EmpCo-Richtlinie

Welche Pflichten bringt die neue EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Greenwashing für Unternehmen und Shops mit sich?

Fachlich geprüft von: Katharina Steinröder Katharina Steinröder
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab September 2026 müssen die Regelungen der EmpCo-Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden. Ihr Ziel: Die Bekämpfung von Greenwashing und Social Washing.
  • Betroffen sind alle Unternehmen, die mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen werben – unabhängig von der Größe oder Branche.
  • Prüfen Sie Ihre Werbung: Pauschale Aussagen wie “nachhaltig” oder “umweltfreundlich” sind ohne Nachweis unzulässig und können abgemahnt werden.

Worum geht's?

„Nachhaltig", „klimaneutral", „umweltfreundlich”: Derartige Begriffe gehören für viele Unternehmen zum Standard-Marketingvokabular. Doch was bislang oft ohne Studienbelege oder sonstige Nachweise funktioniert hat, kann ab September 2026 zum Abmahnrisiko werden – denn mit der EmpCo-Richtlinie werden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zukünftig strenger reguliert. Hinzu kommen neue Informationspflichten und verpflichtende Gewährleistungs- und Garantielabel. Für Sie bedeutet das: Produkttexte, Werbeaussagen und sogar Ihr Design müssen auf den Prüfstand. Was sich konkret durch die Richtlinie ändert und wie Sie sich gegen Abmahnungen absichern, lesen Sie in diesem Artikel.

 

1. Was ist die EmpCo-Richtlinie?

Bei der EmpCo-Richtlinie 2024/825 handelt es sich um eine EU-Richtlinie, die Verbraucher besser vor irreführenden Umweltversprechen schützen soll. Die Abkürzung steht für “Empowering Consumers for the Green Transition”. Die EmpCo-RL ist Teil des Green Deals, mit dem die Europäische Union bis 2050 klimaneutral werden will.

Ihr Ziel ist es zum einen, Greenwashing einzudämmen, indem Unternehmen umweltbezogene Aussagen im Marketing oder auf Produktverpackungen nachvollziehbar gestalten müssen. Unklare Werbeversprechen und Claims zur Nachhaltigkeit werden verboten. Auch Social Washing wird tabu: Irreführende Werbung mit unwahren Aussagen über Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Tierschutz oder Gleichbehandlung können in Zukunft noch besser geahndet werden.

Die Richtlinie fokussiert auf einen besseren Schutz von Verbrauchern und gilt somit im B2C-Verkehr, aber nicht im B2B.

In welchem Gesetz findet sich die EmpCo-Richtlinie?

Als EU-Richtlinie gilt die EmpCo-Richtlinie nicht unmittelbar, sondern muss von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland passiert das vorrangig über eine Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Außerdem ändert die EmpCo-Richtlinie die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCP-Richtlinie) und die Verbraucherrechterichtlinie.

Eventuell wird EmpCo in Zukunft ergänzt von der Green Claims Richtlinie. Deren Gesetzgebungsverfahren liegt derzeit allerdings auf Eis und es ist möglich, dass die Green Claims Directive nicht mehr in nationales Recht umgesetzt wird.

Wann tritt die EmpCo-Richtlinie in Kraft?

Die EU hat die Richtlinie bereits im März 2024 verabschiedet. Entscheidend für alle Shopbetreiber und Unternehmen in Deutschland ist aber die Umsetzung in die nationale Gesetzgebung: Ab dem 27. September 2026 müssen alle, die von der EmpCo-Richtlinie betroffen sind, die neuen Vorschriften anwenden.

2. Wer ist von der neuen EmpCo-Richtlinie betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen, die Produkte in der EU verkaufen oder Dienstleistungen anbieten – egal in welcher Branche sie tätig sind. Auch kleine Unternehmen und Onlineshops müssen die Vorgaben ab September 2026 umsetzen, wenn sie an Verbraucher verkaufen. Längere Übergangsfristen sind für sie aktuell nicht vorgesehen.

Wichtig ist, dass die neuen Vorgaben auch für bereits vermarktete Produkte gelten. Prüfen Sie daher, ob die Werbeversprechen, die Sie im Rahmen Ihres Marketings und auf Verpackungen nutzen, den Regeln der Richtlinie entsprechen. Die Bundesregierung wurde zwar um eine längere Abkaufsfrist gebeten, um zu verhindern, dass Verpackungen unnötig vernichtet werden müssen – ob dieser jedoch nachgekommen wird, ist aktuell nicht klar. Sollte dem so sein, informieren wir Sie auf eRecht24 natürlich darüber.

GUT ZU WISSEN

Die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie gelten für Sie als Händler auch dann, wenn Sie Waren nicht über einen eigenen Shop, sondern auf Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay verkaufen. Entscheidend ist, wer als Vertragspartner den Kaufvertrag mit dem Verbraucher schließt – und das sind Sie selbst und nicht die Plattform.

3. Was ändert sich durch die Richtlinie?

Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in deutsches Recht kommen auf Unternehmen weitreichende Änderungen zu – angefangen beim Verbot bestimmter Umweltaussagen bis hin zu einer neuen Labelpflicht.

Verbot irreführender Umweltaussagen

Verboten werden allgemeine Umweltaussagen und -versprechen, die sich nicht beweisen lassen – insbesondere:

  • klimaneutral / kompensierte Klimaneutralität
  • grün
  • biologisch abbaubar
  • umweltfreundlich

Für die Produkte in Ihrem Shop dürfen Sie weiterhin mit Claims „Verpackung besteht zu 80 % aus recyceltem Kunststoff” werben – Sie müssen die Aussage aber belegen können (“zertifiziert nach XY”). Damit ein Artikel als “biologisch abbaubar” beworben werden darf, muss die Eigenschaft für den gesamten Artikel gelten und nicht nur für einzelne Teile.

Sören Siebert
Sören SiebertRechtsanwalt

Neben irreführenden Geschäftspraktiken wird auch leeren Zukunftsversprechen Einhalt geboten: Aussagen wie “Klimaneutral bis 2030” sind nur noch dann zulässig, wenn es konkrete Zwischenziele und einen Plan gibt, wie diese erreicht werden. Allgemeine Werbung, ein Produkt sei durch CO₂-Ausgleich (“Offsetting”) klimaneutral oder umweltpositiv, wird komplett verboten.

Strengere Regeln für Nachhaltigkeitssiegel

Umwelt- und Ökolabels dürfen künftig nur noch genutzt werden, wenn sie auf einem staatlichen bzw. unabhängigen, zertifizierten Prüfverfahren beruhen und sich entsprechend beweisen lassen. Nicht mehr erlaubt sind:

  • ausgedachte Fantasie-Siegel ohne unabhängige Prüfung
  • Labels ohne klare Kriterien

Wichtig dabei: Die Unabhängigkeit der Vergabestellen muss nach anerkannten Standards nachgewiesen sein (z. B. ISO-Norm, EU-Vorgaben). Eigene Siegel ohne externe Kontrolle werden damit unzulässig.

Transparenzpflichten

Mit der EmpCo-Richtlinie kommen auf Unternehmen und Händler neue Transparenzpflichten zu – das heißt, auch neue Informationspflichten für Onlineshops. Informieren Sie Verbraucher insbesondere über:

  • Haltbarkeit Ihrer Produkte
  • Reparierbarkeit (z. B. ob Ersatzteile verfügbar sind)
  • bei digitalen Produkten: Informationen, ob und wie lange Software-Updates verfügbar sind

WICHTIG

Die Angaben müssen für Kunden klar, verständlich und leicht auffindbar sein. Platzieren Sie sie z. B. direkt auf der Verpackung, zentral im Onlineshop bzw. am Verkaufsort oder im Rahmen der Werbung (etwa als QR-Code).

Neue Garantie- und Gewährleistungslabels

Als Händler oder Shopbetreiber müssen Sie Ihre Kunden ab September 2026 mit neuen Garantie- und Gewährleistungslabels über ihre Rechte beim Kauf informieren. Aussehen und Gestaltung sind durch die EU vorgeschrieben und lassen wenig Spielraum zu – und auch bei der Einbindung müssen Sie sich an die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie halten.

Wie die Labels aussehen, wie sie eingebunden werden müssen und woher Sie sie bekommen, lesen Sie im Artikel “Garantie- und Gewährleistungslabel werden Pflicht: Das müssen Online-Händler jetzt beachten”.

Verbot von “Green by Design”-Täuschung

Das Verbot von “Green by Design” betrifft die irreführende Gestaltung u. a. von Verpackungen: Grünes Packaging – beispielsweise durch Naturbilder ohne Bezug zum Produkt oder Icons wie Blätter, Wassertropfen oder Erde ohne Erklärung – kann dazu führen, dass Verbraucher ein Produkt als umweltfreundlich wahrnehmen, obwohl es das gar nicht ist.

SCHON GEWUSST?

In Kombination mit Textelementen oder Logos fallen solche “impliziten Umweltversprechen” unter die Regeln für allgemeine Umweltaussagen. Werden sie neben Aussagen zur Nachhaltigkeit platziert, können sie wie ein Qualitätssiegel wirken und müssen somit die neuen, strengen Anforderungen an Umweltlabel erfüllen.

4. Welche Greenwashing-Risiken Sie kennen und vermeiden sollten

Viele bisher gängige Marketing-Slogans werden durch die Anpassung des UWG künftig rechtlich riskant. Wir zeigen Ihnen, womit Sie weiterhin werben dürfen – und von welchen Claims Sie lieber die Finger lassen.

Checkliste Greenwashing-Risiken
Was erlaubt ist
  • belegbare Umwelt- und Sozialaussagen (z. B. „hergestellt mit 30 % weniger Energieverbrauch als Vorgängermodell (Messung 2025)“
  • konkrete Angaben zum Anteil recycelter Materialien (z. B. „Verpackung zu 100 % recycelbar im deutschen Dualen System“)
  • anerkannte Ökolabels mit Zertifizierungssystem (z. B. EU-Umweltzeichen, Blauer Engel, Grüner Knopf)
  • belegbare Aussagen zur Nachhaltigkeit (z. B. „nachhaltig, da aus 80 % recycelter Baumwolle gefertigt (zertifiziert nach GRS)“)
  • transparente Einschränkungen (z. B. „Produkt teilweise recycelbar – Verpackung vollständig, Inhalt nicht“)
Was nicht erlaubt ist
  • allgemeine Umwelt- oder Sozialaussagen (z. B. „nachhaltig produziert“ oder “fair” ohne Nachweis)
  • nicht nachprüfbare vergleichende Werbung mit Mitbewerbern (z. B. “umweltfreundlicher als xy”)
  • eigene Öko-Logos und Nachhaltigkeits-Labels auf Produkten/im Marketing
  • Aussagen wie „recycelbar“ für das Gesamtprodukt, obwohl nur Teile diese erfüllen
  • Werbung mit Klimaneutralität, wenn diese allein auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen (Offsetting) beruht (z. B. “klimaneutral”, “CO2-neutral”)
  • unwahre Aussagen zur Lebensdauer (z. B. “hält garantiert 7000 Waschgänge”)

5. Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die EmpCo-Richtlinie?

Verstöße gegen die EmpCo-Richtlinie werden über das UWG verfolgt. Halten Sie sich nicht an die neuen Vorgaben, indem Sie z. B. weiterhin Produkte mit eigenen Fantasie-Nachhaltigkeitssiegeln bewerben oder im Marketing auf nicht nachweisbare Umweltbehauptungen setzen, kann Ihnen eine Abmahnung im Wettbewerbsrecht drohen.

Abmahnbefugt sind Mitbewerber, aber auch Verbraucherschutzvereine und bestimmte Wettbewerbsverbände. Eine Abmahnung beinhaltet eine Unterlassungserklärung sowie eine hohe Vertragsstrafe, wenn Sie gegen diese verstoßen, weil der Rechtsverstoß nicht eingestellt wird. Unter Umständen sind bei schweren Verstößen außerdem staatliche Bußgelder von maximal 4 % des Jahresumsatzes möglich.

Betreiben Sie unzulässiges Greenwashing oder Social Washing, sollten Sie zudem nicht die möglichen Imageschäden unterschätzen – Kunden wissen mittlerweile, wenn "grüne" Werbeversprechen vor allem dem Unternehmen, aber nicht der Umwelt dienen. Auch Investoren und Geschäftspartner können schnell das Vertrauen verlieren.

6. Checkliste: Ist Ihr Online-Shop EmpCo-ready?

Checkliste
Ist Ihr Online-Shop Emp-Co-ready?
  • Was ist der Ist-Zustand? Machen Sie eine Bestandsaufnahme und dokumentieren Sie alle Werbeversprechen, die Sie auf Verpackungen, im Marketing und im Vertrieb nutzen.
  • Welche Aussagen sind unklar? Prüfen Sie die Inhalte auf allgemeine Greenwashing-Begriffe wie “fair”, “umweltfreundlich” oder “grün”.
  • Wo fehlen Nachweise? Stellen Sie sicher, dass genutzte Labels auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen und sich Umweltaussagen beweisen lassen.
  • Welche Claims sind unzulässig? Aussagen, die den Regeln der Richtlinie entgegenstehen, sollten Sie aus Ihrer Kommunikation streichen oder bis September 2026 anpassen.
  • Müssen Aussagen ergänzt werden? Prüfen Sie, ob Slogans präzisiert werden müssen und ergänzen Sie Zahlen, Quellen, Zertifikate oder Studien.
  • Werden die neuen Informationspflichten erfüllt? Informieren Sie Ihre Kunden über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und die Bereitstellung von Software-Updates.
  • Wie steht es um das Produktdesign? Prüfen Sie, ob Icons, Farben oder Bilder unbeabsichtigt Nachhaltigkeit suggerieren. Entfernen Sie irreführende Gestaltungen oder ergänzen Sie klare Erläuterungen, damit keine falschen Eindrücke entstehen.
  • Ist die neue Labelpflicht umgesetzt? Die Produkte in Ihrem Shop müssen Sie mit einem Gewährleistungslabel (global) sowie mit einem Garantielabel (produktspezifisch bei mind. 2-jähriger Haltbarkeitsgarantie) versehen.

 

Tipp: Schulen Sie auch Ihre Mitarbeitenden, damit diese über die Regelungen Bescheid wissen und neue Claims den rechtlichen Vorgaben entsprechen. Bei besonders kritischen Slogans empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung.

7. Fazit

Am 27. September 2026 treten die Regelungen der EmpCo-Richtlinie durch Anpassungen des UWG und des EGBGB in Kraft. Als Unternehmen sind Sie dann dazu verpflichtet, Umweltversprechen mit belastbaren Daten, konkreten Maßnahmen und Zertifizierungen zu belegen – andernfalls sind solche Werbeversprechen tabu.

Verzichten Sie auf pauschale Aussagen und Labels, die sich nicht überprüfen lassen, da Sie neben rechtlichen Konsequenzen einen Vertrauensverlust bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren riskieren. Besser: Handeln Sie jetzt und überprüfen Sie Ihre Kommunikation und Ihr Marketing. So sichern Sie sich nicht nur rechtlich ab, sondern stärken auch Ihre Wettbewerbsposition gegenüber Mitbewerbern.

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8. FAQ: Häufig gestellte Fragen zur EmpCo-Richtlinie

Wann tritt die neue EmpCo-Richtlinie in Kraft?

Die EmpCo-Richtlinie wurde auf EU-Ebene beschlossen und trat bereits 2024 in Kraft. Von den EU-Mitgliedsstaaten muss sie jedoch noch in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland geschieht das über eine Anpassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Ab dem 27.09.2026 müssen Unternehmen die Regeln dann umsetzen.

Welche Änderungen bringt die EmpCo-Richtlinie der EU-Kommission mit sich?

Durch die EmpCo-Richtlinie werden die Anforderungen an Umweltwerbung deutlich verschärft. Allgemeine Aussagen wie “grün”, “umweltfreundlich” oder "fair" sind nicht mehr zulässig, wenn sie sich nicht beweisen lassen. Zusätzlich werden Nachhaltigkeits- und Öko-Labels stärker reguliert und die Informationspflichten für Unternehmen ausgeweitet.

Darf ich noch „nachhaltig“ schreiben?

Ja, das dürfen Sie, allerdings nur noch eingeschränkt. Umweltversprechen wie “nachhaltig” sind in der Kommunikation und im Marketing nur erlaubt, wenn sie sich konkret auf etwas beziehen und sich beweisen lassen. Pauschale Behauptungen ohne Nachweis sind unzulässig. Sie müssen die Nachhaltigkeit Ihres Produkts oder Unternehmens mit überprüfbaren Fakten wie Zahlen, Zertifikaten oder Studien belegen können.

Sind kleine Shops auch betroffen?

Ja, auch kleine Onlineshops sind von den Regeln der EU-Richtlinie betroffen, sobald sie mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaspekten werben. Übergangsfristen für kleinere und mittlere Unternehmen sind derzeit nicht geplant. Prüfen Sie daher unbedingt Ihre Werbeslogans – denn Sie können bei Verstößen genauso abgemahnt werden wie große Unternehmen.

Welche Bedeutung hat die EmpCo-Richtlinie für Versicherer?

Die EmpCo-Richtlinie betrifft Unternehmen aller Branchen und Größen – und damit auch Versicherer. Wie jedes andere Unternehmen müssen auch sie nachhaltigkeitsbezogene Aussagen zu Produkten und Investments prüfen und belegbar formulieren.

 

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Katharina Steinröder
Katharina Steinröder, Ass. jur.
Legal Writerin

Katharina Steinröder ist Volljuristin und TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Seit 2023 ist Sie als Legal Writerin Teil des Redaktionsteams von eRecht24. Bei eRecht24 schreibt sie vor allem Inhalte mit Bezug zum Internet- und Datenschutzrecht.

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