Oft vergessen, aber Pflicht für jeden Unternehmer: Das DSGVO Verarbeitungsverzeichnis

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Worum geht's?

Mit der DSGVO benötigt eigentlich jedes Unternehmen im Netz ein sogenanntes Verarbeitungsverzeichnis. Wenn Sie sich gerade fragen "Was ist denn ein Verarbeitungsverzeichnis?", dann sollten Sie diese Wissenslücke schnell schließen. Die kurze Antwort: In diesem Verzeichnis müssen Sie all Ihre Verarbeitungsvorgänge auflisten. Woher kommen die Kundendaten in Ihrem Unternehmen? Wo gehen diese Daten hin? Wie lange werden Daten gespeichert? Was passiert mit Daten, wenn man sie nicht mehr benötigt? Das klingt kompliziert. Ist es auch. Aber mit den richtigen Vorlagen und Online-Tools können Sie diese lästige Pflicht schnell abhaken.

„Die Datenschutzbehörden haben angekündigt, dass 2020 das Jahr der Datenschutz-Prüfungen wird. Darauf sollten Sie vorbereitet sein."

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

 

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?
  2. Wer benötigt ein Verarbeitungsverzeichnis?
  3. Welchen Inhalt hat ein Verarbeitungsverzeichnis?
  4. Wer ist für das Führen des Verarbeitungsverzeichnisses verantwortlich?

1. Was ist ein Verarbeitungsverzeichnis?

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass jeder Verantwortliche, der personenbezogene Daten verarbeitet, seine Verarbeitungsvorgänge in einem ausführlichen "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten" dokumentieren muss. Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:

  • Bestelldaten von Kunden
  • Namen und Anschrift des Kunden
  • die E-Mail-Adresse in einem Newsletter
  • die IP-Adresse

Vor der DSGVO war es nur für größere Unternehmen Pflicht, ein sogenanntes Verfahrensverzeichnis zu führen. Manchmal musste diese Verzeichnis auch den Betroffenen auf Verlangen übermittelt werden. Mit der DSGVO heißt das "Verfahrensverzeichnis" jetzt "Verarbeitungsverzeichnis". Die Pflicht, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen, betrifft so gut wie Jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet. Es muss akribisch dokumentiert werden, wie Unternehmer mit personenbezogenen Daten umgehen. Als Unternehmer beschreiben Sie dort, welche Kategorien von Daten Sie speichern, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, wie lange bestimmte Daten gespeichert werden, an wen diese personenbezogenen Daten weitergegeben werden, wie sie geschützt werden und so weiter.

Die Aufsichtsbehörde wird Sie bei jeder Prüfung oder Beschwerde zuerst nach diesem Verzeichnis fragen. Ein gutes Verarbeitungsverzeichnis ist also eine rechtliche Pflicht und das "datenschutzrechtliche Aushängeschild" für jeden Unternehmens.

2. Wer benötigt ein Verarbeitungsverzeichnis?

Fast jeder Unternehmer muss nach der DSGVO ein ausführliches Verarbeitungsverzeichnis führen. Für kleinere Unternehmen gibt es zwar Ausnahmen. Aber: Diese Ausnahmen greifen nur, wenn die personenbezogenen Daten „nicht nur gelegentlich“ verarbeitet werden. Leider gibt es keine klare Aussage darüber, was nicht nur gelegentlich bedeutet. Als Unternehmer sollten diese Dokumentationspflichten also ernst nehmen. Das Verzeichnis ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht. Sie können es auch als Marketinginstrument zur Kundenbindung nutzen.

Ein Beispiel: Das britische Marktforschungsinstitut Vanson Bourne führte im Jahr 2017 eine Studie durch. Knapp 70 Prozent der befragten Nutzer gaben dabei an, dass sie nach einer Datenschutzverletzung keine weiteren Geschäfte mehr mit dem jeweiligen Unternehmen tätigen würden. 2019 zeigte eine weitere Studie von CISCO, dass Kaufentscheidungen von Verbrauchern viel schneller getroffen werden, wenn der Anbieter datenschutzrechtlich sauber aufgestellt war.

Wer für ein Verarbeitungsverzeichnis eines der vielen allgemeinen oder alten Internet-Muster verwendet, läuft Gefahr, unnötige und gefährliche Fehler zu machen. Das verärgert die Datenschutzbehörde und beschädigt das Vertrauen Ihrer Kunden. Mit einem guten und stimmigen Verarbeitungsverzeichnis können Unternehmer mit wenig Aufwand eines der größten DSGVO-Haftungsrisiken minimieren. Und gleichzeitig das Kundenvertrauen nachhaltig steigern.

3. Welchen Inhalt hat ein Verarbeitungsverzeichnis?

Für ein DSGVO-konformes Verarbeitungsverzeichnis müssen Sie und Ihre Mitarbeiter sich als Erstes darüber im Klaren sein, welche Angaben in diesem Verzeichnis überhaupt gemacht werden müssen.

Wichtig dabei: Sie müssen nicht alle einzelnen Kundendaten in das Verzeichnis übernehmen. Es geht um die Datenschutz-Vorgänge und Datenkategorien an sich, bei denen Sie personenbezogene Daten speichern oder verarbeiten. Also nicht:

Name: Klaus Müller
E-Mail-Adresse: klaus_mueller@mailprovider.de
Anschrift: Hoher Weg 3, 10117 Berlin

Sie müssen beim Erstellen des Verzeichnisses also nicht die konkreten Kundendaten, sondern die Tätigkeiten und Datenarten auflisten. Also etwa:

  • Verarbeitung von Bewerber- und Personaldaten
  • interne und externe Unternehmenskommunikation
  • Kundenbetreuung
  • Marketing
  • Social Media Auftritte
  • Finanzen und Buchhaltung
  • Videoüberwachung
  • Datenvernichtung

Das klingt zunächst einmal aufwendig. Aber: Bei den meisten Unternehmen handelt es sich um gängige Geschäftsprozesse, die Sie relativ einfach in ein Verarbeitungsverzeichnis (früher: Muster Verfahrensverzeichnis nach BDSG) übertragen können. Ein fertiges Verarbeitungsverzeichnis kann dann beispielsweise so aussehen (Auszug):

VV muster

4. Wer ist für das Führen des Verarbeitungsverzeichnisses verantwortlich?

Verantwortlich für das Verarbeitungsverzeichnis ist der Unternehmer bzw. der Geschäftsführer des Unternehmens. Sie müssen im Rahmen der Dokumentationspflicht der DSGVO sämtliche Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren. Nur so sind Sie bei Prüfungen der Aufsichtsbehörden auf der sichern Seite.

Wichtig: Das gilt nicht nur für die Daten in der Beziehung Unternehmer - Kunde. Sondern auch für Daten, die zum Beispiel im Rahmen der Auftragsverarbeitung (früher: Auftragsdatenverarbeitung) anfallen. Etwa, wenn Sie als Agentur personenbezogene Daten Ihrer Kunden im Auftrag verarbeiten, weil Sie Newsletter-Kampagnen oder GoogleAds Kampagnen für Ihre Kunden durchführen.

So gehen Sie vor, wenn Sie ein Verarbeitungsverzeichnis erstellen

Wenn Sie ein Verarbeitungsverzeichnis erstellen wollen (oder müssen), sollten Sie als Erstes eine Liste der Dateneingänge und -ausgänge erstellen, die in Ihrem Unternehmen anfallen. Wenn Sie oder Ihre Mitarbeiter ein Verarbeitungsverzeichnis erstellen wollen, stehen für die Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten nach der DSGVO grundsätzlich drei Varianten zur Verfügung:

Sie erstellen das Verarbeitungsverzeichnis selbst.

Das kann bei rechtlich unerfahrenen Personen aber relativ aufwendig, fehleranfällig und risikoreich sein (Bußgelder).

Sie beauftragen einen auf Datenschutz spezialisierten Rechtsanwalt mit der Erstellung.

Das ist zwar ein sicherer Weg, kann aber leicht mehrere tausend Euro kosten. Für kleine Unternehmen und Einzelkämpfer dürfte ein solcher Aufwand aber meist übertrieben sein.

Der Mittelweg: Sie nutzen ein Datenschutz-Tool oder ein Datenschutz-Management-System (DSMS).

Hier haben Sie oft Profi-Tools an der Hand, die aber preiswerter sind als die Beratung durch einen Anwalt.

 

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Valentino
Zitat :
Der Mittelweg: Sie nutzen ein Datenschutz-Tool oder ein Datenschutz-Management-System (DSMS). Hier haben Sie oft Profi-Tools an der Hand, die aber preiswerter sind als die Beratung durch einen Anwalt.


Guten Tag, vielen Dank für den Artikel. Was wäre denn so ein Tool?

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Hans Hilger
Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Nun ja, der Ursprung der DSGVO geht meines Wissens auf einen Europaparlament sabgeordneten der deutschen Grünen zurück. Also Volkspartei??? Ich denke eher nicht.
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Wollotter
was ist denn für eine schwachsinnige Argumentation? Den Verfassungsrang des Datenschutzrech ts hat das Bundesverfassun gsgericht im Volkszählungsurte il festgelegt, da gab es noch gar keine Grünen.
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Tine
Brauchen nicht kommerzielle Webseiten (Blogs von Privatleuten) auch ein Verarbeitungsve rzeichnis?
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Ernst Klein
Amazon, Google, Facebook sollte die DSGVO treffen; getroffen wurden kleine und mittelständische Betriebe, die ohnehin nie Datenmissbrauch begangen hatten und jetzt wieder mal einen Arbeitsmehraufw and und drohende Bußgelder hinnehmen müssen. Da wundert sich noch jemand, dass sich viele Menschen enttäuscht von den sog. Volkspartein abwenden?
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Dr. Albrecht Dolfuß
Oh, da hat jemand den Sinn der DSGVO nicht verstanden oder sich selbst noch nie Gedanken darüber gemacht, was mit den eigenen Daten in fremden Händen passiert oder passieren kann.
DSGVO ist nix was "die da oben" machen, um den kleinen Unternehmer zu bestrafen, sondern ein Gesetz, welches das Grundrecht auf Privatsphäre eines jeden Bürgers sicherstellt.

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Wollotter
"... getroffen wurden kleine und mittelständische Betriebe, die ohnehin nie Datenmissbrauch begangen hatten ..."
Träumen Sie weiter!

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