Darf man bedenkenlos verlinken?

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Worum geht's?

Das Verlinken von Websites ist gängige Praxis und ein unverzichtbarer Bestandteil zum Funktionieren des Netzes.

  • Aber wer haftet für solche auch Hyperlinks genannten Querverbindungen ?
  • Was geschieht, wenn der Betreiber einer Seite, zu der man einen Link gesetzt hat, dort rechtswidrige Inhalte anbietet?
  • Müssen diese fremden Seiten regelmäßig auf deren Inhalt kontrollieren?
  • Ist es unter juristischen Gesichtspunkten nicht viel zu gefährlich, Links in die eigen Website?
  • Kann man sich durch die Verwendung eines sogenannten "Disclaimers" von einer möglichen Haftung freizeichen?
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    Zunächst muss geklärt werden, ob es überhaupt zulässig ist, auf eine fremde Seite zu verlinken, ohne dass der Betreiber dieser Seite etwas davon weiß.

    Hierbei kann man davon ausgehen, dass Seitenbetreiber, die ihre Webseiteb ins Netz stellt, auch damit einverstanden ist, dass auf diese Website verlinkt wird. Juristisch gesehen wird hier das Einverständnis des Inhabers der Seite fingiert.Sie müssen den Betreiber der Seite, auf die sie verlinken wollen, nicht um Erlaubniss fragen. Alle Informationen zum Thema Homepage erstellen, finden Sie in einem gesonderten Beitrag.

    1. Der Verlinkte fordert sie zur Unterlassung auf

    Fordert sie der Betreiber einer Seite auf, den Link zu unterlassen, stellt sich stets die Frage, ob Sie dieser Aufforderung auch folgen müssen. Diese Überlegung mag vor dem Hintergrund, dass das Internet gerade durch Verlinkung geprägt wird, nicht ganz einleuchtend sein. Unter juristischen Gesichtspunkten wurde jedoch einige Zeit diskutiert, ob durch einen Link auf eine Seite ohne Zustimmung das Vervielfältigungsrecht des Urhebers der betreffenden Seite verletzt sein kann. Auch unter wettbewerbsrechtlichen Fragen wurde dies diskutiert.

    Soweit die Inhalte, auf die Sie verlinken wollen frei zugänglich sind, können Sie dies jederzeit tun. Der BGH hat in der so genannten Paperboy-Entscheidung geurteilt, dass das Setzen eines Links auf eine fremde Seite grundsätzlich keine urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich relevante Handlung darstellt. Das Verlinken auf Seiten unterhalb der eigentlichen Startseite mittels Deep-Links erachtete der BGH in dieser Entscheidung für zulässig.

    Zumindest dann, wenn die entsprechenden Inhalte auf den tieferliegenden Seiten öffentlich zugänglich, also nicht gesondert geschützt sind, ist eine Verlinkung mittels Deep-Links auch dann zulässig, wenn der Verlinkte dies nicht wünscht. Auch wettbewerbsrechtliche Argumente gegen Deep-Links wie der Verlust von Werbeeinnahmen durch das "Vorbeischleusen" an der Startseite durch Deep-Links ließ der BGH nicht gelten.

    2. Zu eigen machen fremder Inhalte

    Hiermit ist der Fall gemeint, in dem der Betreiber einer Website nicht deutlich zum Ausdruck bringt, dass der Inhalt auf den verlinkt wird, nicht der eigene ist. Darunter fällt auch das sogenannte Framing (oder Inline-Linking), bei dem durch die Verwendung von Frames nicht deutlich wird, dass nach Aufrufen eines Links die Internet-Adresse wechselt. Stellen Sie also fremde Inhalte als Ihre eigenen dar, kann dies zum Verstoß gegen das Namensnennungsrecht des Urhebers nach § 12 UrhG führen. Auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen können in Betracht kommen, namentlich Verstösse gegen § 3 UWG durch sogenannte Vorspannwerbung.

    3. Übernahme von fremden Linksammlungen

    Auch Linksammlungen können urheberrechtlichem Schutz unterfallen. Sie sollten es daher vermeiden, fremde Linksammlungen vollständig auf Ihre Seiten zu übernehmen. Wenn keine der oben genannten Ausnahmen greift, können Sie grundsätzlich auf fremde Seite verlinken.

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    Rechtsanwalt Sören Siebert
    Sören Siebert
    Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

    Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

    Enttäuschter Leser
    Wurden die wichtigen Fragen am Anfang der Seite hier etwa tatsächlich nicht beantwortet?

    - Wer haftet für solche auch Hyperlinks genannten Querverbindunge n ?
    - Was geschieht, wenn der Betreiber einer Seite, zu der man einen Link gesetzt hat, dort rechtswidrige Inhalte anbietet?
    - Müssen diese fremden Seiten regelmäßig auf deren Inhalt kontrolliert werden?
    - Ist es unter juristischen Gesichtspunkten nicht viel zu gefährlich, Links auf die eigen Website zu setzen?

    Es ist danach nur davon die Rede, ob man verlinken darf und wie es mit dem Urheberrecht bzgl. den verlinkten Inhalten ist, aber die wichtigen Fragen oben wurden leider leider nicht beantwortet, oder habe ich hier evtl. irgendwas übersehen oder nicht verstanden?

    3
    Markus Klein
    Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Hallo,Darf ich Logos von Lieferanten oder Herstellern, ohne deren Zustimmung, auf meiner Seite veröffentliche n, mit oder ohne Verlinkung auf deren Homepage, oder könnte ich hier Probleme wegen der Bildrechte bekommen?Eine ähnliche Frage wurde weiter oben schon einmal gestellt, aber leider hier nicht beantwortet.
    32
    David böttger
    Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen alle meine entchen schwimmen auf dem see köpfchen in das wasser schwänze in die höh
    -24
    Fendt
    Darf ich dann auf einen Webshop verlinken?? Das würde ja dann indierekt Werbung machen, und dann könnten sich andere beschweren, dass ich nicht ihre Produkte genommen habe. Oder??
    8
    Bastian Scheuerer
    Aufgrund der niedrigen Bewertung wurde der Kommentar ausgeblendet Anzeigen Hallo, darf ich neben der Verlinkung auch das Firmenlogo des Verlinkten einbinden?Viele Grüße,Basti
    4
    Christoph Heers
    Hallo,wenn jemand eine Verlinkung von meinem Content zu seinem Produkt setzt, um das Produkt besser zu verkaufen, habe ich dann die Möglichkeit diese Verlinkung zu untersagen? Er nimmt Quasi meine Arbeit indirekt auf für seinen finanziellen Nutzen, die Kunden nehmen an, ich würde dafür Werben und machen mich auch bei Problemen verantwortlich.So einen Fall hatte ich bereits, im Angelsektor. Auf Nachfrage räumte er den Fehler ein, nahm die Verlinkung aber raus. Nur interessiert mich die rechtliche Relevanz viel mehr. Mit freundlichen Grüßenhttps://www.16er-haken.de/
    0
    Andras Nagy
    Wenn ich auf einer Webseite der Termin-Knopf auf einen Provider geht (der Termine verwaltet), muss ich das dem Kunden vorher mitteilen, dass er die Domäne verlässt? Ist der Datenschutz der fremden Domäne in der Verantwortung des Providers oder die Webseite die den Termin-Knopf einblendet?
    4
    ani
    Hallo ich möchte gerne die Frage von #frank (15.04.2018 13:42 Uhr) erneut aufgreifen und bitte um eine Antwort, da ich hier verschiedene Meinungen erhalten habe."Darf man Icons von Facebook / Google+ / Google Maps / Youtube direkt (OHNE Plugins) via HTML-Link verlinken, ohne dies in der Datenschutzerkl ärung zu erwähnen?"Werden beim Klick auf das Icon Daten an Facebook und Co weitergegeben?Muss ich zur Sicherheit im Datenschutz die Standardklausel n von e-Recht 24
    4
    Nicole
    Leider finde ich meinen Post von heute morgen nicht mehr. Daher noch einmal:Mir wurde zugetragen dass es aufgrund der neuen Datenschutzrege lung nicht mehr erlaubt sein soll, andere Homepages zu verlinken. Können Sie dies bestätigen oder was raten Sie mir hier zu beachten? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
    0
    frank
    Darf man Icons von Facebook / Google+ / Google Maps / Youtube direkt (OHNE Plugins) via HTML-Link verlinken, ohne dies in der Datenschutzerkl ärung zu erwähnen?
    0

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