Datenschutz-Zertifizierung

Mehr als ein Gütesiegel: Wie zertifizierte Datenschutzbeauftragte Unternehmen wirklich schützen

Fachlich geprüft von: Frauke Frotscher Frauke Frotscher
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Das Wichtigste in Kürze

  • Als Inhaber Ihres Unternehmens sind Sie für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich.
  • Ein Zertifikat belegt die Fachkunde Ihres Datenschutzbeauftragten. Eine Zertifizierung kann Wettbewerbsvorteile sichern.
  • Erfahren Sie, welche Vorteile die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten gegenüber einem internen DSB bietet.

Worum geht's?

Unternehmen stehen heute mehr denn je unter Druck, personenbezogene Daten ihrer Kunden zu schützen und die Einhaltung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS GVO) nachzuweisen. Denn Datenpannen und Bußgeldverfahren gehören mittlerweile zur Tagesordnung. Datenschutz-Zertifizierungen und Personenzertifikate sollen hier helfen, die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen nachzuweisen, Compliance nach außen zu signalisieren und die fachliche Kompetenz von Mitarbeitern zu belegen. Nutzer wünschen sich jedoch nicht nur Transparenz, sondern auch die tatsächliche Umsetzung rechtlicher Vorgaben. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel die Hintergründe zum Thema Datenschutz-Zertifikate und zeigen auf, weshalb ein externer Datenschutzbeauftragter letztlich die bessere Wahl für Ihr Unternehmen sein kann.

 

1. Was bedeutet eine Datenschutz-Zertifizierung überhaupt?

Eine Datenschutz-Zertifizierung dient Ihnen als Nachweis dafür, dass Ihr Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Datenschutzvorgaben einhält. Die Zertifizierung dient der Transparenz. Geschäftspartner können auf einen Blick erkennen, welches Datenschutzniveau Ihr Unternehmen zu bieten hat. Genauere Vorgaben zur Zertifizierung finden Sie in Artikel 42 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Wichtig zu wissen: Die Teilnahme an einem Zertifizierungsverfahren ist freiwillig und entbindet den Verantwortlichen zugleich nicht von seiner Verantwortung, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten.

Anerkannte Zertifizierungsstellen nach Art. 43 DS-GVO oder zuständige Datenschutzbehörden können eine solche Zertifizierung für höchstens 3 Jahre vergeben.
Die Zertifizierungskriterien werden durch die Datenschutz-Aufsichtsbehörde oder den Datenschutzausschuss festgelegt.

AUFGEPASST

Sie als Unternehmer sollten allerdings berücksichtigen, dass eine Zertifizierung nur eine Momentaufnahme darstellt und Ihre Datenschutzpraxis nicht auf Dauer bewertet wird. Zwar hilft sie Kunden bei der Einschätzung, ob Ihr Unternehmen sorgsam mit personenbezogenen Daten umgeht, tatsächlichen Schutz kann das Datenschutzsiegel allerdings nicht vermitteln.

2. Welche Zertifizierungen gibt es und wer bietet sie an?

Der Europäische Datenschutzausschuss nimmt alle Zertifizierungsverfahren und Datenschutzsiegel und -prüfzeichen in ein Register auf und veröffentlicht sie in geeigneter Weise.

Die Zertifizierungsstellen müssen von den zuständigen Aufsichtsbehörden oder der nationalen Akkreditierungsstelle (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)) zugelassen worden sein (Akkreditierungsprozess). Die Genehmigung der Kriterien für die Zulassung/Akkreditierung erfolgt durch die Aufsichtsbehörden oder durch den Ausschuss. Die Zertifizierungen werden von der Zertifizierungsstelle in Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden erteilt.

Zum Register

MEHR INFOS

Das oben erwähnte Register des Europäischen Datenschutzausschusses listet Zertifizierungsverfahren, Siegel und Prüfzeichen auf.

Zum Register

In der Datenbank der Deutschen Akkreditierungsstelle können Sie Informationen zu den akkreditierten Stellen finden.

3. Datenschutz-Zertifizierung oder doch lieber zertifizierter Datenschutzbeauftragter?

Eine Zertifizierung hilft Ihnen, wie bereits oben erwähnt, beim Nachweis, dass Ihre Verarbeitungstätigkeiten die Datenschutz-Anforderungen berücksichtigen und signalisieren Ihrer Kundschaft, dass Compliance in Ihrem Unternehmen einen hohen Stellenwert hat.

Ein Datenschutzbeauftragter kann Sie als Verantwortlichen jedoch dauerhaft unterstützen und bei der Bewältigung von datenschutzrechtlichen Herausforderungen zur Seite stehen. Die Bestellung kann freiwillig erfolgen, in einigen Fällen ist ein Datenschutzbeauftragter jedoch auch gesetzlich vorgeschrieben.

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WEITERLESEN

In unserem Artikel “Wann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen unabdingbar ist” erfahren Sie, wann Sie verpflichtet sind, einen DSB zu bestellen und welche Aufgaben dieser hat.

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Wählen Sie Ihren Datenschutzbeauftragten danach aus, ob er ausreichend Fachwissen, Erfahrung und praktische Fähigkeiten für die Erfüllung seiner Aufgaben mitbringt. Hier kann sich eine Zertifizierung durch Anbieter wie den TÜV Rheinland, TÜV SÜD oder die IHK anbieten. Das Zertifikat hilft Ihnen, das notwendige Fachwissen Ihres Datenschutzbeauftragten zu belegen.

Externer vs. interner Datenschutzbeauftragter – was ist sinnvoller?

Die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten erfordert, wie bereits erwähnt, den Aufbau und den Erhalt von Fachwissen durch regelmäßige Schulungen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter muss sich zunächst in die Unternehmensprozesse einarbeiten, dafür ist sein Fachwissen jedoch direkt abrufbar und eine Erreichbarkeit ist je nach vertraglicher Regelung auch an Wochenenden und Feiertagen gegeben. Durch die externe Bestellung vermeiden Sie zudem Rollenkonflikte und Akzeptanzprobleme innerhalb der Belegschaft.

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VOR-UND NACHTEILE IM ÜBERBLICK

In unserem Artikel “Externer Datenschutzbeauftragter nach DSGVO: Aufgaben, Vorteile, Kosten, Bestellung & mehr” haben wir Ihnen eine übersichtliche Tabelle mit den Vor- und Nachteilen von internen und externen Datenschutzbeauftragten erstellt.

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Ein nicht zu unterschätzendes Argument sind zudem die Kosten für die Weiterbildung des internen Datenschutzbeauftragten (DSB). Denn mit einer einmaligen Zertifizierung ist es nicht getan. Nach drei Jahren braucht Ihr interner DSB eine Rezertifizierung durch entsprechende Fortbildungen. Zudem muss Ihr DSB datenschutzrechtlich stets auf aktuellem Stand sein. Nur wenn dieser datenschutzrechtliche Neuerungen kennt und berücksichtigt, kann er Sie bei einer DSGVO-konformen Gestaltung Ihrer Prozesse unterstützen.

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4. Fazit

Es ist nicht leicht bei den Zertifizierungsverfahren, Zertifizierungsstellen, Zertifizierungskriterien und Datenschutzsiegeln den Überblick zu behalten. Möchten Sie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen korrekt umsetzen, führt oftmals kein Weg an der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vorbei.

Damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Business konzentrieren können, bietet es sich an, in puncto Datenschutz auf externe Experten zu setzen. Unser Partner Legaltrust stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite, der das erforderliche Fachwissen mitbringt und Sie bei Datenschutzfragen, Prozessen und Schulungen unterstützt.

5. FAQ

Welche ISO für Datenschutz?

Nach derzeitigem Stand stellen die ISO-Zertifizierungen keine DSGVO-Zertifizierungen gemäß Art. 42 DSGVO dar. Allerdings hilft Ihnen beispielsweise die ISO 27701 einen DSGVO-konformen Umgang mit personenbezogenen Daten nachzuweisen.

Was ist der Unterschied zwischen Zertifikat und Zertifizierung?

Meist dient ein Zertifikat als Nachweis für die Teilnahme an einer Schulung oder das Bestehen einer Prüfung. Bei einer Zertifizierung geht es um ein formelles Prüfverfahren mit festgelegten Standards. Ein Beispiel hierfür sind Zertifizierungen nach Art. 42 DSGVO. Die Zertifizierungsstellen prüfen anhand der Zertifizierungskriterien Ihre Verarbeitungsvorgänge und erteilen die Zertifizierung für eine Höchstdauer von 3 Jahren.

Wer braucht eine ISO 27001 Zertifizierung?

Bei einer ISO Zertifizierung handelt es sich um einen international anerkannten Standard. Die ISO 27001 macht Unternehmen Vorgaben zum Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems. Es handelt sich also um Sicherheits- und nicht um einen Datenschutzstandard. Allerdings hilft sie dabei, den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern und bildet die Grundlage für die ISO 27701, die explizit Datenschutzanforderungen ergänzt.

Muss ein Datenschutzbeauftragter zertifiziert sein?

Nein, ein Datenschutzbeauftragter muss nicht zwingend zertifiziert sein. Die DSGVO gibt vor, dass der Datenschutzbeauftragte über die erforderliche Fachkunde verfügen muss. Zertifizierungen sind daher freiwillig und dienen als Nachweis für das Fachwissen. Ein Zertifikat ist meist 3 Jahre lang gültig und muss durch Rezertifizierungen wie die Teilnahme an Fortbildungen erneuert werden.

 

 

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

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