Ebay: Maßnahmen gegen scheinprivate Händler

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Worum geht's?

Ebay hat in diesem Frühjahr zahlreiche Neuerungen eingeläutet – dazu gehört auch die Umstellung des Ebay-Zahlungssystems. Ebenfalls im Fokus der Neuerungen stehen Maßnahmen gegen scheinprivate Händler, also Händler, die nach außen hin zwar als privat auftreten, tatsächlich aber gewerblich handeln.

Verkäufer überschreiten schnell die Grenze zum gewerblichen Handel

Nicht immer steckt hinter den scheinprivaten Händlern eine entsprechende Absicht: Viele Anbieter halten sich tatsächlich für einen privaten Verkäufer – obwohl sie längst die Schwelle des gewerblichen Verkaufs überschritten haben. Klar ist aber auch: Es gibt viele schwarze Schafe, die mit dem angeblich privaten Kauf die geltenden Vorschriften zu umgehen, die der Gesetzgeber für Käufer vorsieht.

 

Angaben sollen Käufer auf den privaten Kauf hinweisen

Besonders beliebt sind dabei explizite Verweise auf den privaten Charakter der Transaktion. Käufer sollten sich von Angaben wie "privater Verkauf, keine Gewährleistung" nicht täuschen lassen, denn: Ergibt sich aus dem Impressum, dass es sich um einen gewerblichen Verkäufer handelt, stehen dem Käufer auch die entsprechenden Verbraucherrechte wie zum Beispiel das Recht auf Gewährleistung, Umtausch oder Retoure zu.

 

Falsche Angaben können eine Abmahnung nach sich ziehen

Für die Verkäufer, die bewusst täuschende Angaben machen, kann das Vorgehen teuer werden: Nach richtiger Einschätzung handelt es sich hierbei um wettbewerbswidriges Verhalten – was entsprechend abgemahnt werden kann. In den letzten Wochen hat die Anzahl der Abmahnungen in dieser Richtung zugenommen: Hier haben sich sogenannte Abmahner darauf spezialisiert, falsche Angaben von Ebay-Anbietern aufzuspüren und entsprechend abzumahnen.

 

Scheinprivate Händler gefährden den E-Commerce

Scheinprivate Händler sind nicht nur aus Kundensicht ärgerlich – sie sind auch für alle Verkäufer, die sich regelkonform verhalten und korrekte Angaben machen, eine realistische Gefahr. Dies gilt auch angesichts des teilweise großen Sortiments, das auf Ebay und auf der Plattform Ebay Kleinanzeigen von angeblich privaten Verkäufern angeboten wird. Diese unterscheiden sich zum Teil deutlich in der Preisgestaltung – wenig erstaunlich, denn als privater Verkäufer werden weder Steuern fällig noch belasten Retouren die eigene Umsatzbilanz.

 

Fazit

Gewerbliche Händler, die selbst rechtskonform Waren und Dienstleistungen auf Ebay anbieten, können gegen die scheinprivaten Händler nur mit juristischer Unterstützung vorgehen. Die Einleitung von juristischen Maßnahmen hat dabei vor allem das Ziel, für einen fairen Wettbewerb beim Online-Shopping zu sorgen – und Verbrauchern die Rechte zukommen zu lassen, die ihnen ohnehin durch das Gesetz garantiert werden.

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