Das Wichtigste zum Domainname

Domaincheck: Was Sie beim Registrieren oder Kaufen Ihrer Domain beachten müssen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwältin Annika Haucke Rechtsanwältin Annika Haucke
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Domain darf nicht gegen fremde Marken- oder Namensrechte verstoßen. Sie darf kein Namen von Prominenten, Zeitschriften, Filmen und Software enthalten.
  • Eine "Tippfehler-Domain" - also eine Domain, die sich nur durch eingebaute „Tippfehler“ von einer sehr bekannten Domain unterscheidet - ist unzulässig.
  • Grundsätzlich haftet der Inhaber für den Domainnamen, der bei der DENIC als solcher eingetragen ist, für die Rechtsverletzungen, die auf einer Domain begangen werden.

Worum geht's?

Die Idee für die eigene Internetseite steht, der eigene Online-Shop will online gestellt werden – was jetzt noch fehlt ist ein passender Domainname. Der Domainname sollte Besucher neugierig machen, gut in Suchmaschinen ranken und thematisch gut zur eigenen Seite passen. Bei der Registrierung oder dem Kauf und späteren Verwendung des Domainnamens sollten Sie aber die häufigsten Fehler und rechtlichen Fallstricke kennen.
Wie können Sie einen geeigneten Domainnamen finden und was müssen Sie dabei beachten? Was unterscheidet eine Top-Level-Domain von Second-Level- und Third-Level-Domains? Welcher Domain-Name ist für Ihre Website geeignet? Woher wissen Sie, welche Namen noch frei sind für Ihre Webseite? Tipps und alle Informationen rund um das Thema „Domainname“ finden Sie in diesem Artikel.

 

1. Domainsuche – wo lauern die rechtlichen Fallstricke?

Immer noch gibt es im Internet die Meinung, dass man bei der Bestimmung und Registrierung einer eigenen Domain genau DEN Domainnamen wählen sollte, der am besten zum Projekt passt. Das stimmt zwar aus Marketinggesichtspunkten. So ist es aus Marketingsicht sicher sinnvoll, wenn man die folgenden Regeln beherzigt:

  • Je einfacher, kürzer und eindeutiger, desto besser ist ein Domainname. Verzichten Sie also auf mehrfache Koppelungen per Bindestrich.
  • Gibt es eine einprägsame, klar verständliche Abkürzung?
  • Welches sind die wichtigsten Schlüsselwörter und Informationen zu Ihrem Projekt?
  • Die Domainendung muss zum Projekt passen und sollte besonders bei Unternehmen und Shops dem Internetnutzer Seriosität demonstrieren. 

All diese Dinge gelten jedoch nicht ohne den Nachsatz „... solange die Domain keine fremden Rechte verletzt.“

Zwar kann ein freier Domainname ganz schnell registriert werden oder mit einem so genannten Providerwechsel-Antrag vom bisherigen Inhaber übernommen werden, jedoch sollten vor einer Domainregistrierung eine Menge möglicher Rechtsverletzungen überprüft werden, damit man nicht im nächsten Schritt Gefahr läuft, eine kostenpflichtige Abmahnung wegen der Domainnutzung zu erhalten.

2. Zusammensetzung eines Domainnamens

Wenn man sich den Bereich Domainrecht einmal genauer ansieht, so unterscheidet man zwischen dem Teilbereich des Domainnamens selbst („Second Level Domain“) und den Domain-Endungen („TOP Level Domain“). Neben Top Level Domains und Second Level Domains gibt es dann noch einen weiteren Teil, die sogenannte Third Level Domain: Third Level Domains werden auch als Subdomains oder Hostnamen bezeichnet und befinden sich vor der registrierten Domain. In der Regel ist das "www.", "blog." oder "shop.". 

Häufig liegen die rechtlichen Probleme bei einer Domain jedoch nicht im Bereich der Domainendung, sondern primär im Bereich des Domainnamens, sodass sich dieser Artikel auf diesen Bereich konzentrieren soll.

Hintergrund für unsere technisch interessierten Leser: Ein Domain-Name dient dazu, eine Website über einen Browser zu erreichen. Dahinter verbirgt sich die IP-Adresse von dem Webserver, auf welchem die Website mit ihren Daten gespeichert sind. Ein DNS (Domain Name System) ist in der Lage, Domain-Namen in IP-Adressen umzusetzen. Das ist ähnlich wie das Nachschlagen einer Telefonnummer in einem Telefonbuch. Das DNS besteht aus vier Komponenten: dem Namensraum, dem Namensserver, dem Resolver und dem Protokoll. Der DNS-Namensraum ist als Wurzelbaum dargestellt, wobei jeder Knoten einen Namen besitzt (z.B. Root Domain, Top-Level Domain, Second Level Domain, Third Level Domain).

Praxis-Tipp

Wenn Sie eine freie Domain suchen, können Sie über verschiedene Anbieter neben dem Domainnamen auch gleichzeitig eine passende E-Mail-Adresse anlegen. Diese übernehmen dann die Einrichtung und das Hosting für Sie.

3. Welche Fehler sollte man beim Kaufen oder Registrieren von Domains vermeiden?

Grundsätzlich stellt die Verwendung des eigenen Vor- und Nachnamens kein Problem dar – aber seien wir einmal ehrlich: Nur in den seltensten Fällen möchte man sein Internetprojekt doch unter seinem eigenen Namen als Domain betreiben, sondern zielt häufig mehr auf die Wahl eines themenrelevanteren Domainnamens, zum Beispiel für Weblogs, ab.

Soll der Domainname registriert oder gekauft werden, sollte deshalb unbedingt vorher geprüft werden, ob der gewünschte Domainname folgende Bestandteile enthält. Ist auch nur eine Frage mit „JA“ zu beantworten, so sollte von der Reservierung, Registrierung bzw. dem Kauf der Domain besser abgesehen werden:

Enthält die Domain Markennamen und Namen von Unternehmen?

Häufig ist die Benutzung von einem Markennamen in einem Domainnamen interessant, um dem Besucher direkt auf den ersten Blick anzuzeigen, um welche Marken sich die Internetseite dreht. Gerade bei Online-Shops könnte man mit einer Domain wie "adidas-xy.de" doch viel zielgerichteter bei potenziellen Kunden werben als mit der Domain "sportschuhe-mustermann.de".

Das Problem an dieser Stelle ist aber, dass jede Nutzung einer fremden Marke im Domainnamen der vorherigen Genehmigung des Rechteinhabers bedarf, um nicht der Gefahr von Abmahnungen zu laufen. Gerade im Hinblick auf Markennutzungen beginnen die Gegenstands- und Streitwerte regelmäßig erst ab 50.000 EUR, sodass sich ein Betreiber einer Internetseite ganz schnell hohen Kostenforderungen der Rechteinhaber durch Abmahnungen oder Gerichtsverfahren ausgesetzt sehen kann.

Ebenso sollte darauf verzichtet werden, Firmennamen fremder Unternehmen ohne Genehmigung im eigenen Domainnamen zu benutzen, da diese regelmäßig Schutz nach dem Namensrecht genießen.

Sofern man sich vom Rechteinhaber oder Unternehmen eine Erlaubnis zur Marken- oder Namensnutzung einräumen lassen kann, empfiehlt es sich unbedingt, sich diese Erlaubnis schriftlich bestätigen zu lassen, um im Zweifelsfall einen Beleg für die rechtmäßige Nutzung der Bestandteile im Domainnamen in der Hand zu haben.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Enthält die Domain Namen von Prominenten?

Genauso wie bei der Nutzung von Firmennamen im Domainnamen sollte davon abgesehen werden, Namen von prominenten Personen als Bestandteil der eigenen Domain zu verwenden. Auch wenn Prominente in anderer Art als Privatpersonen in der Öffentlichkeit stehen, so steht dennoch auch ihnen ein Namensrecht aus §12 BGB zu.

Enthält die Domain Titel von Zeitschriften, Filmen oder Software?

Selbstverständlich klingt ein Domainname, der einen Titel einer Zeitschrift oder eines Films enthält, interessant im Hinblick auf mögliche Vermarktungen und Erzielung von Werbeeinnahmen. Jedoch sollte auch an dieser Stelle stets bedacht werden, dass die Titel aller Regel dem Titelschutz unterliegen. Dies gilt im Übrigen auch für das Betreiben von Fanseiten, die einen Namen einer Fernsehserie oder eines Films enthalten.

Wurde die Domain gezielt als „Tippfehler-Domain“ einer bekannten Domain registriert?

Ebenfalls auf den ersten Blick interessant, aber meist nicht weniger unzulässig ist die Registrierung einer Domain, die sich nur durch eingebaute „Tippfehler“ von einer sehr bekannten Domain unterscheidet. Domaininhaber hoffen an dieser Stelle häufig auf Vertipper der möglichen Besucher beim Eingeben der Adresse einer Internetseite und so auf Traffic für das eigene Internetprojekt. Verletzungen von Marken-, Namens- oder Titelschutzrechten drohen jedoch auch bei einer bewusst falschen Schreibweise.

Weiterhin sollte darauf geachtet werden, keine Städtenamen, Behörden oder Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen zu registrieren.

4. Wer haftet bei Domainrechtsverletzungen?

Wie sich schon den bisherigen Ausführungen ergibt, drohen eine ganze Menge Gefahren bei der Registrierung von Domainnamen, die kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen können. Aber wer haftet eigentlich bei Verletzungen fremder Rechte durch das Registrieren oder Übernehmen einer Domain?

Grundsätzlich haftet der Inhaber einer Domain, der bei der DENIC als solcher eingetragen ist, für die Rechtsverletzungen, die auf einer Domain begangen werden. Die DENIC ist die Vergabestelle für die Registrierung einer Internet-Domain. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Domaininhaber die Rechtsverletzungen zurechnen lassen muss. Dies ist insbesondere dann strittig, wenn der Domaininhaber selbst keinerlei Inhalte anbietet, sondern zum Beispiel als Betreiber eines Filehosters fungiert.

Störerhaftung

In gewissen Konstellationen kann man darüber diskutieren müssen, ob sich eine Haftung des Domaininhabers aus der sogenannten Störerhaftung ergibt. Das ist dann der Fall, wenn sich der Domaininhaber die Rechtsverletzungen anderer zurechnen lassen muss, etwa weil er Prüf- und Kontrollpflichten schuldhaft vernachlässigt hat.

Spätestens mit Kenntnis einer Rechtsverletzung muss aber auch der Domaininhaber aktiv werden, um nicht Gefahr zu laufen, als Störer angesehen zu werden.

Haftung des Admin-C

Umstritten war lange Zeit an dieser Stelle auch, inwieweit der Admin-C (also der administrative Ansprechpartner einer Domain) für Rechtsverletzungen auf der Domain haftet. Diese Frage ist vor allem dann interessant, wenn zum Beispiel .de-Domains durch ausländische Firmen registriert werden, jedoch ein deutscher Admin-C (der nach den DENIC-Richtlinien benötigt wird) als Treuhänder fungiert. Hintergrund ist hierbei, dass man bei Rechtsverletzungen lieber gegen eine in Deutschland ansässige Partei klagen wird, um Probleme mit internationalem Recht sowie Vollstreckungsrisiken zu vermeiden.

Der BGH hat an dieser Stelle allerdings mehrfach in der jüngeren Vergangenheit entschieden, dass eine Haftung des Admin-C nur dann gegeben ist, sofern es „besondere gefahrerhöhende Umstände“ gibt und der Admin-C eine vorherige Prüfung von Domains auf Rechtsverletzungen nicht durchgeführt hat. Allerdings reicht es hierzu nach Ansicht des BGH nicht allein aus, dass eine Vielzahl von Domainnamen durch den Admin-C registriert worden sind (Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 150/11 sowie Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 150/09) Unterlässt ein Admin-C es jedoch, nach Bekanntwerden eines Rechtsverstoßes, dafür Sorge zu tragen, dass dieser beseitigt wird, so haftet er jedoch in der Regel als Störer.

Praxis-Tipp

In unserem Artikel zum Thema "Website rechtssicher gestalten" leiten wir Sie durch die Gestaltung einer rechtssicheren Website und klären Sie darüber auf, ob Sie Impressum und Datenschutzerklärung benötigen und welche Punkte Sie bei der Nutzung von Bildern und Texten beachten sollten.

5. Was sollten Sie beim Kauf und der Registrierung von Domains beachten?

Ganz gleich, ob eine Domain im Rahmen eines Kaufes erworben und durch einen Providerwechselantrag übernommen wird, vom bisherigen Besitzer aufgegebene (so genannte „expired“) Domains für die eigenen Zwecke registriert werden oder gänzlich neu registriert werden – wenn einige Tipps im Vorfeld vor einer Domainregistrierung für die Website beachtet werden, dann verringert dies zumindest ein wenig die Gefahr späterer rechtlicher Auseinandersetzungen im Hinblick auf die Domain.

Keine „Blindregistrierungen“ von Domains

Gerade bei der Neuregistrierung von „expired domains“, die durch die Arbeit des Vorbesitzers schon gut in den Suchmaschinen positioniert sind, ist die Zeit bis zur erfolgreichen Registrierung von enormer Bedeutung: Denn oft interessieren sich mehrere Personen für die Registrierung einer Domain, wenn diese erst einmal den Weg in Portale für expired-Domains gefunden haben. Dennoch kann auch an dieser Stelle nur davon abgeraten werden, Domains ohne etwaige rechtliche Prüfung quasi „blind“ zu registrieren – ansonsten drohen ganz schnell Abmahnungen, die selbst die interessanteste Domain ganz schnell zur Kostenfalle werden lassen können.

Domainnamen in Suchmaschinen eingeben

Wer eine aufwändige rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt umgehen möchte (die je nach Verwendungszweck der Domain und eigener Expertise im Domainrecht bei größeren und gewerblichen Projekten dringend zu empfehlen ist), für den bietet es sich an, vor der Registrierung der Domain den Domainnamen selbst ohne .tld (TOP-Level-Domainendung) in Suchmaschinen einzugeben – so erhält man meist einen ganz guten Überblick darüber, ob eine Domain tendenziell eher allgemein beschreibend ist oder durch Namens-, Marken- oder Titelschutzrechte geschützt sein könnte. Im letzteren Fall dürfte man so zahlreiche Einträge und Angaben zu Unternehmen oder zum zum Beispiel Filmen finden, die im Internet bestellt werden können.

Markenrecherche für den Domainnamen durchführen

Ergänzend zum Check in den Suchmaschinen sollte eine Markenrecherche durchgeführt werden. Eine einfache Identitätsrecherche (= Überprüfung, ob ein Begriff in exakt der eingegebenen Form als Marke geschützt ist) kann beim Deutschen Patent- und Markenamt durchgeführt werden. Auch das DPMA bietet dabei die Recherche nach EU-Marken (Europa) und internationalen Marken an.

https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/basis

Eine Ähnlichkeitsrecherche ist aber nicht über das DPMA möglich, hier sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Die Gefahr, dass Sie die Rechte ähnliche klingender Wortmarken oder ähnlich aussehender Bildermarken verletzen, ist natürlich deutlich höher als die Verletzung identischen Marken.

Wollen Sie mehr über die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche erfahren? In unserem Artikel rund um das Thema Markenanmeldung und Markenrecherche finden Sie weitere Informationen dazu.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Webseite rechtssicher gestalten: Domainname prüfen

Hat man sich nach eingehender Recherche und gegebenenfalls durchgeführter rechtlicher Beratung zu einer Registrierung einer Domain für das eigene Projekt entschieden, ist es wichtig, dass Sie auch die Website selbst rechtssicher gestalten.

Insbesondere im Bereich des Impressums bzw. dem Trennungsgebot zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung kommt es immer wieder zu Rechtsverletzungen durch Webseitenbetreiber, die kostenintensive und nervenaufreibende Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände nach sich ziehen können.

Wenn Sie unter Ihrer Domain einen Shop oder kostenpflichtige Dienstleistungen betreiben wollen,  werden Sie um eine Shop-Prüfung und AGB- Erstellung durch einen Anwalt nicht herum kommen.

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Fangen Sie noch heute an und machen Sie Ihre Website rechtssicher. Nutzen Sie dafür alle Tools in eRecht24 Premium, um rechtssichere Rechtstexte wie Impressum und Datenschutz zu erstellen. Nutzen Sie unseren Projekt Manager und Planer, um keine wichtigen Punkte rund um Urheberrecht, Markenrecht, Social Media, Cookies und Tracking sowie Email-Marketing mehr zu vergessen.

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Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und Journalistin (Freie Journalistenschule). Als Fachredakteurin von eRecht24 bereitet sie Beiträge verständlich auf und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen. Rechtsanwältin Haucke ist auf Medienrecht spezialisiert und hat darüber hinaus mehrjährige redaktionelle Erfahrung in weiteren Rechtsgebieten, z.B. Steuer-und Medizinrecht. Seit 2013 veröffentlichte sie eine Vielzahl von Artikeln und Ratgebern, u. a. bei Stiftung Warentest, Tagesspiegel Background und Computerwoche.

Kyra Sean
I have bought a domain, http://perfectclimbing.com/ I think It might be used before by Someone else, Should I Use it?
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Jutta
Vielen Dank für diese Info. Jetzt habe ich glaube ich schon eine Domain registriert, die ähnlich einer bekannten Marke sein könnte. Was mache ich jetzt? Soll ich die Domain einfach liegenlassen oder kann man sie stornieren?
3
Werner
Weiß jemand zu sagen, ob in diesem Fall mein eigener Name (Vor- und Familienname) von anderen (speziell Unternehmen) registriert werden darf?
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Stefan
Danke für den Artikel, echt gut geschrieben! Mir ist nicht klar geworden ob ich bspw. eine Homepage machen kann mit Starnberger-See-Radfahren.de? Wo kann ich überprüfen ob der Name 'Starnberger See' verwendet werden darf? Vielen Dank für ne kurze Antwort!
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Katha
Wo steht das aktuell mit dem Admin C??Könnten Sie die Fakten bitte einmal aktualisieren, entsprechend den AKTUELLEN Vorgaben der DENIC? Danke.
5
Andreas Ledwig
Wie ist das bei Endung des Domain Namen? Gleiche Domain Name nur statt .de .commit gleichen Inhalt? Fast alles 1 zu 1 Kopiert nur die Produkte werden Teilweise unter den Lizenz erlaubten Preis Angeboten?
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