Website gehackt

Was können Sie tun, wenn Ihre Website gehackt wurde?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Ihre Website gehackt wurde, erkennen Sie z. B. an Browserwarnungen, Nicht-Erreichbarkeit, Spam-Mails und verzögerten Ladezeiten.
  • Versetzen Sie die Seite in den Wartungsmodus und erneuern Sie sämtliche Zugangsrechte.
  • Sind sensible Daten in falsche Hände geraten, sieht die DSGVO eine Meldepflicht vor, sofern ein Risiko für die Betroffenen besteht.

Worum geht's?

Bei der Webseitenerstellung wird oft großer Wert auf ansprechende Designs, intuitive Nutzerführung und hochwertige Inhalte gelegt. Die Datensicherheit bleibt jedoch nicht selten auf der Strecke. Dabei ist das Risiko, dass eine Website gehackt wird, in Zeiten steigender Cyberkriminalität nicht zu unterschätzen – mit verheerenden Folgen für das Unternehmen. Warum auch immer mehr kleine Firmen betroffen sind, was Sie tun können, wenn Sie gehackt wurden und ob Sie den Website-Hack melden müssen, klären wir in diesem Beitrag.

 

1. Warum werden Websites gehackt?

Während Website-Hacks früher vor allem große Unternehmen, Banken und Plattformen betrafen, sind heute auch immer mehr kleinere Firmen betroffen. Oft genug versuchen die Hacker, an schützenswerte Daten zu kommen, die dann entweder verkauft oder für eigene Zwecke genutzt werden – etwa, um das Unternehmen mit der Herausgabe zu erpressen.

Zwar scheinen nicht alle Daten auf den ersten Blick interessant – doch wer beispielsweise Username und Passwort herausfindet, kann die Kombination auf anderen Seiten eingeben. Viele Menschen verwenden das gleiche Passwort mehrfach. Wenn es dann etwa bei Zahlungsanbietern wie Paypal funktioniert, ist der Schaden immens.

Warum Websites gehackt werden, kann verschiedene Gründe haben:

  • Defacing: Beim Defacing (“Verunstalten”) wird der Inhalt der Webseite verändert oder die Seite komplett durch eine andere ersetzt. Oftmals findet sich auf der neuen Website eine Stellungnahme der Hacker, wenn diese aus aktivistischen oder politischen Gründen handeln.
  • Hijacking: Beim Hijacking (“Entführen”) einer Webseite geht es nicht darum, dass die Besuchenden einen neuen Inhalt angezeigt bekommen, sondern dass beim Aufrufen der Seite zusätzliche – schädliche – Inhalte heruntergeladen und auf mehreren Rechnern und Systemen verteilt werden.
  • Cryptojacking: Mit Cryptojacking ist das bösartige Schürfen von Kryptowährung gemeint. Die Hacker greifen für das Mining von Bitcoin, Ether & Co. nicht auf eigene dedizierte Server zurück, sondern auf die Ressourcen anderer Website-Betreiber, indem deren Rechner mit Malware infiziert oder Mining-Programme in der gehackten Website integriert werden.
  • Ransomware-Angriff: Der Grund für einen Ransomware-Angriff ist die Erpressung von Lösegeld (engl. “ransom”). Die Website-Daten werden durch das Hacking verschlüsselt, sodass das Opfer nicht mehr auf diese zugreifen kann. Oftmals wird mit der Veröffentlichung der Daten gedroht, um die Opfer unter Druck zu setzen und zur Lösegeldzahlung zu zwingen.

WUSSTEN SIE SCHON?

Hacking kann auch dazu dienen, den Traffic einer anderen Seite zu erhöhen, indem auf einer besucherstarken Website Links gesetzt werden oder einen Online-Auftritt durch extrem viele Anfragen zu überlasten und lahm zu legen. Auftraggeber sind nicht selten Mitbewerber.

2. Woran kann ich erkennen, dass meine Website gehackt wurde?

Es gibt verschiedene Anzeichen für Hacking-Angriffe. Nicht immer können Sie als Seitenbetreiber aber überhaupt erkennen, dass sich Unbefugte Zugang verschafft haben – denn Malware und Virenprogramme laufen geschickt im Hintergrund und beim Aufrufen der Website sieht oft alles vollkommen normal aus.

Dennoch gibt es Anzeichen für Cyberkriminalität, denen Sie nachgehen sollten, um zu prüfen, ob Ihre Webseite korrekt funktioniert oder ob Hacker diese gekapert haben könnten.

Browser & Antivirenprogramme warnen

Halten Sie Ihren Browser durch regelmäßige Updates auf dem aktuellen Stand, sollte dieser Sie warnen, wenn es ein Problem mit Ihrer oder einer anderen Website gibt. Internetbrowser wie Mozilla, Chrome, Safari und Co. können erkennen, wenn eine Website Schadsoftware, Malware oder bösartigen Code enthält und spielen einen Warnhinweis aus.

Gleiches gilt für Antivirenprogramme. Sollte auch dieses auf einen möglichen Hack hinweisen, prüfen Sie umgehend, ob Ihre Website tatsächlich gehackt wurde.

Google-Warnungen

Google gibt über die Google Search Console Hinweise auf verdächtige Aktivitäten Ihrer Website. Ignorieren Sie Warnungen über undurchsichtige Backlinks und Malware nicht, sondern gehen Sie diesen nach. Die Google Search Console ist eine der einfachsten Möglichkeiten, um herauszufinden, ob etwas mit Ihrer Website nicht stimmt.

GUT ZU WISSEN

Stellt Google fest, dass eine Website gehackt wurde, kann es die Seite auf eine interne Blacklist setzen, mit Warnhinweisen versehen oder ganz aus den Suchergebnissen entfernen. Ihre Kunden und Besucher können Ihren Internetauftritt nicht mehr finden – mit geschäftsschädigenden Folgen für Ihr Business.

Website lädt sehr langsam

Lädt Ihr Internetauftritt plötzlich extrem langsam, kann das ebenfalls darauf hindeuten, dass Ihre Website gehackt wurde. Verfolgen Unbefugte durch das Hacking beispielsweise das Ziel, Ihre Serverressourcen für Cryptojacking und Cryptomining zu missbrauchen, führt das den Hauptprozessor (CPU) an die Belastungsgrenzen.

Server verschickt Spam-Nachrichten

Werden massenhaft Spam-Nachrichten mit einem infizierten Link oder Anhang über Ihren Firmenaccount verschickt, kann es sein, dass Ihr Mailserver gehackt wurde.

Wirken die Mails nicht wie Spam, sondern wie seriöse E-Mails von Ihrem Unternehmen, werden sie von Hackern oftmals eingesetzt, um sensible Kundendaten abzugreifen. Dieses Vorgehen wird auch als Phishing bezeichnet.

Anmeldung funktioniert nicht

Können Sie sich mit Ihren Zugangsdaten nicht mehr anmelden, kann es sein, dass jemand Ihren Account gehackt und Benutzerkonten entfernt hat. Um an die Daten zu kommen, wird auf dem Computer des Webmasters ein Trojaner platziert, durch den sich Benutzername und Passwort beim nächsten Anmeldeversuch kopieren lassen.

Die Hacker können sich nun nicht nur selbst auf Ihrer Website einloggen, sondern auch den Zugang so ändern, dass Sie sich nicht mehr anmelden können und keine Handhabe über Änderungen auf der Seite haben.

ACHTUNG

Warten Sie nicht erst, bis Sie sich nicht mehr in Ihr Konto einloggen können, sondern nehmen Sie unbedingt auch Warnungen über Anmeldeversuche ernst – denn diese sind ein Hinweis darauf, dass Dritte versuchen, die Website zu hacken.

Website lässt sich nicht aufrufen

Oftmals gehen Hacker so geschickt vor, dass Sie eine Form von Hijacking oder Defacing Ihrer Seite nicht rechtzeitig erkennen können, um noch Gegenmaßnahmen zu ergreifen. So passiert es nicht selten, dass das Hacking erst bemerkt wird, wenn sich die Seite nicht mehr erreichen lässt, weil der Webhoster sie aus Sicherheitsgründen offline genommen hat.

3. Was kann ich tun, wenn meine Website gehackt wurde?

Haben Sie den Verdacht, dass Ihre Website gehackt wurde, gilt zunächst: Geraten Sie nicht in Panik – denn Panik führt zu unüberlegten Handlungen und kann den Schaden noch vergrößern. Gehen Sie stattdessen wie folgt vor:

Schritt 1: Webseite offline schalten

Haben Sie Grund zur Annahme, dass sich jemand unbefugt Zutritt zu Ihrer Website verschafft hat, sollte die Seite in den Wartungsmodus versetzt werden. Nehmen Sie die Website offline. So verhindern Sie, dass sich Schadsoftware z. B. beim Aufrufen über das Herunterladen von schädlichem Code weiterverbreitet und auch noch die Geräte Ihrer Besucher und Kunden infiziert.

Schritt 2: Passwörter und Zugriffsrechte zurücksetzen

Ändern Sie im nächsten Schritt alle Zugangsdaten und Passwörter, die mit Ihrem Internetauftritt zu tun haben. Dazu gehören unter anderem:

  • Website-Anmeldedaten (Benutzername, Passwort)
  • Login-Daten für Webhosting
  • FTP-Accounts
  • Datenbanken
  • E-Mail-Accounts
  • Content Management System (CMS)
  • Shopsoftware (bei Onlineshops)

WICHTIG ZU WISSEN

Ändern Sie nicht nur jedes einzelne Passwort von jedem Benutzer, der Zugriff auf die Website hat, sondern passen Sie Ihre Zugangsdaten auch überall dort mit neuen, sicheren Logindaten an, wo Sie das gleiche Passwort für mehrere Anwendungen verwenden.

Überlegen Sie sich wirklich sichere Passwörter und greifen Sie nicht auf einfache Kombinationen von Namen oder Geburtstagen zurück – auch wenn sich diese besser merken lassen. Sicher ist ein Passwort dann, wenn es mindestens 8 (besser 12) zufällig gewählte Zeichen, Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen enthält.

Schritt 3: Logfiles und Analysedaten sichern

Sichern Sie sämtliche Analysedaten und überprüfen Sie die Logfiles Ihrer Seite, sofern Sie auf die Verwaltungskonsole zugreifen können. Auch der Download der FTP-Daten sowie Auszüge aus den Datenbanken können helfen, zu identifizieren, woher der Hack kam und durch welche Sicherheitslücken Unbefugte eindringen konnten.

Werten Sie die einzelnen Dateien aus und entfernen Sie all diejenigen, die nicht Teil der Website sind bzw. sein sollten. Haben Sie keinen Zugriff auf die Weblogs, können Sie Ihren Webhoster um Hilfe bitten.

Wurde Ihre Website gehackt, müssen Sie da nicht allein durch. Professionelle Anbieter unterstützen Sie bei der Prüfung auf Sicherheitslücken und Bereinigung der Seite von Schadsoftware und bieten Malwareschutz an.

Überlegen Sie sich, ob Sie die Prüfung und Reinigung Ihrer Website selbst übernehmen möchten. Fehlt es Ihnen an Expertise, alle Sicherheitslücken zu schließen, kann es leicht passieren, dass Unbefugte sich erneut Zutritt verschaffen – und das wollen Sie ja in jedem Fall vermeiden.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Erst wenn Sie die Sicherheitslücke des Website-Hacks identifiziert und geschlossen und Ihr System bereinigt haben, ist es sinnvoll, diese über das Backup wieder online zu schalten.

Schritt 4: Website-Backup wiederherstellen

Ja, Backups sind für viele ein leidiges Thema – und dennoch enorm wichtig. Haben Sie ein aktuelles Backup Ihrer Website, ersparen Sie sich nach einem Hack viel Aufwand, Zeit, Geld und Nerven. Das Backup enthält eine Kopie der Seite mit allen wichtigen Daten und lässt sich mit vergleichsweise geringem Aufwand hochladen.

Am besten, Sie haben mindestens zwei Backups Ihrer Seite auf verschiedenen Speicherorten abgelegt – zum Beispiel lokal auf der Festplatte und online rechtssicher in der Cloud. Auch Hoster bieten Hilfe bei der Erstellung und Speicherung von Backups an, sodass Sie sich als Seitenbetreiber nicht selbst darum kümmern müssen.

Natürlich sollte das Backup erst eingespielt werden, wenn die Sicherheitslücken bekannt sind und behoben wurden – denn logischerweise bringt ein Backup auf einem weiterhin mit Schadware infizierten Webserver nichts.

Schritt 5: Website absichern

Haben Sie das Backup eingespielt und durch die Änderung sämtlicher relevanter Passwörter verhindert, dass sich die Hacker weiterhin Zutritt zu Ihrer Seite verschaffen können, sollten Sie im nächsten Schritt Ihr Content Management System updaten.

Ob WordPress, Joomla, Contao oder Typo3:

  • installieren Sie die aktuellste Version des CMS
  • aktualisieren Sie Plugins
  • stellen Sie sicher, dass sämtliche Themes auf dem aktuellen Stand sind
  • entfernen Sie alle Elemente, die Sie nicht mehr benötigen

Auch eine CMS-Firewall kann helfen, künftigen Website-Hacks entgegenzusteuern.

Schritt 6: Google und Co. benachrichtigen

Sobald die bereinigte, aktualisierte und abgesicherte Version Ihrer Website online ist, müssen Sie die Suchmaschinen darüber informieren. Hat Google die Seite beispielsweise auf die Blacklist gesetzt, muss sie zunächst wieder indexiert werden, damit Kunden und Besucher Ihr Unternehmen im Internet finden können. Das geht z. B. bei Google über Google Search Central und bei Bing über das Webmaster-Tool.

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LESETIPP

Sie möchten nicht nur eine abgesicherte, sondern auch eine rechtssichere Website? Dann lesen Sie gern in unserem Artikel “So erstellen Sie 2024 abmahnsichere Webseiten” weiter.

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4. Website-Hack als Verstoß gegen die DSGVO – so reagieren Sie richtig

Bei einem Webseiten-Hack geht es nicht nur darum, Sicherheitslücken zu schließen – Sie sollten auch Ihre Nutzer informieren. Besonders wichtig wird das, wenn personenbezogene Daten gestohlen oder anderweitig durch Hacker missbraucht wurden. 

Allein die Kommunikation gegenüber Kunden reicht unter Umständen aber nicht aus: Es kann sein, dass Sie den Website-Hack auch den Aufsichtsbehörden melden müssen.

Meldepflicht gegenüber Aufsichtsbehörden beachten

In Bezug auf den Datenschutz gelten die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese sieht bei einem Datenmissbrauch eine Meldepflicht gemäß Artikel 33 DSGVO vor, wenn es durch den Website-Hack

  • zum Verlust, zur Veränderung oder zur Vernichtung personenbezogener Daten gekommen ist.
  • verarbeitete personenbezogene Daten unbefugt offengelegt bzw. unerlaubt Dritten zugänglich gemacht wurden.

GUT ZU WISSEN

Die Meldepflicht greift nicht, wenn die Datenschutzverletzung voraussichtlich nicht bzw. nur zu einem geringen Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen führt. Hier kommt es u. a. darauf an, wie viele Daten von wie vielen Personen betroffen sind.

Sind Sie verpflichtet, den Datenschutzverstoß zu melden, müssen Sie die Verletzung unverzüglich bzw. innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen. Können Sie die 72-Stunden-Frist nicht einhalten, müssen Sie dies später mit der Meldung begründen.

Beschreiben Sie in der Meldung, auf welche Art es zur Verletzung der personenbezogenen Daten gekommen ist. Geben Sie (sofern möglich) die Kategorien der Daten, die ungefähre Anzahl der betroffenen Personen und die der personenbezogenen Datensätze an.

Wurden durch den Hack “nicht nur” Daten wie Name oder Wohnort gestohlen, gelöscht, verändert oder veröffentlicht, sondern sind auch sensitive Kategorien betroffen, gelten strengere Anforderungen. Das betrifft z. B. Daten, die sich auf die Gesundheit oder auf politische Ansichten beziehen. Da deren Missbrauch Menschen erheblich in ihren Grundrechten und Grundfreiheiten beschränken kann, sind sie besonders zu schützen.

Machen Sie im nächsten Schritt Angaben zum Datenschutzbeauftragten Ihres Unternehmens bzw. zum sonstigen Ansprechpartner. Beschreiben Sie, welche Folgen die Verletzung haben könnte und erörtern Sie, welche Gegenmaßnahmen Sie bereits ergriffen haben bzw. planen, um die Folgen abzumildern.

ACHTUNG

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, obwohl Sie müssten, kann das hohe DSGVO-Bußgelder nach sich ziehen. Deren Folge sind nicht nur wirtschaftliche Verluste, sondern bei Bekanntwerden auch ein Image- und Reputationsverlust Ihres Unternehmens.

Website-Hack an Kunden kommunizieren

Neben den Meldebehörden kann es sinnvoll sein, auch Ihre Kunden zu informieren, dass Sie gehackt wurden. In bestimmten Fällen sind Sie dazu sogar verpflichtet – und zwar, wenn im Sinne von Artikel 34 DSGVO ein “hohes Risiko” vorliegt.

Geht der Zugriff auf die Daten möglicherweise mit erheblichen Konsequenzen und Beeinträchtigungen einher, müssen Sie die betroffenen Personen in Kenntnis setzen. Sind sensible Daten in die Hände von Hackern gelangt, wird das Risiko in der Regel hoch sein, dass weiterer Missbrauch damit betrieben wird.

Fragen Sie sich, ob Ihre Nutzer und Kunden selbst etwas tun können, um ihre Daten zu schützen. Lautet die Antwort “ja”, kommunizieren Sie den Vorfall zeitnah und professionell:

  • Offene Kommunikation: Schildern Sie den Vorfall verständlich und seien Sie transparent, wie es zum Hacking Ihrer Website kommen konnte.
  • Stellungnahme: Je nachdem, wie hoch das Risiko für die betroffenen Personen ist, kann es ausreichen, eine Stellungnahme auf der eigenen Website zu veröffentlichen oder Ihre Kunden persönlich (z. B. per E-Mail) zu informieren.
  • Ehrlichkeit: Seien Sie ehrlich – auch auf die Gefahr eines Reputationsverlustes hin. Erklären Sie, welche Daten betroffen sind und gehen Sie auf mögliche Folgen ein.
  • Handlungsempfehlungen: Weisen Sie Kunden auf geeignete Schutzmaßnahmen hin (z. B. Änderung von Passwörtern, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Sperrung von Kreditkarten bei Diebstahl von Zahlungsinformationen).
Ich brauche anwaltliche Unterstützung

Kanzlei Siebert Lexow Lang

Da die DSGVO bei der Frage, wann welches Datenschutzrisiko vorliegt, unklar bleibt, ist es ratsam, sich für eine rechtssichere Einschätzung an Experten zu wenden. Die Kanzlei Siebert Lexow Lang berät Sie gern, ob eine Meldepflicht gemäß DSGVO in Ihrem Fall besteht.

Ich brauche anwaltliche Unterstützung

Noch mehr Wissen zu DSGVO und Datenschutz finden Sie auf unserer Übersichtsseite “Von der DSGVO über Betroffenenrechte bis hin zur rechtssicheren Datenschutzerklärung: Das sollten Unternehmen zum Datenschutz wissen”.

5. Wie kann ich meine Website schützen?

Der beste Weg, zu verhindern, dass Website oder Domain erneut gehackt werden, ist die Erhöhung der Datensicherheit durch technische und organisatorische Maßnahmen.

Checkliste
Website vor Hackern schützen
  • Wöchentliche Sicherheitsupdates: Updaten Sie CMS und Plugins mind. einmal in der Woche.
  • Vertrauenswürdige Anwendungen: Nutzen Sie nur Plugins und Apps aus vertrauenswürdigen Quellen. Angebote von Drittanbietern können Schadsoftware enthalten. Löschen Sie alles, was Sie nicht mehr auf der Website verwenden.
  • Sichere Passwörter: Setzen Sie auf Passwörter, die in keinem Wörterbuch vorkommen. 12 Zeichen und einzigartige Kombinationen sind empfehlenswert. Aktualisieren Sie Passwörter regelmäßig.
  • Keine Mehrfachnutzung: Passwörter sollten einmalig vergeben und nicht von mehreren Personen/Anwendungen genutzt werden. Speichern Sie sie nicht in einer Datei auf Ihrem Computer, sondern in einem Passwortmanager.
  • Kontrolle von Zugriffsrechten: Löschen Sie Accounts von ehemaligen Admins, die nicht mehr verwendet werden.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: Wo immer möglich, sollten Sie die Zwei-Faktor-Authentifizierungen verwenden.
  • Regelmäßige Backups: Fertigen Sie in regelmäßigen Abständen Backups Ihrer Website an und speichern Sie sie auf mehreren Datenträgern.
  • Aktuelle Antivirenprogramme: Halten Sie Antivirenprogramme aktuell und installieren Sie eine Web Application Firewall.
  • Webhoster: Vertrauen Sie Ihre Website nur einem seriösen Hosting-Anbieter an.
  • SSL-Verschlüsselung: Überprüfen Sie regelmäßig die Aktualität Ihrer SSL-Zertifikate.
  • Datenübertragung: Die Übertragung von Daten sollte sicher per FTP bzw. SFTP erfolgen.

6. Häufig gestellte Fragen zum Website-Hacking


Kann man auf einer Webseite gehackt werden?

Ja, das kann passieren. Wird Malware oder Schadcode geschickt platziert, können sich auch die Rechner oder Browser von Nutzern, die die Website besuchen, mit Viren infizieren. Klicken Sie daher nicht auf Schaltflächen, die unerwartet aufploppen und ignorieren Sie Hinweise nicht, sollte Ihr Browser Sie vor einer verdächtigen Website warnen.

Wie erkennt man, dass man gehackt wurde?

Verschickt Ihr Mailserver massenhaft Spam-Nachrichten, ist die Darstellung gestört, lädt Ihre Website plötzlich extrem langsam, können Sie sich nicht mehr anmelden oder warnen Browser oder Antivirenprogramme vor verdächtigen Aktivitäten, deutet das darauf hin, dass Ihre Website gehackt wurde.

Welche Seiten wurden gehackt?

Zu den bekannten Datendiebstählen der letzten Jahre gehören u. a. die Veröffentlichung von 600 Millionen Passwörtern der Social Media Plattformen Facebook und Instagram 2019 und der Diebstahl von 3 Milliarden Fotos des KI-Unternehmens Clearview AI im Jahr 2020.


 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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