Achtung Abmahnung: Rechtswidrige AGB bei jedem siebten Abo-Anbieter

(22 Bewertungen, 3.91 von 5)

Worum geht's?

Seit 2022 haben Verbraucher mehr Rechte bei on- und offline geschlossenen Verträgen. Die Änderungen betreffen zum einen automatische Laufzeitverlängerungen und Kündigungsfristen bei Aboverträgen. Außerdem sind bestimmte Anbieter jetzt verpflichtet, einen Kündigungsbutton in ihre Webseiten einzubinden. Die Umsetzung der neuen Regeln lässt allerdings zu wünschen übrig. Die Verbraucherzentrale mahnte deshalb nun 85 Unternehmen ab.

1. Automatische Verlängerung eingeschränkt

Das sogenannte „Faire-Verbraucherverträge-Gesetz“ soll Konsumenten helfen, leichter aus Langzeitvereinbarungen herauszukommen. Es geht dabei beispielsweise um Mobilfunk- und Internetangebote, Streamingdienste oder online abgeschlossene Zeitungsabonnements.

Vor Inkrafttreten des Gesetzes galt hier: Verpasst der Nutzer vor dem Ende der Laufzeit den Kündigungstermin, so kann sich der Vertrag automatisch um ein Jahr verlängern. Das wollte der Gesetzgeber ändern. Zwar darf ein Anbieter eine Vereinbarung nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit immer noch automatisch verlängern. Kunden haben dann allerdings das Recht, monatlich aus dem Vertrag auszusteigen. Das muss auch in den AGB so festgehalten sein.

2. Verbraucherschützer finden „gravierende Mängel“

Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale ergab jetzt: Jeder siebte Anbieter hat das neue Gesetz nicht ausreichend umgesetzt. Untersucht wurden die AGB von Streamingdiensten und Telekommunikationsunternehmen, Partnerbörsen und Dating-Plattformen sowie weitere digitale Dienstleister.

Auch Strom- und Gaslieferanten, Fitnessstudios und Carsharing-Unternehmen nahmen die Juristen unter die Lupe. Das Ergebnis: In den AGB von 116 Anbietern fand man insgesamt 167 Verstöße. Obwohl es die Rechtslage nicht mehr zulässt, sahen ihre Klauseln immer noch eine stillschweigende Verlängerung um einen fixen Zeitraum vor oder legten Kündigungsfristen von über einem Monat fest.

3. Abmahnungen und Klagen

Mit dem Aufdecken der Missstände gaben sich die Verbraucherschützer nicht zufrieden. 85 der 116 Unternehmen, bei denen Verstöße aufgefallen waren, haben bereits eine Abmahnung erhalten. Nur 60 Prozent von ihnen allerdings änderten ihre AGB und gaben eine Unterlassungserklärung ab. Die Folge: Gegen zwei Anbieter wurde Klage erhoben, gegen einen weiteren eine einstweilige Verfügung erlassen. Bei mehr als 30 Unternehmen prüft die Verbraucherzentrale derzeit weitere juristische Schritte.

Jetzt kostenlos prüfen lassen

Ihr Rechtstexte Check der Kanzlei Siebert Lexow

Die wichtigsten Risiken in Ihren AGB, Verträgen & Co. einfach und schnell checken lassen.

  • Exklusiv nur für bestehende eRecht24 Premium Kunden
  • Kurzgutachten mit Ampelsystem
  • Anwaltliche Prüfung Ihrer Rechtstexte
Jetzt kostenlos prüfen lassen

4. Fazit

Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten hat eines von sieben Unternehmen die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen noch nicht in seinen AGB umgesetzt. Wer Abmahnungen vermeiden will, sollte das schleunigst nachholen. Das Gleiche gilt für den seit Juli 2022 vorgeschriebenen Kündigungsbutton, mit dem Nutzer online abgeschlossene Dauerverträge beenden können.

Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details