Worum geht's?
Privatpersonen gehen häufig davon aus, dass Sie keine Datenschutzerklärung für Ihre Webseite brauchen, da es sich bei Ihrer Webseite ja um eine „private“ Seite handelt. Das ist jedoch nicht ganz richtig. Ob Sie auch als Privatperson für Ihren Reiseblog oder Ihre Hobby-Webseite eine Datenschutzerklärung benötigen, was drinnen stehen muss und woher Sie eine Datenschutzerklärung bekommen, lesen Sie in diesem Beitrag.
1. Datenschutzerklärung: “Private Website” hin oder her - Auch Sie dürfen den Datenschutz nicht vergessen
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) braucht jeder Webseitenbetreiber, der personenbezogene Daten auf seiner Website erhebt, übermittelt oder verarbeitet eine Datenschutzerklärung. Als personenbezogene Daten gelten unter anderem Name, E-Mail-Adresse aber eben auch die IP-Adresse der Webseitenbesucher.
LESE-EMPFEHLUNG
In unserem Artikel “Was sind personenbezogene Daten?” können Sie sich im Detail darüber informieren, was personenbezogene Daten sind und was nicht.
Viele private Webseitenbetreiber denken, sie erheben, übermitteln oder verarbeiten gar keine personenbezogenen Daten. Jedoch wissen viele Privatpersonen nicht, dass durch den Einsatz von Tools personenbezogene Daten gespeichert, erhoben, übermittelt und verarbeitet werden.
Hier sind einige Tool-Beispiele, bei denen neben Daten, wie Datum und Uhrzeit des Abrufs, unweigerlich auch personenbezogene Daten ins Spiel kommen:
- Cookies
- Social-Media-Plugins
- Analyse-Tools (z.B. Google Analytics)
- Kontaktformular oder Chat-Forum
- Drittinhalte (z.B. YouTube-Videos)
- Server-Logfiles
- Newsletter-Anmeldung
- Kommentarfunktion
WICHTIG
Sofern Sie also solche Tools auf Ihrer privaten Webseite einsetzen, müssen Sie eine Datenschutzerklärung haben.
2. Was muss in der Datenschutzerklärung für eine private Website stehen?
Die Datenschutzerklärung soll Ihren Webseiten-Nutzern erklären, ob und in welchem Umfang Ihre Daten erhoben, übermittelt und verarbeitet werden.
- Verantwortlicher: Name und Kontaktdaten (einschließlich Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon) des Verantwortlichen
- Datenart: Erhobene personenbezogene Daten
- Hintergrund: Grund der Erfassung der Daten
- Umgang: Umgang mit personenbezogenen Daten
- Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage für die Datenerhebung (z. B. Einwilligung der betroffenen Person gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Speicherdauer: Dauer der Speicherung der Daten
- Betroffenenrechte: Rechte der Betroffenen (beispielsweise Auskunft, Löschung, Berichtigung und Widerspruch)
- Beschwerderecht: Information über das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
- Gewährleistung des Schutzes: Erklärung, dass Sie Verantwortung übernehmen, die Daten der Nutzer zu schützen
- Tools: Angaben zu verwendeten Tools (Cookies etc.)
- Datenweitergabe: Weitergabe der Daten und deren Bedingungen (sofern gegeben)
- Datenübermittlung ins Ausland: Information über die Übermittlung der Daten ins Ausland (sofern gegeben)
3. Wie erstellt man eine Datenschutzerklärung für private Webseiten?
Wie Sie anhand der obigen Auflistung sehen, gibt es bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung viele Punkte zu berücksichtigen. Da somit auch schnell Fehler passieren können, sollten Sie als Laie eine Datenschutzerklärung nicht einfach selbst schreiben.
Online finden Sie zwar zahlreiche Muster und Vorlagen für Datenschutzerklärungen, diese sind allerdings häufig veraltet und passen nicht optimal für Ihre konkrete Webseite. Da auch fehlerhafte Datenschutzerklärungen zu Abmahnungen führen, sollten Sie darauf verzichten, eine veraltete Vorlage für die Datenschutzerklärung zu verwenden.
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4. Wo muss die Datenschutzerklärung auf der privaten Homepage stehen?
Es reicht nicht, eine Datenschutzerklärung irgendwo auf der Webseite einzufügen. Wenn die Datenschutzerklärung nicht korrekt auf der Website eingebunden ist, drohen Ihnen, auch wenn die Datenschutzerklärung inhaltlich richtig ist, Abmahnungen. Die Datenschutzerklärung muss für Ihre Webseiten-Nutzer ständig einsehbar, gut verständlich und leicht erreichbar sein. Das bedeutet: Die Datenschutzerklärung sollte mit maximal zwei Klicks von jeder einzelnen Seite abrufbar sein.
PRAXISTIPP
Am besten setzen Sie diese Anforderungen um, indem Sie die Datenschutzerklärung per Link in den Footer einbinden, sodass sie von jeder Unterseite der Website aus erreichbar ist.
Stellen Sie ein Kontaktformular auf Ihrer Webseite bereit, sollten Sie hier ebenfalls einen Link zur Datenschutzerklärung beifügen.
5. FAQ
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