Modifizierte Unterlassungserklärung

Die modifizierte Unterlassungserklärung als Wundermittel gegen Abmahnungen?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Abmahnung werden Sie neben der Zahlung von Abmahnkosten und Schadensersatz zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.
  • An die Erklärung sind Sie lebenslang gebunden. Modifizieren Sie die Erklärung in zulässiger Weise, hat diese weniger Nachteile für Sie und ein teures Gerichtsverfahren kann vermieden werden.
  • Wollen Sie Abmahnungen vermeiden und Ihr Business absichern, stehen wir Ihnen im Premiumbereich mit Generatoren, Mustern und Know-how zur Seite.

Worum geht's?

Liegt eine Abmahnung im Briefkasten, ist der Schock groß. Die erste Reaktion vieler Abgemahnter ist die Suche nach schneller Hilfe im Internet. In zahlreichen Foren sowie auf Websites finden Sie Tipps und Vorlagen zur Modifikation der Unterlassungserklärung. Was eine solche modifizierte Unterlassungserklärung überhaupt ist, was diese beinhaltet und warum bei der Erstellung Vorsicht geboten ist, erfahren Sie in unserem Artikel. 

 

1. Abgemahnt: Die ersten Schritte nach Erhalt einer Abmahnung

Als Website oder Onlineshop-Betreiber, Influencer, Blogger oder Unternehmer haben Sie stets eine Sorge gemeinsam: Die Abmahnung.

Und diese erscheint allgegenwärtig. Fehler im Impressum, eine veraltete Datenschutzerklärung oder eine fehlende Widerrufsbelehrung können wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden. Verwenden Sie fremde Bilder ohne entsprechende Lizenzen oder übernehmen Texte per Copy & Paste, liegen Urheberrechtsverstöße vor. Aber auch vor dem privaten Haushalt machen Abmahnkanzleien nicht halt.

Über die Filesharing Abmahnung wird immer wieder berichtet, Abmahnwellen durch spezialisierte Abmahnkanzleien trafen bereits hunderttausende Internetnutzer wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet.

Bei der Suche im Internet stoßen Abgemahnte auf zahlreiche Ratschläge, wie sie sich verhalten und wehren sollen.

Der häufigste Tipp in Foren lautet:

Die Abmahnung einfach ignorieren. Ihnen kann nichts passieren, weil:
a) die Abmahnanwälte sowieso nicht klagen.
b) das Massenabmahnungen sind und die nicht erlaubt sind.
c) Sie einfach behaupten müssen, die Abmahnung nicht bekommen zu haben.

Die zweithäufigste Antwort in vielen Foren lautet:
„Laden Sie doch einfach ein Muster oder eine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung herunter.”

Ist die modifizierte Unterlassungserklärung also das Wundermittel bei Abmahnungen? Die Antwort lautet: Ja und Nein.

2. Die Unterlassungserklärung als Bestandteil eines Abmahnschreibens

Bevor wir erklären, was eine modifizierte Unterlassungserklärung ist, befassen wir uns zunächst einmal mit der Unterlassungserklärung an sich.

Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Rechtsverletzer gegenüber dem Rechteinhaber, eine Handlung nicht zu wiederholen. Wird in der Unterlassungserklärung für den Fall des Verstoßes gegen die Unterlassungspflicht eine Vertragsstrafe vereinbart, handelt es sich um eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Zum Beitrag

LESE-TIPP

In unserem Artikel “Unterlassungserklärung einfach erklärt: Ihr Guide für den rechtlichen Durchblick” befassen wir uns im Detail mit den verschiedenen Formen von Unterlassungserklärungen und klären, ob Sie verpflichtet sind, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Zum Beitrag

Jede Abmahnung besteht aus folgenden Bestandteilen:

  • Abmahnschreiben
    Hier wird dargestellt, welche Rechteinhaber (Plattenfirmen, Filmstudios, Softwarehersteller, usw.) die Abmahnkanzlei vertritt, welches Werk betroffen ist und worin genau die Rechtsverletzung liegt, die dem Abgemahnten vorgeworfen wird.
  • Abmahnkosten und Schadensersatz
    Dann wird dargestellt, dass der Abmahnempfänger die Anwaltskosten der Abmahnung übernehmen muss. Hinzu kommen dann Schadensersatzforderungen.
  • Die strafbewehrte Unterlassungserklärung
    Jeder Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die der Adressat unterschreiben soll. Auch wenn viele Abgemahnte zuerst auf die Kosten schauen, ist diese Unterlassungserklärung der gefährlichste Teil der Abmahnung.

PRAXIS-TIPP

Ob die Forderungen berechtigt sind, sollte eine spezialisierte Anwaltskanzlei prüfen. Die Abmahnkosten können zu hoch angesetzt sein. Sind Sie im Falle einer Filesharing Abmahnung nur Anschlussinhaber und haben die Tauschbörse nicht genutzt, kann der Anspruch auf Schadensersatz entfallen.

Inhalte einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Unterschreiben Sie den Vertrag übereilt, sind Sie lebenslang an die enthaltenen Verpflichtungen gebunden. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Rechtsverletzung gar nicht begangen haben. Verstoßen Sie gegen die Verpflichtungen, kommen Sie um die Zahlung der Vertragsstrafe nicht drum herum. Die Vertragsstrafe liegt dabei häufig bei 5100 Euro und mehr.

Erkennen Sie den Unterlassungsanspruch an und unterzeichnen die Erklärung, kann der Abmahnende weder auf Unterlassung klagen noch den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen. Denn durch die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung entfällt die Wiederholungsgefahr. Daher spricht man bei der Abmahnung auch von einem Versuch der außergerichtlichen Einigung.

Die Konsequenzen: Haben Sie die Rechtsverletzung begangen, kann eine außergerichtliche Einigung der schnellere und kostengünstigere Weg sein.

3. Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?

Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, wurde von den Abmahnanwälten für Ihre Mandanten verfasst. Die Erklärung soll den Abmahnern den größtmöglichen Nutzen bringen und den Abgemahnten so viele Pflichten wie möglich auferlegen.

Wird die geforderte Erklärung unterschrieben, handelt es sich um ein abstraktes Schuldanerkenntnis. Sie begründen mit diesem Vertrag eine neue, selbständige Verbindlichkeit gegenüber dem Rechteinhaber. Ist die Unterlassungserklärung einmal unterschrieben, ist eine Kündigung oder Anfechtung nur in den seltensten Fällen möglich. Hier kann dem Abgemahnten auch kein Anwalt mehr helfen.

Das A & O nach Erhalt einer Abmahnung sollte daher die zeitnahe Beratung durch einen Rechtsanwalt sein. Dieser kann Ihnen dabei helfen, einzuschätzen, ob es sinnvoll ist, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche zur Wehr zu setzen. Ist die Abmahnung berechtigt, können Anwälte Ihnen bei der Anpassung der Erklärung helfen.

GUT ZU WISSEN

Die modifizierte Unterlassungserklärung darf keine unzulässigen Bedingungen oder Einschränkungen enthalten. Denn der Abmahnende hat Anspruch auf eine rechtlich zufriedenstellende Unterlassungserklärung. Ist dies nicht der Fall, entfällt die Wiederholungsgefahr nicht und der Rechteinhaber kann gerichtlich gegen den Rechtsverletzer vorgehen.

Achtung: Haben Sie die Unterlassungserklärung in unzulässiger Weise abgeändert, muss der Rechteinhaber diese nicht akzeptieren. Damit entfällt die Wiederholungsgefahr nicht und der Abmahnende kann weitere rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. In den meisten Fällen ist eine weitere Kontaktaufnahme vorher nicht mehr notwendig, da die außergerichtliche Einigung gescheitert ist.

4. Was genau kann bei einer Unterlassungserklärung modifiziert werden?

Wie Sie bereits oben gelesen haben, ist die strafbewehrte Unterlassungserklärung fester Bestandteil einer Abmahnung. Da es keine Verpflichtung gibt, die vom Rechteinhaber zur Verfügung gestellte Erklärung zu verwenden, können Sie diese anpassen (lassen). Damit diese vom Gläubiger akzeptiert wird und die Wiederholungsgefahr entfällt, sind einige rechtliche Vorgaben zu beachten.

Checkliste
Je nach Ergebnis der Prüfung können folgende Änderungen notwendig sein:
  • Modifikation hinsichtlich der Rechtsverbindlichkeit
    (Rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)
  • Inhaltliche Reichweite des Unterlassungsanspruchs beschränken
    (zum Beispiel: Begrenzung auf ein konkretes Lied)
  • Abgabe der Unterlassungserklärung nur für "Werke" oder auch für "Teile von Werken"
  • Inhaltliche Reichweite des Unterlassungsanspruchs ausweiten
    (Ausweiten auf alle zugunsten des Unterlassungsgläubigers geschützten Werke)
  • Begrenzung der Vertragsstrafe auf schuldhaftes Handeln
  • Modifikation hinsichtlich der Höhe der Vertragsstrafe
  • Aufnahme einer Klausel "nach neuem Hamburger Brauch" hinsichtlich der Vertragsstrafe
  • Streichen von Schadensersatz und Abmahnkosten
  • Modifikation der Schadensersatzforderung
  • Modifikation der Abmahnkosten
  • Modifizierung oder Klarstellung im Hinblick auf Täter- oder Störerhaftung
           (Kinder, Eltern, WG, Mitarbeiter, usw.)
  • Ergänzen einer auflösenden Bedingung
           (Vorbehalt der Änderung der Rechtslage)

 

Das Modifizieren der Unterlassungserklärung ist also notwendig, um:

  • kein Schuldeingeständnis abzugeben,
  • die Vertragsstrafe anzupassen,
  • die inhaltliche Reichweite zu begrenzen,
  • die Wiederholungsgefahr auszuräumen, um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.

5. Kann ich die Unterlassungserklärung der Abmahnung selbst modifizieren oder auf ein kostenloses Muster oder eine Vorlage aus dem Internet zurückgreifen?

Eine Modifikation der Unterlassungserklärung vor Unterzeichnung ist regelmäßig sinnvoll. Neben einer Beschränkung der inhaltlichen Reichweite durch beispielsweise eine konkrete Benennung des betroffenen Werkes, können Sie die Höhe der Vertragsstrafe anpassen, die oftmals deutlich zu hoch angesetzt wird.

Auf diese Weise können Sie die Unterlassungserklärung weniger nachteilig für Sie selbst gestalten, auch wenn Sie um die eigentliche Unterlassungsverpflichtung und bei Verstoß gegen diese, um die Zahlung der Vertragsstrafe nicht drum herum kommen. Bedenken Sie außerdem, dass bei einem Verstoß gegen die Vereinbarung die Wiederholungsgefahr wieder auflebt, sodass die Gegenseite gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten kann.

Kommen wir auf die Ausgangsfrage zurück, ob eine eigenständige Anpassung von Unterlassungserklärungen oder der Rückgriff auf Muster und Vorlagen sinnvoll ist.

Bitte lesen Sie sich nun die Liste der möglichen Modifikationen unter der vorherigen Überschrift noch einmal durch.

Wenn Sie diese Punkte alle vollständig verstanden haben, können Sie in Betracht ziehen, die Erklärung selbst anzupassen. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Muster für eine modifizierte Unterlassungserklärung all diese Punkte berücksichtigt, dann können Sie derartige Muster nutzen.

Bedenken Sie jedoch, dass Sie sich durch Unterzeichnung der Erklärung lebenslang an die Inhalte der Vereinbarung binden. Verwenden Sie bei der Modifikation unzulässige Bedingungen oder lassen bei der Formulierung wichtige Bestandteile versehentlich weg, kann die Unterlassungserklärung vom Abmahnenden abgelehnt werden.

Viele Kanzleien bieten bei Abmahnungen eine kostenfreie Erstberatung an. Danach können Sie sich immer noch entscheiden, ob Sie einen Anwalt benötigen.

ACHTUNG

Der Abmahner muss Ihre Unterlassungserklärung nicht akzeptieren, wenn diese zu weit modifiziert ist oder das Muster aus dem Internet nicht zu Ihrer Abmahnung passt. Er kann in diesem Fall eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen und eine Unterlassungsklage einreichen . Die Kosten des Gerichtsverfahrens muss der Abgemahnte zusätzlich zu den Kosten der Abmahnung tragen.

6. Fazit

Ist der erste Schock erstmal verdaut, sollten Adressaten einer Abmahnung keinesfalls untätig bleiben oder die Abmahnung ignorieren.

Lassen Sie die Abmahnung von einem Anwalt auf Ihre Echtheit prüfen und die Rechtslage von diesem beurteilen. Haben Sie die Rechtsverletzung nicht begangen, kann der Anwalt Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rechte gegenüber der Gegenseite zu verteidigen.

Ist nach Abwägung der Risiken eine Abgabe der Unterlassungserklärung geboten, sind Anpassungen der Verpflichtungen in vielen Fällen notwendig. Es gibt je nach Abmahnung zahlreiche Punkte in einer Unterlassungserklärung, die modifiziert werden sollten.

Auch bei kostenlosen Mustern und Vorlagen sollten Sie vorsichtig sein, denn diese können einer veralteten Rechtslage entsprechen oder schlichtweg unzulässige Formulierungen enthalten.
Wir raten daher sowohl von einer eigenständigen Modifikation als auch von der Verwendung von Vorlagen aus dem Internet ab.

Unser Tipp: Wenden Sie sich an spezialisierte Anwälte, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Oder sichern Sie sich und Ihr Business mit unseren Generatoren, Mustern und Verträgen aus dem eRecht24 Premium Bereich ab.

Ein weiterer Punkt, der nicht vergessen werden sollte: Mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich, eine Handlung zu unterlassen. Die Unterlassung einer Handlung bedeutet jedoch nicht, dass Sie eine Handlung nur nicht erneut vornehmen dürfen, sondern dass Sie auch alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Beseitigung des Störungszustandes ergreifen müssen.

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Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und seit 2023 als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Während Ihres Studiums hat sie sich vertieft mit strafrechtlichen Themen auseinandergesetzt. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht. Zusätzlich zu Ihrer Tätigkeit als Legal Writerin arbeitet sie als nebenamtliche Dozentin im öffentlichen Recht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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