Worum geht's?
Strom-, Gas-, Internet-, Handy-, Mietvertrag oder Kfz-Versicherung - sie alle haben eins gemeinsam: In der Regel werden feste Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit mit dem Kunden abgeschlossen. Unter bestimmten Bedingungen können Kunden allerdings außerordentlich kündigen. Wann die Sonderkündigungsrechte gelten und was Sie als Verkäufer rechtlich wissen sollten, um keine rechtlichen Fehler zu begehen und Abmahnungen zu kassieren, lesen Sie in diesem Artikel.
1. Was ist das Sonderkündigungsrecht?
Beim Sonderkündigungsrecht handelt es sich um ein außerordentliches Kündigungsrecht. Außerhalb der regulären Kündigungsfristen wird es Käufern, aber auch Verkäufern, erlaubt, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Damit das Sonderkündigungsrecht greift, müssen besondere Umstände oder gesetzlich definierte Situationen vorliegen, die die Fortführung des Vertrags unzumutbar machen würden.
UNTERSCHIED: ORDENTLICHE KÜNDIGUNG VS. SONDERKÜNDIGUNG
Bei einer ordentlichen Kündigung gelten vertraglich oder gesetzlich festgelegte Fristen. Es kann ohne Begründung innerhalb dieser Fristen, meistens zum Ablauf der Vertragslaufzeit, gekündigt werden. Wenn Sie - egal ob als Käufer oder Verkäufer - vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sind Sie nicht an reguläre Fristen gebunden, müssen aber einen außergewöhnlichen Kündigungsgrund angeben. Die Kündigung führt zur sofortigen oder fristverkürzten Beendigung des Vertrags.
Sie können das Sonderkündigungsrecht im Vertrag oder den AGB nicht ausschließen. Darauf gehen wir in Kapitel 4 nochmal genauer ein. Damit Sie als Verkäufer vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- außergewöhnlicher Kündigungsgrund liegt vor
- Fortführung des Vertrags ist unzumutbar geworden
2. So machen Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch
Verbraucher können aus verschiedenen Gründen vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. In der Regel können sie sich von einem Vertrag lösen, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten. Dazu gehören die folgenden:
- Preiserhöhungen
Für eine laufende Leistung wird der Preis erhöht. Hierbei kann es sich beispielsweise um einen Stromvertrag, einen Internetvertrag oder eine Mitgliedschaft im Fitnessstudio handeln. Beim Stromvertrag greifen §§ 41ff. EnWG. Bei anderen Verträgen weisen bestimmte Vertragsbedingungen oder AGB-Klauseln auf das Sonderkündigungsrecht hin. Voraussetzung ist, dass die Preiserhöhung nicht rein gesetzlich oder indexgebunden ist, sondern durch den Anbieter veranlasst wird. Für Preiserhöhungen unter 5 % besteht üblicherweise kein Sonderkündigungsrecht.
- Vertragsänderungen
Der Anbieter ändert einseitig die Vertragsbedingungen, also die Laufzeit, die Leistung, die Kündigungsfristen oder die Zahlungsweise. In dem Fall darf der Kunde außerordentlich kündigen. Das gilt vor allem bei sogenannten “AGB-Änderungsvorbehalten”, wenn die Änderungen negative Auswirkungen auf den Kunden haben.
- Wegfall der Geschäftsgrundlage
313 BGB greift, wenn sich grundlegende Rahmenbedingungen nach Vertragsschluss unvorhersehbar ändern und ein Vertragspartner nicht mehr sinnvoll am Vertrag festhalten kann. In der Praxis ist das Recht sehr eng auszulegen und nur in Einzelfällen anwendbar, beispielsweise, wenn eine Veranstaltung pandemiebedingt nicht stattfinden kann. - Umzug
Zieht der Kunde um und die Leistung ist am neuen Wohnort nicht mehr verfügbar, kann der Kunde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
WUSSTEN SIE’S SCHON?
Preiserhöhungen ohne vorherige schriftliche Mitteilung und ohne Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht können unwirksam sein.
Noch zentraler aus Verkäufersicht ist allerdings, wann Sie als Verkäufer einen Vertrag außerordentlich kündigen können. Denn das Sonderkündigungsrecht ist nicht einseitig, sondern steht auch Ihnen als Verkäufer zur Verfügung. Meistens ist das Sonderkündigungsrecht auf eine Vertragsverletzung oder eine fehlende Vertragserfüllung des Kunden gestützt. Diese liegt vor, wenn
- der Kunde im Zahlungsverzug ist.
- der Kunde sich vertragswidrig verhält.
- der Kunde insolvent ist.
Für den Zahlungsverzug gilt, dass Sie im Vorfeld mindestens eine Mahnung ausgesprochen haben und der Kunde wiederholt oder über einen längeren Zeitraum nicht zahlt. Denken Sie als Verkäufer daran, eine angemessene Frist zu setzen. Hierbei kommt nicht nur eine Sonderkündigung für Sie als Verkäufer in Frage, sondern auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag.
Illegale Handlungen, Sicherheitsverstöße oder Rufschädigung zählen beispielsweise zu vertragswidrigem Verhalten, bei dem Sie als Verkäufer eine Sonderkündigung aussprechen können. Das kommt vor allem in digitalen Leistungen wie Cloud-Angeboten oder Community-Plattformen zum Tragen. Als Beispiel: Der Kunde nutzt Ihr SaaS-Produkt zur Verbreitung illegaler Inhalte.
Ist der Kunde insolvent, ist die Fortführung des Vertrags risikobehaftet und rechtlich eingeschränkt. Besteht keine Aussicht auf Zahlung oder die Leistung kann nicht mehr sinnvoll erbracht werden, können Sie als Anbieter außerordentlich kündigen. Beispiel: Ihr Agentur-Kunde meldet Insolvenz an und bezahlt die offenen Projekte nicht mehr. Sie können eine sofortige Kündigung aussprechen.
ACHTUNG
Damit Sie als Verkäufer rechtlich auf der sicheren Seite sind, wenn Sie das Sonderkündigungsrecht nutzen, sollten Sie einige Pflichten beachten. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Vertrag wirksam gekündigt wird und Sie im Streitfall abgesichert sind.
3. Welche Rechte und Pflichten haben Verkäufer beim Sonderkündigungsrecht?
Wenn Sie eine Sonderkündigung aussprechen wollen, müssen keine Fristen - wie bei einer ordentlichen Kündigung - eingehalten werden, aber
- die Kündigung muss innerhalb einer angemessenen Frist gemäß § 314 Abs. 3 BGB nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen. Die Frist unterscheidet sich je nach Vertragsform. Für Versicherungen gelten vier Wochen als angemessen, für Stromverträge sind es nur zwei Wochen.
- die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Ideal wäre ein Einschreiben oder ein digitaler Nachweis. Das kann bei einer Sonderkündigung per E-Mail eine Lese- oder Empfangsbestätigung sein.
- der Kündigungsgrund sollte konkret genannt und dokumentiert werden.
Vor allem der letzte Punkt ist für Anbieter und Verkäufer, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, nicht von der Hand zu weisen. Im Streitfall müssen Sie alle Schritte und Informationen zur Kündigung darlegen können.
Wir von eRecht24 empfehlen Ihnen daher, jegliche Korrespondenz mit dem Kunden zu dokumentieren und zu speichern. Dazu zählen Mahnschreiben mit Fristsetzung, E-Mail-Korrespondenzen, Berichte über Fehlverhalten des Kunden sowie Screenshots im Falle des Missbrauchs von technischen Systemen. Sind Sie unsicher, holen Sie sich anwaltlichen Rat.
Bevor Sie die außerordentliche Kündigung aussprechen können, ist in der Regel eine Mahnung oder Abmahnung des Kunden vonnöten. Gerät der Kunde wiederholt in Zahlungsverzug, sollten Sie zunächst eine Mahnung aussprechen und die Sonderkündigung androhen. Denken Sie beim Zahlungsverzug daran, eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen.
Bei Vertragsverstößen sollten Sie als Verkäufer auf eine formelle Abmahnung zurückgreifen. Beschreiben Sie das Fehlverhalten des Kunden, fordern Sie eine Unterlassung des Verhaltens und drohen Sie die Kündigung für den Wiederholungsfall an.
AUFGEPASST
In besonders schwerwiegenden Fällen können Sie eine sofortige fristlose Kündigung ohne Abmahnung aussprechen. Dies ist vor allem bei Rechtsverstößen und einem Sicherheitsrisiko der Fall. Sind Sie sich rechtlich unsicher, ob Sie eine fristlose Kündigung aussprechen können, holen Sie sich rechtlichen Beistand.
4. AGB & Vertragsgestaltung: Das sollten Sie als Verkäufer zwecks Sonderkündigungsrecht beachten
AGB können vor allem bei einer Vielzahl von Verträgen eine gute und rechtssichere Möglichkeit sein, den rechtlichen Rahmen für Ihr Geschäftsmodell abzustecken. Gleichzeitig drohen bei falschen AGB oder unwirksamen AGB-Klauseln aber auch rechtliche Konsequenzen. Ihre AGB sollten daher - auch in Hinblick auf das Sonderkündigungsrecht - wasserdicht sein.
In Ihren AGB können Sie die Rahmenbedingungen für Kündigungen und Vertragsbeendigungen festlegen. Beispielsweise können Sie
- die Kündigungsfristen konkretisieren,
- die Kündigungsform festlegen,
- Verhaltenspflichten des Kunden definieren, deren Verletzung zur Sonderkündigung beiträgt,
- Klauseln zum Zahlungsverzug einbauen, die beispielsweise eine Sonderkündigung nach Verzug von zwei Raten ermöglichen und
- Hinweise auf die gesetzlichen Sonderkündigungsrechte ergänzen.
ACHTUNG
Ihre AGB dürfen die gesetzlichen Rechte nicht aushebeln. Tun Sie dies doch, sind die jeweiligen AGB-Klauseln unwirksam. Die AGB dienen vor allem der Ergänzung, Konkretisierung und Strukturierung der Vertragsbedingungen. Sie bieten Ihnen als Anbieter eine rechtliche Sicherheit und Ihren Kunden maximale Transparenz im Hinblick auf die Vertragsbeziehung.
Ein häufiger Fehler von Verkäufern sind einschränkende und pauschale Klauseln in den AGB, die gesetzlich nicht zulässig und dementsprechend nicht nur nichtig sind, sondern im schlimmsten Fall abgemahnt werden können. Unzulässig sind nach § 308, 309 BGB
Klare Formulierungen sowie gesetzeskonforme AGB sind also obligatorisch. Mit unserer Partnerkanzlei Siebert Lexow haben wir einen AGB-Generator für unsere eRecht24 Premiummitglieder entwickelt, mit dem Sie schnell und einfach individuelle und rechtssichere AGB erstellen können. Geben Sie Abmahnungen keine Chance und werden Sie eRecht24 Premiummitglied.
5. Risikomanagement für Verkäufer: So bereiten Sie sich auf Sonderkündigungen vor
Sind Sie Anbieter von wiederkehrenden Leistungen oder langfristigen Vertragsverhältnissen, gehört es für Sie zum Alltag, dass entweder Sie selbst oder Ihr Kunde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wichtig ist, dass Sie rechtssicher, effizient und kundenorientiert auf eine außerordentliche Kündigung reagieren und dementsprechend klare interne Prozesse und Kommunikationsstrategien entwickeln. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das Schritt für Schritt umsetzen.
Schritt 1: Prüfen Sie Ihre eigenen AGB auf Klauseln zum Sonderkündigungsrecht.
Ist alles rechtlich korrekt geregelt? Gibt es Unstimmigkeiten oder unklare Formulierungen? Bei rechtlichen Unsicherheiten sollten Sie Ihre AGB bestenfalls von einem Anwalt überprüfen lassen. Sie haben noch keine AGB? Dann erstellen Sie im Handumdrehen rechtssichere Vertragsbedingungen mit dem AGB-Generator auf eRecht24 Premium.
Schritt 2: Legen Sie fest, wer im Unternehmen für die Bearbeitung von Sonderkündigungen zuständig ist.
Soll sich der Kundenservice um die Bearbeitung von Verträgen, die unter das Sonderkündigungsrecht fallen, kümmern oder lieber die Vertragsabteilung? Sie können auch direkt einen Juristen mit allen Themen rund um das Sonderkündigungsrecht beauftragen.
Schritt 3: Etablieren Sie interne Prozesse und Vorlagen.
Egal wer für die Bearbeitung von Sonderkündigungen in Ihrem Unternehmen verantwortlich ist, schaffen Sie strukturierte Abläufe und interne Workflows. Spezielle Vorlagen können dabei helfen, das Fehlerpotenzial zu verringern und schaffen für die Mitarbeiter Struktur und Ordnung.
Entwickeln Sie beispielsweise eine Checkliste, anhand derer die Mitarbeiter ermitteln können, ob eine Sonderkündigung gerechtfertigt ist. Auch standardisierte Textbausteine für Eingangsbestätigungen, Rückfragen zur Kündigung, Ablehnung unrechtmäßiger Sonderkündigungen und Bestätigungen wirksamer Kündigungen können einen sauberen Ablauf ermöglichen.
PRAXIS-TIPP
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in der Kundenkommunikation und im Support regelmäßig, sodass sie rechtlich sichere Auskünfte geben können und Streitfälle vermieden werden. Die Prozesse sollten Sie regelmäßig mit einem Anwalt abstimmen, um neue Urteile zu berücksichtigen und die Prozesse an das aktuelle Recht anzupassen.
Schritt 4: Bauen Sie ein digitales Ablagesystem auf.
Das A und O bei außerordentlichen Kündigungen, die sich auf das Sonderkündigungsrecht stützen, ist die Dokumentation aller relevanten Unterlagen. In einem digitalen Ablagesystem sollten Sie Ordner für jeden Kunden anlegen und dort Unterlagen zum Thema Kündigung, Abmahnungen und Zahlungsnachweisen speichern. So vermeiden Sie im Streitfall Unklarheiten und können Ihren Standpunkt mit Beweisen untermauern.
Schritt 5: Bereiten Sie sich auf den Umgang mit Streitfällen vor.
Nicht selten kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, wenn Sie oder Ihr Kunde das Sonderkündigungsrecht durchsetzen wollen. Auf diese Streitfälle sollten Sie vorbereitet sein. Diese Tipps können Ihnen dabei helfen:
- Bei unklaren Rechtslagen oder erheblichen Forderungen sollten Sie einen Anwalt die Sachlage prüfen lassen, um Fehler zu vermeiden.
- Besonders wenn der Streitwert überschaubar ist, können Vergleichsangebote eine sinnvolle Lösung für beide Parteien sein.
- Ziel sollte immer eine Streitvermeidung sein.
Eine lückenlose Dokumentation jeglicher Kommunikation mit dem Kunden kann Ihnen im Streitfall hilfreich sein. Vermeiden Sie Rechtsverstöße und schalten Sie frühzeitig einen Anwalt ein.
6. 5 Tipps zur Vermeidung von Sonderkündigungen durch Kunden
Ihr Kunde kann jederzeit das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Außerordentliche Kündigungen sind gesetzlich vorgesehen und oftmals auch berechtigt. Eine Vermeidung ist daher nicht immer möglich. Sie können allerdings einige Maßnahmen ergreifen, um die Sonderkündigungen möglichst gering zu halten.
- Tipp 1: klare und transparente Verträge oder AGB
Formulieren Sie die Leistungsbeschreibung eindeutig. Stellen Sie Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und Preisanpassungen gut sichtbar dar. Vor dem Vertragsschluss sollten dem Kunden alle Vertragsinformationen bereitgestellt werden - keine versteckten Klauseln oder Kosten.
- Tipp 2: Proaktive Kommunikation bei Vertragsänderungen
Kommunizieren Sie klar und frühzeitig Änderungen am Vertrag wie Preisanpassungen, Leistungsumfang und AGB-Änderungen. Begründen Sie die Änderungen und machen Sie alternative Angebote, wie beispielsweise ein Upgrade oder Sonderrabatte.
- Tipp 3: Support sollte kulant und problemlösungsorientiert sein
Der Kunde sollte sich nie allein gelassen oder schlecht betreut fühlen. Beschwerden sollten daher zeitnah vom Kundenservice beantwortet werden. Bieten Sie Kulanzregelungen an und ermöglichen Sie einen reibungslosen Kündigungsprozess.
- Tipp 4: Kundenbindung stärken
Lassen Sie Ihre Kunden den Mehrwert Ihres Angebots spüren und bieten Sie Zusatzservices oder Boni für Bestandskunden an. Ein regelmäßiger Kontakt sowie personalisierte und rechtssichere Newsletter sind auch Möglichkeiten, um die Kundenbindung zu stärken und außerordentliche Kündigungen zu vermeiden.
- Tipp 5: Rechtssichere Preis- und Leistungsanpassungen
Kunden nehmen vor allem bei Preiserhöhungen oder Leistungsänderungen ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch. Um dies zu vermeiden, sollten Sie auf juristisch einwandfreie Preisanpassungsklauseln in den AGB achten. Bei Preiserhöhungen von unter 5 % sowie bei gesetzlichen und indexgebundenen Preiserhöhungen gilt kein Sonderkündigungsrecht. Kündigen Sie die Anpassungen frühzeitig an und bieten Sie dem Kunden Rabatte an.
7. Aktuelle Rechtsprechung im Rahmen der Sonderkündigungen
Im Sonderkündigungsrecht gibt es regelmäßig neue Urteile und Rechtsprechungen, die Sie in der Praxis berücksichtigen sollten. Die aktuellsten und wichtigsten Rechtsprechungen haben wir Ihnen im Folgenden zusammengefasst:
Hinweis auf Sonderkündigungsrecht darf nicht versteckt werden (LG Gera, 16.07.2024, Az. 2 O 881/22)
Unternehmen, die ihre Preise gegenüber ihren Bestandskunden erhöhen, müssen ausreichend transparent auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Preisanpassungsschreiben, bei denen der Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht im Kleingedruckten “versteckt” ist, stellen einen Wettbewerbsverstoß dar.
Preisanpassungen ohne Kundenzustimmung sind unwirksam (KG Berlin, 15.11.2023, Az. 23 U 15/22 und 23 U 112/22)
Spotify und Netflix haben Preisanpassungsklauseln in ihren AGB verwendet, bei denen es nicht auf die Zustimmung des Kunden ankommen sollte. Die verwendeten Klauseln wurden vom Kammergericht Berlin für unwirksam erklärt. Beide Streamingdienste hätten laut Gericht ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Kunden einholen können.
Zustimmungsfiktionsklausel zur Preiserhöhung bei Banken ist unwirksam (BGH, 27.04.2021, Az. XI ZR 26/20)
Eine Vertragsklausel, beispielsweise in den AGB, die besagt, dass Änderungen der Vertragsbedingungen als akzeptiert gelten, wenn Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen, ist unwirksam. So hat der BGH in einem Urteil gegen eine AGB-Klausel der Postbank entschieden.
8. Fazit zum Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht muss für Sie als Verkäufer kein rechtliches Risiko sein. Achten Sie auf eine klare und unmissverständliche Kommunikation mit dem Kunden. Ein gut geschultes Support-Team mit Fokus auf Kulanz und Problemlösungen ist Gold wert. Klar strukturierte Prozesse verhindern fehlende Beweise im Streitfall. Insbesondere die Prozesse sowie die Kommunikationsvorlagen sollten Sie von einem Anwalt checken lassen, um keine Fehler zu begehen.
Als Verkäufer sollten Sie das Sonderkündigungsrecht aktiv kommunizieren. Versteckte Hinweise auf das außerordentliche Kündigungsrecht sollten Sie vermeiden. Informieren Sie Ihre Kunden über ihr Sonderkündigungsrecht in den AGB. Achten Sie darauf, dass die AGB-Klauseln nicht den deutschen Gesetzen und der aktuellen Rechtsprechung widersprechen.
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