlich Tätigen zugeteilt, die die Kleinunternehmerregelung für sich beanspruchen.

GUT ZU WISSEN

Wer eine Umsatzsteuer-ID hat, braucht diese auch weiterhin für grenzüberschreitende Geschäfte in der EU. Die Wirtschafts-ID ersetzt diese nicht. Während die W-IdNr. automatisch zugeteilt wird (sofern Sie noch keine USt-IdNr. haben), muss die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer separat beim BZSt beantragt werden.

4. Muss ich als Gründer die Wirtschafts-ID beantragen?

Nein, das müssen Sie nicht. Die Wirtschafts-ID wird Ihnen automatisch zugeteilt, sobald Sie Ihr Unternehmen über ELSTER beim Finanzamt anmelden. Ein gesonderter Antrag ist (im Gegensatz zur Umsatzsteuer-ID) nicht erforderlich.

Mit der Anmeldung bei ELSTER wird Ihnen die Nummer elektronisch über Ihr ELSTER-Benutzerkonto im digitalen Postfach mitgeteilt. Einen gesonderten Brief verschickt die Finanzverwaltung nicht.

Bestehende Unternehmen müssen die W-IdNr. ebenfalls nicht extra beantragen. Das BZSt teilt sie stufenweise bis Ende des Jahres 2027 zu bzw. teilt Ihnen in einer öffentlichen Bekanntmachung mit, dass diese der Umsatzsteuer-ID entspricht.

5. Brauche ich als Verein oder Stiftung auch eine Wirtschafts-ID?

Das kommt darauf an, ob Ihr Verein oder Ihre Stiftung wirtschaftlich tätig ist – falls ja, wird auch Ihnen eine Wirtschafts-ID zugeteilt. Die Gemeinnützigkeit einer Organisation spielt dabei keine Rolle. Auch bei Vereinen und Stiftungen erfolgt die Zuteilung aber automatisch.

6. Woher bekomme ich die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Erteilung der Wirtschafts-Identifikationsnummer erfolgt für neu angemeldete Unternehmen automatisch und ohne Antragstellung durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Bei bestehenden Unternehmen, die bereits eine Umsatzsteuer-ID haben, entspricht diese der W-IdNr. (plus Zusatz).

7. Welche Auswirkungen hat die Wirtschafts-ID?

Perspektivisch soll die W-IdNr. die herkömmliche Steuernummer im nationalen Geschäftsverkehr ersetzen. Aktuell hat sie aber vor allem Einfluss auf Ihr Impressum:

ACHTUNG

In Ihrem Impressum müssen Sie entweder Ihre Umsatzsteuer-ID oder Ihre Wirtschafts-ID angeben – beide Nummern sind nicht erforderlich. Haben Sie eine USt-ID, ist es ausreichend, nur diese anzugeben. Liegt Ihnen allerdings nur die Wirtschafts-ID vor (z. B. weil Sie Kleinunternehmer sind), gehört diese zwingend als Pflichtangabe in Ihr Impressum.

8. Das sollten Unternehmen jetzt rechtlich beachten

Sie haben keine USt-IdNr. für Ihr Unternehmen und haben eine W-IdNr. vom BZSt zugeteilt bekommen? Dann sollten Sie schnellstmöglich Ihr Impressum aktualisieren und die Pflichtangabe ergänzen, sofern Sie das noch nicht getan haben – sonst kann Ihnen eine Abmahnung aufgrund eines fehlerhaften Impressums drohen.

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9. Fazit

Seit November 2024 wird die Wirtschafts-ID schrittweise durch das Bundeszentralamt für Steuern an wirtschaftlich Tätige vergeben. Darunter fallen Solo-Selbstständige wie Unternehmen, aber auch Vereine und Stiftungen, wenn diese wirtschaftlich tätig sind. Auch Kleinunternehmer bekommen die Identifikationsnummer (im Unterschied zur Umsatzsteuer-ID) zugeteilt.

Da die Vergabe der W-IdNr. automatisch erfolgt, bedeutet die Einführung der Wirtschafts-ID für Sie zunächst keinen Mehraufwand. Sie sind aber dazu verpflichtet, die Nummer korrekt zu verwenden. Entscheidend ist das vor allem für alle, die keine Umsatzsteuer-ID haben: Hier muss anstatt dieser die W-IdNr. im Impressum angegeben werden. Wer (auch) eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat, kann sich im Impressum für eine der beiden Nummern entscheiden.

Bis Ende 2026 ist die Angabe der W-IdNr. in Steuererklärung & Co. noch optional. In Zukunft soll sie dann die herkömmliche Steuernummer im nationalen Geschäftsverkehr ersetzen. Bis es soweit ist, besteht sie parallel zu anderen Identifikationsnummern.

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10. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Wirtschafts-ID

Wo finde ich meine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Sie finden diese bei einer elektronischen Zustellung in Ihrem Postfach auf ELSTER. Es erfolgt keine individuelle Zustellung per Post. Unternehmer, die schon vor November 2024 eine Umsatzsteuer-ID hatten, verwenden diese zugleich als W-IdNr. – ergänzt um den Zusatz -00001.

Ist die Wirtschafts-ID die Steuernummer?

Nein, die W-IdNr. ist eine eigenständige Nummer, die inhaltlich nichts mit der klassischen Steuernummer zu tun hat. Während die Steuernummer weiterhin für Besteuerungsverfahren verwendet wird, soll die Wirtschafts-ID langfristig die Steuernummer im nationalen Geschäftsverkehr ersetzen.

Warum bekomme ich eine Wirtschafts-ID?

Die Einführung der Wirtschafts-ID verfolgt das Ziel, die Kommunikation mit dem Finanzamt und anderen Behörden zu vereinheitlichen und effizienter zu gestalten. Mit der Nummer können die Behörden Ihr Unternehmen bzw. Ihre Organisation im Steuersystem eindeutig identifizieren.

Wie setzt sich die Wirtschafts-ID zusammen?

Die Wirtschafts-ID setzt sich aus dem Länderkürzel DE und einer neunstelligen Ziffernfolge zusammen, die inhaltlich der Umsatzsteuer-ID entspricht. Hinzu kommt das fünfstellige Identifikationsmerkmal 00001. Üben Steuerpflichtige mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten aus, werden diese über weitere Zusätze wie -00002, -00003 usw. innerhalb derselben W-IdNr. unterschieden.

Wann bekommt man eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird schrittweise und automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern vergeben, sobald eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Ob Kleinunternehmer, umsatzsteuerpflichtiger Solo-Selbstständiger oder größeres Unternehmen spielt dabei keine Rolle. Auch Vereine und Stiftungen erhalten die Nummer, sofern sie wirtschaftlich tätig sind.

Wie erfahre ich meine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Mit der Anmeldung Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit wird die Wirtschafts-ID automatisch vergeben. Die Mitteilung erfolgt elektronisch über Ihr ELSTER-Postfach – eine gesonderte Zustellung auf dem Postweg gibt es nicht. Unternehmer mit bestehender Umsatzsteuer-ID nutzen diese als W-IdNr., erweitert um das Identifikationsmerkmal -00001. Hier erfolgt keine individuelle Mitteilung durch die Finanzbehörde, sondern eine öffentliche Bekanntmachung im Bundessteuerblatt.

Warum habe ich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Die Wirtschafts-ID dient in Zukunft der einfacheren Identifikation von Unternehmen, Selbstständigen und anderen wirtschaftlich tätigen Organisationen im Steuersystem. Sie soll die Kommunikation mit den Finanzbehörden erleichtern und perspektivisch die herkömmliche Steuernummer ersetzen. Für letzteres gelten aber noch Übergangsphasen.

Was ist bei ELSTER die Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Bei Neugründungen finden Sie die Wirtschafts-ID im elektronischen Postfach Ihres ELSTER-Benutzerkontos. Da die Zuteilung stufenweise erfolgt, kann es sein, dass Sie die Nummer noch nicht erhalten haben. Das Bundeszentralamt für Steuern teilt die W-IdNr. automatisch zu, sodass keine gesonderte Antragstellung notwendig ist. Bei Unternehmen mit bestehender Umsatzsteuer-ID entspricht diese der Wirtschafts-ID (zzgl. Zusatz -00001 etc.).

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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