Facebook Impressum: kostenlos mit dem Facebook Impressum Generator erstellen

Wann brauche ich ein Impressum für Facebook?

Fachlich geprüft von: Rechtsanwalt Sören Siebert Rechtsanwalt Sören Siebert
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Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmer, die Dienstleistungen oder Produkte über das Internet anbieten, benötigen nicht nur für ihre Website, sondern auch auf Social Media ein Impressum.
  • Auf Facebook muss Ihr Impressum unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Außerdem muss es alle erforderlichen Impressumsangaben enthalten.
  • Mit dem eRecht24 Social Media Impressum-Generator können Sie Ihr Facebook-Impressum mit wenigen Klicks kostenlos erstellen.

Worum geht's?

Ein Facebook Impressum ist für nahezu jede geschäftlich genutzte Facebook-Seite Pflicht. Unternehmen, Selbstständige, Vereine und viele Creator müssen ihre Impressumsangaben leicht erkennbar und dauerhaft verfügbar bereitstellen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Facebook-Impressum erforderlich ist, welche Pflichtangaben enthalten sein müssen, wie Sie Ihr Impressum auf Ihrer Facebook Seite einfügen und wie Sie mit dem kostenlosen Facebook Impressum Generator von eRecht24 in wenigen Minuten ein rechtssicheres Impressum erstellen.

 

Facebook Impressum auf einen Blick

1. Brauche ich ein Facebook-Impressum?

Ja, sobald Sie Ihre Facebook Seite geschäftlich nutzen.

2. Welche Angaben gehören hinein?

Name oder Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, schnelle Kontaktmöglichkeit und je nach Rechtsform weitere Pflichtangaben wie Registerdaten oder Umsatzsteuer-ID.

3. Wie kann ich ein Facebook-Impressum erstellen?

Am einfachsten erstellen Sie Ihr Impressum mit dem kostenlosen Facebook Impressum Generator von eRecht24 und fügen es anschließend in das Impressumsfeld Ihrer Facebook-Seite ein.

1. Wer braucht ein Impressum für Facebook?

Geschäftsmäßige Webseiten benötigen ein Impressum, egal ob Blog, Online-Shop oder einfache Unternehmensseite. Entscheidend ist, dass die Absicht, mit der die Seite betrieben wird, geschäftsmäßig ist. Ob dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht steht, spielt keine Rolle. Viele Blogs unterliegen damit ebenfalls der Impressumspflicht – genauso wie Websites, bei denen Betreiber denken, sie seien „privat“.

Als Anbieterkennzeichnung enthält ein Impressum Angaben über den Betreiber der Website – etwa den Namen, die Anschrift sowie Kontaktdaten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

Die Impressumspflicht betrifft aber nicht nur Webseiten, sondern auch geschäftliche Social Media Accounts.

2. Facebook-Impressum: Pflicht oder Kür?

Facebook-Seiten benötigen ein Impressum, wenn sie nicht rein privat sind. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied, ob es sich um eine Website, einen Blog oder eben um ein Facebookprofil handelt. Entscheidend ist allein die Geschäftsmäßigkeit.

Ein Impressum für die Facebook Seite ist daher immer dann erforderlich, wenn Sie dort geschäftliche Inhalte, Produkte, Dienstleistungen oder Informationen zu Ihrem Unternehmen veröffentlichen. Das kann sowohl bei Unternehmen, Vereinen, Selbstständigen, aber auch bei Bloggern und Creatorn mit kommerziellen Interessen der Fall sein.

WICHTIG

Ohne vollständiges Impressum kann Ihnen eine Abmahnung drohen – denn ein fehlendes Impressum verstößt gegen die Transparenzpflichten des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG).

3. Welche Pflichtangaben muss ein Facebook-Impressum enthalten?

Ein Facebook-Impressum muss dieselben gesetzlichen Pflichtangaben enthalten wie das Impressum Ihrer Website. Welche Informationen erforderlich sind, hängt unter anderem von Ihrer Rechtsform und Ihrer Tätigkeit ab. Zu den wichtigsten Impressumsangaben laut Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) gehören:

Pflichtangabe

Erklärung

Name/Firma

Vollständiger Name oder Unternehmensbezeichnung des Anbieters 

Anschrift

Vollständige ladungsfähige Anschrift (ein Postfach genügt nicht!) 

Kontakt

Mindestens eine E-Mail-Adresse sowie eine schnelle Kontaktmöglichkeit, z. B. eine Telefonnummer 

Vertretungsberechtigte Person

Bei juristischen Personen, z. B. Geschäftsführer oder Vorstand 

Registereintrag

Falls vorhanden: Registergericht und Registernummer (z. B. Handelsregister oder Vereinsregister) 

Umsatzsteuer-ID

Falls vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer 

Berufsrechtliche Angaben

Für reglementierte Berufe (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Ärzte) sind zusätzliche Informationen erforderlich. 

Welche Angaben Ihr Facebook-Impressum im Einzelfall enthalten muss, hängt von Ihrer Unternehmensform und Ihrer Tätigkeit ab. Mit dem kostenlosen Facebook Impressum Generator von eRecht24 erstellen Sie ein Impressum, das die erforderlichen Pflichtangaben berücksichtigt.

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4. Facebook Impressum Muster: So kann ein Impressum für Ihre Facebook-Seite aussehen

Sie suchen nach einem Facebook Impressum Muster? Ein allgemeingültiges Muster gibt es nicht, da sich die erforderlichen Impressumsangaben je nach Rechtsform, Branche und Tätigkeit unterscheiden können. Oben haben wir Ihnen bereits genannt, welche Pflichtangaben nicht fehlen dürfen.

Unser folgendes Beispiel für ein Facebook Impressum Muster dient lediglich der Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung.

Facebook Impressum Muster

Muster GmbH
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Telefon: +49 (0)123 456789
E-Mail: info@muster.de

Vertreten durch: Max Mustermann, Geschäftsführer
Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Handelsregisternummer: HRB 12345
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789

Wichtiger Hinweis: Übernehmen Sie dieses Facebook Impressum Muster nicht ungeprüft. Je nach Unternehmensform oder Tätigkeit können weitere Angaben erforderlich sein. Mit dem kostenlosen Facebook Impressum Generator von eRecht24 erstellen Sie ein Impressum, das auf Ihre individuellen Anforderungen abgestimmt ist.

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5. Facebook-Impressum einfügen: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Sie können das Impressum über Ihre Seiteneinstellungen aufrufen und bearbeiten. Wichtig ist: Das geht nur bei Facebook-Unternehmensseiten und Business-Accounts – auf Ihrem persönlichen Profil können Sie kein Impressum hinterlegen.

AUFGEPASST 

Das Impressum auf Facebook muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Nutzen Sie dafür am besten das dafür vorgesehene Impressumsfeld oder alternativ einen deutlich sichtbaren Link zum Impressum auf Ihrer Website.

So geht's:

  1. Gehen Sie zu Ihrer Facebook-Seite (nicht Ihrem persönlichen Profil).
  2. Klicken Sie auf „Seite bearbeiten“ oder „Seiteninfos bearbeiten“ (je nach Layout Info-Bereich auf der linken Menüleiste).
  3. Suchen Sie den Abschnitt "Infos zu Datenschutz und Rechtlichem".
  4. Klicken Sie dort auf „Impressum“.
  5. Tragen Sie den vollständigen Impressumstext ein, den Sie mit dem eRecht24 Impressum-Generator erzeugt haben.
  6. Klicken Sie auf Speichern – Ihr Impressum erscheint dann in der linken Spalte oder unter „Info“ und ist jederzeit abrufbar.
  7. Prüfen Sie, ob das Impressum sowohl auf dem Desktop als auch in der mobilen Ansicht der App sichtbar ist.

Was ist mit der mobilen Facebook-Ansicht?

Die Impressumspflicht gilt unabhängig davon, mit welchen Endgeräten ein Dienst aufgerufen wird. Auch in der mobilen Ansicht über Smartphone oder Tablet muss Ihr Impressum für die Nutzer leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. 

Sobald Sie das Impressum in Ihrem Account hinterlegt haben, sollten Sie daher zum einen über den Browser und zum anderen über die Facebook-App prüfen, ob es korrekt angezeigt wird.

6. Welche Folgen hat ein fehlendes Facebook-Impressum? 

Fehlt das Impressum auf Ihrer Facebook Seite oder sind die Impressumsangaben unvollständig, kann dies gegen die gesetzliche Impressumspflicht verstoßen. Wettbewerber oder qualifizierte Verbände können solche Verstöße unter Umständen kostenpflichtig abmahnen.

Besonders häufig entstehen rechtliche Risiken nicht nur durch ein vollständig fehlendes Facebook-Impressum, sondern auch durch fehlerhafte oder veraltete Angaben. Welche Fehler besonders häufig zu Problemen führen und wie Sie diese vermeiden, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

7. Häufige Fehler und Tipps für ein rechtssicheres Facebook-Impressum

Im Folgenden haben wir die häufigsten Fehler auf Facebook-Unternehmensseiten zusammengestellt, die immer wieder zu Abmahnungen führen – inklusive Tipps, wie Sie diese vermeiden.

Unvollständige Informationen

Sind die Angaben im Impressum nicht vollständig, kann das nicht nur auf Webseiten, sondern auch bei geschäftlichen Social Media Kanälen abgemahnt werden. Stellen Sie sicher, dass alle Pflichtangaben wie Name, Anschrift, Vertretungsberechtigte, Rechtsform und Umsatzsteuer-ID vorhanden und korrekt sind. Nutzen Sie als Hilfe unseren Impressum-Generator für Social Media.

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Unzugängliches Impressum

Ihr Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und dauerhaft verfügbar sein. Es ist nicht ausreichend, es irgendwo auf Ihrer Unternehmensseite zu verstecken oder es einmal in einem Post zu veröffentlichen, der dann mit der Zeit in Ihrer Timeline verschwindet. Nutzer müssen von jeder Seite der Facebook-Präsenz das Impressum mit wenigen Klicks aufrufen können.

Veraltete Angaben

Achten Sie darauf, dass Sie Änderungen bei Ihrer Adresse, Kontaktinformationen oder Vertretungsberechtigten nicht nur umgehend auf Ihrer Website, sondern auch auf Ihren Social Media Kanälen wie Facebook anpassen.

Welche Anforderungen an ein rechtssicheres Impressum gelten und welche Angaben verpflichtend sind, erfahren Sie auch in unserem ausführlichen Ratgeber zur Impressumspflicht.

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8. FAQ

Wie erstelle ich ein Impressum auf Facebook?

Ein Impressum auf Facebook erstellen Sie über die Einstellungen Ihrer Seite im Bereich „Infos“ und anschließendem Klick auf “Infos zu Datenschutz und Rechtlichem”. Dort können Sie Ihr Impressum direkt eintragen oder ein externes Impressum (z. B. von Ihrer Website) verlinken. Nutzen Sie für die Erstellung unseren kostenlosen Social Media Impressum Generator von eRecht24.

Wer steht bei Facebook im Impressum?

Im Impressum muss die verantwortliche Person bzw. das Unternehmen stehen, das die Facebook-Seite betreibt. Dazu gehören Name, Anschrift und Kontaktdaten. Für Sie wichtig: Die Pflichtangaben ergeben sich heute insbesondere aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sowie dem Medienstaatsvertrag (MStV).

Ist es strafbar, wenn man kein Impressum hat?

Ein fehlendes Impressum ist in der Regel keine Straftat, kann aber rechtliche Konsequenzen haben. Vor allem drohen kostenpflichtige Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden. Zusätzlich können Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen, wenn gegen die Impressumspflicht verstoßen wird. Das gilt auch für geschäftlich genutzte Social-Media-Profile wie Facebook-Seiten.

Gibt es einen kostenlosen Facebook Impressum Generator?

Ja. Mit dem kostenlosen Facebook Impressum Generator von eRecht24 können Sie in wenigen Minuten ein rechtssicheres Impressum für Ihre Facebook Seite erstellen. Der Generator berücksichtigt die gesetzlichen Pflichtangaben und erleichtert das Einfügen des Impressums in Ihr Facebook-Profil. 

Kann man ein Impressum selbst erstellen?

Grundsätzlich ja. Allerdings müssen sämtliche gesetzlichen Pflichtangaben vollständig und aktuell sein. Fehler oder fehlende Angaben können zu Abmahnungen führen. Deshalb empfiehlt sich die Nutzung eines Impressum Generators. 

Braucht jede Facebook Seite ein Impressum?

Nein. Rein private Facebook-Profile benötigen in der Regel kein Impressum. Sobald Sie Ihre Facebook Seite aber geschäftlich nutzen, Produkte oder Dienstleistungen anbieten oder regelmäßig kommerzielle Inhalte veröffentlichen, gilt die Impressumspflicht.

Wo finde ich das Impressumsfeld bei Facebook?

Das Impressumsfeld finden Sie bei Facebook in den Seiteninformationen bzw. im Bereich „Infos zu Datenschutz und Rechtlichem“. Dort können Sie Ihr Impressum direkt eintragen oder einen Link zum Impressum Ihrer Website hinterlegen.

Kann ich auf das Impressum meiner Website verlinken?

Ja, Sie können auf das Impressum Ihrer Website verlinken. Wichtig ist, dass der Link gut sichtbar, dauerhaft erreichbar und nicht defekt ist. Außerdem muss das verlinkte Impressum alle erforderlichen Angaben für den Anbieter der Facebook-Seite enthalten.

Sophie Suske
Sophie Suske, M.A.
Legal Writerin, freiberuflich

Sophie Suske hat einen Masterabschluss in Sprach- und Kommunikationswissenschaften. Angefangen in der juristischen Redaktion eines Legal Tech Start Ups bereichert sie seit 2022 mit ihrer Expertise das Redaktionsteam von eRecht24 als freie Legal Writerin. Ihre inhaltlichen Schwerpunkte liegen dabei im Datenschutz, E-Commerce- und Markenrecht.

Rechtsanwalt Sören Siebert
Sören Siebert
Rechtsanwalt und Gründer von eRecht24

Rechtsanwalt Sören Siebert ist Gründer von eRecht24 und Inhaber der Kanzlei Siebert Lexow. Mit 20 Jahren Erfahrung im Internetrecht, Datenschutz und ECommerce sowie mit mehr als 10.000 veröffentlichten Beiträgen und Artikeln weist Rechtsanwalt Sören Siebert nicht nur hervorragende Fach-Expertise vor, sondern hat auch das richtige Gespür für seine Leser, Mandanten, Kunden und Partner, wenn es um rechtssichere Lösungen im Online-Marketing und B2B / B2C Dienstleistungen sowie Online-Shops geht. Neben den zahlreichen Beiträgen auf eRecht24.de hat Sören Siebert u.a. auch diverse Ebooks und Ratgeber zum Thema Internetrecht publiziert und weiß ganz genau, worauf es Unternehmern, Agenturen und Webdesignern im täglichen Business mit Kunden ankommt: Komplexe rechtliche Vorgaben leicht verständlich und mit praktischer Handlungsanleitung für rechtssichere Webseiten umsetzen.

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