Worum geht es bei der Cookie Diskussion?
Die Ausgangslage ist wie folgt: Cookies sind kleine Textdateien, die für eine Session oder auch dauerhaft auf der Festplatte des Nutzers gespeichert werden können. Durch Cookies können dann die Benutzer der Webseite wiedererkannt werden. So ist es zum Beispiel möglich, die Nutzer mit dem Benutzernamen zu begrüßen oder Waren im Warenkorb zu speichern.
Die europäische Cookie-Richtlinie soll die Verwendung und Speicherung von Cookies regeln um die Daten der Nutzer zu schützen. Cookies sollen nach der Richtlinie erst dann gesetzt und gespeichert werden dürfen, wenn der Nutzer darüber belehrt wird und auch eingewilligt hat.
Wie diese Einwilligung des Nutzers aber aussehen muss, ist noch immer unklar. Einige gehen davon aus, dass der Nutzer aktiv seine Einwilligung erklären muss (Opt-In). Andere meinen, dass es auch ausreicht, wenn der Nutzer belehrt wird, und er dem Cookie-Einsatz widersprechen kann (Opt-Out).
Viele Seitenbetreiber haben sich aus Vorsicht dafür entschieden, auf der Webseite ein Banner einzurichten und damit den Nutzer über den Einsatz von Cookies zu informieren. Über das Banner können die Nutzer dann ihre Einwilligung auch erteilen.
Banner darf die Pflichtangaben nicht überdecken
Wenn Seitenbetreiber ein Banner einbinden, müssen sie darauf achten, dass der Banner keine Pflichtangaben auf der Seite überdeckt. Viele Seitenbetreiber binden die Banner unten auf der Webseite ein. Dort sind aber meistens auch das Impressum und die Datenschutzerklärung eingebunden.
Das Impressum muss aber nach § 5 Telemediengesetz (TMG) stets unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar auf der Webseite sein. Wenn der Cookie-Banner aber über dem Impressum liegt, werden diese gesetzlichen Bedingungen nicht erfüllt.
Das Gleiche gilt für die Datenschutzbestimmungen. Nach § 13 Absatz 1 Satz 1 TMG muss der Nutzer zu Beginn der Nutzung über Art, Umfang und Zwecke der Datenerhebung und -verwendung auf der Webseite informiert werden. Es muss also auch eine Datenschutzerklärung auf der Webseite geben. Die Datenschutzerklärung muss außerdem mit einem Klick erreichbar sein. Wenn der Cookie-Banner die Datenschutzerklärung aber verdeckt, wird der Nutzer auch hier nicht ordentlich belehrt.
Seit Anfang des Jahres müssen Seitenbetreiber außerdem über die Online-Streitschlichtungs-Plattform (OS-Plattform) belehren. Auch dieser Hinweis ist häufig entweder im Seiten-Footer oder im Impressum untergebracht. Er darf ebenso wenig wie Impressum und Datenschutzerklärung vom Cookie-Banner überdeckt werden.
Praxis-Tipps:
1. Wenn Webseitenbetreiber ein Cookie-Banner einsetzen möchten, müssen sie darauf achten, keine Pflichtangaben auf der Webseite zu verdecken. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Pflichten drohen teure Abmahnungen.
2. Seitenbetreiber sollten das Banner an einer freien Stelle einbinden. Einige Seitenbetreiber geben die Pflichtinformationen sowohl oben auf der Webseite als auch im Footer. So bleiben die Informationen trotz Banner immer verfügbar.

