Bonitätsprüfung im Onlinehandel: Kartellamt leitet Sektoruntersuchung ein

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Worum geht's?

Der Kauf auf Rechnung ist bei Kundinnen und Kunden die beliebteste Zahlungsmethode im Internet. Doch wer sie anbietet, geht immer ein Risiko ein. Um es zu minimieren, setzen Online-Shops auf die Abfrage sogenannter Scoring-Werte von Wirtschaftsauskunfteien. Doch das Bundeskartellamt befürchtet, dass dabei häufig gegen Verbraucherrechte und Datenschutz verstoßen wird.

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Analyse von Abläufen und Strukturen

Was genau beim „Kauf auf Rechnung“ überprüft werde, sei vielen Bestellenden unklar. So drückt es der Präsident des Kartellamtes, Andreas Mundt, aus. Das könne auch an der unzureichenden Information auf den Shop-Seiten liegen. Genaueres will seine Behörde bei einer umfassenden Sektoruntersuchung herausfinden. Sie umfasst Gespräche mit Fachleuten und Interessenvertretungen, aber auch schriftliche Befragungen bei 50 ausgewählten Online-Stores und großen Wirtschaftsauskunfteien.

Voraussetzung: Transparenz und Datenschutz

Dem individuellen Score einer Person liegen verschiedene Daten zugrunde, die bei Auskunfteien wie beispielsweise der Schufa gespeichert sind. Neben Namen, Adresse und Geburtsdatum gehören dazu vor allem Informationen zum Kauf- und Zahlungsverhalten. Dabei werden Handy- und Leasingverträge ebenso berücksichtigt wie Kredite, unbezahlte Rechnungen oder Insolvenzen. Aus alldem berechnen die Auskunfteien einen oder mehrere Scores. Diese Werte sollen die Wahrscheinlichkeit darstellen, mit der die Person ihre Kreditraten, Mieten oder Rechnungen bezahlen wird.

Auch Auskunfteien im Visier

Weil es sich dabei um sensible Informationen handelt, müssen Händlerinnen und Händler sich an enge datenschutzrechtliche Vorgaben halten. Dazu gehört unter anderem, dass die Betroffenen freiwillig in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen. Ob dies in der Praxis immer berücksichtigt wird, ist daher eine der Fragestellungen der Sektorenuntersuchung. Aber auch den genauen Ablauf und die Kriterien für eine Bonitätsprüfung will die Behörde genauer beleuchten. Neben dem Onlinehandel stehen dabei vor allem die verschiedenen Auskunfteien im Mittelpunkt des Interesses.

Praxis-Tipp

Mit der Sektoruntersuchung kann das Kartellamt zwar Verstöße gegen das Verbraucherrecht feststellen. Zur Verhängung von Bußgeldern ist es aber nicht berechtigt. Wer einen Online-Shop betreibt und dabei Bonitätsprüfungen durchführt, sollte dennoch spätestens jetzt sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben beim Scoring erfüllt werden.

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