Achtung Händler: Bei fehlender CE-Kennzeichnung drohen teure Abmahnungen

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Worum geht's?

Hersteller von Elektrogeräten müssen bei ihren Produkten einiges beachten. Unter anderem spielt immer wieder das CE-Kennzeichen eine Rolle. Aber kann ein fehlendes CE-Kennzeichen auch abgemahnt werden? Dazu gibt es eine aktuelle Entscheidung.

Hersteller hatte keine CE-Kennzeichnung angebracht

Zuerst einmal: Was ist das CE-Kennzeichen eigentlich? Die CE-Kennzeichnung wird für die Kennzeichnung von Produkten verwendet, um die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards nachzuweisen. Betroffen sind dabei zum Beispiel Spielzeuge, Maschinen aber eben auch Elektrogeräte. Ohne CE-Kennzeichen dürfen diese Produkte in der EU nicht vertrieben werden.

In diesem Fall ging es um einen Hersteller, der Fußbodenheizmatten vertrieb. Dabei waren auch Heizmatten mit einer Wechselspannung von 50 bis 1.000 Volt, die unter die CE-Kennzeichnungspflicht fallen. Er hatte weder auf der Verpackung noch auf dem Produkt selbst eine CE-Kennzeichnung angebracht. Dagegen ging dann ein Konkurrent vor. Er argumentierte, dass die Heizmatten nicht ohne CE-Vermerk verkauft werden darf.

Bereits vor dem Landgericht Frankfurt am Main bekam der Konkurrent Recht (Versäumnisurteil vom 06.01.2016, Az. 3-8 O 144/14). Der Händler ging aber noch gegen das Urteil vor, sodass jetzt das OLG Frankfurt a.M. entscheiden musste.

Fehlende CE-Kennzeichnung kann abgemahnt werden

Auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat dem Konkurrenten jetzt Recht gegeben (Urteil vom 23.03.2017, Az. 6 U 23/16). Der Händler durfte die Fußbodenheizmatte mit einer Wechselspannung von 50 bis 1.00 Volt nicht ohne die CE-Kennzeichnung in den Verkehr bringen, sodass die Abmahnung des Konkurrenten berechtigt war. Der Händler darf diese Heizmatten daher jetzt nur noch dann in der EU vertreiben, wenn auf der Verpackung oder dem Produkt die CE-Kennzeichnung angebracht ist.

Praxis-Tipps:

1.    Verstoßen Hersteller gegen die Verpflichtung zur CE-Kennzeichnung drohen teure Abmahnungen. Deswegen ist es wichtig, dass Sie Ihre Artikel auf die erforderlichen Herstellerangaben hin überprüfen. Lassen Sie sich beraten, wenn Sie unsicher sind, welche Kennzeichnungen Sie anbringen müssen.

2.    Stellt sich bei den Überprüfungen heraus, dass die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung fehlt, sollten Hersteller die betroffenen Produkte umgehend aus dem Sortiment nehmen und dafür sorgen, dass die entsprechenden Kennzeichnungen angebracht werden. Erst dann sollten Sie die Produkte in den Verkehr bringen.

3. Seien Sie auch Vorsichtig bei der Werbung mit der CE-Kennzeichnung.

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Martin
Hallo,ich habe eine Drohne Phantom 3 SE aus China bestellt. Lieferung nach Deutschland. Zwischenstopp in Holland und nach Hause via UPS. Bei der Produktbeschrei bung waren keine Hinweise das dieses Produkt FCC zertifiziert war. Da ich ohne CE Zeichen diese Drohne in ganz Europa nicht benutzen darf und der Verkäufer mich immer auf den Hersteller verweist um dort ein CE Zertifikat anzufordern ( der Hersteller kann dies natürlich nicht nachträglich für ein Produkt das FCC zertifiziert ist) - wer haftet dafür und was kann ich unternehmen? Der Kaufpreis beläuft sich auf über 600 €.
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Arsi-Q
Wenn Sie bei einem Händler in China bestellt haben, dann sind Ihre rechtlichen Möglichkeite n begrenzt. Einen Händler in der EU können Sie dafür verklagen und Ihn bei der zuständigen Behörde melden.
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S. Distel
Hallo,
ich habe gerade das gleiche Problem, welcher Behörde kann man das melden?

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eRecht24 -Support
Guten Tag Herr Distel,
leider deckt eRecht24 keine Rechtsberatung ab. Gern können Sie sich aber bei dem Kollegen Herrn Solmecke melden. Er und sein Team kümmern sich um Abmahnungen:
Rechtsanwalt Solmecke
Telefon: 0221 9688 8127 85
Fax: 0221 400 67 552
Mail: info@wbs-law.de
wbs-law.de

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