Datenschutzerklärung für Awin

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1. Was macht Awin?

Die Awin AG ist ein Affiliate Marketing Netzwerk, das mit seiner Plattform eine Schnittstelle zwischen Publishern/Affiliates und Advertisern bietet. Dazu vermittelt es Partnerprogramme und wickelt die Vergütung ab. Awin verfügt über 13.000 Unternehmen, die Affiliate-Programme zur Verfügung stellen. Über 25.000 Advertiser und über 270.000 Publisher sind im Netzwerk Awin vertreten. Durch das große Portfolio können Sie bei Awin geeignete Marken, die zu Ihrem Unternehmen passen, finden. Was müssen Seitenbetreiber datenschutzrechtlich beachten, wenn sie Awin für Ihr Affiliate Marketing nutzen?

Der Punkt "Awin" muss Bestandteil Ihrer Datenschutz­erklärung sein!

Ihre Nutzer müssen in Ihrer Datenschutz­erklärung bei Verwendung dieses Dienstes informiert werden.

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2. Warum ist Awin datenschutzrechtlich relevant?

Besuchen User eine Website, die Affiliates aus dem Awin-Affiliate-Netzwerk verwendet, setzt Awin einen Tracking-Cookie in ihren Browser. Dieser Awin-Cookie erhebt und speichert

  • die Identifikationsnummer des Affiliates,
  • die Ordnungsnummer des Webseitenbesuchers und des angeklickten Werbemittels sowie
  • Informationen zum Endgerät und
  • verwendeten Browser.

Seitenbetreiber müssen daher verschiedene datenschutzrechtliche Pflichten erfüllen.

3. So können Seitenbetreiber Awin datenschutzkonform nutzen

Um Awin datenschutzkonform im Online-Marketing zu verwenden, müssen Seitenbetreiber diesen Anforderungen nachkommen:

Einwilligung der User einholen

Bevor Awin einen Cookie im Browser von Usern ablegen darf, müssen Seitenbetreiber ihre Einwilligung dafür einholen. Das gibt Art. 6 Abs. 1 lit. a der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor. Seitenbetreiber können die Einwilligung für Awin laut DSGVO einholen, indem sie einen Cookie-Hinweis einblenden, den Nutzer per Opt-In-bestätigen müssen. Rechtssicher umsetzen können Seitenbetreiber den Cookie-Hinweis mit einem Cookie Consent Tool.

Nutzung von Awin: Datenschutzerklärung anpassen!

Neben einem Tool für den Cookie-Hinweis dürfen Sie Ihre Datenschutzerklärung nicht vergessen. Seitenbetreiber müssen in ihrer Datenschutzerklärung aufführen,

  • dass Awin einen Cookie im Browser der User ablegt,
  • welche Daten der Cookie erhebt,
  • warum Awin diese Daten erhebt,
  • was es mit den Daten macht,
  • wie lange es die Nutzerdaten aufbewahrt,
  • welche Rechtsgrundlage das erlaubt (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) und
  • dass User der Datenspeicherung jederzeit widersprechen können.

Darüber hinaus sollten Seitenbetreiber Nutzer darauf hinweisen, dass sie mit einer entsprechenden Einstellung im Browser das Setzen von Cookies verhindern können.

4. Rechtsprechung zu Awin

Zu Awin liegt bisher – soweit ersichtlich – keine Rechtsprechung vor. Für das Performance Marketing Netzwerk ist jedoch die Rechtsprechung zu Tracking Cookies relevant:

2020: Bundesgerichtshof zu Tracking Cookies

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am 28.05.2020 das Urteil des EuGH: Er kam zu dem Schluss, dass Unternehmen Nutzer aktiv per Opt-In in das Setzen von Tracking Cookies einwilligen lassen müssen. Eine bereits vorangeklickte Checkbox im Cookie-Banner reicht daher nicht aus (I ZR 7/16).

2019: Europäischer Gerichtshof zu Tracking Cookies

Am 01.10.2019 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Unternehmen dürfen keine Tracking Cookies auf ihrer Seite nutzen, ohne vorher eine ausdrückliche Einwilligung der User eingeholt zu haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Cookies personenbezogene Daten oder anonyme Daten erheben (C-637/17).

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