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Was Sie über Impressum, Domain, Urheberrecht & Co. wissen müssen

  • Passende Domain auswählen
  • Inhalte und Urheberrecht prüfen
  • Impressum einfügen
  • Datenschutzerklärung erstellen
  • Integration von Werbung und Verkäufen
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Rechtssicher zu Ihrer Homepage

Webseiten abmahnsicher erstellen: Was Sie über Impressum, Domain, Urheberrecht & Co. wissen müssen

Fachlich geprüft von: Rechtsanwältin Annika Haucke Rechtsanwältin Annika Haucke
(88 Bewertungen, 4.17 von 5)

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie als Selbstständiger oder Unternehmer eine eigene Webseite erstellen wollen, gibt es rechtlich einiges zu beachten.
  • Neben der Auswahl des Domainnamens, sollten Sie auch bei Bildern und Videos die Urheberrechte nicht aus den Augen verlieren.
  • Mit unserem Datenschutz Generator und dem Impressum Generator können Sie für Ihre Website schnell und kostenlos abmahnsichere Rechtstexte erstellen.

Worum geht's?

Die eigene Webseite ist für Unternehmer, Selbständige, Freiberufler und Privatpersonen eine Selbstverständlichkeit. Leider haben viele Seitenbetreiber Angst, im Dickicht von Impressum, Datenschutz,  DSGVO und Bildrechten Fehler zu machen, die teuer werden können. Überall lauern  rechtliche Fallstricke und Abmahn-Fallen. Wir zeigen Ihnen, was Webseitenbetreiber wissen müssen, damit die eigene Webseite nicht zur Kostenfalle wird.

1. Die Auswahl der passenden Domain

Aus technischer Sicht ist das Homepage erstellen denkbar einfach. Sie können eine Webseite leicht selbst erstellen, indem Sie die Baukästen und kostenlose Vorlagen der Hoster und Provider nutzen. Viele dieser Provider übernehmen für ihre Kunden auch die Registrierung einer Domain. Die richtige Domain kann von entscheidender Bedeutung für den Erfolg einer Internetseite sein. Bereits an dieser Stelle lauern aus rechtlicher Sicht allerdings die ersten Fallstricke – denn längst nicht jede Domain, die noch nicht vergeben ist, darf auch ohne rechtliche Konsequenzen registriert werden.

Vermeiden sollten Sie bei der Domainregistrierung Domains, die die Rechte anderer Personen oder Unternehmen verletzen können. Das betrifft vor allem folgende Punkte:

1. Fremde Personen- oder Firmennamen enthalten

Diese genießen nach § 12 BGB rechtlichen Schutz nach dem Namensrecht. Darunter fallen übrigens nicht nur bürgerliche Namen oder Firmennamen, sondern ebenso geschützte Berufsbezeichnungen oder Pseudonyme.

2. Markennamen anderer Unternehmen

Häufig klingt es verlockend, eine Domain zu registrieren, die einen Markennamen eines Unternehmens enthält. Hiervon kann zur Vermeidung kostenpflichtiger Abmahnungen jedoch nur abgeraten werden. Gerade im Bereich Markenrecht kann es schnell sehr teuer werden, die Gerichte setzen hier regelmäßig sehr hohe Streitwerte an.

3. „Tippfehler“ in Anlehnung an bekannte Internetseiten

Um möglichst viele Besucher auf die eigene Homepage zu locken, kann es speziell für Unternehmen interessant sein, sogenannte Tippfehler-Domains (z.B. gogle.de statt google.de) zu registrieren. Dies ist jedoch ebenfalls untersagt und kann zu kostenintensiven Abmahnungen führen.

2. Die Gestaltung der eigenen Internetseite: Inhalte und Urheberrechte

Ist erst einmal ein passender Domainname für die eigene Website gefunden, so möchte diese natürlich auch mit Inhalten (Texte, Bilder, Videos, Design) versorgt werden. Die eigene Internetseite kann entweder – beim Vorliegen entsprechender Kenntnisse – selbst erstellt werden, als "Baukasten" zusammen gestellt werden oder aber eine spezialisierte Agentur kann mit der Erstellung der Internetpräsenz beauftragt werden.

Ein Baukasten-System hat den Vorteil, dass alle wichtigen Funktionen vorhanden sind und nur noch persönlich angepasst werden müssen. Auch das Design lässt sich einfach aus einer Vielzahl von Vorlagen wählen. So kann man selbst eine Homepage erstellen, auch wenn man keine Programmierfähigkeiten hat.

Egal für welche Lösung man sich entscheidet, ist an dieser Stelle zu beachten, dass die eigene Webseite rechtssicher gestaltet wird, um kostenpflichtigen Abmahnungen vorzubeugen.

Tipp:

Schauen Sie zum Thema kostenlose Website und Hilfe beim Internetrecht einmal hier vorbei:
www.homepage-baukasten.de/howto/internetrecht

 

Urheberrecht und Homepage: Bilder und Videos rechtssicher nutzen

Beim Homepage erstellen sollten Sie sicherstellen, dass für sämtliche veröffentlichte Inhalte entsprechende Nutzungsrechte gemäß Urheberrecht vorliegen. Dies bedeutet, dass es vermieden werden sollte, ohne vorherige Nachfrage bei den entsprechenden Rechteinhabern Texte oder Bilder von Webseiten Dritter einfach auf der eigenen Internetseite zu platzieren.

Zur Gestaltung von Webseiten erfreuen sich aus diesem Grunde in den letzten Jahren sogenannte Stockfoto-Anbieter, wie beispielsweise fotolia, pixelio.de oder istockphotos.com immer größerer Beliebtheit. Auf diesen Seiten lassen sich für relativ kleines Geld thematisch passende Bilder und Grafiken finden, die auf den eigenen Internetseiten verwendet werden könnten.

Was an dieser Stelle jedoch häufig nicht genau genug beachtet wird, ist die Tatsache, dass auch die Nutzung dieser Bilder den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Stockfotografie-Plattform zu genügen hat. Häufig ist demnach an dieser Stelle die Nennung des Fotografen an der genau definierten Stelle notwendig; wird diese unterlassen, so kann es ebenfalls zu kostenintensiven Abmahnungen kommen.

Einen ausführliche Ratgeber zur rechtssicheren Verwendung von Bildern auf Blogs und Internetseiten haben wir hier veröffentlicht.

Sofern die Homepage nicht selbst, sondern durch eine Agentur erstellt wird, sollte bereits im Vorwege eine vertragliche Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass die Agentur den Auftraggeber von etwaigen Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit von ihr zu verantwortenden Rechtsverletzungen auf der Internetseite freistellt – heißt im Klartext: Wird die Rechtsverletzung durch die Agentur begangen, weil sie etwa nicht lizenzierte Bilder verwendet hat, so haftet diese dafür.

3.  Das Impressum auf Ihrer Hompage

In den vergangenen Jahren wurden Tausende von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Impressumspflicht durch Wettbewerbsverbände oder Mitbewerber ausgesprochen. Dabei ist es gar nicht so schwer, ein abmahnsicheres Impressum zu erstellen. 

Was ist ein Impressum?

Die Impressumpflicht ist hierbei in § 5 des Telemediengesetzes (TMG) geregelt. Demnach sind bestimmte Informationen „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten“, sofern die eigene Internetseite als „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ einzustufen ist.

Dies bedeutet: Wer eine rein private Website betreibt, der benötigt zunächst einmal kein Impressum auf seiner eigenen Internetseite. Allein die Einbindung von auch nur einem einzigen Werbebanner auf der Internetseite kann die Rechtslage an dieser Stelle jedoch schon komplett verändern, sodass in der Folge eine Impressumspflicht bestehen könnte.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: Die Impressumspflicht besteht nicht nur auf der eigenen Internetseite, sondern beispielsweise auch auf geschäftsmäßigen Auftritte in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google+ der Impressumspflicht unterliegen.

Wichtig ist auch, sicherzustellen, dass  im Falle eines Aufrufes der eigenen Homepage mit einem mobilen Gerät (z.B. Smartphone, Tablet) das Impressum sichtbar dargestellt wird. Anderenfalls drohen auch an dieser Stelle Abmahnungen.

Welche Angaben gehören in ein Impressum?

  • Vorname, Nachname des Betreibers
  • Adresse (Straße, Hausnummer, Ort, Postleitzahl)
  • Kontaktdaten (E-Mail, Telefon)

Bei Unternehmen zusätzlich:

  • Rechtsform und Vertreter
  • wenn vorhanden Registernummer und Registergericht
  • wenn vorhanden Aufsichtsbehörde
  • wenn vorhanden die Umsatzsteuer-ID
  • zusätzliche Angaben bei reglementierten Berufen
  • berufsrechtliche Vorschriften

Wo kann ich kostenlos ein Impressum erstellen?

Wer an dieser Stelle auf der sicheren Seite sein möchte, der kann sich mit unserem Impressumsgenerator kostenlos ein eigenes Impressum erstellen lassen oder unsere kostenlose Facebook-App nutzen, um die eigene Facebook-Fanpage rechtssicher mit einem Impressum zu versorgen. So fällt das Homepage erstellen besonders leicht und ist gleichzeitig rechtssicher!

  

4. Die Datenschutzerklärung für Ihre Homepage

Neben der Frage nach dem Impressum ist das Thema Datenschutz & Datenschutzerklärung seit der DSGVO die sehr wichtig für alle Betreiber und Ersteller von Webseiten.

Wenn Sie auf einer Webseite personenbezogene Daten speichern (und dies tut heute eigentlich jede Website), müssen Sie zumindest eine Datenschutzerklärung für die Nutzer online stellen. Sie können für Ihre eigne Homepage unseren kostenlosen Generator für Datenschutzerklärungen nutzen.

Praxis Tipp:

Geschäftlich genutzten Webseiten können - wenn Sie keinen Anwalt mit der Erstellung der Datenschutzerklärung beauftragen wollen - jetzt unseren Premium-DSGVO Generator für professionelle Datenschutzerklärungen nutzen.

Was gehört in eine Datenschutzerklärung?

Einfach gesagt, alles, was mit personenbezogenen Daten zu tun hat, die Sie auf Ihrer Seite speichern und weitergeben. Und das ist mehr als die meisten Seitenbetreiber denken. Schon die IP-Adressen der Nutzer gelten bei den Datenschützern als personenbezogene Daten.

So muss beispielsweise in der Datenschutzerklärung ein Hinweis mit aufgenommen werden, sofern auf der eigenen Internetseite Tracking-Tools wie Google Analytics eingebunden werden oder der sogenannte „Like“-Button von Facebook, um nicht Gefahr von Datenschutzverstößen zu laufen.

Eine kurze Auflistung der Punkte, die in Ihrer Datenschutzerklärung geregelt werden müssen:

  • Speicherung von IP-Adressen, Server-Logs
  • Analysetools wie Google Analytics, Piwik oder etracker
  • Plugins von Seiten wie Facebook, X (ehemals Twitter), Instagram, Pinterest oder Google+
  • Nutzerdaten aus Kontaktformularen
  • Nutzerdaten aus Newsletter-Eintragungen
  • Werbenetzwerke wie Google AdSense oder Amazon Partnerprogramme
  • Nutzerregistrierungen und Kommentarfunktionen
  • Hinweis auf Recht zu Widerspruch, Sperrung oder Löschung

5. Geld verdienen mit der eigenen Homepage

Bei der Monetarisierung der eigenen Internetseite gibt es grundlegend verschiedene Möglichkeiten. Waren verkaufen, digitale Inhalte anbieten, Werbung schalten oder an Partnerprogrammen teilnehmen sind wohl die häufigsten Varianten. Aber auch hier geht es nicht ohne rechtliches Hintergrundwissen

Der Betrieb eines Online-Shops

Bei dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen über den eigenen Online-Shop sind zahlreiche rechtliche Fallstricke zu beachten, über die wir in der Vergangenheit bereits schon mehrfach berichtet haben. Um an dieser Stelle einige zu nennen:

  • Einbindung einer rechtskonformen Widerrufsbelehrung auf der Homepage
  • Einhaltung der Anforderungen der Preisangabenverordnung
  • Beachtung der rechtskonformen Einbindung der „Button-Lösung“
  • produktspezifische Anforderungen wie Hinweis auf die Batterieentsorgungs-Verordnung, die Textil-Verordnung, etc.
  • Einwilligungen für Newsletter-Versand
  • Rechtssichere AGB ....

Bereits auf den ersten Blick wird deutlich, dass der Betrieb eines Online-Shops im Web aus rechtlicher Sicht sehr komplex ist und keinesfalls als kleines „Hobbyprojekt“ ohne tiefgehendere Beschäftigung erfolgen sollte – nicht umsonst ergeben Studien, dass jeder 2. Online-Händler bereits schon einmal eine Abmahnung im Zusammenhang mit seinem Online-Shop erhalten hat.

Einen eigenen Shops zu betreiben ist also keine Sache, die nebenher laufen sollte. Umfassende Informationen zum Aufbau eines Shops, AGB, Widerruf, Datenschutz und vieles mehr finden angehende Shopbetreiber in unserem Beitrag "Schritt für Schritt zum abmahnsicheren Online Shop".

Einnahmen über Werbung erzielen

Eine andere Möglichkeit der Monetarisierung der eigenen Webseite stellt die Einbindung von Werbung dar. Abhängig vom geschlossenen Kooperationsvertrag wird hierbei ein festes oder variables Entgelt für den Webseitenbetreiber vereinbart.

Immer interessanter aus Sicht der Suchmaschinenoptimierung sind in den letzten Jahren so genannte Blogposts geworden, die nicht nur eine Webseite im Rahmen eines vermeintlich redaktionellen Beitrages auf dem Blog vorstellen, sondern vielmehr auch von der veröffentlichenden Internetseite verlinken und so zu Verbesserungen des werbenden Unternehmenden in den Suchmaschinenergebnissen führen.

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass Werbung – so sie nicht auf den ersten Blick als Werbung zu identifizieren ist – stets als solche gekennzeichnet sein muss; anderenfalls drohen auch an dieser Stelle kostenpflichtige Abmahnungen.

Einen umfassenden Beitrag über die Gestaltung von Werbung im Internet haben wir kürzlich auf unserer Homepage veröffentlicht.

Praxis-Tipps zur eigenen Homepage: 

1. Eine eigene Homepage zu erstellen ist zwar technisch ziemlich einfach. Es lauern auf dem Weg zur erfolgreichen Internetseite aber zahlreiche rechtliche Fallstricke.

2. Bei privaten, vor allem aber bei (halb)-geschäftlichen Webseiten, sollte sich jeder Betreiber vorher Gedanken zu den zahlreichen rechtlichen Fragestellungen im Web machen, damit die eigene Webseite nicht zur Kostenfalle wird.

3. Webseitenbetreiber, die am Anfang die Kosten für die Beauftragung eines Anwaltes scheuen, finden im Bereich von eRecht24 Premium alle wichtigen Tools, Schritt-für Schritt Anleitungen und die Möglichkeit, kostenlos Fragen an Internetprofi und Rechtsanwalt Sören Siebert zu stellen. So bauen Sie Ihre Website auf, ohne teure Abmahnungen befürchten zu müssen.

 

 

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

Rechtsanwältin Annika Haucke
Annika Haucke
Rechtsanwältin

Annika Haucke ist Rechtsanwältin und Journalistin (Freie Journalistenschule). Als Fachredakteurin von eRecht24 bereitet sie Beiträge verständlich auf und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen. Rechtsanwältin Haucke ist auf Medienrecht spezialisiert und hat darüber hinaus mehrjährige redaktionelle Erfahrung in weiteren Rechtsgebieten, z.B. Steuer-und Medizinrecht. Seit 2013 veröffentlichte sie eine Vielzahl von Artikeln und Ratgebern, u. a. bei Stiftung Warentest, Tagesspiegel Background und Computerwoche.

Eckart
Hallo!
Zugegeben, dieser ganze Rechtskram ist in Deutschland echt gruselig. Wenn man diese Datenschutzerkl ärung liest, dann vergeht es einem ja richtig, überhaupt eine Webseite zu kreieren. Ich will nur eine Webseite für ein kleines Blumenlädchen machen, da kann man höchstens noch auf den Facebook-Link oder den Insta-Link klicken. Niemand muss Formulare ausfüllen. Es gibt auch keinen Shop. Eine Zeile beim Datenschutz vergessen und man kann schön fett Kohle absahnen. Reicht es nicht, wenn man erwähnt, dass man von niemandem was speichert, und gut?

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Elton
Noch zu ergänzen: - Wir sind kein Onlineshop sondern eine Plattform für eine Community eines Spiels
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Elton
Hallo,Derzeit sind wir an einem Aufbau eines Projektes, es stellt sich nun die Frage da wir zu zweit Inhaber sind ob beide im Impressum stehen müssen oder nicht nur einer.
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Claudia
Hallo Herr Siebert,muss ich bei Verlinkungen von der Webseite auf meine eigenen Videos bei YouTube einen Hinweis setzen, dass es sich um eine externe Seite handelt auf der Cookies gesetzt werden können.Insbesondere, wenn man durch Anklicken eines Bildes auf der Website auf das YouTube Video kommt?Danke
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Jens Borchers
Hallo,ich betreibe eine Internetseite für die Anwohner unserer Strasse. Hier teilen wir Termine, Fotos von Party´s und allgemeine Informationen. Der Zugang zu diesen (sensiblen) Informationen geht nur über einen Passwortgeschützten Zugang. Auf der Hauptseite (öffentlich) ist nur eine allgemeine Begrüßung und das Kontaktformular sichtbar. Muss ich hier DSGVO und Impressum öffentlich hinterlegen?PS.: alle Personen mit Zugang zum geschützten Bereich haben zugestimmt die Daten im geschützten Bereich zu zeigen.Vielen Dank
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www.changeom.de
Interessanter Beitrag.Man kann bei E-recht 24 echt immer gute Infos bekommen, da ihr euch einfach auch auskennt etc.Die Rechte/Regelungen etc. ändern sich halt immer ... bsp Artikel 13..Wovon ich natürlich auch nichts halte ):
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https://www.changeom
Interessanter Beitrag.Man kann bei Erecht 24 echt immer gute Infos bekommen, da ihr euch einfach auch auskennt etc.Die Rechte/Regelungen etc. ändern sich halt immer ... bsp Artikel 13..
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Julian
Danke für diesen ausführlichen Artikel. Ich bin gerade dabei meinen Internetauftrit t zu planen, aber wenn man sich ein bisschen schlau lesen möchte, dann wird einem von einer Eigenkreation einer Website abgeraten (https://hd-picture.de/top-homepage-erstellen/). Letztendlich kann man ja nicht so viel falsch machen, wenn man die rechtlichen Vorgaben berücksichtigt . Also danke, für die Zusammenstellun g der Infos.
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Ingrid
Hallo, ich schreibe gerne Gedichte und war Jahrelang bei Repage. Die haben leider geschlossen. Wo kann ich jetzt am Besten unterkommen und was muss bei einer Hobbyseite im Impressum stehen.
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Frank Ludewig
Hallo, ich vermisse im Impressum-Generator (Premium) die Option: Quellenangaben für Bilder. Oder habe ich da was übersehen? Leider finde ich auch keine Möglichkeit eine da Anfrage zu stellen. z.B. würde ich gern wissen wollen ob die Angaben:- Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitu ng- Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde- Recht auf Datenübertragbar keit- SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung auf der Website- Auskunft, Sperrung und Löschung von Daten- Widerspruch gegen Werbe-Mailsweggelasse n werden können, wenn über die Websiete keinerlei Daten abgefragt werden. Also Seiten ohne jegliche Formulare, Newsletter, ohne Registrierung etc.Vielen DankGruß Frank
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