Steuern für Gründer & Start-Ups: Was ist die Einkommensteuer?

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Worum geht's?

Jeder, der ein Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, muss Einkommensteuer zahlen. Im Angestelltenverhältnis übernimmt der Arbeitgeber die Abwicklung für Sie. Spätestens wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft gründen, müssen Sie sich selbst darum kümmern. Was Sie als Existenzgründer bei der Einkommensteuererklärung im Einzelnen wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Diese Punkte sollten Existenzgründer bezüglich der Einkommensteuer beachten:

Inhaltsverzeichnis:

  1. Muss ich Einkommensteuer zahlen?
  2. Wie hoch ist die Einkommensteuer?
  3. Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
  4. Wie muss ich die Einkommensteuer zahlen?
  5. Muss ich irgendwelche Termine beachten?
  6. Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?

1. Muss ich Einkommensteuer zahlen?

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Grundsätzlich muss jeder, der seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat oder länger als sechs Monate dort verbringt und Einkommen erwirtschaftet oder bezieht, Einkommensteuer zahlen. Haben Sie weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und beziehen dennoch Einkünfte aus Deutschland, wird Ihre Einkommensteuerpflicht auf diese Einkünfte beschränkt.

Die Besonderheit bei der Einkommensteuer als Unternehmer liegt darin, dass Sie einem anderen Erhebungsverfahren unterliegen als ein Arbeitnehmer.

Hinweis: Bei der Besteuerung des Lohns eines Arbeitnehmers spricht man von der Lohnsteuer. Sie ist letztlich einer Unterform der Einkommensteuer. Erfahren Sie im nächsten Artikel „Lohnsteuer“ mehr darüber!

Daher müssen Sie sich aktiv mit der Einkommensteuer auseinandersetzen, wenn Sie ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft gründen. Einkünfte aus Kapitalgesellschaften fallen i. d. R. unter die Abgeltungsteuer.

Praxistipp: Beziehen Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer Gehalt einer Kapitalgesellschaft, unterliegen die Bezüge der Lohnsteuer und sind als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu versteuern.

2. Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Die Höhe des Einkommensteuersatzes richtet sich nach der Höhe Ihrer erzielten Einkünfte. Mit steigenden Einkünften, steigt auch ihr persönlicher Steuersatz. Man spricht dabei von einem progressiven Steuersatz. Der Eingangssteuersatz bezeichnet den Satz, der für den ersten Euro oberhalb des Grundfreibetrags entrichtet werden muss. Beim Spitzensteuersatz handelt es sich um den höchsten Steuersatz.

Abhängig von Ihrem Familienstand unterscheidet das Einkommenssteuerrecht zudem zwischen zwei Steuertarifen. Auf der einen Seite steht der Grundtarif für Alleinstehende und einzeln veranlagte Ehegatten bzw. Lebenspartner. Auf der anderen Seite steht der sogenannte Splittingtarif für zusammen veranlagte Ehegatten und Lebenspartner.

Seit dem Jahr 2018 gelten für den Grundtarif der Einkommenssteuer folgende Zahlen: Der Grundfreibetrag liegt für Alleinstehende bei 9.000 € bzw. für Ehepaare bei 18.000 €. Das bedeutet, jeder erwirtschaftete Euro darüber wird mindestens mit dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent versteuert. Wenn Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen 250.731 € übersteigt, gilt der Spitzensteuersatz von 45 Prozent.

Praxistipp: Unterscheiden sich die Einkommen der Ehepartner oder Partnern in einer eingetragenen Partnerschaft sehr stark, so bringt die gemeinsame Veranlagung den Vorteil, dass beide Einkommen zusammengezählt, durch zwei geteilt und versteuert werden. Auf diese Weise können Sie Steuern sparen!

3. Wie wird die Einkommensteuer berechnet?

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Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer bilden Ihre jährlichen Einkünfte. Die Berechnung erfolgt in vier Schritten:

1. Zunächst bilden Sie die Summe aller Einnahmen aus den sieben Einkunftsarten gebildet. Diese sind im EStG definiert. Dazu zählen u. a. Einkünfte aus selbständiger, nichtselbständiger oder Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

2. Anschließend ziehen Sie gegebenenfalls den Altersentlastungsbetrag oder den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ab. Daraus resultiert zunächst der Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte.

3. Anschließend werden von der Summe der Einkünfte alle abzugsfähigen Ausgaben abgezogen (Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen). Daraus ergibt sich das Einkommen.

4. Nachfolgend werden weitere Kosten und persönliche Aufwendungen wie Freibeträge für Kinder oder der Härteausgleich abgezogen. Das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen (zvE).
Das zvE bildet die Bemessungsgrundlage. Über die Splittingtabelle (bei gemeinsamer Veranlagung) oder die Grundtabelle wird schließlich die Einkommensteuer festgelegt. Zuletzt erfolgt die Verrechnung der bereits geleisteten Vorauszahlungen sowie der bereits gezahlten Lohnsteuer oder Kapitalertragssteuer. Das Endergebnis ergibt entweder eine Steuernachzahlung oder einer Steuererstattung.

Praxistipp: Es gelten unterschiedliche Freibeträge für alle Steuerklassen. Diese haben Einfluss auf die Höhe Ihrer Steuerlast. Sind Sie verheiratet, haben Sie bei der Steuerklasse ein Wahlrecht und können Steuern sparen.

Neben der Einkommensteuer ist der Solidaritätszuschlag fällig. Seine Höhe beträgt 5,5 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Sind Sie Mitglied der evangelischen oder katholischen Kirche, muss Kirchensteuer gezahlt werden. Die Höhe des Steuersatzes ist von der Konfession und vom Steuer erhebenden Bundesland abhängig und liegt zwischen 8 und 9 Prozent.

Fazit

Das deutsche Steuergesetz ist eines der kompliziertesten der Welt. Wir helfen Ihnen gerne dabei alle absetzbaren Kosten geltend zu machen und damit Steuern zu sparen.

4. Wie muss ich die Einkommensteuer zahlen?

Die Einkommenssteuer wird bei Unternehmern im Vorauszahlungsverfahren erhoben. Das bedeutet, dass Sie Vorauszahlungen für das laufende Jahr zahlen müssen. Ihre Höhe wird Anhand des Bescheids des Vorjahres berechnet und durch einen Einkommenssteuer-Vorauszahlungsbescheid festgesetzt. Die festgesetzten Beträge sind vierteljährlich zu entrichten (jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember).

Praxistipp: Im ersten Jahr Ihrer Selbständigkeit müssen Sie beim Finanzamt den erwarteten Gewinn angeben. Dieser bildet dann die Bemessungsgrundlage für die Vorauszahlungen.

Die jährliche Steuererklärung wird dann im Folgejahr erstellt. Die noch bestehende Steuerschuld wird dann mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet.

Praxistipp: Übersteigt Ihr Gewinn des abgelaufenen Jahres den geplanten Gewinn, müssen Sie mit Steuernachzahlungen sowie mit höheren Steuervorauszahlungen für das laufende Geschäftsjahr rechnen. Sorgen Sie daher immer rechtzeitig für genügend Liquidität!

5. Muss ich irgendwelche Termine beachten?

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Die jährliche Einkommensteuererklärung ist immer bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einzureichen. Sind Sie beispielsweise aufgrund von Krankheit nicht in der Lage die Frist einzuhalten, sollten Sie beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Lassen Sie sich von einem Steuerberater unterstützen, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember des Folgejahres.

Durch das Steuermodernisierungsgesetz haben Sie für die Abgabe ab dem Ermittlungszeitraum 2018 zwei Monate mehr Zeit, also bis zum 31. Juli des Folgejahres. Die Frist für Steuerberater verlängert sich ebenfalls. Hier ist der neue Abgabetermin der 28. Februar des Folgejahres.

Achtung: Fristverstöße werden ab 2019 strenger verfolgt. Das Finanzamt verlangt dann in jedem Fall einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, jedoch mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat.

Fazit

Verpassen Sie keine Fristen und vermeiden Sie so Verspätungszuschläge!

6. Wie lange müssen die Unterlagen aufbewahrt werden?

Als Unternehmer müssen Sie eine Reihe von Belegen für das Finanzamt aufbewahren. Somit müssen Geschäftsbücher, Inventare, Bilanzen und sonstige zu führende Bücher grundsätzlich zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Das gilt auch für digitale Aufzeichnungen. Für Handels- und Geschäftsbriefe gilt hingegen nur eine sechsjähre Aufbewahrungsfrist.

Hinweis: Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres.

Fazit

Bleiben Sie zu wichtigen Steuerfragen immer auf dem Laufenden um Steuern zu sparen!


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