Vernichtung von Retouren: Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf

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Worum geht's?

Bereits seit Monaten diskutiert die Politik, wie Online-Händler mit Retouren umgehen sollten. Das Bundeskabinett hat jetzt ein Gesetz beschlossen, das die Vernichtung von Rücksendungen verhindern soll. Welche Maßnahmen hat sich die Regierung ausgedacht? Und was kommt damit auf Shop-Betreiber zu?

Retouren als Problem?

Umweltministerin Svenja Schulze wirft dem Online-Handel eine Wegwerfmentalität vor. Sie will es daher verbieten, Retouren zu vernichten. Forscher der Universität Bamberg schätzen, dass es im Jahr 2018 rund 490 Millionen Rücksendungen gab. Davon warfen Händler rund 20 Millionen in den Müll. Wie groß das Problem mit Retouren daher wirklich ist, ist unklar. Denn: Die Uni Bamberg fand auch heraus, dass von den 20 Millionen entsorgten Produkte 12,5 Millionen entweder technisch nicht mehr aufbereitbar waren oder die Markeninhaber die Vernichtung vorgaben. Das heißt: Händler in Deutschland haben nur 7,5 Millionen Artikel vernichtet, obwohl diese noch wiederverwertbar gewesen wären. Der Händlerbund sieht daher keine Wegwerfmentalität.

So kam es zum Gesetzesentwurf

Im letzten Jahr berichteten viele Medien darüber, wie Amazon mit seinen Retouren umgeht. Dabei warfen die Berichte dem Konzern vor, großflächig Rücksendungen zu vernichten. Umweltministerin Schulze begann darauf, an einem Gesetzesentwurf zu arbeiten, der das verhindern soll. Das Ministerium veröffentlichte den Entwurf im August 2019. Im Kern soll dieser das Kreislaufwirtschaftsgesetz ändern. Danach stimmten sich alle anderen Ministerien ab. Am 12. Februar lag der fertige Regierungsentwurf vor.

Was kommt auf Händler zu?

Aktuell ist noch nicht klar, welche Pflichten genau auf Shop-Betreiber zukommen. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass sie durch das neue Gesetz verpflichtet werden, Rücksendungen instand zu halten. Damit Händler dem nachkommen, könnten zudem Berichtspflichten auf sie zukommen. Das heißt: Händler müssten dokumentieren und berichten, wie sie mit Retouren umgehen. Und: Das Gesetz könnte eine Obhutspflicht einführen. Diese würde ihnen vorschreiben, ihre Produktion stärker an der Nachfrage auszurichten. Sie könnte Händler verpflichten, Ware erst vernichten zu dürfen, wenn eine Spende oder ein erneuter Verkauf technisch oder rechtlich nicht mehr möglich oder es wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Fazit

In den nächsten Monaten berät nun der Bundestag den Regierungsentwurf. Nimmt dieser das Gesetz an, wird der Entwurf zu geltendem Recht. Verordnungen würden dann die Pflichten für Händler konkretisieren.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seinem Detailwissen bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

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