Worum geht's?
Verkäufe in Onlineshops im Internet, auch E-Commerce genannt, boomen! Betreiber von Onlineshops möchten Ihre Onlinepräsenzen ausbauen und Ihre Produkte nicht nur deutschlandweit sondern auch ins Ausland verkaufen.
Vor allem Anbieter bei eBay oder Amazon überlegen, über den eigenen Onlineshop auch europaweit oder sogar weltweit zu verkaufen. Aber wie schaffen Sie es, im Hinblick auf den Schutz der Kundendaten und die allgemeine Rechtssicherheit im Ausland, keine Abmahnungen zu kassieren?
Wie müssen internationale Rechtstexte geschrieben sein, damit der Online-Handel in anderen Ländern abmahnsicher ist? Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, wie Sie auch bei Verkäufen über Ihren Onlineshop in Frankreich, England, Spanien oder Österreich einen rechtssicheren Rahmen schaffen.

Wo liegen die Probleme bei internationalen Verkäufen über eBay und Amazon?
Schon die E-Commerce-Regelungen in Deutschland für Texte bei AGB, Widerruf, Datenschutz und Impressum sind sehr komplex. Ist es da überhaupt möglich, bei internationalen Verkäufen über Ihren Onlineshop die verschiedenen rechtlichen Vorschriften für internationale Rechtstexte aus zahlreichen anderen Ländern zu beachten?
Ein Franzose liest keine deutschen AGB in Online-Shops
Versetzen Sie sich als Anbieter eines Onlineshops einmal in die Lage Ihrer Kunden. Wenn ein französischer Kunde im Onlineshop von amazon.fr Produkte sieht, die er gern kaufen würde, ist der Sitz des Verkäufers zumindest innerhalb der EU kein großes Hindernis.
Die Franzosen sprechen aber nun einmal kein Deutsch. Wenn französische Kunden ausschließlich deutsche Rechtstexte zu sehen bekommen, werden sie zu geschätzt 90% nicht kaufen. Internationale Rechtstexte in verschiedenen Sprachen sind in diesem Fall sehr wichtig.
Korrekte AGB, eine Widerrufsbelehrung und eine Datenschutzerklärung in der Sprache der Kunden sind also nicht nur als Rechtstexte notwendig, sondern vor allem aus Marketingsicht in Ihrem Onlineshop immens wichtig, um erfolgreich im Ausland zu verkaufen.
Wann benötigen Sie als Online-Händler ausländische Rechtstexte für Verkaufsplattformen?
Onlineshop-Betreiber und Anbieter bei eBay und Amazon, die über die Onlineshops von ebay.de oder amazon.de an deutsche Kunden verkaufen, benötigen die deutschen Rechtstexte wie AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung.
Alle Anbieter bei Verkaufsplattformen wie Amazon & Co. sowie Onlineshop-Betreiber, die sich gezielt an ausländische Kunden richten (ausländische Domain, englische Sprache usw.) oder direkt über ausländische Plattformen wie ebay.co.uk oder amazon.fr Waren verkaufen, benötigen internationale Rechtstexte, die inhaltlich und sprachlich an diese Länder angepasst sind.
Reicht es nicht aus, die deutschen Rechtstexte einfach zu übersetzen?
Nein. Zum einen ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, denn eine juristisch korrekte Übersetzung von AGB, Widerruf & Co. Ihres Onlineshops sollte nur durch einen juristischen Fachübersetzer oder Rechtstexter erfolgen. Schon bei 2 oder 3 verschiedenen Sprachen wird das für Shopbetreiber aber sehr teuer.
Viel wichtiger ist aber: Die Rechtstexte wie etwa allgemeine Geschäftsbedingungen oder eine Datenschutzerklärung Ihres Onlineshops müssen als Texte auch inhaltlich an das Recht des jeweiligen Landes angepasst werden. Anwälte und Rechtstexter müssen dabei zahlreiche rechtliche Unterschiede im Rahmen Ihres Onlineshops beachten, die bei einer bloßen Übersetzung nicht berücksichtigt werden. Der wichtigste Punkt: die Texte aus einem klassischen Online-Shop passen rechtlich gar nicht zum Verkauf auf eBay und Amazon.
Wo finde ich internationale Rechtstexte für Amazon und eBay?
Ausländische Rechtstexte für Amazon
Hier finden Sie AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz und Impressum für
Amazon Frankreich Amazon England Amazon Spanien Amazon Italien
Ausländische Rechtstexte für eBay
Hier finden Sie AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutz und Impressum für:
eBay Österreich eBay England eBay Frankreich eBay Spanien
eBay Italien eBay Schweiz eBay Niederlande eBay Irland
Handel auf eBay Frankreich
Wenn ein deutscher Anbieter mit Niederlassung in Deutschland auf der französischen Plattform von eBay handeln will, sind folgende Punkte in den Rechtstexten zu beachten:
1. Vertragsschluss nach französischem Recht
Beim Vertragsschluss im Onlineshop gibt es im französischen Recht einige wichtige Unterschiede zu den Regelungen des BGB in Deutschland. Der Code Civil regelt Kaufverträge in Buch III, Titel VI, Artikel 1582 und folgende.
Unterschiede gibt es im französischen Recht vor allem bei Fragen des Vertragsschlusses und der Eigentumsübertragung nach Abschluss eines Kaufvertrags in Onlineshops.
Vor allem beim Thema, wann ein Vertrag zustande kommt, gelten in Frankreich gemäß Rechtstexten andere Regeln. Schon das Anbieten von Waren im Internet z.B. auf Verkaufsplattformen ist nach französischem Recht ein wirksames Vertragsangebot, das der Kunde direkt mit seiner Bestellung annimmt.
Rechtstexte in Deutschland regeln diesen Punkt oft anders. Hier kommt erst mit der Bestätigung des Händlers, z. B. an die E-Mail-Adresse des Kunden, ein wirksamer Vertrag zustande.
2. Französische AGB für eBay
Diese zahlreichen Besonderheiten des französischen Vertragsrechts müssen in den AGB von eBay-Händlern korrekt umgesetzt werden. Eine bloße Übersetzung von Rechtstexten wie deutscher AGB kommt deshalb nicht in Betracht.
3. Französisches Sprachengesetz
Eine Besonderheit ist das so genannte „französische Sprachengesetz“ (Gesetz Nr. 94-665). Dieses Gesetz schreibt vor, dass wesentliche Punkte in Werbung und Angeboten in Ihrem Shop zwingend in französischer Sprache dargestellt werden müssen.
Ist das nicht der Fall drohen den Onlineshops Geldbußen und der Vertrag ist unter Umständen unwirksam. Schon deshalb sollten Anbieter auf eBay Frankreich nur mit korrekten französischen Rechtstexten auftreten.
4. Impressum nach französischem Recht?
Wenn Sie als Anbieter keine Niederlassung in Frankreich haben gelten nicht die französischen, sondern die deutschen Rechtstexte zu Impressumsvorschriften. Händler müssen die Impressumsangaben dann aber vollständig in französischer Sprache in die Angebote auf Verkaufsplattformen einbinden.
5. Französische Widerrufbelehrung
Das Widerrufsrecht ist in der EU seit Juni 2014 in großen Teilen einheitlich geregelt. Allerdings muss auch beim Handel auf ebay.fr die Widerrufsbelehrung in zahlreichen Punkten individuell z.B. von einem Rechtstexter erstellt werden, etwa bei der Teillieferung, des Speditionsversands und der Frage wer die Kosten des Widerrufs trägt. Und selbstverständlich müssen diese Rechtstexte auf Französisch erfolgen.
6. Französische Datenschutzerklärung
Auch Rechtstexte wie die Datenschutzerklärung muss auf das französische Recht angepasst werden. Weiter ist für Anbieter – eigentlich - eine Pflichtregistrierung bei der französischen Datenschutzbehörde (Commission nationale de l'informatique et des libertés, „CNIL“) notwendig. Diese Pflicht besteht aber nur für Händler mit Niederlassung in Frankreich. Bei Händlern mit Sitz in Deutschland, die über ebay.fr verkaufen ist diese Registrierung nicht notwendig.
7. Rechtstexte eBay Frankreich
Anwaltlich geprüfte Rechtstexte für den Handel auf der französischen Verkaufsplattform finden Sie hier: eBay Frankreich
Welche Rechtstexte benötigen Sie beim Internationalen Handel in Ihrem Online-Shop?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB sind das rechtliche Grundgerüst aller Verkäufe, auch bei Verkaufsplattformen. Im Gegensatz zum eigenen Onlineshop kommt bei den gängigen Verkaufsplattformen hinzu, dass der Betreiber rechtliche Vorgaben macht (etwa zum Vertragsschluss, zur Vertragsabwicklung usw.) die Sie als Anbieter in Ihren AGB korrekt umsetzen müssen.
Auch das in der EU gültige Fernabsatzrecht führt nicht dazu, dass es in ganz Europa einheitliche Regelungen für Kaufverträge gibt. Oder wissen Sie was genau mit „invitation to treat“, „placing an order by electronic means“ oder „Vente à distance : conclusion du contrat /“ gemeint ist und wie Sie diese Punkte rechtssicher einbinden?
Bei den AGB sollten Sie als Händler also besser nicht schlampen oder einfach per copy & paste fremde AGB übernehmen, sondern professionelle AGB für den Internationalen Handel nutzen.
Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular
Es gibt zwar seit Juni 2014 ein weitgehend einheitliches Fernabsatzrecht. Trotzdem benötigen Sie eine individuell angepasste Widerrufsbelehrung für jedes Land. Zum einen, weil es inhaltlich eben doch Unterschiede bei Fernabsatzverträgen gibt. Zum anderen, weil es die wenigsten Anbieter schaffen werden, die deutsche Widerrufsbelehrung sicher in sauberes Italienisch, Spanisch oder Englisch zu übersetzen.
Auch das seit Juni 2014 notwendige Widerrufsformular muss in der jeweiligen Landessprache im Shop angeboten werden.
Impressum
Auch beim Impressum gibt es in fast jedem Land der EU abweichende Regelungen, die oft nur Details betreffen. Setzen Sie diese auf Ihrer Webseite aber nicht um, können Anbieter auf ebay.co.uk mit Abmahnungen rechnen.
Datenschutzerklärung
Auch das Datenschutzrecht ist in der EU NICHT vereinheitlicht. Jedes Mitgliedsland hat weiterhin eigene Datenschutzvorschriften. Und diese müssen Sie als Shop-Anbieter einhalten, wenn Sie mit Franzosen, Engländern, Spaniern oder Österreichern Geschäfte machen wollen.
Praxis Tipp:
Hier finden Sie abmahnsichere Rechtstexte für den internationalen Verkauf auf Amazon und eBay.