E-Commerce und Online Shops

Einen rechtssicheren Online-Shop im Land der Abmahner zu betreiben ist gar nicht so leicht. Wir zeigen Shop-Betreibern, was Sie zu Widerruf, AGB, Buttonlösung, Preisangaben oder Lieferzeiten wissen müssen, um nicht abgemahnt zu werden. Kunden erklären wir, welche Rechte Sie beim Online Shopping haben.

  • E-Commerce boomt! Vier von fünf 16- bis 74-Jährigen haben im Jahr 2021 Waren oder Dienstleistungen über das Internet bestellt, so das Statistische Bundesamt. Das sind mit über 80 Prozent der Menschen in dieser Zielgruppe knapp 49 Millionen.

    Kein Wunder also, dass mehr und mehr Händler und Dienstleister ihre Waren online anbieten wollen. Spätestens in diesem Zusammenhang stoßen Unternehmer auf die sogenannten AGB. Für Onlinehändler ergeben sich dazu zahlreiche Fragen:

    Was genau sind allgemeine Geschäftsbedingungen oder kurz AGB? Müssen Sie als Unternehmen grundsätzlich AGB haben? Wie sollten diese gestaltet und verortet sein? Können zur AGB-Erstellung Muster oder Generatoren genutzt werden? Und wie hoch sind die Kosten, wenn Sie vom Anwalt Ihre AGB erstellen lassen? Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick.

  • Online-Shops und nicht-private Webseiten unterliegen der Impressumspflicht. Rechtlich müssen Sie als Unternehmer einige Punkte beachten, damit Sie keine Abmahnung befürchten müssen. Besonders die Platzierung des Impressums spielt dabei eine entscheidende Rolle. Darf das Impressum in 2 Klicks erreichbar sein? Oder muss der Nutzer bereits durch einen einzigen Klick zur Anbieterkennzeichnung gelangen. Mit dieser Frage beschäftigt sich unser Artikel.

  • In Deutschland muss jeder geschäftsmäßige elektronische Informations- und Kommunikationsdienst im Internet nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (ehemals Telemediengesetz/TMG) ein Impressum enthalten. Da ein geschäftlicher Dienst nicht zwingend auch gewerblich sein muss, können auch unkommerzielle Webseiten unter die Impressumspflicht fallen. Grundsätzlich gilt, dass die Angaben im Impressum leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein müssen. Aber wo muss das Impressum eigentlich stehen?

  • Das Online-Shopping hat sich in den letzten Jahren zu einer bedeutenden Form des Konsums entwickelt und bringt sowohl für Käufer als auch für Verkäufer eine Vielzahl von Rechten und Pflichten mit sich. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, die grundlegenden Regeln und Verantwortlichkeiten zu verstehen, um weiterhin mit Freude einzukaufen und zu verkaufen. Teil dieser Verantwortlichkeiten sind sichere Zahlungsmethoden, Gewährleistung und Garantie sowie die Lieferung von qualitativ hochwertigen Produkten. Doch nicht nur herkömmliche Online-Käufe sind relevant, sondern auch Online-Auktionen, bei denen spezielle Aspekte des Kaufprozesses und der Verantwortlichkeit eine Rolle spielen.

  • Das Online-Bezahlsystem PayPal gilt als eines der sichersten weltweit. Betrüger schaffen es dennoch, die Nutzer von PayPal um ihr Geld zu bringen. Aber welche Maschen setzen sie dabei ein? Und wie schützen Sie sich als Verkäufer effektiv, wenn Sie PayPal zur Bezahlung eines Artikels im Internet nutzen? In diesem Beitrag finden Sie eine Antwort auf alle wichtigen Fragen.

  • Viele Anbieter verkaufen bei eBay Gegenstände, die sich im Laufe der Zeit im Haushalt angesammelt haben. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass Verkäufe aus Haushaltsauflösungen u.U. der Umsatzsteuer unterfallen können.

  • Heutzutage rufen viele Kunden ihre Internet- und Handyrechnungen online ab. Das Amtsgericht Kassel musste sich fragen, ob ein Telekommunikationsunternehmen für den Versand einer Papierrechnung Zuschläge verlangen kann.

  • Ein Eintrag bei der Schufa Holding AG („SCHUFA“) hat für den Verbraucher zum Teil schwerwiegende Nachteile zur Folge. Doch wann dürfen die Daten des Kunden überhaupt an das Unternehmen übermittelt werden? Das OLG Celle musste entscheiden, ob eine Datenübermittlung auch dann zulässig ist, wenn das Bestehen der geltend gemachten (Geld-)Forderung bestritten wird.

  • Nur rein private Seiten benötigen kein Impressum

    Blogbetreiber sollten in der Regel über ein Impressum verfügen. Zunächst einmal sind nur wirklich rein private Webseiten von der Impressumspflicht ausgenommen. Nach der hier strengen Rechtsprechung können schon Werbebanner oder Affiliate-Links genügen, um nicht mehr als privat zu gelten.

  • Seit dem 1. November 2010 kann der neue biometrische Personalausweis bei dem Einwohnermeldeämtern bestellt werden. Er biete jedoch zahlreiche Funktionen und Möglichkeiten, die aus Sicht der Nutzung und des Datenschutzes besondere Aufmerksamkeit erfordern.

    Wir zeigen Ihnen, welche Vor- und Nachteile der Ausweis hat und wie Sie Ihre Daten schützen können.

  • Ein 31jähriger eBay-Händler wurde wegen mehrfachen Betruges auf der Auktionsplattform eBay zu einer Strafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der Händler war zwischenzeitlich ins Ausland geflohen und wurde bei der Wiedereinreise verhaftet. Dass die Strafe relativ moderat ausfiel, hing auch  damit zusammen, dass der Mann nicht von Anfang an vorhatte, seine Kunden zu betrügen.

  • Abmahnungen wegen unvollständiger Impressums-Angaben sind im Internet weiterhin an der Tagesordnung. Beugen Sie vor und erstellen Sie mit unserem Impressums-Generator Ihr kostenloses Impressum.

  • Mit der für den Rechtsverkehr im Internet sehr bedeutsamen Frage des Zugangs von eMails im geschäftlichen Verkehr hat sich das Landgericht Nürnberg-Führt in einem aktuellen Urteil (Az.: 2 HK O 9431/01) auseinander gesetzt. Nach dem Zugang beurteilt sich unter anderem die Frage der Wirksamkeit einer Willenserklärung. Wenn etwa eine Bestellung in einem eShop nicht zugegangen ist, wird diese nicht wirksam und kann folglich auch nicht als Antrag auf Abschluss eines Vertrages gewertet werden. Daneben ist der Zugang auch bedeutsam für ein etwaiges Verlustrisiko und des Verzögerungsrisiko.

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Autor Sören SiebertSören Siebert ist Rechtsanwalt mit Kanzleien in Berlin und Potsdam.

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