Markenrecht: EUIPO erklärt europäische Wortmarke „Malle“ für nichtig

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Worum geht's?

2004 ließ der Unternehmer Jörg Lück den Begriff „Malle“ beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) europaweit als Wortmarke schützen. Seitdem dürfen andere das Wort für Tonträger, Werbung, Ausstrahlung für TV- und Radiosendungen sowie Partys nur verwenden, wenn sie dafür vorher die Lizenz erwerben. Das EUIPO entschied jetzt: „Malle“ ist keine europäische Wortmarke mehr. Wie kam es dazu? Und können Unternehmen das Wort jetzt verwenden?

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Veranstalter wollen Wortmarke „Malle“ kippen

Jörg Lück verschickte im letzten Jahr vermehrt Abmahnungen an Unternehmen heraus, die den Begriff ohne Erlaubnis verwendeten. Dabei erhielten auch ein Diskothekenbetreiber aus Erlangen und der Betreiber des Reiseblogs „Reisetiger“, Holger Seyfried, Post von Lück. Seyfried sollte rund 1.800 Euro Anwaltsgebühren bezahlen. Und: Er sollte eine Unterlassungserklärung abgeben. Das ging sowohl dem Diskothekenbetreiber als auch dem Reiseblogbetreiber zu weit. Sie stellten beim EUIPO einen Antrag, die Wortmarke für nichtig erklären zu lassen.

Warum ist „Malle“ keine Wortmarke mehr?

Das EUIPO entschied zuerst über den Antrag des Diskothekenbetreibers. Es kam zu dem Schluss: Das deutschsprachige Publikum in der EU versteht unter dem Wort „Malle“ einen geographischen Hinweis auf die spanische Insel Mallorca. Es liegt daher kein absolutes Schutzhindernis vor. Es erklärte die Wortmarke daher für nichtig (Beschluss vom 18.05.2020, Az. 32 783 C).
Das EUIPO verwies darauf, dass das Wort mittlerweile im Duden steht. Es ist daher endgültig im deutschen Sprachgebrauch angekommen. Daher stellen Deutsche beim Wort „Malle“ bei Musik, TV-Sendungen und Partys einen Bezug zur Insel her.

Wie sah das Bundespatentgericht 2005 die Wortmarke „Malle“?

Das Bundespatentgericht hatte im Jahr 2005 noch daran gezweifelt, dass die meisten Deutschen mit dem Begriff „Malle“ die Insel Mallorca meinen. Es hatte die Wortmarke daher bestätigt (Beschluss vom 27.07.2005, Az.: 32 W (pat) 191/04).

Verfahren in Deutschland steht noch aus

In Deutschland muss noch das Landgericht (LG) Düsseldorf entscheiden, ob „Malle“ auch hierzulande nicht mehr geschützt ist. Dabei tritt der Betreiber des Reiseblogs gegen Lück an. Lück hatte der Löschung im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) widersprochen. Daher kommt es jetzt zu dem Verfahren vor dem LG Düsseldorf.

Fazit

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Jörg Lück kündigte bereits an, dagegen Beschwerde einzulegen.

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