KI im Webdesign: Rechtliche Fallstricke?

Worauf müssen Sie als Webdesigner und Agentur achten, wenn Sie Bilder, Grafiken und Texte mit KI erstellen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Webdesigner können vom KI-Einsatz im Rahmen von Kundenprojekten stark profitieren.
  • Problematisch ist insbesondere, dass Sie für KI-Inhalte haften und Ihren Kunden keine Urheberrechte an den Inhalten einräumen können.
  • Webdesigner sollten den Einsatz von KI mit ihren Kunden vertraglich regeln und KI-Inhalte abwandeln, um Urheberrechte zu erhalten.

Worum geht's?

Ob Codes, Grafiken, Texte oder Bilder - Künstliche Intelligenz ist auch unter Webdesignern ein beliebtes Tool. Webdesigner und Agenturen können durch Künstliche Intelligenz noch effizienter arbeiten, rechtliche Risiken sollten dabei aber nicht in den Hintergrund geraten. Worauf es bei der Nutzung von KI im Webdesign rechtlich ankommt, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

 

1. Webdesign-Projekte mit KI-Tools erledigen

Als Webdesigner oder Agentur wollen Sie jedem Ihrer Kunden ein Rundum-sorglos-Paket bieten. Das geht von der Gestaltung von Grafiken, Texten oder Layouts über die Entwicklung bis hin zur Umsetzung und Programmierung. Künstliche Intelligenz kann Sie also dabei unterstützen, die gesamte Webseite zu erstellen.

Eine kreative menschliche Leistung, das Auge fürs Detail und Verständnis für die Kundenwünsche kann eine KI hingegen nicht leisten. Daher wird KI Sie als Webdesigner auch nicht ersetzen. Vielmehr können Sie als Webdesigner vom Input der KI profitieren.

Bereiche für den Einsatz von KI & KI Tools
BEISPIELE
  • Layout: Sie können Wireframes, Layouts, Landing Pages oder Navigationsstrukturen von Künstlicher Intelligenz erstellen lassen.
  • Website-Inhalte: Sie können sich Bilder, Designs und Grafiken von einem KI-Bildgenerator generieren lassen. Auch wenn es um die Inhalte der Websites geht, können Sie z.B. für die Produktbeschreibungen oder die Teamseite auf KI zurückgreifen.
  • UX & Zielgruppe: Sie können sich Input zur Zielgruppe und zur Verbesserung der Benutzererfahrung geben lassen. Auch UX-Designs können Sie sich von Künstlicher Intelligenz erstellen lassen.
  • Erstellung von Codes: Zu den Aufgaben eines Webdesigners gehört auch die Programmierung der Webseite. Beim Code selbst und sogar beim Finden von Bugs können Sie sich von KI unterstützen lassen.

 

Als Tools für den KI-Einsatz eignen sich z.B. Midjourney, DALL-E oder Adobe Firefly, ChatGPT, Jasper, Google Gemini oder Neuroflash. Darüber hinaus gibt es viele weitere KI-Webdesign-Tools, die Sie als Webdesigner bei Webdesigns und Webseitenerstellung unterstützen können.

2. Darf ich Inhalte wie Grafiken oder Texte für die Kundenwebseite von einer KI erstellen lassen?

Künstliche Intelligenz kann Sie also hervorragend bei der Umsetzung Ihrer Kundenprojekte unterstützen und von der Konkurrenz abheben. Doch dürfen Sie überhaupt KI bei den Web-Designs Ihrer Kundenprojekte einsetzen?

Der private Einsatz von KI ist kein Problem und gehört für viele seit 2023 durch ChatGPT zum alltäglichen Werkzeug. Die kommerzielle Nutzung von KI-Inhalten kann hingegen gemäß den Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Dienstes untersagt sein. So ist beispielsweise bei Midjourney ein kostenpflichtiges Abo für die kommerzielle Nutzung erforderlich.

WICHTIG

Die Nutzungsbedingungen des jeweiligen KI-Tools sollten Sie sich vor Verwendung immer genau durchlesen, um etwaige Einschränkungen, wie beispielsweise bei der kommerziellen Nutzung, zu kennen.

Zwar scheint nichts gegen den Einsatz von KI für Kunden-Inhalte zu sprechen, dennoch gibt es einige nicht zu unterschätzende Risiken.

3. Risiken beim Einsatz von KI für Kundeninhalte

Transparenz in Verträgen: In den wenigsten Webdesign-Verträgen wird die Nutzung von KI bereits geregelt sein. Wenn Sie also Künstliche Intelligenz in Ihren Kundenprojekten einsetzen wollen, sollten Sie Ihre Verträge entsprechend anpassen. Ergänzen Sie dazu in Ihrem Vertragsmuster bzw. in Ihren AGB einen Passus, der den Einsatz von Künstlicher Intelligenz erlaubt und regelt.

Kein Urheber = keine Nutzungsrechte: KI-generierte Inhalte haben keinen Urheber. Auch Sie kommen durch die Eingabe eines Prompts nicht als Urheber in Frage. KI-Inhalte sind somit urheberrechtlich nicht geschützt, was den Vorteil hat, dass Sie weder einen Urheber benennen noch eine Lizenzgebühr zahlen müssen. Der Nachteil ist, dass auch andere Nutzer durch Eingabe eines Prompts z.B. dasselbe Bild erhalten oder das von Ihnen generierte Bild verwenden und ebenfalls im Internet nutzen können.

Das viel größere Problem ist allerdings die Übertragung von Nutzungsrechten. Vertraglich vereinbaren Sie mit Ihrem Auftraggeber die Übertragung von Nutzungsrechten an den Designs, Grafiken und Texten. Bei KI-generierten Inhalten haben Sie keine Urheberrechte und können somit auch keine Nutzungsrechte an Ihre Kunden übertragen.

PRAXIS-TIPP

Wenn Sie Ihren Kunden dennoch ausschließliche Nutzungsrechte an KI-Inhalten übertragen wollen, müssen Sie den KI-generierten Text, das Bild oder die Grafik abwandeln, sodass ein Urheberrechtsschutz entsteht. Bringen Sie also Ihre eigene Kreativität in das KI-Ergebnis ein und dokumentieren Sie die Abwandlung zu Nachweiszwecken. Nur ein Wort oder die Farbe zu ändern reicht dabei übrigens nicht aus.

Mehr zum Urheberrecht & KI lesen Sie in unserem Artikel “Darf ich KI-generierte Bilder und Texte auf meiner Webseite nutzen?”.

Haftung für KI-Inhalte: Im Webdesign-Vertrag zwischen Ihnen und dem Auftraggeber wird in der Regel vereinbart, dass Sie für Verletzungen von Urheberrechten von Dritten haften. Wenn Sie KI-generierte Bilder und Texte für die Webseite Ihres Kundens verwenden und die Inhalte bestehenden urheberrechtlich geschützten Werken ähneln, kann eine Urheberrechtsverletzung vorliegen. Der Urheber kann dann mit Abmahnungen und Schadensersatzforderungen gegen Sie vorgehen. Prüfen Sie KI-generierte Inhalte immer, bevor Sie diese verwenden.

WICHTIG

Wenn Ihnen der Auftraggeber Bilder und Grafiken bereitstellt, sollten Sie mit ihm unbedingt vereinbaren, dass in diesem Fall der Auftraggeber für bereitgestellte Inhalte haftet. Im eRecht24-Premium Bereich finden Sie ein Muster für einen solchen Haftungsausschluss für Kundeninhalte.

Datenschutz und Geheimhaltung: Wenn Sie KI-Tools nutzen, dürfen Sie den Datenschutz nicht vergessen. Ohne die Zustimmung des Kunden sollten Sie keine personenbezogenen Daten sowie sensible oder vertrauliche Informationen des Kunden in ein KI-Tool eingeben.

Apropos Datenschutz - wenn auf der finalen Webseite des Kunden KI auftaucht, die personenbezogene Daten verarbeitet, müssen Sie dies in der Datenschutzerklärung des Kunden angeben. Wenn Sie z.B. ChatGPT einbinden, werden eingegebene Daten verarbeitet. Deshalb ist eine Einwilligung des Website-Nutzers über das Cookie-Banner erforderlich und der Webseitenbetreiber sollte einen AV-Vertrag mit ChatGPT schließen.

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4. KI & Webdesign: Kennzeichnungspflicht

Ob Sie KI-Inhalte nun offen als solche kennzeichnen müssen oder nicht, fragen sich derzeit viele, die KI beruflich einsetzen. Durch das weltweit erste „KI-Gesetz“ werden in den nächsten Jahren Regelungen in Kraft treten, die die Kennzeichnung von KI-Inhalten festlegen.

Wenn Sie Künstliche Intelligenz für Inhalte wie Bilder, Texte oder Grafiken nutzen, müssen Sie diese nur in bestimmten Fällen als KI-generiert kennzeichnen. Nämlich dann, wenn Sie Deep Fakes generieren oder Texte erstellen, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Da Sie als Webdesigner in der Regel weder das eine noch das andere machen, brauchen Sie KI-generierte Inhalte nicht zu kennzeichnen.

ÜBRIGENS

Anbieter von KI-Tools müssen dafür sorgen, dass KI-erzeugte Texte und Bilder in maschinenlesbarer Form als künstlich generiert gekennzeichnet werden. Es ist noch unklar, inwieweit Sie diesen Hinweis bei der Verwendung von KI-Inhalten beibehalten müssen. Gehen Sie jedoch sicherheitshalber davon aus, dass Ihre KI-generierten Inhalte künftig für Dritte erkennbar sein werden.

Sonderfall - Interaktion mit einer KI: Wenn Sie für die Kundenwebsite z.B. einen Chatbot einsetzen, sollten Sie vorsichtig sein. Nach der KI-Verordnung müssen Endnutzer erkennen können, dass sie mit einer KI interagieren. Der Chatbot und alle anderen KI-Tools, die mit Nutzern interagieren, müssen künftig zwingend einen Nutzer-Hinweis enthalten.

WICHTIG

Achten Sie also bei der Website-Erstellung darauf, dass eingebaute KI-Tools, die mit Nutzern interagieren, den Nutzer darüber informieren, dass es sich um einen KI-Dienst handelt.

5. Checkliste: Künstliche Intelligenz im Webdesign

KI-Tools können Webdesigner insgesamt bei der täglichen Arbeit unterstützen. Dennoch sollten Sie die rechtlichen Stolperfallen im Blick haben und minimieren. Daher haben wir Ihnen nachfolgend eine Checkliste bereitgestellt.

KI rechtssicher im Webdesign einsetzen
5-Punkte-Checkliste
  • Verträge anpassen: Nehmen Sie in Ihrem Webdesign-Vertrag auf, dass der KI-Einsatz zur Erstellung der Webseite erlaubt ist.
  • Urheberrecht: Räumen Sie Ihrem Auftraggeber nur die Rechte ein, die Sie auch haben. Denken Sie daran, dass Sie keine Rechte an KI-generierten Werken haben und auch nicht übertragen können. Wandeln Sie KI-generierte Inhalte so ab, dass Ihre eigene Kreativität in die Inhalte einfließt, um Urheberrechte zu erhalten.
  • Haftung: Seien Sie sich dessen bewusst, dass Sie für KI-Inhalte, die Sie erstellen, haften. Prüfen Sie also, dass KI-generierte Bilder, Grafiken oder Texte nicht gegen bereits bestehende Urheberrechte verstoßen.
  • Datenschutz: Geben Sie keine personenbezogenen Daten Ihrer Kunden in ein KI-Tool ein.
  • Kennzeichnungspflicht: Denken Sie daran, dass KI-Tools, die mit Nutzern interagieren, Nutzer darauf hinweisen müssen, dass Sie mit KI kommunizieren.

 

Mehr zu Ihren generellen Rechten und Pflichten als Webdesigner lesen Sie in unserem Artikel “Was Agenturen und Webdesigner zu ihren Rechten und Pflichten wissen müssen“.

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Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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