Hersteller hatte keine CE-Kennzeichnung angebracht
Zuerst einmal: Was ist das CE-Kennzeichen eigentlich? Die CE-Kennzeichnung wird für die Kennzeichnung von Produkten verwendet, um die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards nachzuweisen. Betroffen sind dabei zum Beispiel Spielzeuge, Maschinen aber eben auch Elektrogeräte. Ohne CE-Kennzeichen dürfen diese Produkte in der EU nicht vertrieben werden.
In diesem Fall ging es um einen Hersteller, der Fußbodenheizmatten vertrieb. Dabei waren auch Heizmatten mit einer Wechselspannung von 50 bis 1.000 Volt, die unter die CE-Kennzeichnungspflicht fallen. Er hatte weder auf der Verpackung noch auf dem Produkt selbst eine CE-Kennzeichnung angebracht. Dagegen ging dann ein Konkurrent vor. Er argumentierte, dass die Heizmatten nicht ohne CE-Vermerk verkauft werden darf.
Bereits vor dem Landgericht Frankfurt am Main bekam der Konkurrent Recht (Versäumnisurteil vom 06.01.2016, Az. 3-8 O 144/14). Der Händler ging aber noch gegen das Urteil vor, sodass jetzt das OLG Frankfurt a.M. entscheiden musste.
Fehlende CE-Kennzeichnung kann abgemahnt werden
Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat dem Konkurrenten jetzt Recht gegeben (Urteil vom 23.03.2017, Az. 6 U 23/16). Der Händler durfte die Fußbodenheizmatte mit einer Wechselspannung von 50 bis 1.00 Volt nicht ohne die CE-Kennzeichnung in den Verkehr bringen, sodass die Abmahnung des Konkurrenten berechtigt war. Der Händler darf diese Heizmatten daher jetzt nur noch dann in der EU vertreiben, wenn auf der Verpackung oder dem Produkt die CE-Kennzeichnung angebracht ist.
Praxis-Tipps:
1. Verstoßen Hersteller gegen die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung drohen teure Abmahnungen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie Ihre Artikel auf die erforderlichen Herstellerangaben hin überprüfen. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind, welche Kennzeichnungen Sie anbringen müssen.
2. Stellt sich bei den Überprüfungen heraus, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung fehlt, sollten Hersteller die betroffenen Produkte umgehend aus dem Sortiment nehmen und dafür sorgen, dass die entsprechenden Kennzeichnungen angebracht werden. Erst dann sollten Sie die Produkte in den Verkehr bringen.
3. Seien Sie auch Vorsichtig bei der Werbung mit der CE-Kennzeichnung.
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ich habe gerade das gleiche Problem, welcher Behörde kann man das melden?
leider deckt eRecht24 keine Rechtsberatung ab. Gern können Sie sich aber bei dem Kollegen Herrn Solmecke melden. Er und sein Team kümmern sich um Abmahnungen:
Rechtsanwalt Solmecke
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