Egal, ob per Telefon, E-Mail oder Post: Wer über die Vorzüge seines Online-Unternehmens informieren will, muss sich dazu die Einwilligung der angesprochenen Personen holen. Das ist nicht neu. Worüber sich allerdings bis vor kurzem nicht einmal deutsche Gerichte einig waren: Schon ein kurzer Zweizeiler im Footer einer Mail kann als unerlaubte Werbung aufgefasst werden.
