Die Idee für die eigene Internetseite steht, der eigene Online-Shop will online gestellt werden – was jetzt noch fehlt ist ein passender Domainname. Dieser sollte Besucher neugierig macht, gut in Suchmaschinen ranken und thematisch gut zur eigenen Seite passen. Bei der Registrierung oder dem Kauf und späteren Verwendung einer Domain sollten Sie aber die häufigsten Fehler und rechtlichen Fallstricke kennen.

Domainsuche – wo lauern die rechtlichen Fallstricke?
Immer noch gibt es im Internet die Meinung, dass man bei der Registrierung einer eigenen Domain genau DEN Domainnamen wählen sollte, der am besten zum Projekt passt. Das stimmt zwar aus Marketinggesichtspunkten, nicht jedoch ohne den Nachsatz „... solange die Domain keine fremden Rechte verletzt.“
Zwar kann eine freie Domain ganz schnell registriert werden oder mit einem so genannten Providerwechsel-Antrag vom bisherigen Inhaber übernommen werden, jedoch sollten vor einer Domainregistrierung eine Menge möglicher Rechtsverletzungen überprüft werden, damit man nicht Gefahr läuft, eine kostenpflichtige Abmahnung wegen der Domainnutzung zu erhalten.
Zusammensetzung eines Domainnamens
Wenn man sich das Thema Domainrecht einmal genauer ansieht, so muss man zwischen dem Domainnamen selbst („Second Level Domain“) und der Domainendung („TOP Level Domain“) unterscheiden. Häufig liegen die rechtlichen Probleme bei einer Domain jedoch nicht im Bereich der Domainendung, sondern primär im Bereich des Domainnamens, sodass sich dieser Artikel auf diesen Bereich konzentrieren soll.
Welche Fehler sollte man beim Kaufen oder Registrieren von Domains vermeiden?
Grundsätzlich stellt die Verwendung des eigenen Vor- und Nachnamens kein Problem dar – aber seien wir einmal ehrlich: Nur in den seltensten Fällen möchte man sein Internetprojekt doch unter seinem eigenen Namen als Domain betreiben, sondern zielt häufig mehr auf die Wahl einer themenrelevanteren Domain, zum Beispiel für Weblogs, ab.
Möchten man eine Domain registrieren oder kaufen, sollte deshalb unbedingt vorher geprüft werden, ob die gewünschte Domain folgende Bestandteile enthält. Ist auch nur eine Frage mit „JA“ zu beantworten, so sollte von der Registrierung bzw. dem Kauf der Domain besser abgesehen werden:
1. Enthält die Domain Markennamen und Namen von Unternehmen?
Häufig ist die Benutzung von einem Markennamen in einer Domain interessant, um dem Besucher direkt auf den ersten Blick anzuzeigen, um welche Marken sich die Internetseite dreht. Gerade bei Online-Shops könnte man mit einer Domain wie "adidas-xy.de" doch viel zielgerichteter bei potentiellen Kunden werben alsmit der Domian "sportschuhe-mustermann.de".
Das Problem an dieser Stelle ist aber, dass jede Nutzung einer fremden Marke im Domainnamen der vorherigen Genehmigung des Rechteinhabers bedarf, um nicht der Gefahr von Abmahnungen zu laufen. Gerade im Hinblick auf Markennutzungen beginnen die Gegenstands- und Streitwerte regelmäßig erst ab 50.000 EUR, sodass sich ein Betreiber einer Internetseite ganz schnell hohen Kostenforderungen der Rechteinhaber durch Abmahnungen oder Gerichtsverfahren ausgesetzt sehen kann.
Ebenso sollte darauf verzichtet werden, Firmennamen fremder Unternehmen ohne Genehmigung im eigenen Domainnamen zu benutzen, da diese regelmäßig Schutz nach dem Namensrecht genießen.
Sofern man sich vom Rechteinhaber oder Unternehmen eine Erlaubnis zur Marken- oder Namensnutzung einräumen lassen kann, empfiehlt es sich unbedingt, sich diese Erlaubnis schriftlich bestätigen zu lassen, um im Zweifelsfall einen Beleg für die rechtmäßige Nutzung der Bestandteile im Domainnamen in der Hand zu haben.
2. Enthält die Domain Namen von Prominenten?
Genauso wie bei der Nutzung von Firmennamen im Domainnamen sollte davon abgesehen werden, Namen von prominenten Personen als Bestandteil der eigenen Domain zu verwenden. Auch wenn Prominente in anderem Maße wie Privatpersonen in der Öffentlichkeit stehen, so steht dennoch auch ihnen ein Namensrecht aus §12 BGB zu.
3. Enthält die Domain Titel von Zeitschriften, Filmen oder Software?
Selbstverständlich klingt eine Domain, die im Namen einen Titel einer Zeitschrift oder eines Films enthält, interessant im Hinblick auf mögliche Vermarktungen und Erzielung von Werbeeinnahmen. Jedoch sollte auch an dieser Stelle stets bedacht werden, dass die Titel aller Regel dem Titelschutz unterliegen. Dies gilt im übrigen auch für das Betreiben von Fanseiten, die einen Namen einer Fernsehserie oder eines Films enthalten.
4. Wurde die Domain gezielt als „Tippfehler-Domain“ einer bekannten Domain registriert?
Ebenfalls auf den ersten Blick interessant, aber meist nicht weniger unzulässig ist die Registrierung einer Domain, die sich nur durch eingebaute „Tippfehler“ von einer sehr bekannten Domain unterscheidet. Domaininhaber hoffen an dieser Stelle häufig auf Vertipper der möglichen Besucher einer Internetseite und so auf Traffic für das eigene Internetprojekte. Verletzungen von Marken-, Namens- oder Titelschutzrechten drohen jedoch auch an dieser Stelle.
Weiterhin sollte darauf geachtet werden, keine Städtenamen, Behörden oder Bezeichnungen von staatlichen Einrichtungen zu registrieren.
Wer haftet bei Domainrechtsverletzungen?
Wie sich schon den bisherigen Ausführungen ergibt, drohen eine ganze Menge Gefahren bei der Registrierung von Domainnamen, die kostenpflichtige Abmahnungen nach sich ziehen können. Aber wer haftet eigentlich bei Verletzungen fremder Rechte durch das Registrieren oder Übernehmen einer Domain?
Grundsätzlich haftet der Inhaber einer Domain, der bei der DENIC als solcher eingetragen ist, für die Rechtsverletzungen, die auf einer Domain begangen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Domaininhaber die Rechtsverletzungen zurechnen lassen muss. Dies ist insbesondere dann strittig, wenn der Domaininhaber selbst keinerlei Inhalte anbietet, sondern beispielsweise als Betreiber eines Filehosters fungiert.
Störerhaftung
In gewissen Konstellationen kann man darüber diskutieren müssen, ob sich eine Haftung des Domaininhabers aus der sogenannten Störerhaftung ergibt. Das ist dann der Fall, wenn sich der Domaininhaber die Rechtsverletzungen anderer zurechnen lassen muss, etwa weil er Prüf- und Kontrollpflichten schuldhaft vernachlässigt hat.
Spätestens mit Kenntnis einer Rechtsverletzung muss aber auch der Domaininhaber aktiv werden, um nicht Gefahr zu laufen, als Störer angesehen zu werden.
Haftung des Admin-C
Umstritten war lange Zeit an dieser Stelle auch, inwieweit der Admin-C (also der administrative Ansprechpartner einer Domain) für Rechtsverletzungen auf der Domain haftet. Diese Frage ist vor allem dann interessant, wenn beispielsweise eine .de-Domain durch ausländische Firmen registriert werden, jedoch ein deutscher Admin-C (der nach den DENIC-Richtlinien benötigt wird) als Treuhänder fungiert. Hintergrund ist hierbei, dass man bei Rechtsverletzungen lieber gegen eine in Deutschland ansässige Partei klagen wird, um Probleme mit internationalem Recht sowie Vollstreckungsrisiken zu vermeiden.
Der BGH hat an dieser Stelle allerdings mehrfach in der jüngeren Vergangenheit entschieden, dass eine Haftung des Admin-C nur dann gegeben ist, sofern es „besondere gefahrerhöhende Umstände“ gibt und der Admin-C eine vorherige Prüfung von Domains auf Rechtsverletzungen nicht durchgeführt hat. Allerdings reicht es hierzu nach Ansicht des BGH nicht allein aus, dass eine Vielzahl von Domainnamen durch den Admin-C registriert worden sind (Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 150/11 sowie Urteil vom 09.11.2011, Az. I ZR 150/09) Unterlässt ein Admin-C es jedoch, nach Bekanntwerden eines Rechtsverstoßes dafür Sorge zu tragen, dass dieser beseitigt wird, so haftet er jedoch in der Regel als Störer.
Was sollten Sie beim Kauf und der Registrierung von Domains beachten?
Ganz gleich, ob eine Domain im Rahmen eines Kaufes erworben und durch einen Providerwechselantrag übernommen wird, vom bisherigem Besitzer aufgegebene (so genannte „expired“) Domains für die eigenen Zwecke registriert werden oder gänzlich neu registriert werden – wenn einige Tipps im Vorfeld vor einer Domainregistrierung beachtet werden, dann verringert dies zumindest ein wenig die Gefahr späterer rechtlicher Auseinandersetzungen im Hinblick auf die Domain.
• Keine „Blindregistrierungen“ von Domains
Gerade bei der Neuregistrierung von „expired domains“, die durch die Arbeit des Vorbesitzers schon gut in den Suchmaschinen positioniert sind, ist die Zeit bis zur erfolgreichen Registrierung von enormer Bedeutung, weil sich oft mehrere Personen für die Registrierung einer Domain interessieren, wenn diese erst einmal den Weg in Portale für expired-Domains gefunden habt. Dennoch kann auch an dieser Stelle nur davon abgeraten werden, Domains ohne etwaige rechtliche Prüfung quasi „blind“ zu registrieren – ansonsten drohen ganz schnell Abmahnungen, die selbst die interessanteste Domain ganz schnell zur Kostenfalle werden lassen können.
• Domainnamen in Suchmaschinen eingeben
Wer eine aufwändige rechtliche Prüfung durch einen Rechtsanwalt umgehen möchte (die je nach Verwendungszweck der Domain und eigener Expertise im Domainrecht bei größeren und gewerblichen Projekten dringend zu empfehlen ist), für den bietet es sich an, vor der Registrierung der Domain den Domainnamen selbst ohne .tld (TOP-Level-Domainendung) in Suchmaschinen einzugeben – so erhält man meist einen ganz guten Überblick darüber, ob eine Domain tendenziell eher allgemein beschreibend ist oder durch Namens-, Marken- oder Titelschutzrechte geschützt sein könnte. Im letzteren Fall dürfte man so zahlreiche Einträge zu Unternehmen oder beispielsweise Filmen finden, die im Internet bestellt werden können.
• Markenrecherche für den Domainnamen durchführen
Ergänzend zum Check in den Suchmaschinen sollte eine Markenrecherche durchgeführt werden. Eine einfache Identitätsrecherche (= Überprüfung, ob ein Begriff in exakt der eingegebenen Form als Marke geschützt ist) kann beim Deutschen Patent- und Markenamt durchgeführt werden. Seit einiger Zeit bietet das DPMA dabei auch die Recherche nach EU-Marken und internationalen Marken an.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger
Eine Ähnlichkeitsrecherche ist aber nicht über das DPMA möglich, hier sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen. Die Gefahr, dass Sie die Rechte ähnliche klingender Wortmarken oder ähnlich aussehender Bildermarken verletzen, ist natürlich deutlich höher als die Verletzung identischen Marken.
• Webseite rechtssicher gestalten
Hat man sich nach eingehender Recherche und gegebenenfalls durchgeführter rechtlicher Beratung zu einer Registrierung einer Domain für das eigene Projekt entschieden, ist es wichtig, dass Sie auch die Website selbst rechtssicher gestalten.
Insbesondere im Bereich des Impressums bzw. dem Trennungsgebot zwischen redaktionellen und Werbung kommt es immer wieder zu Rechtsverletzungen durch Webseitenbetreiber, die kostenintensive und nervenaufreibende Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände nach sich ziehen können.
Wenn Sie unter Ihrer Domain einen Shop oder kostenpflichtige Dienstleistungen betreiben wollen, werden Sie um eine Shop-Prüfung und AGB- Erstellung durch einen Anwalt nicht herum kommen.
Anzeige





Here is my web page: https://Www.Magicaudiotools.com/mp3-joiner: https://Www.Magicaudiotools.com/mp3-joiner
Also visit my site: cda to mp3 онлайн: https://www.audio-transcoder.com/ru/how-to-convert-flac-files-to-mp3
My blog post :: wav to flac converter скачать: https://www.audio-transcoder.com/how-to-convert-wav-files-to-flac
for this activity.
Also visit my page www.audio-transcoder.com: https://www.audio-transcoder.com/how-to-convert-m4a-files-to-wav
Have a look at my blog - mp2 mp3 converter free, Lilly: https://www.audio-transcoder.com/ru/how-to-convert-mp2-files-to-mp3,
Also visit my page :: ape2flac converter windows: https://www.magicaudiotools.com/convert-ape-to-flac
iTunes library.
Have a look at my web page; convert wma to mp3 for macbook pro (www.audio-transcoder.com: https://www.audio-transcoder.com/ru/how-to-convert-wma-files-to-mp3)
Here is my webpage www.audio-transcoder.com: https://www.audio-transcoder.com/how-to-convert-m4a-files-to-mp3
my site :: https://www.audio-transcoder.com: https://www.audio-transcoder.com/convert-m4a-to-m4r
Also visit my web site: convert wma to mp4 - Christy: https://www.audio-transcoder.com/ru/how-to-convert-wma-files-to-mp4
-
Also visit my website ... apple music ringtone mp3 download (https://www.audio-transcoder.com/ru/how-to-convert-mp3-files-to-ape: https://www.audio-transcoder.com/ru/how-to-convert-mp3-files-to-ape)
Visit my web site - convert
m4a to mp3 free download: https://www.magicaudiotools.com/free-m4a-to-mp3-converter
Feel free to visit my web blog; Geneva: https://www.audio-transcoder.com/how-to-convert-mp4-files-to-mp3
Also visit my site - https://www.audio-transcoder.com/how-to-convert-aiff-files-to-mp4: https://www.audio-transcoder.com/how-to-convert-aiff-files-to-mp4
Könnten Sie die Fakten bitte einmal aktualisieren, entsprechend den AKTUELLEN Vorgaben der DENIC? Danke.
mit gleichen Inhalt? Fast alles 1 zu 1 Kopiert nur die Produkte werden Teilweise unter den Lizenz erlaubten Preis Angeboten?