Webseitenbetreiber übernahm fremde News
Der Fall begann damit, dass ein Webseitenbetreiber die News einer fremden Seite kopierte. Es handelte sich dabei um eine Rechts-Newsseite. Der Ersteller hatte ein Muster einer Klageschrift für die Besucher der Website veröffentlicht. Als der Urheber des Musters auf seinen kopierten Text aufmerksam wurde, mahnte er den anderen Seitenbetreiber ab und verklagte ihn in der Folgezeit auf Schadensersatz.
Amtsgericht setzt hohen Schadensersatz für geklauten Text an
Das Amtsgericht Hamburg war für den Fall zuständig. Da der Webseitenbetreiber den Anspruch des Texturhebers anerkannte, kam es zu einem Anerkenntnisurteil (AG Hamburg, Anerkenntnisurteil vom 06.08.2015, Az. 4 C 15/15). Das Gericht stellte während des Verfahrens aber fest, dass auch Online-News dem Urheberrecht unterliegen und daher geschützt sein können. Nach der Auffassung des Gerichts ist das auch dann der Fall, wenn es sich um einen Mustertext einer Klageschrift handelt. Auch diese beruht auf einer persönlich geistigen Schöpfung und genießt den Urheberschutz.
Das Gericht bezog sich für die Berechnung der Schadensersatzhöhe auf sein Urteil vom 23.01.2015 (Az. 35a 46/14). Dort hatte das Gericht ausgeführt, dass die Übernahme fremder, urheberrechtlich geschützter Online-Rechts-News eine Schadensersatzpflicht auslöst. Die Höhe ergibt sich aus den Tarifen des Deutschen Journalisten-Verbandes. Das AG Hamburg hielt deswegen einen Schadensersatz in Höhe von 200 € für angemessen.
Fazit:
Der Textklau kann schnell teuer werden. Webseitenbetreiber sollten daher stets darauf achten, keine fremden Texte zu kopieren, sofern sie dafür nicht die Erlaubnis haben. Durch das Urteil des AG Hamburg wird deutlich, dass selbst kurze Beiträge und Muster-Vorlagenurheberrechtlich geschützt sein können. Eine Übernahme kann daher Schadensersatzansprüche auslösen.
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