Achtung Falle: Online-Shop verlangt Retouren-Versand nach China

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Worum geht's?

Bei Verbraucherzentralen in ganz Deutschland häufen sich derzeit Beschwerden über eine neue Masche, mit der im Internethandel offenbar das Widerrufsrecht ausgehebelt werden soll. Dabei gehen die Betreiber der Webseite so trickreich vor, dass auch besonders vorsichtige Kunden in die Falle tappen. Das böse Erwachen droht, wenn minderwertige Ware gemäß deutschem Recht zurückgegeben werden soll.

Webseite scheint seriös

Erst prüfen, dann kaufen. An diesen Grundsatz hatten sich zumindest einige der Verbraucher gehalten, die bei der Verbraucherzentrale Meldung machten. Bestellt hatten sie über einen Link, den sie in den sozialen Medien gefunden hatten. Die Webseite war ausschließlich in deutscher Sprache formuliert. Auch die Domain-Endung .de und die Angaben im Impressum ließen auf ein Unternehmen aus dem Gebiet der Bundesrepublik schließen. Was sollte also schief gehen? Bei Nichtgefallen erlaubt das deutsche Recht schließlich einen Widerruf innerhalb von 14 Tagen.

 

Probleme erst bei Rücksendung

Als sich die zugesandten Artikel als nicht passend oder sogar minderwertig herausstellten, zeigte sich: Der Verkäufer war zwar bereit, die Ware zurückzunehmen. Dazu allerdings musste die Retoure an eine Adresse in China gesendet werden. Dafür fielen neben dem entsprechenden Porto auch noch Kosten für den Zoll und in einigen Fällen eine Bearbeitungsgebühr an. Unterm Strich hätten die Käufer fast genauso viel bezahlen müssen, wie für die Ware selbst.

 

Praxis-Tipp

Die Verbraucherzentrale betont deshalb: Wer Waren im Internet bestellt, kann die – bis auf wenige Ausnahmen – ohne weitere Begründung zurückgeben. Die Frist für einen Widerruf beträgt 14 Tage nach dem Erhalt des Pakets. Dieses Recht gilt ausdrücklich auch für Artikel, die aus dem außereuropäischen Ausland zugeschickt werden, zum Beispiel aus China. Über die Kosten und die Konditionen für eine Retoure muss der Händler in den AGB oder in einer Widerrufsbelehrung informieren. Wer zum ersten Mal in einem neuen Shop bestellt, sollte diese Bedingungen daher genau prüfen. Wer sie auf der Webseite nicht findet, kann sie auch schriftlich beim Händler anfordern.

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Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.

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