Domainrecht: Ist „Beruf + Ortsname“ als Domain erlaubt?

(5 Bewertungen, 4.00 von 5)

Worum geht's?

Die Bezeichnung eines Unternehmens als „firma-stadt.de“ ist seit langer Zeit wettbewerbsrechtlich umstritten. Uneinigkeit unter den Gerichten besteht dahingehend, ob durch die Verbindung mit einem Ortsnamen eine Spitzenstellung des Unternehmers suggeriert wird. Das OLG Hamm revidierte kürzlich seine bisherige Ansicht hierzu.

OLG Hamm hielt die Domainregistrierung für unzulässig

In seiner früheren Entscheidung (Urteil vom 18.03.2003, Az.: 4 U 14/03) hatte das OLG Hamm die Ansicht vertreten, dass die Domain „tauchschule-dortmund.de“ gegen die Regelungen des UWG verstieß. Ein Mitbewerber war gegen die Bezeichnung der Tauchschule vorgegangen, da die Verbindung mit dem Ortsnamen „Dortmund“ eine Spitzenstellung suggerierte und die Tauchschule aber kleiner war als die des Konkurrenten. Die Richter gaben dem Mitbewerber Recht, da die Internetnutzer durch den Domainnamen in die Irre geführt würden. Die Entscheidung ist kontrovers, da sie das im Domainrecht geltende Prioritätsprinzip verletzt. Jedem Mitbewerber war es auf diese Art möglich, von einem kleineren Unternehmen die Domainfreigabe zu verlangen.

OLG revidiert eigene Ansicht und erklärt Gattungsbegriffe in Verbindung mit Ortsnamen für zulässig

Das OLG Hamm gab in einer neueren Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung auf (Urteil vom 19.06.2008, Az. 4 U 63/08). In diesem Fall ging es um eine Kanzlei, die die Domain „anwaltskanzlei-ortsname.de“ verwendete. Hier urteilen die Richter jedoch in deutlicher Abkehr ihrer alten Rechtsprechung. In der bloßen Benutzung der Domain sei nach Ansicht des Gerichts keine Behauptung einer Spitzenstellung zu sehen. Für diese Behauptung sei es vielmehr nötig, dass der bestimmte Artikel „die“ voran gestellt wird. Erst bei dieser Verbindung sei eine Spitzenstellung durch die Internetnutzer begründeter Weise anzunehmen.

Da aber die Kanzlei nicht die Domain “die-anwaltskanzlei-ortsname.de“ verwendete, sei keine Irreführung gegeben. Dem Geschäfts- und Kundenverkehr ist auf Grund der Besonderheiten der Domainvergabe bewusst, dass Domains jeweils nur einmal vergeben werden können. Aufgrund dessen sei dem Kunden klar, dass die inhaltliche Aussage des Domainnamens nicht allein eine Spitzenstellung bedeuten könne.

Fazit:

Nach der neueren Rechtsprechung wurde der Prioritätsgrundsatz beim Domainvergaberecht bestätigt. Die Verbindung von Berufsgattungen mit Ortsnamen ist daher zulässig, auch wenn das Unternehmen keine Spitzenposition innehat.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.

Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details