Bilderklau auf eBay

Produktbilder gestohlen? Das können Sie tun, wenn jemand auf eBay Ihre Fotos nutzt

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Produktfotos fallen unter das Urheberrecht. Dieses gesteht allein dem Urheber die Nutzungs- und Verwertungsrechte zu.
  • Wer fremde Fotos ohne Genehmigung nutzt, begeht eine Urheberrechtsverletzung und kann abgemahnt werden.
  • Ihre eigenen Produktfotos können Sie mit Wasserzeichen versehen, um sie vor Bilderklau auf eBay zu schützen.

Worum geht's?

Jeder eBay-Shop lebt von visuellen Inhalten: Ohne ansprechende Produktbilder kaufen Kunden woanders. Doch gerade auf eBay, wo neben gewerblichen auch viele private Nutzer Produkte anbieten, ist die Versuchung groß, vorhandene Fotos “einfach mitzunutzen”. Ein solcher Bilderklau auf eBay stellt jedoch eine Urheberrechtsverletzung dar. Warum einfach übernehmen daher keine gute Idee ist und was Sie als Händler tun können, wenn jemand anderes unbefugt Ihre Produktfotos nutzt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

 

1. Was ist “Bilderklau” im rechtlichen Sinne?

Beim “Bilderklau” handelt es sich rechtlich um eine Urheberrechtsverletzung durch die unbefugte Nutzung geschützter Bilder und Fotografien. Auf Verkaufsplattformen wie eBay und Amazon passiert ein solcher Bilderklau schnell – und nicht immer absichtlich.

Es sollte natürlich klar sein, dass Sie für Ihren Produktkatalog nicht einfach Bilder von anderen eBay-Konten, Onlineshops oder Google-Suchergebnissen kopieren oder screenshotten dürfen. Allerdings ist auch die Übernahme von Hersteller-Produktfotos nicht einfach so möglich. Ohne entsprechende Nutzungsrechte – etwa durch eine Lizenzierung – stellt die Verwendung fremder Fotos einen Urheberrechtsverstoß dar.

In der Regel hat allein der Fotograf das Recht zu entscheiden, ob und wie seine Bilder verwendet werden dürfen. Er kann Nutzungsrechte übertragen (z. B. an Sie als Händler oder an den Hersteller), aber auch festlegen, dass außer ihm niemand die Fotos nutzen darf.

GUT ZU WISSEN

Nur der Besitz einer Bilddatei berechtigt Sie nicht, diese für Ihren eBay-Account oder andere Verkaufsplattformen zu verwenden. Sie benötigen die Nutzungsrechte. Haben Sie die Fotos nicht selbst geschossen, sondern einen Fotografen beauftragt, sollten Sie sich in einer Nutzungsvereinbarung bestätigen lassen, dass Sie diese für Ihre Zwecke verwenden dürfen.

2. Warum sind Produktbilder urheberrechtlich geschützt?

Vielleicht fragen Sie sich, warum Produktbilder überhaupt urheberrechtlich geschützt sind – schließlich handelt es sich meist um einfache und oft nicht sonderlich kreative Fotos. Tatsächlich gibt es für Bilder im Urheberrecht eine Art Sonderfall: Den Schutz als Lichtbild.

In der Regel sind Werke wie Texte, Bilder oder Musikstücke vom Urheberrechtsgesetz nur dann umfasst, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Sie setzen also ein Mindestmaß an kreativer Eigenleistung und Individualität voraus. Bei einem gemalten oder fotografierten Bild könnte diese Schöpfungshöhe z. B. durch Farbgestaltung und Inszenierung, Licht- und Schattenspiel oder eine besondere Bildkomposition entstehen. Dann liegt ein urheberrechtliches Werk vor – mit umfangreichen Schutzrechten.

Ein Bild oder ein Foto kann jedoch gemäß § 72 UrhG auch als Lichtbild geschützt sein. Die Besonderheit: Bei Lichtbildern ist nicht erst die kreative Leistung geschützt, sondern bereits die technische Herstellung. Schöpfungshöhe und Kreativität sind keine zwingende Voraussetzung.

Besteht Schutz als Lichtbild (§ 72 UrhG), gilt dieser auch für:

  • standardisierte Produktfotos vor weißem Hintergrund
  • sachliche Katalogbilder
  • „Schnappschüsse“ ohne besondere Gestaltung

WICHTIG

Im Unterschied zu Texten bedarf es bei einem Bild nicht zwingend einer Schöpfungshöhe: Schon das bloße Fotografieren eines Produkts reicht aus, um ein Schutzrecht entstehen zu lassen – auch ohne besondere Kreativität. Es gilt der Grundsatz: Fast jedes Bild ist geschützt und darf nicht ohne Erlaubnis des Urhebers für eigene Zwecke verwendet werden.

3. Achtung Sonderfall: Eingeschränkter Schutz von KI-generierten Produktbildern

Trotz der umfassenden Schutzrechte für urheberrechtliche Werke und Lichtbilder gibt es auch bei Fotos und Bildern eine Ausnahme: KI-generierte Inhalte. Viele Shopbetreiber und Händler lassen sich Produktbilder mit KI-Tools wie Midjourney, DALL-E oder Adobe Firefly erstellen, um Kosten und Zeit zu sparen.

Was Ihnen dabei aber bewusst sein sollte: Für rein KI-generierte Inhalte bestehen keine Urheberrechte. Das heißt, Sie können diese Produktbilder zwar für Ihren eBay-Account oder Ihren Online-Shop nutzen – doch da die Bilder nicht geschützt sind, darf das auch jeder andere. Sie können der Konkurrenz die Verwendung Ihrer Fotos nicht untersagen und somit auch nicht gegen einen Bilderklau bei eBay (oder Kleinanzeigen) vorgehen.

WICHTIG ZU WISSEN

Damit KI-generierte Bilder geschützt sind, müssen Sie diese so bearbeiten, dass eine menschliche Gestaltung vorliegt. Andernfalls müssen Sie in Kauf nehmen, dass sich diese auch auf anderen eBay-Shops finden lassen. Sie sparen zwar Kosten, haben aber keine Möglichkeit, die Bilder wirksam gegen Nachahmer zu schützen.

4. Warum „einfach übernehmen“ bei Produktbildern teuer werden kann

Viele Händler und Shopbetreiber gehen davon aus, dass man einfache Produktbilder einfach weiterverwenden darf. Wie Sie wissen, ist das nicht so, da auch technisch einfache Fotos als Lichtbild durch das Urheberrecht geschützt sind.

Es ist aber nicht nur ein No-Go, Produktbilder von anderen Shops oder Google zu kopieren: Auch Fotos des Herstellers, dessen Waren Sie verkaufen, dürfen Sie nicht einfach ungefragt verwenden. Auch hier ist die Übernahme nur erlaubt, wenn der Hersteller die Bildnutzung ausdrücklich gestattet. Oft wird dafür eine Lizenzgebühr fällig oder die Verwendung auf bestimmte Vertriebskanäle beschränkt.

Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie die Artikel für Ihren eBay-Shop selbst fotografieren. Sie können sich für die Inszenierung an den Herstellerfotos orientieren – sollten aber keine 1:1-Kopie anfertigen und die Bildgestaltung nicht identisch nachahmen, da auch das Urheberrechte verletzen kann. Holen Sie sich für die Verwendung fremder Produktbilder vorab immer die Einwilligung des Herstellers bzw. des Rechteinhabers ein.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

5. Wie kann ich meine Produktbilder vor Bilderklau schützen?

Gänzlich verhindern, dass jemand anderes Ihre Produktbilder nutzt, können Sie zwar nicht – Sie haben aber das Recht, dagegen vorzugehen. Zunächst einmal sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Rechte an den Fotos besitzen. Haben Sie die Bilder selbst angefertigt, ist das einfach, da Sie als Urheber im Sinne des Urheberrechts gelten.

Haben Sie einen Fotografen beauftragt, sollten Sie die Nutzungsrechte in einer Nutzungsvereinbarung schriftlich festhalten. Klären Sie nicht nur, dass Sie die Nutzungsrechte erwerben, sondern auch, in welchem Umfang – es gibt unterschiedliche Arten von Nutzungsrechten.

Anschließend sollten Sie es anderen so schwer wie möglich machen, Ihre Fotos zu verwenden. Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Fügen Sie ein Wasserzeichen auf den Produktbildern ein (z. B. Ihr Firmenname oder Logo), das nicht einfach so entfernt werden kann.
  • Hinterlegen Sie “unsichtbare” Informationen im Bild (z. B. Ihren Namen in den Metadaten) – so können Sie später nachweisen, dass das Bild von Ihnen stammt.
  • Laden Sie Produktbilder auf eBay und anderen Plattformen unter Umständen in reduzierter Qualität hoch.
  • Prüfen Sie regelmäßig, ob Mitbewerber Ihre Fotos verwenden (z. B. über die Google-Rückwärtssuche der Bilder).

WICHTIG

Verwenden auch Sie nur Bilder, deren Herkunft Sie kennen – entweder indem Sie diese selbst geschossen haben oder die Fotos gekauft bzw. die Nutzungsrechte daran erworben haben. Das gilt nicht nur für Produktbilder, sondern für alle Inhalte in Ihrem Shop – auch für Videos, Texte etc.

Unser Tipp: Einen Muster-Vertrag zur Rechteübertragung an Bildern, Texten und Videos mit Fotografen und Agenturen finden Sie auf eRecht24 Premium.

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6. Jemand verwendet meine Bilder auf eBay oder Kleinanzeigen: Was kann ich tun?

Sollten Sie feststellen, dass ein anderer eBay-Account, Onlineshop oder eine Website Ihre Bilder nutzt, müssen Sie das nicht akzeptieren: Sie haben das Recht, juristisch dagegen vorzugehen.

Schritt 1: Beweise sichern

Als allererstes müssen Sie Beweise sichern:

  • Machen Sie Screenshots (nicht nur von Ihrem Bild, sondern der ganzen Website).
  • Versehen Sie den Screenshot mit Datum und Uhrzeit (oftmals bereits automatisch hinterlegt).
  • Speichern Sie die Internetadresse der Website ab.
  • Achten Sie darauf, dass erkennbar ist, wer Ihr Bild nutzt, damit Sie einen Beweis haben, falls die Inhalte gelöscht werden (z. B. Screenshot mit Händlernamen bei eBay).

Schritt 2: Rechte überprüfen

Liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor, haben Sie das Recht, den Verletzer urheberrechtlich abzumahnen. Wichtig: Sie müssen sich sicher sein, dass tatsächlich ein Rechtsverstoß vorliegt. Mahnen Sie die andere Partei unbefugt ab, hat das ansonsten juristische Konsequenzen für Sie selbst.

Nur weil Sie die Nutzungsrechte an einem Produktfoto erworben haben, bedeutet das nicht automatisch, dass diese exklusiv sind. Ein Fotograf kann seine Bilder z. B. auch mit einem eingeschränkten Nutzungsrecht an mehrere Unternehmen verkaufen. In einem solchen Fall würde keine Urheberrechtsverletzung vorliegen und eine Abmahnung wäre rechtsmissbräuchlich. Prüfen Sie Nutzungsverträge daher unbedingt vorher und lassen Sie sich im Zweifel von einem Anwalt beraten.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Schritt 3: Urheberschaft bzw. Nutzungsrechte beweisen

Um rechtliche Schritte einleiten zu können, müssen Sie beweisen, dass Sie die Rechte an den Produktbildern haben – entweder durch eine Nutzungsvereinbarung mit dem Urheber oder weil Sie selbst der Urheber sind.

Stammt das Foto von Ihnen, kann gemäß § 10 UrhG eine gesetzliche Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft bestehen. Damit diese greift, muss sich Ihr Name (oder Ihr Pseudonym) auf dem Bild befinden, z. B. als Wasserzeichen. Alternativ können Sie die Originaldatei vorlegen (bestenfalls unbearbeitet und in hoher Qualität) oder Zeugen hinzuziehen. Unternehmen müssen beweisen können, dass sie die Nutzungsrechte am Bild eingeräumt bekommen haben – z. B. durch den Vertrag mit dem Fotografen oder entsprechende Lizenzverträge.

Schritt 4: Kontaktaufnahme mit dem Rechtsverletzer

In einfacheren Fällen kann es ausreichen, schriftlich Kontakt zu dem anderen Händler aufzunehmen und ihn freundlich, aber bestimmt dazu aufzufordern, die Verwendung Ihrer Produktbilder zu unterlassen. Oft ist das der schnellste Weg, der Ihnen nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch die anwaltliche Beratung spart.

Auch wenn es wichtig ist, Ihre Rechte zu verteidigen: Überlegen Sie sich, ob es Ihnen den Aufwand wert ist, wegen eines einzelnen kopierten Produktbilds durch einen Dritten rechtliche Schritte einzuleiten. Das Verstoß-Ausmaß sollte im Verhältnis stehen.

Schritt 5: Rechtsverletzer abmahnen

Sollte der Rechtsverletzer nicht reagieren, Ihr Schreiben ignorieren oder im großen Stil Ihre Bilder nutzen, können Sie ihn in einer Abmahnung im Urheberrecht zur Unterlassung auffordern. Ist Ihnen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden, haben Sie zudem Anspruch auf Schadensersatz. Dessen Höhe berechnet sich meist anhand entgangener Lizenzgebühren (sogenannte Lizenzanalogie).

SCHON GEWUSST?

Für die Ermittlung des Schadensersatzes ist der Gegenstandswert/Streitwert maßgeblich. Dieser unterscheidet sich je nachdem, ob es sich um einen Fotoklau durch einen gewerblichen Online-Händler oder um eine Privatperson auf eBay handelt. Da der Wert weder zu hoch noch zu niedrig angesetzt werden sollte, kann es sich lohnen, einen Anwalt zu beauftragen. Als Rechteinhaber haben Sie das Recht, dessen Kosten ebenfalls im Rahmen der Abmahnkosten geltend zu machen.

Erfolgt auch auf die Abmahnung keine Reaktion, besteht die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte, um gegen den eBay-Bilderklau vorzugehen. Sie können bei Gericht etwa eine einstweilige Verfügung beantragen.

7. Ich wurde selbst abgemahnt: Was kann ich tun?

Sollten Sie selbst abgemahnt werden, ist vor allem eins wichtig: Nehmen Sie die Abmahnung ernst, aber unterschreiben Sie nichts ungeprüft. Einem Abmahnschreiben liegt in der Regel eine Unterlassungserklärung bei, deren vorschnelle Unterzeichnung Ihre Situation unnötig verschärfen kann – denn bei Wiederholung droht eine Vertragsstrafe.

Gehen Sie stattdessen ruhig und strukturiert vor:

  • Prüfen Sie die angesetzte Frist und lassen Sie diese nicht ungenutzt verstreichen.
  • Klären Sie, ob Sie die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung tatsächlich begangen haben.
  • Ist die Abmahnung gerechtfertigt, sollten Sie das fremde Foto umgehend aus Ihrem eBay-Shop entfernen.
  • Lassen Sie die Abmahnung vor Unterzeichnung der Unterlassungserklärung von einem Anwalt prüfen – denn auch wenn Sie den Rechtsverstoß begangen haben, können die Strafen für einen Bilderklau oftmals reduziert werden.

Wichtig: Für die Berechnung des Schadenersatzes ist wesentlich, zu welchem Zweck das Foto genutzt wurde: Haben Sie ein fremdes Produktfoto nur für eine private Auktion auf eBay kopiert, kann der Rechteinhaber nicht allzu hohe Schadenersatzforderungen geltend machen. Das OLG Braunschweig traf z. B. in einem Urteil im Jahr 2012 die Entscheidung, dass bei der Bemessung des Streitwerts stets die wirtschaftlichen Interessen und der Angriffsfaktor der Rechtsverletzung zu berücksichtigen sind (Az. 2 W 92/11).

8. Checkliste: So schützen Sie Ihren Shop vor Bilderklau auf eBay

Checkliste
So schützen Sie Ihren Shop vor Bilderklau auf eBay
  • Nicht ohne Nutzungsrechte: Übernehmen Sie keine fremden Fotos ohne Genehmigung. Machen Sie die Bilder selbst oder beauftragen Sie einen Fotografen.
  • Vorsicht bei KI-Bildern: Nutzen Sie rein KI-generierte Produktfotos eher ergänzend und machen Sie sich bewusst, dass Sie diese nicht exklusiv “besitzen”.
  • Klare Verträge: Regeln Sie mit Dienstleistern (Fotografen, Agenturen) schriftlich, wie und wo Sie die Bilder nutzen dürfen.
  • Dokumentation: Halten Sie fest, woher die verwendeten Bilder stammen und welche Rechte Sie daran haben.
  • Bilder kennzeichnen: Schützen Sie eigene Bilder mit Wasserzeichen und hinterlegen Sie Ihre Daten in den Metadaten.
  • Prüfung & Freigabe: Veröffentlichen Sie Inhalte erst nach erfolgter Prüfung. Stellen Sie sicher, dass auch Mitarbeiter wissen, dass fremdes geschütztes Material tabu ist.
  • Regelmäßige Kontrollen: Suchen Sie regelmäßig, ob Ihre Bilder auf fremden eBay-Accounts oder im Internet auftauchen (z. B. durch Google Rückwärts-Bildersuche).

 

Noch mehr zum Thema:

9. FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Bilderklau auf eBay

Was tun bei Bilderklau?

Sichern Sie im ersten Schritt Beweise mit einem Screenshot inklusive Datum und Uhrzeit. Prüfen Sie dann, ob das betreffende Bild tatsächlich von Ihnen stammt und ob Sie die exklusiven Nutzungsrechte bzw. Urheberrechte daran haben. Anschließend können Sie den Anbieter des anderen Shops zur Entfernung auffordern und wenn nötig abmahnen.

Welche Strafe droht bei der Veröffentlichung von Fotos?

Wer fremde Bilder – auch vermeintlich “einfache” Produktbilder – ohne Genehmigung nutzt, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Möglich sind sowohl eine urheberrechtliche Abmahnung samt Schadensersatzforderungen bei Verschulden als auch eine einstweilige Verfügung sowie eine Klage vor Gericht.

Wann meldet sich das Finanzamt wegen eBay?

Das Finanzamt kann aktiv werden, wenn Sie regelmäßig und mit einer Gewinnerzielungsabsicht den Verkauf von Produkten auf eBay betreiben, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben. In diesem Fall handeln Sie nämlich nicht mehr privat, sondern gewerbsmäßig und müssen Ihre Einnahmen auf eBay versteuern.

Woran erkennt man, ob man auf eBay betrogen wird?

Ungewöhnlich günstige Preise insbesondere bei Markenprodukten, Verkäufer mit wenigen oder schlechten Bewertungen, Druck zur schnellen Zahlung oder die Aufforderung, über PayPal Familie und Freunde zu bezahlen, können ebenso wie widersprüchliche Artikelbeschreibungen ein Warnsignal für einen Betrug auf eBay sein.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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