Urheberrecht: Dürfen Sie fremde Texte aus dem Internet einfach selbst verwenden?

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Worum geht's?

Nur mal kurz die Produktbeschreibung kopieren oder den Info-Beitrag einer Webseite übernehmen. Fremde Texte im Internet für eigene Zwecke zu verwenden ist schnell gemacht und sehr einfach. Aber ist es auch erlaubt? Das hatte das AG Hamburg in einem aktuellen Fall zu entscheiden.

Webseitenbetreiber übernahm fremde News

Der Fall begann damit, dass ein Webseitenbetreiber die News einer fremden Seite kopierte. Es handelte sich dabei um eine Rechts-Newsseite. Der Ersteller hatte ein Muster einer Klageschrift für die Besucher der Website veröffentlicht. Als der Urheber des Musters auf seinen kopierten Text aufmerksam wurde, mahnte er den anderen Seitenbetreiber ab und verklagte ihn in der Folgezeit auf Schadensersatz.

Amtsgericht setzt hohen Schadensersatz für geklauten Text an

Das Amtsgericht Hamburg war für den Fall zuständig. Da der Webseitenbetreiber den Anspruch des Texturhebers anerkannte, kam es zu einem Anerkenntnisurteil (AG Hamburg, Anerkenntnisurteil vom 06.08.2015, Az. 4 C 15/15). Das Gericht stellte während des Verfahrens aber fest, dass auch Online-News dem Urheberrecht unterliegen und daher geschützt sein können. Nach der Auffassung des Gerichts ist das auch dann der Fall, wenn es sich um einen Mustertext einer Klageschrift handelt. Auch diese beruht auf einer persönlich geistigen Schöpfung und genießt den Urheberschutz.

Das Gericht bezog sich für die Berechnung der Schadensersatzhöhe auf sein Urteil vom 23.01.2015 (Az. 35a 46/14). Dort hatte das Gericht ausgeführt, dass die Übernahme fremder, urheberrechtlich geschützter Online-Rechts-News eine Schadensersatzpflicht auslöst. Die Höhe ergibt sich aus den Tarifen des Deutschen Journalisten-Verbandes. Das AG Hamburg hielt deswegen einen Schadensersatz in Höhe von 200 € für angemessen.

Fazit:

Der Textklau kann schnell teuer werden. Webseitenbetreiber sollten daher stets darauf achten, keine fremden Texte zu kopieren, sofern sie dafür nicht die Erlaubnis haben. Durch das Urteil des AG Hamburg wird deutlich, dass selbst kurze Beiträge und Muster-Vorlagenurheberrechtlich geschützt sein können. Eine Übernahme kann daher Schadensersatzansprüche auslösen.

 

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Kiki
Darf man aus der die web Seite korrigieren wörtlich wobei der Inhalt gleich bleibt? LG
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Simon
Hallo, Alle zusammenich bin Dozent. Einige Zeilen aus einer Seminarbeschrei bung von mir wurden, von einem anderen Anbieter übernommen. Das ist mir dadurch aufgefallen, dass mich der Seminaranbieter buchen wollte, und mir seine Modulbeschreibu ng zugesendet hat.Jetzt bin ich nicht sicher, wie ich weiter vorgehen soll. Ich möchte auf jeden Fall vermeiden, dass es nachher heißt dieser Anbieter habe den Text zuerst erstellt und ich würde ihn kopieren...
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Secret Fish
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Ich möchte gerne meine Texte für mein Portfolio verwenden, habe diese dazu von der Homepage des Kunden kopiert und neu zusammengeschni tten. Als Copyright habe ich den Kunden angegeben, da dieser ja die Rechte an meinen Texten hat. Ist das Kürzen und neu zusammenschneid en legitim?Danke
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Daniel
Hallo sind Grußtexte z.B. für Hochzeiten oder Geburtstage Urheberrechtlic h geschützt?Darf ich diese sammeln und auf einer eigenen Seite veröffentliche n?
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Michel
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Ist es erlaubt, Bewertungen von beispielsweise einem Hotelportal für das eigene Hotel auf die Homepage zu übernehmen, ohne jeden Kommentarurhebe r nach Erlaubnis zu fragen?
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Aki
Hallo,Wenn ich eine Seite mit listings von zB Ärzte mache und da dann den Text einer Seite eines Arztes kopiere um es in der Beschreibung des gleichen Arztes aber auf meiner Seite Einsätze. Ist das erlaubt ? Danke
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