Datenschutzerklärung für die private Website

Achtung: Auch Ihre “private” Website benötigt eine Datenschutzerklärung

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Auch Privatpersonen brauchen für ihre Webseite, ihren Blog oder die Hobbyseite in der Regel eine Datenschutzerklärung.
  • Wenn Sie Daten, wie E-Mail- oder IP-Adressen, verarbeiten und keine Datenschutzerklärung haben, drohen Ihnen Bußgelder.
  • Erstellen Sie sich mit unserem Generator kostenlos eine Datenschutzerklärung für Ihre Website.

Worum geht's?

Privatpersonen gehen häufig davon aus, dass Sie keine Datenschutzerklärung für Ihre Webseite brauchen, da es sich bei Ihrer Webseite ja um eine „private“ Seite handelt. Das ist jedoch nicht ganz richtig. Ob Sie auch als Privatperson für Ihren Reiseblog oder Ihre Hobby-Webseite eine Datenschutzerklärung benötigen, was drinnen stehen muss und woher Sie eine Datenschutzerklärung bekommen, lesen Sie in diesem Beitrag.

1. Datenschutzerklärung: “Private Website” hin oder her - Auch Sie dürfen den Datenschutz nicht vergessen

Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) braucht jeder Webseitenbetreiber, der personenbezogene Daten auf seiner Website erhebt, übermittelt oder verarbeitet eine Datenschutzerklärung. Als personenbezogene Daten gelten unter anderem Name, E-Mail-Adresse aber eben auch die IP-Adresse der Webseitenbesucher.

ZUM BEITRAG

LESE-EMPFEHLUNG 

In unserem Artikel “Was sind personenbezogene Daten?” können Sie sich im Detail darüber informieren, was personenbezogene Daten sind und was nicht.

ZUM BEITRAG

Viele private Webseitenbetreiber denken, sie erheben, übermitteln oder verarbeiten gar keine personenbezogenen Daten. Jedoch wissen viele Privatpersonen nicht, dass durch den Einsatz von Tools personenbezogene Daten gespeichert, erhoben, übermittelt und verarbeitet werden.

Hier sind einige Tool-Beispiele, bei denen neben Daten, wie Datum und Uhrzeit des Abrufs, unweigerlich auch personenbezogene Daten ins Spiel kommen:

WICHTIG

Sofern Sie also solche Tools auf Ihrer privaten Webseite einsetzen, müssen Sie eine Datenschutzerklärung haben.

2. Was muss in der Datenschutzerklärung für eine private Website stehen?

Die Datenschutzerklärung soll Ihren Webseiten-Nutzern erklären, ob und in welchem Umfang Ihre Daten erhoben, übermittelt und verarbeitet werden.

CHECKLISTE
Ihre Datenschutzerklärung sollte daher folgende Inhalte umfassen:
  • Verantwortlicher: Name und Kontaktdaten (einschließlich Erreichbarkeit per E-Mail und Telefon) des Verantwortlichen
  • Datenart: Erhobene personenbezogene Daten
  • Hintergrund: Grund der Erfassung der Daten
  • Umgang: Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Rechtsgrundlage: Rechtsgrundlage für die Datenerhebung (z. B. Einwilligung der betroffenen Person gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
  • Speicherdauer: Dauer der Speicherung der Daten
  • Betroffenenrechte: Rechte der Betroffenen (beispielsweise Auskunft, Löschung, Berichtigung und Widerspruch)
  • Beschwerderecht: Information über das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
  • Gewährleistung des Schutzes: Erklärung, dass Sie Verantwortung übernehmen, die Daten der Nutzer zu schützen
  • Tools: Angaben zu verwendeten Tools (Cookies etc.)
  • Datenweitergabe: Weitergabe der Daten und deren Bedingungen (sofern gegeben)
  • Datenübermittlung ins Ausland: Information über die Übermittlung der Daten ins Ausland (sofern gegeben)

3. Wie erstellt man eine Datenschutzerklärung für private Webseiten?

Wie Sie anhand der obigen Auflistung sehen, gibt es bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung viele Punkte zu berücksichtigen. Da somit auch schnell Fehler passieren können, sollten Sie als Laie eine Datenschutzerklärung nicht einfach selbst schreiben.

Online finden Sie zwar zahlreiche Muster und Vorlagen für Datenschutzerklärungen, diese sind allerdings häufig veraltet und passen nicht optimal für Ihre konkrete Webseite. Da auch fehlerhafte Datenschutzerklärungen zu Abmahnungen führen, sollten Sie darauf verzichten, eine veraltete Vorlage für die Datenschutzerklärung zu verwenden.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

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4. Wo muss die Datenschutzerklärung auf der privaten Homepage stehen?

Es reicht nicht, eine Datenschutzerklärung irgendwo auf der Webseite einzufügen. Wenn die Datenschutzerklärung nicht korrekt auf der Website eingebunden ist, drohen Ihnen, auch wenn die Datenschutzerklärung inhaltlich richtig ist, Abmahnungen. Die Datenschutzerklärung muss für Ihre Webseiten-Nutzer ständig einsehbar, gut verständlich und leicht erreichbar sein. Das bedeutet: Die Datenschutzerklärung sollte mit maximal zwei Klicks von jeder einzelnen Seite abrufbar sein.

PRAXISTIPP

Am besten setzen Sie diese Anforderungen um, indem Sie die Datenschutzerklärung per Link in den Footer einbinden, sodass sie von jeder Unterseite der Website aus erreichbar ist.

Stellen Sie ein Kontaktformular auf Ihrer Webseite bereit, sollten Sie hier ebenfalls einen Link zur Datenschutzerklärung beifügen.

5. FAQ

Wann gilt eine Website als privat?

Wenn Ihre Webseite ausschließlich privat oder familiär genutzt wird, gilt diese als private Website. Links zu Verkaufsseiten oder Werbebanner reichen jedoch bereits aus, damit aus Ihrer privaten Webseite eine geschäftliche Webseite wird. Ob Sie eine Datenschutzerklärung brauchen oder nicht, hängt allerdings nicht davon ab, ob Sie eine private Webseite betreiben, sondern davon, ob eine Verarbeitung personenbezogener Daten stattfindet.

Wann braucht eine Website keine Datenschutzerklärung?

Wenn Sie überhaupt keine personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, brauchen Sie keine Datenschutzerklärung. Da jedoch fast jede private Webseite auch ein Kontaktformular oder ein Analyse-Tool verwendet, ist für private Webseiten in der Regel eine Datenschutzerklärung erforderlich.

Welche Folgen hat es, wenn Sie keine Datenschutzerklärung auf Ihrer privaten Webseite haben?

Seit Mai 2018 sind Webseitenbetreiber verpflichtet, eine aktuelle und vollständige Datenschutzerklärung bereitzustellen. Wenn Sie personenbezogene Daten auf Ihrer Webseite erheben, aber keine oder eine fehlerhafte Datenschutzerklärung verwenden, riskieren Sie eine Abmahnung und ein Bußgeld.

Wann ist eine Datenschutzerklärung notwendig?

Sobald Sie personenbezogene Daten erheben, benötigen Sie eine Datenschutzerklärung. Auch ein Impressum ist häufig für private Webseitenbetreiber erforderlich. Lesen Sie in unserem Beitrag „Müssen private Webseiten ein Impressum haben?“ mehr dazu.

6. Starten Sie jetzt!

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Frauke Frotscher
Frauke Frotscher, LL.M.
Legal Writerin

Frauke Frotscher ist Wirtschaftsjuristin und hat sich im Rahmen ihres Masterstudiums im internationalen Lizenzrecht auf die Rechtsgebiete des Urheber-, Marken- und Vertragsrechts sowie das Zusammenspiel von Recht und Künstlicher Intelligenz spezialisiert. Mit diesen Schwerpunkten verstärkt sie seit 2023 das eRecht24-Redaktionsteam als Legal Writerin. Aufgrund ihrer vorherigen Tätigkeit als Juristin einer Rechtsabteilung, ist sie Expertin in der verständlichen Kommunikation juristischer Inhalte.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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