Worum geht's?
Zu großer Karton, zu viel Füllstoff, falsches Verpackungsmaterial: Was heute im Versandalltag kaum auffällt, kann durch die PPWR künftig rechtlich relevant werden. Die neue EU-Verpackungsverordnung setzt den Rahmen für strengere Vorgaben rund um Verpackungen, Recycling und Versand. In diesem Artikel erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Pflichten, Fristen und Änderungen. So wissen Sie, welche Punkte für Ihren Online-Shop relevant werden und wo Sie Ihre Verpackungen rechtzeitig prüfen sollten.
1. Was ist die PPWR?
Die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie ist ein zentraler Bestandteil der European Green Deals und soll Verpackungen in den Mitgliedsstaaten nachhaltiger machen und Verpackungsabfälle reduzieren. Verpackungen sollen künftig besser recycelbar sein, weniger unnötiges Material enthalten und stärker auf Wiederverwendung ausgerichtet werden.
Für Online-Shop-Betreiber ist die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 besonders relevant. Denn im E-Commerce entstehen Verpackungen nicht nur durch die Produkte selbst, sondern auch durch Versandkartons, Füllmaterial, Klebeband oder Etiketten.
Verpackungsrichtlinie, Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz: Wo liegt der Unterschied?
Wenn Sie sich mit der PPWR beschäftigen, stoßen Sie schnell auf verschiedene Begriffe: die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die frühere deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV), das aktuelle Verpackungsgesetz (VerpackG) und nun die neue PPWR. Dabei handelt es sich nicht um dieselben Regelungen.
Die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG bildet seit den 1990er-Jahren die Grundlage für Verpackungsvorschriften in der Europäischen Union. Deutschland hat diese Vorgaben zunächst mit der Verpackungsverordnung (VerpackV) umgesetzt. Seit 2019 gilt stattdessen das Verpackungsgesetz (VerpackG), das unter anderem die Registrierung bei LUCID und die Beteiligung an einem dualen System regelt.
Die PPWR geht nun einen Schritt weiter. Anders als eine Richtlinie gilt eine EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Dadurch sollen europaweit einheitliche Regeln für Verpackungen geschaffen werden. Das deutsche Verpackungsgesetz bleibt bestehen, wird aber an verschiedenen Stellen an die neuen EU-Vorgaben angepasst werden müssen.
2. Wann tritt die PPWR in Kraft?
Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Das bedeutet aber nicht, dass Sie bereits alle neuen Vorgaben umgesetzt haben müssen. Denn die Verordnung gilt erst ab dem 12. August 2026. Einige Pflichten greifen erst später, weil die Verordnung Übergangsfristen bis ins Jahr 2040 vorsieht. Als Online-Shop-Betreiber sollten Sie die verbleibende Zeit bis dahin allerdings nutzen, um die eigenen Verpackungen und Versandprozesse zu prüfen:
- Welche Verpackungen nutzen Sie?
- Welche Materialien werden dabei eingesetzt?
- Sind Ihre Versandverpackungen unnötig groß oder schwer?
So vermeiden Sie kurzfristige Umstellungen und können neue Vorgaben rechtzeitig in Ihre Einkaufs- und Versandprozesse einplanen.
Welche neuen Pflichten gelten bereits ab August 2026?
Viele der bekannten PPWR-Vorgaben, z. B. die Mindestanteile an Rezyklaten, die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit oder Verbote bestimmter Verpackungen, gelten erst ab 2030 oder später. Bereits ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen jedoch erste neue Anforderungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere:
- Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung: Hersteller müssen nachweisen können, dass ihre Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen.
- Technische Dokumentation: Für betroffene Verpackungen sind Unterlagen bereitzuhalten, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben belegen.
- Pflichten für Wirtschaftsakteure: Hersteller, Importeure und Händler müssen ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten nach der PPWR erfüllen, etwa hinsichtlich Rückverfolgbarkeit und Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.
- PFAS-Grenzwerte: Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten neue Grenzwerte für bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS).
WICHTIG!
Viele weitere Vorgaben, etwa zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen, Mehrwegquoten oder Leerraum in Versandverpackungen, greifen erst ab 2030 oder später.
3. Für wen gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?
Die PPWR richtet sich an verschiedene Wirtschaftsakteure. Dazu können natürliche oder juristische Personen gehören, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, importieren, vertreiben oder erstmals in der EU bereitstellen. Auch Erzeuger, Importeure und Händler sollten daher prüfen, welche Rolle sie nach der Verordnung einnehmen.
- 1. Bringen Sie verpackte Waren in Deutschland oder der EU in Verkehr?
Die PPWR betrifft Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, importieren, vertreiben oder erstmals in der EU bereitstellen. Dazu zählen insbesondere Hersteller, Importeure, Händler, Online-Shops, Marktplatzhändler und Unternehmen mit Eigenmarken.
- 2. Verwenden Sie Verpackungen für Ihre Produkte oder den Versand?
Die PPWR gilt nicht nur für Produktverpackungen. Auch Versandkartons, Versandtaschen, Füllmaterial, Etiketten, Umverpackungen und Transportverpackungen können erfasst sein. Für Online-Shops sind deshalb besonders Versand- und Produktverpackungen relevant.
- 3. Verkaufen Sie Waren an Verbraucher oder andere Unternehmen?
Die PPWR kann sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich relevant sein. Entscheidend ist nicht allein, wer Ihre Kunden sind, sondern welche Rolle Ihr Unternehmen in der Lieferkette einnimmt. Besonders genau prüfen sollten Sie Ihre Pflichten, wenn Sie Produkte selbst herstellen, unter eigener Marke verkaufen oder aus Nicht-EU-Ländern importieren.
Haben Sie mindestens eine Frage mit „Ja“ beantwortet, ist die PPWR für Ihr Unternehmen voraussichtlich relevant. Welche Pflichten konkret gelten, hängt davon ab, ob Sie Hersteller, Importeur, Händler, Markeninhaber oder Vertreiber verpackter Waren sind.
Haben Sie alle Fragen mit „Nein“ beantwortet, sind Sie voraussichtlich nur gering betroffen. Behalten Sie die Entwicklung dennoch im Blick, wenn Sie künftig Waren versenden, verpackte Produkte vertreiben oder Ihre Rolle in der Lieferkette ändern.
ACHTUNG
Verpacken Sie Produkte oder nutzen Sie Versandverpackungen, sollten Sie prüfen, welche Anforderungen der PPWR für Ihr Unternehmen gelten.
Die PPWR erfasst nahezu die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich der Verpackungen. Betroffen sind unter anderem:
- Hersteller von Verpackungen
- Befüller von Produkten und Markeninhaber
- Produzenten und Importeure von verpackten Waren
- Online-Händler und Versandhändler
- Marktplatzhändler
- Fulfillment-Dienstleister
- Händler mit stationärem Geschäft
- Gastronomie mit Außer-Haus-Verkauf
- Unternehmen, die Verpackungen erstmals in der EU in Verkehr bringen
Für viele Unternehmen werden die neuen Vorgaben insbesondere bei Versandverpackungen, Produktverpackungen und der Auswahl von Verpackungsmaterialien relevant.
ACHTUNG!
Die PPWR gilt nicht nur für bestimmte Produkte, sondern für alle Verpackungen unabhängig vom Inhalt. Das betrifft neben den offensichtlichen Verpackungen wie Joghurtbechern, Chipstüten und Versandkartons auch Schrumpffolie um Getränkedosen, To-go-Verpackungen sowie Transportverpackungen wie Folien für Paletten.
Gilt die PPWR auch für kleine Online-Shops und Unternehmen?
Ja. Die PPWR unterscheidet nicht zwischen kleinen und großen Unternehmen. Auch kleine Online-Shops müssen die neuen Vorgaben beachten, wenn sie Verpackungen in den Verkehr bringen. Allerdings sieht die Verordnung bei einzelnen Pflichten Ausnahmen oder Erleichterungen für KMUs vor.
Besonders relevant ist die Ausnahme von den Wiederverwendungszielen nach Art. 29 Abs. 13 PPWR. Für zentrale Anforderungen wie Recyclingfähigkeit (Art. 6), Rezyklatanteile (Art. 7), Verpackungsminimierung (Art. 10) oder Kennzeichnungspflichten (Art. 12 ff.) sieht die Verordnung dagegen grundsätzlich keine generellen Ausnahmen für KMU vor.
Ob Ihr Unternehmen davon profitieren kann, hängt von Faktoren wie der Unternehmensgröße, dem Umsatz oder der Art der eingesetzten Verpackungen ab. Prüfen Sie deshalb im Vorfeld genau, ob und inwiefern Sie betroffen sind.
Was gilt für Märktplatzhändler (eBay, Amazon & Co.) und Dropshipping?
Wenn Sie über Amazon, eBay oder andere Marktplätze verkaufen, gelten die Vorgaben grundsätzlich für Sie als Händler. Der Verkauf über einen Marktplatz befreit Sie nicht von Verpackungspflichten.
Beim Dropshipping kommt es darauf an, wer die Verpackungen tatsächlich in den Verkehr bringt. Je nachdem können sowohl der Lieferant als auch der Händler von einzelnen Pflichten betroffen sein. Hier sollten Sie die Liefer- und Versandprozesse genau prüfen.
4. Welche Ziele verfolgt die PPWR?
Mit der PPWR verfolgt die Europäische Union das Ziel, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und die Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren. Hintergrund ist, dass das Verpackungsaufkommen in Europa seit Jahren steigt. Besonders im Online-Handel sorgen Versandkartons, Füllmaterialien und Produktverpackungen für große Mengen an Abfall.
Die neue Verpackungsverordnung soll diesem Trend entgegenwirken und den Schutz der Umwelt voranbringen. Gleichzeitig möchte die EU die Kreislaufwirtschaft stärken und den Verbrauch wertvoller Rohstoffe reduzieren.
- Verpackungsmüll reduzieren: Unternehmen sollen künftig weniger unnötige Verpackungen einsetzen und Verpackungen möglichst materialeffizient gestalten. So müssen Versandverpackungen beispielsweise besser an die Größe der Produkte angepasst und überflüssiges Füllmaterial vermieden werden.
- Recycling fördern: Hersteller und Händler sollen verstärkt recycelte Materialien einsetzen. Auf diese Weise sollen Rohstoffe länger im Wirtschaftskreislauf bleiben und weniger neue Ressourcen benötigt werden.
- Mehrweg stärken: In bestimmten Bereichen werden Mehrwegquoten eingeführt und bestehende Mehrwegsysteme gestärkt. So sollen Verpackungen mehrfach genutzt werden, statt sie nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen.
- Einheitliche Regeln in der EU schaffen: Mit der PPWR sollen künftig einheitliche Regeln für Verpackungen in der gesamten Europäischen Union gelten. Für Online-Händler, die ihre Produkte in mehreren EU-Ländern verkaufen, kann das langfristig für mehr Rechtssicherheit und weniger bürokratischen Aufwand sorgen.
5. Die wichtigsten neuen Pflichten der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
Bereits ab dem 12. August 2026 gelten erste Dokumentations- und Konformitätspflichten. Die weitergehenden Anforderungen an Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile werden dagegen überwiegend erst ab 2030 wirksam. Trotzdem sollten Sie sich frühzeitig mit den Änderungen beschäftigen. Gerade im Online-Handel betreffen die neuen Regeln häufig die Verpackungen, die täglich für den Versand von Waren eingesetzt werden.
Die PPWR verlangt nicht nur neue Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten. Viele Vorgaben betreffen unmittelbar die Verpackungen, die Sie täglich für den Versand Ihrer Waren nutzen. Deshalb lohnt es sich, bestehende Verpackungskonzepte frühzeitig zu überprüfen. Wenn Sie sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen beschäftigen, können Sie notwendige Anpassungen planen und spätere Umstellungen vermeiden.
6. Was bedeutet die PPWR konkret für Onlinehändler?
Die PPWR bringt nicht nur neue Vorgaben für Verpackungen mit sich. Sie kann auch Auswirkungen auf Einkauf, Versand, Produktentwicklung und Marketing haben. Für Onlinehändler wird sie damit zu einem Thema der Product Compliance. Vor allem Händler, die eigene Verpackungen gestalten, Produkte importieren oder europaweit vertreiben, sollten die neuen Anforderungen frühzeitig in ihre Prozesse einbeziehen.
- Versand und Logistik: Viele Vorgaben der PPWR betreffen direkt den Versandhandel. Verpackungsgrößen, Materialauswahl und Verpackungskonzepte werden künftig stärker in den Fokus rücken. Ihre bestehenden Versandprozesse sollten demnach auch langfristig zu den neuen Anforderungen passen.
- Amazon FBA und Fulfillment: Auch wenn Versand und Lagerung durch Amazon oder einen Fulfillment-Dienstleister erfolgen, entfallen die rechtlichen Pflichten nicht automatisch. Je nach Geschäftsmodell können Händler weiterhin für Produkt- oder Versandverpackungen verantwortlich sein.
- Eigenmarken und Private Label: Besonders relevant ist die PPWR für Händler mit Eigenmarken. Wer Verpackungen selbst entwickeln oder produzieren lässt, muss künftig stärker auf Themen wie Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Kennzeichnung achten. Das gilt insbesondere für Produkte, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden.
- Nachhaltigkeitswerbung wird wichtiger: Viele Unternehmen werben bereits mit umweltfreundlichen Verpackungen oder nachhaltigem Versand. Unabhängig von der PPWR sollten Händler Nachhaltigkeitsaussagen zu Verpackungen besonders sorgfältig prüfen. Hier spielen auch die Green Claims eine entscheidende Rolle.
- Grenzüberschreitender Handel: Ein Vorteil der PPWR liegt in den europaweit einheitlichen Regeln. Für Händler, die ihre Produkte in mehrere EU-Länder verkaufen, können unterschiedliche nationale Vorgaben langfristig an Bedeutung verlieren. Gleichzeitig lohnt es sich, bestehende Verpackungsprozesse frühzeitig auf die neuen europäischen Anforderungen auszurichten.
7. Verhältnis der PPWR zum deutschen Verpackungsgesetz
Als Online-Händler kennen Sie bereits die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz. Dazu gehören insbesondere die Registrierung bei LUCID und die Beteiligung an einem dualen System. Mit der PPWR kommt nun ein weiteres Regelwerk hinzu. Das bedeutet aber nicht, dass das Verpackungsgesetz automatisch wegfällt.
ACHTUNG!
Das deutsche Verpackungsgesetz gilt auch nach Inkrafttreten der PPWR grundsätzlich weiter. Die neue EU-Verpackungsverordnung ersetzt die nationalen Regelungen nicht. Bestehende Pflichten wie die LUCID-Registrierung oder die Systembeteiligung bleiben zunächst bestehen. Die PPWR ergänzt diese Anforderungen um neue europäische Vorgaben, etwa zur Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung oder Verpackungsgestaltung.
Da die PPWR als EU-Verordnung unmittelbar gilt, muss Deutschland einzelne Regelungen des Verpackungsgesetzes an die neuen europäischen Vorgaben anpassen. Wo nationale Vorschriften künftig von der PPWR abweichen, haben die europäischen Regelungen Vorrang. Für Unternehmen dürfte sich dadurch vor allem der rechtliche Rahmen verändern. Viele Detailregelungen werden künftig nicht mehr auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene festgelegt.
Welche Rolle LUCID künftig spielt
Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass das Verpackungsregister LUCID durch die PPWR abgeschafft wird. Die Registrierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz bleibt daher zunächst bestehen.
Allerdings sieht die PPWR neue Registrierungs- und Informationspflichten für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure vor. Wie diese Vorgaben künftig mit bestehenden Systemen wie LUCID verzahnt werden, wird sich erst durch die nationale Umsetzung und weitere europäische Vorgaben zeigen.
PRAXIS-TIPP
Für Online-Händler gilt deshalb vorerst: Wer bereits nach dem Verpackungsgesetz registrierungspflichtig ist, sollte seine bestehenden Pflichten weiterhin erfüllen und die weitere Entwicklung beobachten.
8. Checkliste: Das müssen Sie als Shopbetreiber in Vorbereitung auf die PPWR tun
Die PPWR gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Viele materielle Verpackungsanforderungen greifen jedoch erst ab 2030 oder 2038. Trotzdem lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden. Mit dieser Checkliste behalten Sie die wichtigsten Handlungsfelder im Blick:
- Verpackungen prüfen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Produkt-, Versand- und Umverpackungen, die Sie aktuell einsetzen. Prüfen Sie insbesondere, welche Materialien verwendet werden und ob einzelne Verpackungen möglicherweise größer oder aufwendiger sind als nötig.
- Lieferanten und Hersteller einbeziehen
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Verpackungslieferanten und Herstellern. Klären Sie, ob bereits Informationen zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen oder zu künftigen Kennzeichnungsvorgaben vorliegen.
- Versandprozesse analysieren
Prüfen Sie, welche Kartongrößen, Versandtaschen und Füllmaterialien in Ihrem Shop zum Einsatz kommen. Gerade bei standardisierten Verpackungsgrößen kann es sinnvoll sein, die bestehenden Prozesse zu überprüfen.
- Nachweise und Dokumentationen vorbereiten
Die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit nehmen zu. Dokumentieren Sie daher möglichst früh, welche Verpackungen Sie einsetzen und welche Informationen Ihnen von Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenmarken und Importprodukte überprüfen
Wenn Sie Produkte unter eigener Marke vertreiben oder Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren, sollten Sie Verpackungsanforderungen künftig bereits bei der Produktauswahl und Lieferantenkommunikation berücksichtigen.
- Nachhaltigkeitswerbung überprüfen
Kontrollieren Sie Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „recycelbar“ auf Ihrer Website, in Produktbeschreibungen und in Werbematerialien. Umweltbezogene Aussagen sollten nachvollziehbar und belegbar sein.
- Rücknahme und Mehrweg prüfen
Prüfen Sie, ob Rücknahme-, Wiederverwendungs- oder Mehrwegkonzepte für Ihre Verpackungen künftig sinnvoll oder erforderlich werden können.
- Kennzeichnungspflichten im Blick behalten
Die EU wird weitere Vorgaben zu Kennzeichnungen und Entsorgungshinweisen veröffentlichen. Behalten Sie diese Entwicklungen im Auge, damit Sie Ihre Verpackungsdesigns und Ihre Etiketten rechtzeitig anpassen können.
- Rechtliche Entwicklungen verfolgen
Nicht alle Details der PPWR stehen bereits fest. Zudem wird das deutsche Verpackungsgesetz an die neuen europäischen Vorgaben angepasst werden. Beobachten Sie daher die weitere Entwicklung, um rechtzeitig auf neue Anforderungen reagieren zu können.
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9. Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Verpackungspflichten sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer gegen die Vorgaben der PPWR verstößt, riskiert finanzielle und wirtschaftliche Konsequenzen. Bußgelder gehören zu den naheliegendsten Folgen. Schon heute ahnden Behörden Verstöße gegen das Verpackungsgesetz, etwa wenn Unternehmen sich nicht bei LUCID registrieren oder Verpackungen nicht ordnungsgemäß an einem dualen System beteiligen. Ähnliche Sanktionen sind auch im Zusammenhang mit der PPWR zu erwarten.
Daneben können Behörden den Vertrieb bestimmter Produkte einschränken oder untersagen. Erfüllt eine Verpackung die gesetzlichen Anforderungen nicht, dürfen Sie die betroffenen Produkte unter Umständen nicht mehr verkaufen. Das kann besonders teuer werden, wenn bereits große Warenbestände im Lager liegen.
Auch Ihre Wettbewerber schauen genau hin. Halten Sie gesetzliche Verpackungspflichten nicht ein, riskieren Sie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände.
Verkaufen Sie über Amazon, eBay oder andere Marktplätze, drohen zusätzliche Risiken. Plattformbetreiber verlangen schon heute verschiedene Nachweise zu gesetzlichen Händlerpflichten. Fehlen erforderliche Angaben oder Nachweise, können Marktplätze einzelne Angebote sperren oder den Verkauf einschränken.
10. Fazit: Die PPWR betrifft Online-Shops früher, als viele denken
Die PPWR bringt neue Anforderungen an Verpackungen, Versandprozesse und Nachweise mit sich. Viele Vorgaben gelten ab August 2026, teilweise sogar erst ab 2030 oder 2038, trotzdem sollten Sie schon jetzt prüfen, welches Verpackungsmaterial Sie einsetzen, welche Lieferanten beteiligt sind und wo Anpassungen nötig werden.
Für Online-Shop-Betreiber geht es nicht nur um Nachhaltigkeit. Es geht auch um Rechtssicherheit, Verkaufsfähigkeit und saubere Prozesse. Wer früh startet, vermeidet hektische Umstellungen und kann neue Vorgaben besser in den Einkauf, den Versand und die Produktentwicklung einplanen.
Mit eRecht24 Premium unterstützen wir Sie dabei, Ihren Online-Shop rechtssicher aufzustellen. Sie erhalten passende Rechtstexte für Ihren Shop, praktische Tools und verständliche Informationen zu neuen rechtlichen Anforderungen.
11. FAQ zur Verpackungsverordnung (PPWR)
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