Europäische Verpackungsverordnung (PPWR)

Ab August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung – sind Sie als Shopbetreiber vorbereitet?

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
(1 Bewertung, 5.00 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die PPWR betrifft Online-Shops nicht nur beim Versand, sondern auch bei Einkauf, Produktverpackung, Kennzeichnung und Werbung.
  • Ab August 2026 gelten zunächst neue Dokumentations-, Konformitäts- und einzelne Stoffanforderungen. Weitere Vorgaben, z. B. zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen oder zur Verpackungsminimierung, werden stufenweise bis 2030 und darüber hinaus eingeführt.
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Worum geht's?

Zu großer Karton, zu viel Füllstoff, falsches Verpackungsmaterial: Was heute im Versandalltag kaum auffällt, kann durch die PPWR künftig rechtlich relevant werden. Die neue EU-Verpackungsverordnung setzt den Rahmen für strengere Vorgaben rund um Verpackungen, Recycling und Versand. In diesem Artikel erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Pflichten, Fristen und Änderungen. So wissen Sie, welche Punkte für Ihren Online-Shop relevant werden und wo Sie Ihre Verpackungen rechtzeitig prüfen sollten.

 

1. Was ist die PPWR?

Die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie ist ein zentraler Bestandteil der European Green Deals und soll Verpackungen in den Mitgliedsstaaten nachhaltiger machen und Verpackungsabfälle reduzieren. Verpackungen sollen künftig besser recycelbar sein, weniger unnötiges Material enthalten und stärker auf Wiederverwendung ausgerichtet werden.

Für Online-Shop-Betreiber ist die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 besonders relevant. Denn im E-Commerce entstehen Verpackungen nicht nur durch die Produkte selbst, sondern auch durch Versandkartons, Füllmaterial, Klebeband oder Etiketten.

Verpackungsrichtlinie, Verpackungsverordnung und Verpackungsgesetz: Wo liegt der Unterschied?

Wenn Sie sich mit der PPWR beschäftigen, stoßen Sie schnell auf verschiedene Begriffe: die EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die frühere deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV), das aktuelle Verpackungsgesetz (VerpackG) und nun die neue PPWR. Dabei handelt es sich nicht um dieselben Regelungen.

Die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG bildet seit den 1990er-Jahren die Grundlage für Verpackungsvorschriften in der Europäischen Union. Deutschland hat diese Vorgaben zunächst mit der Verpackungsverordnung (VerpackV) umgesetzt. Seit 2019 gilt stattdessen das Verpackungsgesetz (VerpackG), das unter anderem die Registrierung bei LUCID und die Beteiligung an einem dualen System regelt.

Die PPWR geht nun einen Schritt weiter. Anders als eine Richtlinie gilt eine EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Dadurch sollen europaweit einheitliche Regeln für Verpackungen geschaffen werden. Das deutsche Verpackungsgesetz bleibt bestehen, wird aber an verschiedenen Stellen an die neuen EU-Vorgaben angepasst werden müssen.

2. Wann tritt die PPWR in Kraft?

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Das bedeutet aber nicht, dass Sie bereits alle neuen Vorgaben umgesetzt haben müssen. Denn die Verordnung gilt erst ab dem 12. August 2026. Einige Pflichten greifen erst später, weil die Verordnung Übergangsfristen bis ins Jahr 2040 vorsieht. Als Online-Shop-Betreiber sollten Sie die verbleibende Zeit bis dahin allerdings nutzen, um die eigenen Verpackungen und Versandprozesse zu prüfen:

  • Welche Verpackungen nutzen Sie?
  • Welche Materialien werden dabei eingesetzt?
  • Sind Ihre Versandverpackungen unnötig groß oder schwer?

So vermeiden Sie kurzfristige Umstellungen und können neue Vorgaben rechtzeitig in Ihre Einkaufs- und Versandprozesse einplanen.

Welche neuen Pflichten gelten bereits ab August 2026?

Viele der bekannten PPWR-Vorgaben, z. B. die Mindestanteile an Rezyklaten, die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit oder Verbote bestimmter Verpackungen, gelten erst ab 2030 oder später. Bereits ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen jedoch erste neue Anforderungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere:

  • Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung: Hersteller müssen nachweisen können, dass ihre Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen.
  • Technische Dokumentation: Für betroffene Verpackungen sind Unterlagen bereitzuhalten, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben belegen.
  • Pflichten für Wirtschaftsakteure: Hersteller, Importeure und Händler müssen ihre jeweiligen Verantwortlichkeiten nach der PPWR erfüllen, etwa hinsichtlich Rückverfolgbarkeit und Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden.
  • PFAS-Grenzwerte: Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten neue Grenzwerte für bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS).
WICHTIG!

Viele weitere Vorgaben, etwa zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen, Mehrwegquoten oder Leerraum in Versandverpackungen, greifen erst ab 2030 oder später.

3. Für wen gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Die PPWR richtet sich an verschiedene Wirtschaftsakteure. Dazu können natürliche oder juristische Personen gehören, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, importieren, vertreiben oder erstmals in der EU bereitstellen. Auch Erzeuger, Importeure und Händler sollten daher prüfen, welche Rolle sie nach der Verordnung einnehmen.

Quick Check: Bin ich von der EU-Verpackungsverordnung betroffen?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantworten, sollten Sie prüfen, welche Pflichten der PPWR für Ihr Unternehmen gelten.
  • 1. Bringen Sie verpackte Waren in Deutschland oder der EU in Verkehr?

    Die PPWR betrifft Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, importieren, vertreiben oder erstmals in der EU bereitstellen. Dazu zählen insbesondere Hersteller, Importeure, Händler, Online-Shops, Marktplatzhändler und Unternehmen mit Eigenmarken.

  • 2. Verwenden Sie Verpackungen für Ihre Produkte oder den Versand?

    Die PPWR gilt nicht nur für Produktverpackungen. Auch Versandkartons, Versandtaschen, Füllmaterial, Etiketten, Umverpackungen und Transportverpackungen können erfasst sein. Für Online-Shops sind deshalb besonders Versand- und Produktverpackungen relevant.

  • 3. Verkaufen Sie Waren an Verbraucher oder andere Unternehmen?

    Die PPWR kann sowohl im B2C- als auch im B2B-Bereich relevant sein. Entscheidend ist nicht allein, wer Ihre Kunden sind, sondern welche Rolle Ihr Unternehmen in der Lieferkette einnimmt. Besonders genau prüfen sollten Sie Ihre Pflichten, wenn Sie Produkte selbst herstellen, unter eigener Marke verkaufen oder aus Nicht-EU-Ländern importieren.

 

Haben Sie mindestens eine Frage mit „Ja“ beantwortet, ist die PPWR für Ihr Unternehmen voraussichtlich relevant. Welche Pflichten konkret gelten, hängt davon ab, ob Sie Hersteller, Importeur, Händler, Markeninhaber oder Vertreiber verpackter Waren sind.

Haben Sie alle Fragen mit „Nein“ beantwortet, sind Sie voraussichtlich nur gering betroffen. Behalten Sie die Entwicklung dennoch im Blick, wenn Sie künftig Waren versenden, verpackte Produkte vertreiben oder Ihre Rolle in der Lieferkette ändern.

ACHTUNG

Verpacken Sie Produkte oder nutzen Sie Versandverpackungen, sollten Sie prüfen, welche Anforderungen der PPWR für Ihr Unternehmen gelten.

Die PPWR erfasst nahezu die gesamte Wertschöpfungskette im Bereich der Verpackungen. Betroffen sind unter anderem:

  • Hersteller von Verpackungen
  • Befüller von Produkten und Markeninhaber
  • Produzenten und Importeure von verpackten Waren
  • Online-Händler und Versandhändler
  • Marktplatzhändler
  • Fulfillment-Dienstleister
  • Händler mit stationärem Geschäft
  • Gastronomie mit Außer-Haus-Verkauf
  • Unternehmen, die Verpackungen erstmals in der EU in Verkehr bringen

Für viele Unternehmen werden die neuen Vorgaben insbesondere bei Versandverpackungen, Produktverpackungen und der Auswahl von Verpackungsmaterialien relevant.

ACHTUNG!

Die PPWR gilt nicht nur für bestimmte Produkte, sondern für alle Verpackungen unabhängig vom Inhalt. Das betrifft neben den offensichtlichen Verpackungen wie Joghurtbechern, Chipstüten und Versandkartons auch Schrumpffolie um Getränkedosen, To-go-Verpackungen sowie Transportverpackungen wie Folien für Paletten.

Gilt die PPWR auch für kleine Online-Shops und Unternehmen?

Ja. Die PPWR unterscheidet nicht zwischen kleinen und großen Unternehmen. Auch kleine Online-Shops müssen die neuen Vorgaben beachten, wenn sie Verpackungen in den Verkehr bringen. Allerdings sieht die Verordnung bei einzelnen Pflichten Ausnahmen oder Erleichterungen für KMUs vor.

Besonders relevant ist die Ausnahme von den Wiederverwendungszielen nach Art. 29 Abs. 13 PPWR. Für zentrale Anforderungen wie Recyclingfähigkeit (Art. 6), Rezyklatanteile (Art. 7), Verpackungsminimierung (Art. 10) oder Kennzeichnungspflichten (Art. 12 ff.) sieht die Verordnung dagegen grundsätzlich keine generellen Ausnahmen für KMU vor.

Ob Ihr Unternehmen davon profitieren kann, hängt von Faktoren wie der Unternehmensgröße, dem Umsatz oder der Art der eingesetzten Verpackungen ab. Prüfen Sie deshalb im Vorfeld genau, ob und inwiefern Sie betroffen sind.

Was gilt für Märktplatzhändler (eBay, Amazon & Co.) und Dropshipping?

Wenn Sie über Amazon, eBay oder andere Marktplätze verkaufen, gelten die Vorgaben grundsätzlich für Sie als Händler. Der Verkauf über einen Marktplatz befreit Sie nicht von Verpackungspflichten.

Beim Dropshipping kommt es darauf an, wer die Verpackungen tatsächlich in den Verkehr bringt. Je nachdem können sowohl der Lieferant als auch der Händler von einzelnen Pflichten betroffen sein. Hier sollten Sie die Liefer- und Versandprozesse genau prüfen.

4. Welche Ziele verfolgt die PPWR?

Mit der PPWR verfolgt die Europäische Union das Ziel, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und die Menge an Verpackungsabfällen zu reduzieren. Hintergrund ist, dass das Verpackungsaufkommen in Europa seit Jahren steigt. Besonders im Online-Handel sorgen Versandkartons, Füllmaterialien und Produktverpackungen für große Mengen an Abfall.

Die neue Verpackungsverordnung soll diesem Trend entgegenwirken und den Schutz der Umwelt voranbringen. Gleichzeitig möchte die EU die Kreislaufwirtschaft stärken und den Verbrauch wertvoller Rohstoffe reduzieren.

  • Verpackungsmüll reduzieren: Unternehmen sollen künftig weniger unnötige Verpackungen einsetzen und Verpackungen möglichst materialeffizient gestalten. So müssen Versandverpackungen beispielsweise besser an die Größe der Produkte angepasst und überflüssiges Füllmaterial vermieden werden.
  • Recycling fördern: Hersteller und Händler sollen verstärkt recycelte Materialien einsetzen. Auf diese Weise sollen Rohstoffe länger im Wirtschaftskreislauf bleiben und weniger neue Ressourcen benötigt werden.
  • Mehrweg stärken: In bestimmten Bereichen werden Mehrwegquoten eingeführt und bestehende Mehrwegsysteme gestärkt. So sollen Verpackungen mehrfach genutzt werden, statt sie nach einmaligem Gebrauch zu entsorgen.
  • Einheitliche Regeln in der EU schaffen: Mit der PPWR sollen künftig einheitliche Regeln für Verpackungen in der gesamten Europäischen Union gelten. Für Online-Händler, die ihre Produkte in mehreren EU-Ländern verkaufen, kann das langfristig für mehr Rechtssicherheit und weniger bürokratischen Aufwand sorgen.

5. Die wichtigsten neuen Pflichten der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Bereits ab dem 12. August 2026 gelten erste Dokumentations- und Konformitätspflichten. Die weitergehenden Anforderungen an Verpackungsdesign, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile werden dagegen überwiegend erst ab 2030 wirksam. Trotzdem sollten Sie sich frühzeitig mit den Änderungen beschäftigen. Gerade im Online-Handel betreffen die neuen Regeln häufig die Verpackungen, die täglich für den Versand von Waren eingesetzt werden.

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Künftig müssen Verpackungen bestimmte Anforderungen an ihre Recyclingfähigkeit nach Art. 6 und Anhang II PPWR erfüllen. Hier rückt auch das Design für Verpackungen stärker in den Fokus. Verpackungen sollen so gestaltet sein, dass sie sich nach der Nutzung besser erfassen, sortieren und verwerten lassen. Für in den Verkehr gebrachte Verpackungen gelten ab 2030 und bis 2038 deshalb schrittweise strengere Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Verwertung.

Unser Tipp: Fragen Sie Ihre Verpackungslieferanten frühzeitig, ob Ihre Produkt- und Versandverpackungen die künftigen Recyclinganforderungen erfüllen.

Vorgaben für Versandverpackungen und Leerraum

Die PPWR soll verhindern, dass Waren in unnötig großen Versandkartons verschickt werden. Ab dem 1. Januar 2030 darf das Leerraumverhältnis bei E-Commerce-Verpackungen nach Art. 24 PPWR grundsätzlich höchstens 50 % betragen. Als Leerraum gilt dabei die Differenz zwischen dem Volumen der Versandverpackung und dem Volumen der darin enthaltenen Produkte und Verkaufsverpackungen. Auch Füllmaterial wie Papierpolster oder Luftkissen werden dabei berücksichtigt.

Unser Tipp: Ihre Versandverpackungen sollten möglichst genau zur Größe der Ware passen. Prüfen Sie Kartongrößen, Füllmaterial und Verpackungsprozesse frühzeitig.

Mehrwegpflichten für Unternehmen

Die EU möchte den Anteil von Mehrwegverpackungen deutlich erhöhen. Deshalb sieht die PPWR für verschiedene Verpackungsarten verbindliche Mehrwegziele nach Art. 29 PPWR vor. Besonders relevant sind diese Vorgaben für Transport- und Versandverpackungen zwischen Unternehmen.

Für klassische B2C-Versandverpackungen gelten derzeit keine allgemeinen Mehrwegpflichten. Dennoch fördert die Verordnung Mehrwegsysteme ausdrücklich und schafft Anreize für deren Einsatz.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Sie regelmäßig Transport- oder Versandverpackungen im B2B-Bereich einsetzen. Dort können Mehrwegvorgaben künftig stärker relevant werden.

Mindestanteile an Rezyklaten

Für bestimmte Kunststoffverpackungen schreibt Art. 7 PPWR ab dem 1. Januar 2030 verbindliche Mindestanteile an recyceltem Kunststoff vor. Je nach Verpackungsart liegen die Quoten dann grundsätzlich zwischen 10 % und 35 %. Ab dem 1. Januar 2040 steigen sie auf 25 % bis 65 %.

Betroffen sind nicht automatisch alle Verpackungen in Ihrem Shop. Relevant wird die Vorgabe vor allem, wenn Sie Kunststoffverpackungen wie z. B. Kunststoffbeutel, Folien, Blister, Dosen oder bestimmte Produktverpackungen aus Plastik einsetzen.

Unser Tipp: Klären Sie mit Ihren Verpackungslieferanten frühzeitig, ob Ihre Kunststoffverpackungen unter die Rezyklatvorgaben fallen und welche Quote ab 2030 für Ihre Verpackungsart gilt.

Neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten

Verbraucher sollen künftig leichter erkennen können, wie Verpackungen richtig entsorgt werden. Deshalb führt Art. 12 der PPWR europaweit einheitliche Kennzeichnungen ein. Bis zum 12. August 2026 soll die EU-Kommission festlegen, wie die harmonisierte Kennzeichnung und die Angabe der Materialzusammensetzung konkret aussehen.

Unser Tipp: Für Händler bedeutet das noch nicht automatisch, dass alle Verpackungen ab diesem Datum bereits entsprechend neu gekennzeichnet sein müssen. Planen Sie mögliche Anpassungen bei Verpackungsdesigns, Druckvorlagen und Etiketten dennoch rechtzeitig ein.

Verbot bestimmter Verpackungsarten

Laut Art. 25 und Anhang V PPWR sind künftig bestimmte Verpackungsarten, die als vermeidbar gelten, verboten. Dazu gehören ab dem 1. Januar 2030 auch Verpackungen, die nur dazu dienen, das Produkt größer erscheinen zu lassen. Ein Beispiel für solche Mogelpackungen sind oftmals Lebensmittel-, Kosmetik- oder Elektronikprodukte in überdimensionierten Umkartons, obwohl das Produkt selbst deutlich kleiner ist.

Unser Tipp: Prüfen Sie, ob Sie unnötige Umverpackungen, dekorative Zusatzverpackungen oder besonders materialintensive Verpackungen einsetzen.

Die PPWR verlangt nicht nur neue Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten. Viele Vorgaben betreffen unmittelbar die Verpackungen, die Sie täglich für den Versand Ihrer Waren nutzen. Deshalb lohnt es sich, bestehende Verpackungskonzepte frühzeitig zu überprüfen. Wenn Sie sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen beschäftigen, können Sie notwendige Anpassungen planen und spätere Umstellungen vermeiden.

6. Was bedeutet die PPWR konkret für Onlinehändler?

Die PPWR bringt nicht nur neue Vorgaben für Verpackungen mit sich. Sie kann auch Auswirkungen auf Einkauf, Versand, Produktentwicklung und Marketing haben. Für Onlinehändler wird sie damit zu einem Thema der Product Compliance. Vor allem Händler, die eigene Verpackungen gestalten, Produkte importieren oder europaweit vertreiben, sollten die neuen Anforderungen frühzeitig in ihre Prozesse einbeziehen.

  • Versand und Logistik: Viele Vorgaben der PPWR betreffen direkt den Versandhandel. Verpackungsgrößen, Materialauswahl und Verpackungskonzepte werden künftig stärker in den Fokus rücken. Ihre bestehenden Versandprozesse sollten demnach auch langfristig zu den neuen Anforderungen passen.
  • Amazon FBA und Fulfillment: Auch wenn Versand und Lagerung durch Amazon oder einen Fulfillment-Dienstleister erfolgen, entfallen die rechtlichen Pflichten nicht automatisch. Je nach Geschäftsmodell können Händler weiterhin für Produkt- oder Versandverpackungen verantwortlich sein.
  • Eigenmarken und Private Label: Besonders relevant ist die PPWR für Händler mit Eigenmarken. Wer Verpackungen selbst entwickeln oder produzieren lässt, muss künftig stärker auf Themen wie Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Kennzeichnung achten. Das gilt insbesondere für Produkte, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden.
  • Nachhaltigkeitswerbung wird wichtiger: Viele Unternehmen werben bereits mit umweltfreundlichen Verpackungen oder nachhaltigem Versand. Unabhängig von der PPWR sollten Händler Nachhaltigkeitsaussagen zu Verpackungen besonders sorgfältig prüfen. Hier spielen auch die Green Claims eine entscheidende Rolle.
  • Grenzüberschreitender Handel: Ein Vorteil der PPWR liegt in den europaweit einheitlichen Regeln. Für Händler, die ihre Produkte in mehrere EU-Länder verkaufen, können unterschiedliche nationale Vorgaben langfristig an Bedeutung verlieren. Gleichzeitig lohnt es sich, bestehende Verpackungsprozesse frühzeitig auf die neuen europäischen Anforderungen auszurichten.

7. Verhältnis der PPWR zum deutschen Verpackungsgesetz

Als Online-Händler kennen Sie bereits die Pflichten aus dem Verpackungsgesetz. Dazu gehören insbesondere die Registrierung bei LUCID und die Beteiligung an einem dualen System. Mit der PPWR kommt nun ein weiteres Regelwerk hinzu. Das bedeutet aber nicht, dass das Verpackungsgesetz automatisch wegfällt.

ACHTUNG!

Das deutsche Verpackungsgesetz gilt auch nach Inkrafttreten der PPWR grundsätzlich weiter. Die neue EU-Verpackungsverordnung ersetzt die nationalen Regelungen nicht. Bestehende Pflichten wie die LUCID-Registrierung oder die Systembeteiligung bleiben zunächst bestehen. Die PPWR ergänzt diese Anforderungen um neue europäische Vorgaben, etwa zur Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung oder Verpackungsgestaltung.

Da die PPWR als EU-Verordnung unmittelbar gilt, muss Deutschland einzelne Regelungen des Verpackungsgesetzes an die neuen europäischen Vorgaben anpassen. Wo nationale Vorschriften künftig von der PPWR abweichen, haben die europäischen Regelungen Vorrang. Für Unternehmen dürfte sich dadurch vor allem der rechtliche Rahmen verändern. Viele Detailregelungen werden künftig nicht mehr auf nationaler, sondern auf europäischer Ebene festgelegt.

Welche Rolle LUCID künftig spielt

Aktuell gibt es keine Hinweise darauf, dass das Verpackungsregister LUCID durch die PPWR abgeschafft wird. Die Registrierungspflicht nach dem Verpackungsgesetz bleibt daher zunächst bestehen.

Allerdings sieht die PPWR neue Registrierungs- und Informationspflichten für Hersteller und andere Wirtschaftsakteure vor. Wie diese Vorgaben künftig mit bestehenden Systemen wie LUCID verzahnt werden, wird sich erst durch die nationale Umsetzung und weitere europäische Vorgaben zeigen.

PRAXIS-TIPP

Für Online-Händler gilt deshalb vorerst: Wer bereits nach dem Verpackungsgesetz registrierungspflichtig ist, sollte seine bestehenden Pflichten weiterhin erfüllen und die weitere Entwicklung beobachten.

8. Checkliste: Das müssen Sie als Shopbetreiber in Vorbereitung auf die PPWR tun

Die PPWR gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Viele materielle Verpackungsanforderungen greifen jedoch erst ab 2030 oder 2038. Trotzdem lohnt es sich, frühzeitig aktiv zu werden. Mit dieser Checkliste behalten Sie die wichtigsten Handlungsfelder im Blick:

Checkliste
So machen Sie Ihren Online-Shop bereit für die PPWR
  • Verpackungen prüfen

    Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Produkt-, Versand- und Umverpackungen, die Sie aktuell einsetzen. Prüfen Sie insbesondere, welche Materialien verwendet werden und ob einzelne Verpackungen möglicherweise größer oder aufwendiger sind als nötig.

  • Lieferanten und Hersteller einbeziehen

    Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Verpackungslieferanten und Herstellern. Klären Sie, ob bereits Informationen zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen oder zu künftigen Kennzeichnungsvorgaben vorliegen.

  • Versandprozesse analysieren

    Prüfen Sie, welche Kartongrößen, Versandtaschen und Füllmaterialien in Ihrem Shop zum Einsatz kommen. Gerade bei standardisierten Verpackungsgrößen kann es sinnvoll sein, die bestehenden Prozesse zu überprüfen.

  • Nachweise und Dokumentationen vorbereiten

    Die Anforderungen an Transparenz und Nachvollziehbarkeit nehmen zu. Dokumentieren Sie daher möglichst früh, welche Verpackungen Sie einsetzen und welche Informationen Ihnen von Lieferanten zur Verfügung gestellt werden.

  • Eigenmarken und Importprodukte überprüfen

    Wenn Sie Produkte unter eigener Marke vertreiben oder Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren, sollten Sie Verpackungsanforderungen künftig bereits bei der Produktauswahl und Lieferantenkommunikation berücksichtigen.

  • Nachhaltigkeitswerbung überprüfen

    Kontrollieren Sie Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „recycelbar“ auf Ihrer Website, in Produktbeschreibungen und in Werbematerialien. Umweltbezogene Aussagen sollten nachvollziehbar und belegbar sein.

  • Rücknahme und Mehrweg prüfen

    Prüfen Sie, ob Rücknahme-, Wiederverwendungs- oder Mehrwegkonzepte für Ihre Verpackungen künftig sinnvoll oder erforderlich werden können.

  • Kennzeichnungspflichten im Blick behalten

    Die EU wird weitere Vorgaben zu Kennzeichnungen und Entsorgungshinweisen veröffentlichen. Behalten Sie diese Entwicklungen im Auge, damit Sie Ihre Verpackungsdesigns und Ihre Etiketten rechtzeitig anpassen können.

  • Rechtliche Entwicklungen verfolgen

    Nicht alle Details der PPWR stehen bereits fest. Zudem wird das deutsche Verpackungsgesetz an die neuen europäischen Vorgaben angepasst werden. Beobachten Sie daher die weitere Entwicklung, um rechtzeitig auf neue Anforderungen reagieren zu können.

 

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9. Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Verpackungspflichten sollten Sie nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wer gegen die Vorgaben der PPWR verstößt, riskiert finanzielle und wirtschaftliche Konsequenzen. Bußgelder gehören zu den naheliegendsten Folgen. Schon heute ahnden Behörden Verstöße gegen das Verpackungsgesetz, etwa wenn Unternehmen sich nicht bei LUCID registrieren oder Verpackungen nicht ordnungsgemäß an einem dualen System beteiligen. Ähnliche Sanktionen sind auch im Zusammenhang mit der PPWR zu erwarten.

Daneben können Behörden den Vertrieb bestimmter Produkte einschränken oder untersagen. Erfüllt eine Verpackung die gesetzlichen Anforderungen nicht, dürfen Sie die betroffenen Produkte unter Umständen nicht mehr verkaufen. Das kann besonders teuer werden, wenn bereits große Warenbestände im Lager liegen.

Auch Ihre Wettbewerber schauen genau hin. Halten Sie gesetzliche Verpackungspflichten nicht ein, riskieren Sie wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände.

Verkaufen Sie über Amazon, eBay oder andere Marktplätze, drohen zusätzliche Risiken. Plattformbetreiber verlangen schon heute verschiedene Nachweise zu gesetzlichen Händlerpflichten. Fehlen erforderliche Angaben oder Nachweise, können Marktplätze einzelne Angebote sperren oder den Verkauf einschränken.

10. Fazit: Die PPWR betrifft Online-Shops früher, als viele denken

Die PPWR bringt neue Anforderungen an Verpackungen, Versandprozesse und Nachweise mit sich. Viele Vorgaben gelten ab August 2026, teilweise sogar erst ab 2030 oder 2038, trotzdem sollten Sie schon jetzt prüfen, welches Verpackungsmaterial Sie einsetzen, welche Lieferanten beteiligt sind und wo Anpassungen nötig werden.

Für Online-Shop-Betreiber geht es nicht nur um Nachhaltigkeit. Es geht auch um Rechtssicherheit, Verkaufsfähigkeit und saubere Prozesse. Wer früh startet, vermeidet hektische Umstellungen und kann neue Vorgaben besser in den Einkauf, den Versand und die Produktentwicklung einplanen.

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11. FAQ zur Verpackungsverordnung (PPWR)

Wer ist von der PPWR betroffen?

Von der PPWR sind nahezu alle Unternehmen betroffen, die Verpackungen herstellen, importieren, vertreiben oder nutzen. Dazu zählen Online-Shops, Marktplatzhändler und Versandhändler, aber auch Gastronomen, die To-go-Verpackungen in den Verkehr bringen. Wenn Sie Waren verpacken oder versenden, müssen Sie prüfen, welche neuen Pflichten für Ihr Unternehmen künftig gelten.

Für wen gilt das neue Verpackungsgesetz?

Das deutsche Verpackungsgesetz gilt für alle Unternehmen, die erstmals mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland in den Verkehr bringen. Dazu gehören u. a. Hersteller, Importeure und Online-Händler. Wer Produkte an private Endverbraucher verkauft, muss in der Regel Registrierungs-, Lizenzierungs- und Informationspflichten beachten.

Was besagt die Verpackungsverordnung?

Die PPWR verfolgt das Ziel, Verpackungen umweltfreundlicher und ressourcenschonender zu gestalten. Sie legt Anforderungen an die Recyclingfähigkeit, die Wiederverwendbarkeit und den Einsatz von Rezyklaten fest. Gleichzeitig sollen unnötige Verpackungen vermieden und europaweit einheitliche Regeln für Unternehmen geschaffen werden.

Wer ist von der Verpackungsverordnung entpflichtet?

Eine generelle Befreiung von der PPWR gibt es nicht. Allerdings gelten einzelne Pflichten abhängig von der Unternehmensgröße, der Verpackungsart oder dem Vertriebsmodell. Auch kleinere Händler müssen die Verordnung beachten. Welche Anforderungen konkret greifen, hängt von Ihrem Geschäftsmodell und Ihren Verpackungen ab.

Betrifft die PPWR auch Versandkartons?

Ja, Versandkartons fallen ausdrücklich unter die Regelungen der PPWR. Künftig müssen auch Transport- und Versandverpackungen bestimmte Anforderungen erfüllen, etwa hinsichtlich Recyclingfähigkeit und Verpackungsminimierung. Für Online-Shops wird deshalb die Auswahl geeigneter Versandverpackungen noch wichtiger als ohnehin schon.

Welche Verpackungen werden verboten?

Die PPWR sieht Verbote für bestimmte Verpackungsarten vor, die als besonders ressourcenintensiv oder vermeidbar gelten. Dazu zählen unter anderem einzelne Einwegverpackungen in bestimmten Anwendungsbereichen. Welche Verpackungen konkret betroffen sind, hängt vom Einsatzzweck und den jeweiligen Übergangsfristen ab.

Muss ich meine Verpackungen jetzt schon umstellen?

Nicht zwingend sofort. Da viele Regelungen ab August 2026 oder später gelten, besteht meist noch kein akuter Handlungsdruck. Dennoch sollten Sie Ihre Verpackungen frühzeitig überprüfen und Anpassungen planen. So vermeiden Sie kurzfristige Umstellungen und können mögliche Kosten besser kalkulieren.

Gilt die PPWR auch für Amazon-Händler?

Ja, auch Amazon-Händler unterliegen den Vorgaben der PPWR. Entscheidend ist nicht der Vertriebskanal, sondern ob Sie Verpackungen für den Verkauf oder Versand von Waren einsetzen. Wer über Amazon, eBay oder einen eigenen Online-Shop verkauft, muss die neuen Anforderungen gleichermaßen beachten.

 

Caroline Schmidt
Caroline Schmidt, B.A.
SEO-/SEA-Managerin (IHK) & Online-Redakteurin

Caroline Schmidt hat Medienbildung studiert und ein einjähriges Volontariat in der Online-Redaktion eines Berliner Legal-Tech-Unternehmens absolviert. Sie ist seit über fünf Jahren als Legal Writerin tätig und hat in verschiedenen Rechtsbereichen, darunter dem Arbeitsrecht, Schreiberfahrungen gesammelt. Seit 2022 ist sie als Legal Writerin und SEO-Redakteurin Teil des eRecht24-Redaktionsteams.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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