OLG-Urteil: Meinungsfreiheit wichtiger als Facebook-Grundsätze

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Worum geht's?

Seit Inkrafttreten des NetzDG greifen viele Social-Media-Plattformen in ihren Kommentarspalten stärker durch: Kommentare werden schneller gelöscht, Nutzer häufiger gesperrt. Wie die Facebook- oder Twitter-Entscheider dabei vorgehen, bleibt in der Regel unklar. Das Oberlandesgericht München hat nun geurteilt: Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung steht über den individuellen Richtlinien eines Netzwerks.

Welche Kommentare dürfen soziale Medien löschen?

Anlass des Rechtsstreits war ein Kommentar auf der Facebook-Seite von Spiegel Online im vergangenen Juli. Unter einem Artikel über Kontrollen an der österreichischen Grenze hatten zahlreiche Nutzer mehr oder weniger sachlich Meinungen ausgetauscht. Mit Hinweis auf einen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards löschte Facebook kurz darauf diesen Kommentar:

„ …… Gar sehr verzwickt ist diese Welt, mich wundert's daß sie wem gefällt.
Wilhelm Busch (1832 - 1908)
Wusste bereits Wilhelm Busch 1832 zu sagen :-D Ich kann mich argumentativ leider nicht
mehr mit Ihnen messen, Sie sind unbewaffnet und das wäre nicht besonders fair von mir.“

OLG: Facebook-Klauseln teilweise unwirksam

Als die Urheberin den gelöschten Text ein weiteres Mal eingab, wurde sie von den Content-Moderatoren gesperrt. Dagegen wollte die Nutzerin eine einstweilige Verfügung erwirken. Während das Landgericht München (11 O 3129/18) den Antrag zurückwies, gab das Oberlandesgericht (18 W 1294/18) der Frau nun Recht. In der Begründung setzt sich das OLG intensiv mit dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung einerseits und den Facebook-Standards andererseits auseinander. Es betont, dass Grundrechte auch innerhalb der Nutzervereinbarungen eines privatrechtlichen Unternehmens wirksam sein müssen. Im Klartext: Eine Bemerkung, die der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 GG entspricht, darf nicht allein aufgrund von hausinternen Regelungen gelöscht werden.

Kommentar erfüllt nicht die Kriterien einer „Hassbotschaft“

Aber auch unter Berücksichtigung der Facebook-Gemeinschaftsstandards hielt das OLG den Post für legitim. Die Kommentatorin habe zwar ihrer Gesprächspartnerin mangelndes Urteilsvermögen unterstellt und gezeigt, dass sie sich selbst für intellektuell überlegen halte. Dies stelle aber keine „Hassbotschaft“ dar. Denn darunter versteht Facebook nach eigener Definition Kommentare, die Personen aufgrund von Rasse, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung, Geschlecht oder Krankheiten angreifen.

Fazit

Welche Regeln gelten auf der Internetplattform eines privaten Unternehmens – die Grundrechte oder gegebenenfalls anders lautende AGB? Die Frage ist vor deutschen Gerichten in den vergangenen Monaten nicht einheitlich beantwortet worden. Das Oberlandesgericht München hat in diesem Fall klar dem Grundgesetz den Vorrang gegeben. Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, dürfen demnach nicht von Facebook gelöscht werden.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

Rainer Richard
Der neueste Trend bei Facebook ist , wenn man sich gegen diese Illegalen Anzeigen angeblich von Lidl die einen Thermomix .oder einen Riesen Flachbildschirm für 2€ anbieten beschwert und diese "Gewerbetreibend e" Betrüger und Abzocker nennt. Kommt sofort die Zuckerbergsche Keule 30 Sperre... Auch darf man sich keinesfalls über einen E Autohersteller aus USA der nun auch in Deutschland produziert negativ auslassen.. Auch da kommt die 30 Tage Sperre postwendend ...
2
Helge Vogt
Ich wurde jetzt bereits zum vierten Mal in Folge von fb gesperrt, immer zu Unrecht und immer aufgrund einer klar definierten Stellungnahme gegen einen Rechten, meiner Ansicht nach ist das bereits Mobbing.
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Jean Fairtique
@Stefan KöhlerDoch. Einstweilige Verfügung bei Gericht erlassen. Je mehr das machen umso vorsichtiger werden die mit ihren Sperrungen..
7
Mi Ko
Ich postete bei Facebook, dass es meiner Meinung nach nicht richtig war, das die Amerikaner den iranischen General töteten und das die die einen Mord auch noch feiern auch nicht besser sind. Was ist daran Hassrede? Ich werde Facebook verlassen. Wurde 24 Stunden dafür gesperrt.
5
Stake
Toll , wieder gesperrt weil ich gepostet habe , das ich den Naziaufmarsch schlecht finde ! Haben sich die Nazi s bei Facebook breit gemacht ? Mit freier Meinungsäusserung hat das nichts mehr zu tun !
5
Stake
Ich postete das es dumm ist die AFD zu wählen! Resultat - 30Tage Facebook sperre ! Scheinbar ist es verboten seine Meinung bei Facebook zu äußern! Werde mich von Facebook wohl trennen !
3
kolberg
Habe über diese dummen menschen geschrieben die das Co2 abschaffen wollen und wurde gleich gesperrt wo bleibt da die meinungsfreihei t.Hier wird man mit allen mitteln mundtot gemacht,das hatten wir ja schon einmal.Das ist die neue demokratie unserer frau (schönling) merkel unbequeme müssen überwacht werden.Aber sie hat das ja schon bei honecker gelernt.Ich schäme mich für solche politiker.
7
Harry Lamkiewicz
Ich wurde heute gesperrt weil ich es gewagt habe, unter einem Beitrag, der darauf hinwies dass die BRD Steuer Rekordüberschüsse "erwirtschaftet" habe, folgenden Satz zu schreiben:"Dann können sich die Damen und Herren ja freuen wenn die Verarschungsste uer....ach nee die heißt ja CO² Steuer, in Kraft tritt. Die Deutschen schreien ja, laut gleichgeschalte ter Presse, förmlich danach. Das würde die vielen GRÜNEN - ,CDU und SPD Wähler erklären.Die Verdummung funktioniert."Dafür wurde ich nun gesperrt. Das ist doch wohl ganz klar freie Meinungsäußerung?
7
Hans-Joachim Penzel
das passiert mir regelmässig,weil leute meinen aus der drecks kriminellen medienwelt wie ein fragwürdiger professor Siska hardy Schürfeld diese drecks sekte Sciencetology ,die könnten meine leben für ihre kriminelle gesinnung gebrauchen ,um mich zu terrorisieren,ärzte banken und so weiter gegen mich aufzubringen,mi ch zu denunzieren ,und wenn ich das ein bisschen auf facebook der öffentlichk eit mitteile,kommt jemand aus meinem umfeld ,die diese kriminellen in krefeld schützen und prompt ist meine sperre da,es kann nicht sein,das korrekt lebende menschen höher gestellt sind als solche drecks kriminelle in einem Rechtsstaat deutschland,wo die alle genauso korrupt sind wie in anderen ländern,desh alb,meidet diese stadt krefeld die diese medienverbreche r unterschlupf gewähren.wenn man bedenkt was facebook mit unteralles durchlässt,das die sex aufnehmen und dann posten,sowas lässt facebook durch.
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Michael Fabel
Es ist nicht richtig das Menschen, die Ängste und Sorgen haben als Rechte Hetzer abgetan werden.
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