Streamingdienste im Fokus der Filmindustrie
Ein Dorn im Auge der Filmindustrie sind vor allem Streamingdienste, Share-Hoster und Torrentseiten. Hier gab es in der Vergangenheit schon zahlreiche Prozesse mit den entsprechenden Entschädigungen für die kreativen Macher. Aktuell trifft es nun die VPN-Dienste und deren Hostinganbieter. Immerhin schon zwei Verfahren wurden hier auf den Weg gebracht. Dabei werden die verklagten Unternehmen beschuldigt, dass sie Kunden eine Plattform bieten, die diese wiederum für Urheberrechtsverletzungen nutzen.
Prozesse wurden in den USA angestoßen
Die Klage, die vor einem Bundesgericht in Virginia in den USA eingereicht wurde, zählt zahlreiche bekannte VPN-Anbieter auf – so unter anderem LiquidVPN, Zenmate, NordVPN und ExpressVPN. Problematisch wird allerdings die Frage sein, wie sich ein genauer Nachweis erbringen lässt: Bekanntlicherweise ist es oft Firmenpolitik der VPN-Anbieter, dass sie eben keine Logs führen. Dies könnte rund um die Klage zur technischen Herausforderung werden.
Klar ist allerdings auch: Schon in der Vergangenheit tauchten Logs auf, die streng genommen gar nicht hätten existieren dürfen – so zum Beispiel bei diversen Verfahren gegen Hackergruppen, Pädophile und Stalker.
Problem der Haftungsreichweite
Fraglich bleibt trotzdem, wie weit die Haftung für Urheberrechtsverstöße greifen soll bzw. darf. Letztlich waren es zuerst nur die illegalen Downloads, die mit Sanktionen rechnen mussten. Mittlerweile sind es nun auch die Dienstanbieter, die einen derartigen illegalen Download ermöglichen. Kritiker befürchten, dass der Haftungsumfang nach und nach immer weiter gefasst wird.
Die aktuelle Klage kommt sicher nicht von ungefähr: Schon im Vorjahr musste sich YTS, einer der größten Torrent-Anbieter, juristisch geschlagen geben – und kam nur mit einem Vergleich in Höhe von 2 Millionen Dollar aus der Sache heraus.
Fazit
Dass unrechtmäßige Downloads rechtliche Konsequenzen haben können, ist ja nicht neu: Die Problematik ist aktuell, seit es das Internet für kommerzielle Zwecke gibt. Dass nun nicht nur Up- und Downloader mit Sanktionen rechnen müssen, stößt allerdings vielen Usern sauer auf: Die Frage, wie weit der Haftungsumfang gehen soll, ist dabei Dreh- und Angelpunkt der Diskussionen und sollte auch in den nächsten Jahren im Fokus der Nutzer bleiben, die sich in dem Bereich betätigen.
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