Auch Auftraggeber belangt
Schon mehrfach ist die Bundesnetzagentur gegen die aggressive Telefonwerbung für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH vorgegangen. In diesem Fall lagen Anzeigen von rund 1000 Verbrauchern vor, die unerlaubte Cold Calls gemeldet hatten. Besonders dreist: Auch nachdem die Opfer ausdrücklich weitere Anrufe untersagt hatten, wurden sie erneut telefonisch kontaktiert und auf die Vorzüge eines Sky-Abos hingewiesen. Schon vor rund einem Jahr verhängte die Behörde deshalb ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro gegen den Pay-TV-Riesen. Auch das Call-Center, die Cell it! GmbH & Co. KG soll nun Strafe zahlen.
Unseriöser Handel mit Adressen
Für die Sky-Akquise nutzte Cell it! Adressen, die man bei entsprechenden Anbietern gekauft hatte. Angeblich hatten alle Kontaktierten an Internet-Gewinnspielen teilgenommen und dabei Werbeanrufen zugestimmt. Die Bundesnetzagentur allerdings fand dafür keine Bestätigung. Im Gegenteil: Die meisten Angerufenen gaben an, die genannten Gewinnspielseiten nicht einmal zu kennen.
Bestellungen untergeschoben
Auch im Auftrag von mobilcom-debitel führte Cell it! rechtswidrige Werbe-Anrufe durch. Der Mobilfunk-Anbieter ließ bei seinen Kunden diverse Zeitschriften-Abos, Hörbücher, Video-on-Demand-Dienste, Sicherheits-Software und Handyversicherungen von Dritt-Anbietern vertreiben. Unter den mobilcom-Nutzern waren auch solche, die telefonische Werbemaßnahmen untersagt hatten. Viel mehr allerdings ärgerte sie, dass ihnen vielfach Verträge untergeschoben worden waren, die sie nie geschlossen hatten. Nur durch sofort abgegebene Widerrufs-Erklärungen ließen sich ungerechtfertigte Forderungen verhindern. mobilcom-debitel erhielt bereits im vergangenen Sommer einen Bußgeldbescheid über 145.000 Euro. Ein Einspruch des Unternehmens wird derzeit noch geprüft.
Massive Belästigung
Call-Center seien bei der Beachtung der gesetzlichen Vorgaben ebenso in der Pflicht wie ihre Auftraggeber, so die Bundesnetzagentur. Auch gegen Cell it! ist deswegen nun ein Bußgeld von 145.000 Euro verhängt worden. Noch ist der Bescheid allerdings nicht rechtskräftig. Sollten die Betreiber des Call-Centers Einspruch erheben, ist das Amtsgericht Bonn zuständig.
Praxis-Tipp
Wenn auch Sie ohne vorherige Einwilligung Werbeanrufe erhalten, können Sie das bei der Bundesnetzagentur melden. Das Formular und weitere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/Faelle/UEW/beschwerde/start.html
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