Inhaltsverzeichnis:
- Abmahnkanzleien und Filesharing
- Was ist eine Unterlassungserklärung?
- Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
- Was genau kann bei einer Unterlassungserklärung modifiziert werden?
Abmahnkanzleien und Filesharing
Über die massenhaften Abmahnungen wegen Filesharings und Downloads berichten wir seit Jahren auf eRecht24. Spezialisierte Abmahnkanzleien, wie zum Beispiel die Kanzlei Waldorf Frommer aus München, mahnen Internetnutzer zu hunderttausenden wegen Verletzungen des Urheberrechts im Web ab. Für die Empfänger des Abmahnschreibens ist aufgrund zahlreicher mehr oder weniger seriöser Ratschläge im Netz kaum zu durchschauen, wie sie sich verhalten und wehren sollen.
Der häufigste Tipp in Foren im Zusammenhang mit solch eines Abmahnschreibens lautet:
Die Abmahnung einfach ignorieren. Euch kann nichts passieren, weil:
a) die Abmahnanwälte sowieso nicht klagen
b) das Massenabmahnungen sind und die nicht erlaubt sind
c) Ihr einfach behaupten müsst, die Abmahnung nicht bekommen zu haben
d) irgend ein anderer Unsinn
Die zweithäufigste Antwort in viele Foren lautet:
„Ladet doch einfach ein Muster oder eine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung herunter“.
Ist die modifizierte Unterlassungserklärung also das Wundermittel bei Abmahnungen? Die Antwort lautet: Ja und Nein.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Bevor wir erklären, was eine modifizierte Unterlassungserklärung ist, erklären wir erst einmal, was eine "normale" Unterlassungserklärung eigentlich ist. Jede Abmahnung im Bereich des Filesharings und Tauschbörsen besteht aus folgenden Bestandteilen:
1. Abmahnschreiben
Hier wird dargestellt, welche Rechteinhaber (Plattenfirmen, Filmstudios, Softwarehersteller, usw.) die Abmahnkanzlei vertritt, welches Werk betroffen ist und worin genau die Rechtsverletzung liegt, die dem Abgemahnten vorgeworfen wird. Bei Abmahnungen wegen Filesharings, also dem Downloaden bzw. Uploaden urheberrechtlich geschützter Inhalte ohne Einwilligung der Rechteinhaber.
2. Die Abmahnkosten und Schadensersatz
Dann wird dargestellt, dass der Abmahnempfänger die Anwaltskosten der Abmahnung übernehmen muss. Hinzu kommen dann Schadensersatzforderungen.
Tipp: Ob diese Forderungen berechtigt sind, sollte eine spezialisierte Anwaltskanzlei prüfen. Beispielsweise sind die Abmahnkosten häufig viel zu hoch angesetzt. Schadensersatz müssen viele Abgemahnte überhaupt nicht zahlen, wenn sie beispielswiese nur Anschlussinhaber sind und selbst gar keine Tauschbörsen genutzt haben.
3. Die strafbewehrte Unterlassungserklärung
Jeder Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die der Adressat unterschreiben soll. Auch wenn viele Abmahnempfänger zuerst auf die Kosten schauen, ist diese Unterlassungserklärung der gefährlichste Teil der Abmahnung.
Der Empfänger des Abmahnschreibens soll erklären, dass er in Zukunft keine Rechtsverletzungen in Bezug auf die Werke der Abmahner begeht, und soll die Anwaltskosten und Schadensersatz anerkennen. Für den Fall weiterer Rechtsverstöße soll der Abmahnungsempfänger eine Vertragsstrafe zahlen. Die Vertragsstrafe liegt dabei häufig bei 5001 Euro.
Wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, entfällt dann die so genannte Wiederholungsgefahr. Das bedeutet, dass die Abmahner den Abgemahnten wegen des Unterlassungsanspruchs dann nicht mehr verklagen können.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, wurde von den Abmahnanwälten für Ihre Mandanten verfasst. Die Erklärung soll den Abmahnern den größtmöglichen Nutzen bringen und den Abgemahnten so viele Pflichten wie möglich auferlegen.
Wird die geforderte Erklärung unterschrieben, ist das ein Schuldeingeständnis. Dann muss der Abgemahnte die Abmahnkosten und Schadensersatzforderungen bezahlen. Er hat diese Forderungen mit Unterzeichnung der Unterlassungserklärung schließlich anerkannt. Hier kann dem Abmahnngsempfänger dann auch kein Anwalt mehr helfen.
Das Modifizieren (das teilweise Abändern) der Unterlassungserklärung ist also notwendig, um:
• kein Schuldeingeständnis abzugeben
• die Kosten nicht anzuerkennen
• die Widerholungsgefahr aber trotzdem auszuräumen,
um keine Gerichtsverfahren zu riskieren
Was genau kann bei einer Unterlassungserklärung modifiziert werden?
Es gibt zahlreiche Punkte, die im Rahmen einer Abmahnung geprüft werden müssen. Je nach Ergebnis der Prüfung können beispielswiese folgende Änderungen notwendig sein:
1. Modifikation hinsichtlich der Rechtsverbindlichkeit
(Rechtsverbindlich, aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht)
2. Inhaltliche Reichweite des Unterlassungsanspruchs beschränken
(Begrenzung auf ein konkretes Lied)
3. Abgabe der Unterlassungserklärung nur für "Werke" oder auch für "Teile von Werken"
4. Inhaltliche Reichweite des Unterlassungsanspruchs ausweiten
(Ausweiten auf alle zugunsten des Unterlassungsgläubigers geschützten Werke)
5. Begrenzung der Vertragsstrafe auf schuldhaftes Handeln
6. Modifikation hinsichtlich der Höhe der Vertragsstrafe
7. Aufnahme einer Klausel "nach neuem Hamburger Brauch" hinsichtlich der Vertragsstrafe
8. Streichen von Schadensersatz und Abmahnkosten
9. Modifikation der Schadensersatzforderung
10. Modifikation der Abmahnkosten
11. Modifizierung oder Klarstellung im Hinblick auf Täter- oder Störerhaftung
(Kinder, Eltern, WG, Mitarbeiter, usw.)
12. Ergänzen einer auflösenden Bedingung
(Vorbehalt der Änderung der Rechtslage)
Kann ich die Unterlassungserklärung der Abmahnung selbst modifizieren oder kann ich auf ein kostenloses Muster oder eine Vorlage aus dem Internet zurückgreifen?
Bitte lesen Sie sich die Liste einen Absatz vorher noch einmal durch.
Wenn Sie diese Punkte alle vollständig verstanden haben, können Sie die Unterlassungserklärung Ihrer Abmahnung selbst modifizieren. Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Muster oder eine Vorlage für eine modifizierte Unterlassungserklärung all diese Punkte berücksichtigt, dann können Sie derartige Muster nutzen.
Falls nicht, sollten Sie sich, statt auf Vorlagen zurückzugreifen, an eine spezialisierte Anwaltskanzlei wenden. Viele Kanzleien bieten bei Filesharing Abmaungen eine kostenfreie Erstberatung an. Danach können Sie sich immer noch entscheiden, ob Sie einen Anwalt benötigen.
WICHTIG:
Wenn Sie eine Unterlassungserklärung selbst bearbeiten, modifizieren, Muster und Vorlagen nutzen oder Teile durchstreichen, muss der Abmahner Ihre Erklärung nicht akzeptieren. Wurde die Unterlassungserklärung zu weit modifiziert oder passt das Muster aus dem Internet gar nicht zu Ihrer Abmahnung, können die Abmahner eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen. Die Kosten des Gerichtsverfahrens muss dann der Abgemahnte zusätzlich zu den Kosten der Abmahnung tragen.
Fazit:
Das Modifizieren einer Unterlassungserklärung ist in vielen Fällen notwendig. Es gibt je nach Abmahnung zahlreiche Punkte in einer Unterlassungserklärung, die modifiziert werden sollten. Bei kostenlosen Mustern und Vorlagen sollten Sie vorsichtig sein.
Die Rechtsanwälte des Abmahners müssen nicht jede Modifizierung und Änderung der geforderten Unterlassungserklärung akzeptieren. Werden hier Fehler gemacht, kann es zu teuren Gerichtsverfahren kommen.
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